„Portal Diskussion:Recht/Archiv Redaktion“ – Versionsunterschied

Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Zeile 49:Zeile 49:


== Heutige Löschkandidaten ==
== Heutige Löschkandidaten ==
Hallo liebe Leute, könnt ihr vielleicht [[Wikipedia:Löschkandidaten/22. November 2006#Jahresabschluss|hier]] und [[[[Wikipedia:Löschkandidaten/22. November 2006#Steuerberatungsgesetz|da]] mal vorbeischauen? Grüße, --[[Benutzer:Gardini|Gardini]] · Spread the world 11:48, 22. Nov. 2006 (CET)
Hallo liebe Leute, könnt ihr vielleicht [[Wikipedia:Löschkandidaten/22. November 2006#Jahresabschluss|hier]] und [[Wikipedia:Löschkandidaten/22. November 2006#Steuerberatungsgesetz|da]] mal vorbeischauen? Grüße, --[[Benutzer:Gardini|Gardini]] · Spread the world 11:48, 22. Nov. 2006 (CET)

Version vom 22. November 2006, 12:52 Uhr

Wikipedia:Redaktion Recht und Soziales/Intro

Bundesverfassungsgerichtsurteil zu Schlüsselroman?

Ich habe ein kleines Problem mit dem Artikel Schlüsselroman, den ich nach einigen edits zum 17. und 18. Jhd. beobachte - er geht jedoch in das 20. Jhd hinein. Nun steht da sein heute (vorgenommen von einer IP) eine Versionsveränderung, von der ich nicht weiß, ob sie korrekt ist - fett die heikle Änderung:

Der Begriff "Schlüsselroman" ist auf moderne Literatur nur schwer anwendbar, denn selbst wenn ein Autor reale Personen und Ereignisse in seinen Werken verarbeitet, besteht er meist darauf, ein fiktionales Werk geschaffen zu haben. Das gilt selbst für Klaus Manns Mephisto. Dieses Werk war im Buchhandel zwar über viele Jahre nicht käuflich erwerbbar, weil das Bundesverfassungsgericht befand, dass es Persönlichkeitsrechte der Nachfahren Gustaf Gründgens' verletze; aber Klaus Mann bestand dennoch darauf, dass er keinen Schlüsselroman geschrieben habe. Andererseits sind Selbstaussagen von Autoren nicht unbedingt zuverlässig.

Frage: wurde das tatsächlich durch das Bundesverfassungsgericht entschieden? Wäre es schwer, die Quelle zu nennen oder anzuzitieren? --Olaf Simons 22:56, 2. Sep 2006 (CEST)

Du suchst Mephisto-Entscheidung? --Alkibiades 23:25, 2. Sep 2006 (CEST)
Oh sehr schön, ein ganzer Artikel! Ich hielt es für eine Ente und wollte schon revertieren. --Olaf Simons 23:35, 2. Sep 2006 (CEST)
Nun von Reverts soll man im Verdachtsfall immer absehen. Verdacht ersetzt nicht positive (Fach)Kenntnis. Du könntest den Text dahin gehend editieren, dass die Regelung nicht durch das BVerfG erging, sondern durch das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg. Superlative nennt man oft, sie sind aber auch oft unzutreffend. Intralink zu der Mephisto-Entscheidung wäre dann zur Vertiefung passender. --CJB 18:32, 5. Sep 2006 (CEST)
Ich glaube, ich kann da nur stümpern - du tust mir einen Gefallen, wenn Du das möglichst korrekt bringst. --Olaf Simons 18:35, 5. Sep 2006 (CEST)
Ich glaube, dass Calvin hier auch etwas zu spitzfindig ist. --Alkibiades 18:49, 5. Sep 2006 (CEST)
Hm, die jetzige Version "gerichtlich" geht wieder auf den Stand vor dem IP-Edit zurück, der das auf BVerfG präzisierte. Ganz ehrlich, ich habe keinen blassen Schimmer, was gut ist und habe nichts dagegen wenn da drei gute Sätze stehen statt ein schlechter. Ihr tut mir einen Gefallen, wenn Ihr das unter Eure Fittiche nehmt. --Olaf Simons 19:08, 5. Sep 2006 (CEST)
Smile, das mit der IP habe ich nicht gesehen. Aber ich habe bei der Formulierung alles unter einen Hut gebracht: Alkibiades hat Recht, dass zuviel Details nicht in eine 3-Satz-Passage gehören. Link ist da.. Voilà --CJB 19:13, 5. Sep 2006 (CEST)
aktuell könnte man da auch noch das esra-verfahren um maxim billers roman einbauen.--poupou l'quourouce Review? 20:27, 5. Sep 2006 (CEST)
Ist willkommen - ich habe diese Dinge nach Rückzug in die Frühe Neuzeit nicht mehr im Blick. Finde aber, daß Aktuelles dem Artikel extrem gut täte. --Olaf Simons 20:45, 5. Sep 2006 (CEST)

