Reichsdeutsche

Reichsdeutsche bezeichnet die deutschen Bewohner des Deutschen Reiches von 1871 bis 1945.

Dieser Begriff kam mit der Reichsgründung 1871 („kleindeutsche Lösung”) in Gebrauch, als sich die Mehrheit der deutschen Fürstenstaaten und mithin 2/3 des (damaligen) deutschen Sprachgebietes zusammengeschlossen hatten.

Die Belange seiner Bewohner wurden auch mit dem Wort reichsdeutsch umschrieben, parallel zu der weiterhin geltenden Staatsbezeichnung als Preußen, Bayern, usw. Die im Reich wohnenden Deutschen blieben Staatsangehörige ihrer Königreiche und Fürstentümer. Die Reichsbewohner (auch Nichtdeutsche, z.B. Polen) wurden zu unmittelbaren Reichsangehörigen.

Erst mit der Auflösung der Monarchie 1918 und Gründung der deutschen Republik 1919 wurden die alten Staatszugehörigkeiten der Reichsdeutschen aufgegeben und eine neue gemeinsame Staatsangehörigkeit: „Deutsches Reich (DR)” eingeführt.

Insbesondere von den Deutschen, das waren die muttersprachig deutsch sprechenden Menschen, die mit der Reichsgründung die Staaten außerhalb des Reiches bewohnten, wurde der überregionale Begriff „Reichsdeutsche” verwendet um so zwischen den Deutschen innerhalb und außerhalb des Reiches zu unterscheiden.

Nach dem Untergang Großdeutschlands (Großdeutsches Reich) 1945 gebrauchte es naturgemäß einige Zeit und nachwachsender Generationen bis der Begriff „Reichsdeutsche” und insgesamt die alten Bezeichnungen auch im allgemeinen Sprachgebrauch der Deutschen durch andere Begriffe ersetzt wurden. Diese wurden vor allem geprägt durch die Namen der neuen Staaten. Die Menschen der neuen Bundesrepublik Deutschland wurden zu „Bundesbürgern” bzw. „Bundesdeutschen”; die Bewohner der DDR zu „DDR-Bürgern” und die vormaligen (kurzzeitigen) Reichsdeutschen der Donau- und Alpengaue wieder zu Österreichern. Daneben bestanden aber auch andere Bezeichnungen.

siehe auch: Auslandsdeutsche, Volksdeutsche, deutsche Volksgruppen