Benutzerbeiträge von „Dnspynrta“
19. Juni 2024
- 18:0918:09, 19. Jun. 2024 Unterschied Versionen +756 Christian Neuling Keine Bearbeitungszusammenfassung aktuell Markierung: Visuelle Bearbeitung: Gewechselt
3. Juni 2024
- 18:2318:23, 3. Jun. 2024 Unterschied Versionen +2 K Christian Neuling →Aubis und der Berliner Bankenskandal
2. April 2024
- 14:0814:08, 2. Apr. 2024 Unterschied Versionen −779 Wolfgang von Stetten →Vergewaltigung in der Ehe: Der Absatz ist zu streichen Er wurde bereits 2013 aus Wikkipedia herausgenommen. Die Sätze sind aus der Quelle aus dem Zusammenhang gerissen. Mit den Ausführungen wollte von Stetten erreichen, dass die ursprünglich im Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion enthaltene Widerspruchsklausel wieder aufgenommen wurde. Von der SPD und der damaligen Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wurde eine "Versöhnungsklausel" favorisiert und die Grünen brachten eine "V Markierung: Zurückgesetzt
18. März 2024
- 17:1117:11, 18. Mär. 2024 Unterschied Versionen +804 Benutzer Diskussion:Dnspynrta →Du wurdest auf der Seite Vandalismusmeldung gemeldet (2024-03-18T14:22:37+00:00): Antwort Markierung: Antwort
- 16:2016:20, 18. Mär. 2024 Unterschied Versionen +718 Wikipedia:Vandalismusmeldung →Seite Wolfgang von Stetten: Antwort Markierung: Antwort
- 16:1816:18, 18. Mär. 2024 Unterschied Versionen −778 Wolfgang von Stetten Keine Bearbeitungszusammenfassung Markierung: Zurückgesetzt
- 16:0416:04, 18. Mär. 2024 Unterschied Versionen −779 Wolfgang von Stetten →Vergewaltigung in der Ehe: Der Absatz ist zu streichen Er wurde bereits 2013 aus Wikkipedia herausgenommen. Die Sätze sind aus der Quelle aus dem Zusammenhang gerissen. Mit den Ausführungen wollte von Stetten erreichen, dass die ursprünglich im Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion enthaltene Widerspruchsklausel wieder aufgenommen wurde. Von der SPD und der damaligen Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wurde eine "Versöhnungsklausel" favorisiert und die Grünen brachten eine "V Markierung: Zurückgesetzt
- 15:2815:28, 18. Mär. 2024 Unterschied Versionen +352 Wolfgang von Stetten →Literatur Markierung: Zurückgesetzt
13. März 2024
- 17:0417:04, 13. Mär. 2024 Unterschied Versionen −779 Wolfgang von Stetten →Vergewaltigung in der Ehe Markierungen: Zurückgesetzt Visuelle Bearbeitung: Gewechselt
25. Januar 2024
- 12:1512:15, 25. Jan. 2024 Unterschied Versionen +61 Wolfgang von Stetten →Literatur
- 12:1212:12, 25. Jan. 2024 Unterschied Versionen −779 Wolfgang von Stetten →Vergewaltigung in der Ehe Markierung: Zurückgesetzt
- 12:1212:12, 25. Jan. 2024 Unterschied Versionen +130 Wolfgang von Stetten →Privates Markierung: Zurückgesetzt
- 12:0912:09, 25. Jan. 2024 Unterschied Versionen +733 Wolfgang von Stetten →Sonstiges Engagement Markierung: Zurückgesetzt
- 11:5511:55, 25. Jan. 2024 Unterschied Versionen −481 Wolfgang von Stetten →Leben Markierung: Zurückgesetzt
- 11:4111:41, 25. Jan. 2024 Unterschied Versionen +170 Wolfgang von Stetten →Literatur Markierung: Zurückgesetzt
- 11:3911:39, 25. Jan. 2024 Unterschied Versionen +226 Wolfgang von Stetten →Literatur Markierung: Zurückgesetzt
- 11:3711:37, 25. Jan. 2024 Unterschied Versionen +4 Wolfgang von Stetten →Ehrungen Markierung: Zurückgesetzt
- 11:3611:36, 25. Jan. 2024 Unterschied Versionen −30 Wolfgang von Stetten →Ehrungen Markierung: Zurückgesetzt
- 11:3611:36, 25. Jan. 2024 Unterschied Versionen +87 Wolfgang von Stetten →Ehrungen Markierungen: Zurückgesetzt Visuelle Bearbeitung: Gewechselt
8. Februar 2022
- 19:0819:08, 8. Feb. 2022 Unterschied Versionen −413 K Julia Stoschek Für den Umfang des Privatvermögens gibt es keine belastbaren Belege. Die Quelle www.dasvermögen.com erscheint alles andere als seriös (Aufmachung, kein Impressum usw.). Auch bei der auf www.forbes.com veröffentlichten Angabe handelt es sich lediglich um eine Schätzung, also nicht um gesicherte, veröffentlichte und einsehbare Daten (Stichwort Theoriefindung?). Zudem ist nicht erkennbar, was genau mit Privatvermögen gemeint ist, bspw. Stiftungsvermögen o.ä. ist kein Privatvermögen im Wortsinn. Markierung: Visuelle Bearbeitung