Auslandseinsatz
Dieser Artikel wurde zur Löschung vorgeschlagen.
Falls du Autor des Artikels bist, lies dir bitte durch, was ein Löschantrag bedeutet, und entferne diesen Hinweis nicht. | |
Begründung: |
Die angeführte Definition ist unbelegt und engt die Bedeutung des Wortes "Auslandseinsatz" unzulässig ein. --Katakana-Peter (Diskussion) 09:44, 18. Feb. 2014 (CET)
Auslandseinsatz nennt man einen Einsatz einer bewaffneten Truppe (Streitkräfte, aber auch der zivilen Kräfte, wie der Polizei) außerhalb des eigenen Staates zu Friedenszwecken. Diese Einsätze sind völkerrechtlich dann zulässig, wenn sie entweder bilateral mit ausdrücklicher Genehmigung oder auf direkte Bitte des Auslandsstaates an den Entsendestaat stattfinden (etwa auch im Katastrophenfall), oder im Rahmen internationaler Einsätze, die etwa durch die Vereinten Nationen (UN) legitimiert sind.
Nationales:
- Europa: EUFOR
- Deutschland: Auslandseinsätze der Bundeswehr, Auslandseinsätze der deutschen Polizei
- Österreich: Kommando Internationale Einsätze, Kräfte für internationale Operationen
- Schweiz: Auslandseinsätze der Schweizer Armee
- UK: Auslandseinsätze und -stützpunkte der British Army
Weblinks
- Auslandseinsatz Deutscher Bundestag
- Auslandseinsatz der österreichischen Polizei auf Website Bundesministerium für Inneres
- Auslandseinsatz auf duden.de
- Kompetenzzentrum SWISSINT der Schweizer Armee