verfassungskonvent und volksentscheid

es ist das unveräußerliche und ursprüngliche recht des souveräns, also aller bürgerInnen, über ihre verfassung per volksentscheid abzustimmen. rechtsquellen finden sich in nationalem, europäischen und im weltrecht (ius cogens). grundlegend ist die festlegung des verfassungswesentlichen wahlverfassungsrechts in der verfassung. dies darf nicht abgeordneten überlassen werden, die in eigener sache entscheiden. schließlich wird alle politische macht über wahlen an parteien verteilt, die wiederum überall ämter und führungspoositionen besetzen (medien, kultur, justiz, bildung...). in der verfassung sind regeln zu verankern, die heute zu verzeichnende oligarchische entwicklungen bei den parteien bzw. in der gesellschaft vermeiden helfen. in deutschland verspricht artikel 146 grundgesetz eine volksabstimung über die verfassung nach der wiedervereinigung. das haben die parteien bis heute verhindert und es ist höchste zeit, dies nachzuholen. im rahmen des wahlprüfungsverfahrens 2 BvC 4/04 beim bundesverfassungsgericht hat carl maria schulte (künstlername: carlo di fabio) diesen anspruch geltend gemacht, zusammen mit etwa 150 mitbürgerInnen. ein ständiger verfassungskonvent ohne parteimitglieder und lobbyisten soll 2007 erstmals zusammentreten und die deutsche verfassung wie auch die europäische verfassung diskutieren. anschließend sollen vorschläge dem volk zur abstimmung vorgelegt werden. dieser konvent soll verschiedene aufgaben wahrnehmen. unter anderem verfassungsänderungen vorbereiten und vor einem volksentscheid über volksinitiativen für gesetze darüber abstimmen. erst wenn der konvent ablehnt, kommt es zu einem volksentscheid. volksinitiativen sind vom bundestag und vom konvent vorrangig zu behandeln. hinzu kommt die kontrolle der umsetzung beschlossener volksgesetze und von gesetzgebungsaufträgen des bundesverfassungsgerichts. einmal im jahr könnten nationale, europäische und globale perspektiven ohne parteitaktik und machtinteressen diskutiert werden. das stärkt die reformfähigkeit des landes und wird wieder interesse an politik wecken - bis hin zu mehr wahlbeteiligung und marinalisierung extremer parteien. QUELLE bin ich selbst. carlo.difabio@gmx.de

bitte (auch) als eigenen beitrag von mir zum BETREFF-thema in die enzyklopädie integrieren! merci! (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 141.2.208.156 (DiskussionBeiträge) --Bubo 20:17, 26. Sep 2006 (CEST))

Willkommen, dies ist ein Wiki. --Bubo 20:17, 26. Sep 2006 (CEST)
Ich schlage vor, wir leiten das weiter an Udo Di Fabio, er freut sich. --CJB 20:33, 27. Sep 2006 (CEST)
Da soll noch mal einer sagen, in der Redaktion Soziales und Recht rührt sich nichts! --wau > 00:43, 28. Sep 2006 (CEST)
Könnte man sich nicht doch überlegen, die Debatten des Rechtsbereichs hierhin zu verlagern? - so daß etwas vernünftiges hier geschieht. --Olaf Simons 13:48, 1. Nov. 2006 (CET)

Ius civile

Ein neuer Artikel, der etwas Aufmerksamkeit verdient. Meine RömRecht-Kenntnisse sind leider schon all zu sehr verstaub, um das was bewirken zu können. Wäre super, wenn jemand kompetenter da drüber schauen könnte. --Wirthi ÆÐÞ 10:42, 20. Okt. 2006 (CEST)

Damit das nicht so reaktionslos hier steht ein Hinweis, dass ich den Antrag auf Qualitätssicherung auch im Wikipedia:WikiProjekt Recht notiert habe. So können sich beide Seiten um das Verdienst streiten, bisher keine Reaktion bewirkt zu haben. --wau > 15:17, 31. Okt. 2006 (CET)

Vereinsrecht?

Wer setzt sich denn hier speziell mit Vereinrecht auseinander? --Weissmann 11:30, 21. Nov. 2006 (CET)

Was darf's denn sein? --h-stt !? 12:19, 21. Nov. 2006 (CET)

Heutige Löschkandidaten

Hallo liebe Leute, könnt ihr vielleicht hier und da mal vorbeischauen? Grüße, --Gardini · Spread the world 11:48, 22. Nov. 2006 (CET)