„Auslandseinsatz“ – Versionsunterschied

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{{Dieser Artikel|beschreibt internationale Hilfeleitung. arbeitsrechtliche Aspekte siehe [[Auslandseinsatz (Arbeitswelt)]]. Den Spielfilm siehe [[Auslandseinsatz (Film)]].}}
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'''Auslandseinsatz''' nennt man einen [[Einsatz (Einsatzorganisationen)|Einsatz]] einer [[Einsatzorganisation]] ([[Streitkräfte]], aber auch der zivilen Kräfte, wie der [[Polizei]] oder Einheiten des [[Katastrophenschutz]]es und [[Rettungsdienst]]es) außerhalb des eigenen Staates zu [[Frieden]]szwecken. Dabei wird zwischen Hilfeleistung im Not- und Katastrophenfall ([[Katastrophenhilfe]]), [[humanitäre Hilfe|humanitärer Hilfe]], [[Such- und Rettungsdienste]]n, [[Ausbildung]]szwecken, sowie [[Peacekeeping]] und [[Friedenserzwingung]]<ref>Letztere vergl. Wolfgang S. Heinz, Joanna Ruszkowska; Deutsches Institut für Menschenrechte (Hrsg.): ''UN-Friedensoperationen und Menschenrechte.'' Essay No. 10, 2. Auflage, November 2010, ISBN 978-3-937714-85-1 ([http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/uploads/tx_commerce/essay_no_10_un_friedensoperationen_und_mr_01.pdf PDF-Version], institut-fuer-menschenrechte.de).</ref> unterschieden. Diese Einsätze sind – weil es sich um in Prinzip [[Gebietshoheit|hoheit]]liche Aufgaben handelt, auch wenn sie von [[ Nichtregierungsorganisation|NGO]]s wahrgemommen werden – [[völkerrecht]]lich dann zulässig, wenn sie entweder [[bilateral]] mit ausdrücklicher Genehmigung oder auf direkte Bitte des Auslandsstaates an den Entsendestaat stattfinden, oder im Rahmen [[Internationaler Einsatz|internationaler Einsätze]], die etwa durch die [[Vereinte Nationen|Vereinten Nationen&nbsp;(UN)]] legitimiert sind.
'''Auslandseinsatz''' nennt man einen [[Einsatz (Einsatzorganisationen)|Einsatz]] einer [[Einsatzorganisation]] ([[Streitkräfte]], aber auch der zivilen Kräfte, wie der [[Polizei]] oder Einheiten des [[Katastrophenschutz]]es und [[Rettungsdienst]]es) außerhalb des eigenen Staates. Dabei wird zwischen Hilfeleistung im Not- und Katastrophenfall ([[Katastrophenhilfe]]), [[humanitäre Hilfe|humanitärer Hilfe]], [[Such- und Rettungsdienste]]n, [[Ausbildung]]szwecken, sowie [[Peacekeeping]] und [[Friedenserzwingung]]<ref>Letztere vergl. Wolfgang S. Heinz, Joanna Ruszkowska; Deutsches Institut für Menschenrechte (Hrsg.): ''UN-Friedensoperationen und Menschenrechte.'' Essay No. 10, 2. Auflage, November 2010, ISBN 978-3-937714-85-1 ([http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/uploads/tx_commerce/essay_no_10_un_friedensoperationen_und_mr_01.pdf PDF-Version], institut-fuer-menschenrechte.de).</ref> unterschieden. Diese Einsätze sind – weil es sich um in Prinzip [[Gebietshoheit|hoheit]]liche Aufgaben handelt, auch wenn sie von [[ Nichtregierungsorganisation|NGO]]s wahrgemommen werden – [[völkerrecht]]lich dann zulässig, wenn sie entweder [[bilateral]] mit ausdrücklicher Genehmigung oder auf direkte Bitte des Auslandsstaates an den Entsendestaat stattfinden, oder im Rahmen [[Internationaler Einsatz|internationaler Einsätze]], die etwa durch die [[Vereinte Nationen|Vereinten Nationen&nbsp;(UN)]] legitimiert sind.


Internationale Einsatzeinheiten:
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Version vom 25. Februar 2014, 07:01 Uhr

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Die angeführte Definition ist unbelegt und engt die Bedeutung des Wortes "Auslandseinsatz" unzulässig ein. --Katakana-Peter (Diskussion) 09:44, 18. Feb. 2014 (CET)


Auslandseinsatz nennt man einen Einsatz einer Einsatzorganisation (Streitkräfte, aber auch der zivilen Kräfte, wie der Polizei oder Einheiten des Katastrophenschutzes und Rettungsdienstes) außerhalb des eigenen Staates. Dabei wird zwischen Hilfeleistung im Not- und Katastrophenfall (Katastrophenhilfe), humanitärer Hilfe, Such- und Rettungsdiensten, Ausbildungszwecken, sowie Peacekeeping und Friedenserzwingung[1] unterschieden. Diese Einsätze sind – weil es sich um in Prinzip hoheitliche Aufgaben handelt, auch wenn sie von NGOs wahrgemommen werden – völkerrechtlich dann zulässig, wenn sie entweder bilateral mit ausdrücklicher Genehmigung oder auf direkte Bitte des Auslandsstaates an den Entsendestaat stattfinden, oder im Rahmen internationaler Einsätze, die etwa durch die Vereinten Nationen (UN) legitimiert sind.

Internationale Einsatzeinheiten:

Nationales:

Nachweise

  1. Letztere vergl. Wolfgang S. Heinz, Joanna Ruszkowska; Deutsches Institut für Menschenrechte (Hrsg.): UN-Friedensoperationen und Menschenrechte. Essay No. 10, 2. Auflage, November 2010, ISBN 978-3-937714-85-1 (PDF-Version, institut-fuer-menschenrechte.de).
  2. Siegfried Jachs: Aus dem Inneren – Krisenkoordination und Katastrophenschutzmanagement. Fachgespräch mit Innenministerin Maria Fekter am 24. März 2011. Presseunterlage. (pdf, bmi.gv.at).
    Zivilschutz in Österreich: Staatliches Krisen- und Katastrophenschutzmanagement (SKKM), bmi.gv.at
  3. Jachs: Krisenkoordination und Katastrophenschutzmanagement, 3.3.2. Koordinationsstrukturen, S. 21 f (insb. Grafik S. 22, im pdf S. 23 f). und 3.4 Kompetenzverteilung, S. 23 f (pdf S. 25)
  4. Jachs: Krisenkoordination und Katastrophenschutzmanagement, 5.6. Internationale Katastrophenhilfe, S. 55 ff (pdf 57).
  5. Streitkräfteführungskommando, bmlv.gv.at
  6. Auslandseinsatz, help.gv » Leben in Österreich » Wehrdienst
  7. Auslandsmissionen der österreichischen Polizei auf Website Bundesministerium für Inneres
  8. Allgemeine Richtlinien für den Katastrophenschutz in Oberösterreich, Neuauflage Mai 2008, 3.3.2.2.2. Feuerlösch- und Bergungsdienst (FuB-Dienst), S. 42 (pdf, ooe.landesfeuerwehrverband.at).