Auslandseinsatz

Auslandseinsatz nennt man einen Einsatz einer bewaffneten Truppe (Streitkräfte, aber auch der zivilen Kräfte, wie der Polizei) außerhalb des eigenen Staates zu Friedenszwecken. Diese Einsätze sind völkerrechtlich äußerst kritisch und finden daher entweder bilateral mit ausdrücklicher Genehmigung oder auf direkte Bitte des Auslandsstaates an den Entsendestaat statt (etwa auch im Katastrophenfall), oder im Rahmen internationaler Einsätze, die etwa durch die Vereinten Nationen (UN) legitimiert sind.

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