Auslandseinsatz

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Begründung:

Die angeführte Definition ist unbelegt und engt die Bedeutung des Wortes "Auslandseinsatz" unzulässig ein. --Katakana-Peter (Diskussion) 09:44, 18. Feb. 2014 (CET)


Auslandseinsatz nennt man einen Einsatz einer Einsatzorganisation (Streitkräfte, aber auch der zivilen Kräfte, wie der Polizei oder Einheiten des Katastrophenschutzes und Rettungsdienstes) außerhalb des eigenen Staates zu Friedenszwecken. Dabei wird zwischen Hilfeleistung im Not- und Katastrophenfall (Katastrophenhilfe), humanitärer Hilfe, Such- und Rettungsdiensten, Ausbildungszwecken, sowie Peacekeeping und Friedenserzwingung[1] unterschieden. Diese Einsätze sind völkerrechtlich dann zulässig, wenn sie entweder bilateral mit ausdrücklicher Genehmigung oder auf direkte Bitte des Auslandsstaates an den Entsendestaat stattfinden, oder im Rahmen internationaler Einsätze, die etwa durch die Vereinten Nationen (UN) legitimiert sind.

Internationale Einsatzeinehiten:

Nationales:

Nachweise

  1. Letztere vergl. Wolfgang S. Heinz, Joanna Ruszkowska; Deutsches Institut für Menschenrechte (Hrsg.): UN-Friedensoperationen und Menschenrechte. Essay No. 10, 2. Auflage, November 2010, ISBN 978-3-937714-85-1 (PDF-Version, institut-fuer-menschenrechte.de).
  2. Siegfried Jachs: Aus dem Inneren – Krisenkoordination und Katastrophenschutzmanagement. Fachgespräch mit Innenministerin Maria Fekter am 24. März 2011. Presseunterlage. (pdf, bmi.gv.at).
    Zivilschutz in Österreich: Staatliches Krisen- und Katastrophenschutzmanagement (SKKM), bmi.gv.at
  3. Jachs: Krisenkoordination und Katastrophenschutzmanagement, 3.3.2. Koordinationsstrukturen, S. 21 f (insb. Grafik S. 22, im pdf S. 23 f). und 3.4 Kompetenzverteilung, S. 23 f (pdf S. 25)
  4. Jachs: Krisenkoordination und Katastrophenschutzmanagement, 5.6. Internationale Katastrophenhilfe, S. 55 ff (pdf 57).
  5. Streitkräfteführungskommando, bmlv.gv.at
  6. Auslandseinsatz, help.gv » Leben in Österreich » Wehrdienst
  7. Auslandsmissionen der österreichischen Polizei auf Website Bundesministerium für Inneres
  8. Allgemeine Richtlinien für den Katastrophenschutz in Oberösterreich, Neuauflage Mai 2008, 3.3.2.2.2. Feuerlösch- und Bergungsdienst (FuB-Dienst), S. 42 (pdf, ooe.landesfeuerwehrverband.at).