Auslandseinsatz
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Die angeführte Definition ist unbelegt und engt die Bedeutung des Wortes "Auslandseinsatz" unzulässig ein. --Katakana-Peter (Diskussion) 09:44, 18. Feb. 2014 (CET)
Auslandseinsatz nennt man einen Einsatz einer Einsatzorganisation (Streitkräfte, aber auch der zivilen Kräfte, wie der Polizei oder Einheiten des Katastrophenschutzes und Rettungsdienstes) außerhalb des eigenen Staates zu Friedenszwecken. Dabei wird zwischen Hilfeleistung im Not- und Katastrophenfall (Katastrophenhilfe), humanitärer Hilfe, Such- und Rettungsdiensten, Ausbildungszwecken, sowie Peacekeeping und Friedenserzwingung[1] unterschieden. Diese Einsätze sind völkerrechtlich dann zulässig, wenn sie entweder bilateral mit ausdrücklicher Genehmigung oder auf direkte Bitte des Auslandsstaates an den Entsendestaat stattfinden, oder im Rahmen internationaler Einsätze, die etwa durch die Vereinten Nationen (UN) legitimiert sind.
Internationale Einsatzeinehiten:
- UNO: Polizeitruppe der Vereinten Nationen (UNPOL)
- Europa: European Union Force (EUFOR)
Nationales:
- Deutschland: Auslandseinsätze der Bundeswehr, Auslandseinsätze der deutschen Polizei
- Österreich:[2] In Österreich ist der Koordinationsausschuss (unter dem Vorsitz des Generaldirektors für die öffentliche Sicherheit) die zentrale Leitstelle für staatliches Krisen- und Katastrophenschutzmanagement und die internationale Katastrophenhilfe (SKKM).[3] Da sich die Kompetenz teils auf den Bund, teils auf die Länder verteilt, sind dort die zuständigen Bundesministerien ebenso vertreten wie Landesorganisationen. Zentrale Informationsstelle ist das Einsatz- und Krisenkoordinationscenter (EKC) mit der inzwischen eingegliederten Bundeswarnzentrale (BWZ), die am Bundesministerium für Inneres (BMI) angesiedelt sind. Dieses übernimmt seit 2003 auch die Leitung bei allen internationalen Einsätzen im Zivilschutz.[4] Rechtliche Basis der Auslandseinsätze aller Einheiten des Bundes ist seit 1997 das Bundesverfassungsgesetz über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG). Spezielle Einheiten sind etwa:
- Bundesheer: Streitkräfteführungskommando (SKFueKdo, Aufgaben des ehemaligen Kommando Internationale Einsätze),[5] Kräfte für internationale Operationen (KIOP)[6]
- Bundespolizei: Einheiten im Rahmen der Polizeitruppe der UN[7]
- Feuerwehr: z.B. FuB-Bereitschaft für besonderen Bedarf beim Landes-Feuerwehrverband (OÖ)[8]
- Schweiz: Auslandseinsätze der Schweizer Armee (nur Peacekeeping)
- UK: Auslandseinsätze und -stützpunkte der British Army
Weblinks
- Auslandseinsatz Deutscher Bundestag
- Recht der Auslandseinsätze (Einsatzrecht), Literatursammlung auf deutsches-wehrrecht.de (für Deutschland)
- Kompetenzzentrum SWISSINT der Schweizer Armee
Nachweise
- ↑ Letztere vergl. Wolfgang S. Heinz, Joanna Ruszkowska; Deutsches Institut für Menschenrechte (Hrsg.): UN-Friedensoperationen und Menschenrechte. Essay No. 10, 2. Auflage, November 2010, ISBN 978-3-937714-85-1 (PDF-Version, institut-fuer-menschenrechte.de).
- ↑ Siegfried Jachs: Aus dem Inneren – Krisenkoordination und Katastrophenschutzmanagement. Fachgespräch mit Innenministerin Maria Fekter am 24. März 2011. Presseunterlage. (pdf, bmi.gv.at).
Zivilschutz in Österreich: Staatliches Krisen- und Katastrophenschutzmanagement (SKKM), bmi.gv.at - ↑ Jachs: Krisenkoordination und Katastrophenschutzmanagement, 3.3.2. Koordinationsstrukturen, S. 21 f (insb. Grafik S. 22, im pdf S. 23 f). und 3.4 Kompetenzverteilung, S. 23 f (pdf S. 25)
- ↑ Jachs: Krisenkoordination und Katastrophenschutzmanagement, 5.6. Internationale Katastrophenhilfe, S. 55 ff (pdf 57).
- ↑ Streitkräfteführungskommando, bmlv.gv.at
- ↑ Auslandseinsatz, help.gv » Leben in Österreich » Wehrdienst
- ↑ Auslandsmissionen der österreichischen Polizei auf Website Bundesministerium für Inneres
- ↑ Allgemeine Richtlinien für den Katastrophenschutz in Oberösterreich, Neuauflage Mai 2008, 3.3.2.2.2. Feuerlösch- und Bergungsdienst (FuB-Dienst), S. 42 (pdf, ooe.landesfeuerwehrverband.at).