„Obdachlosigkeit“ – Versionsunterschied

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Die Mehrzahl der Obdachlosen in den [[Industriestaat]]en sind Männer, unter den alleinstehenden Obdachlosen machen sie ca. 80-85 % aus. Sie sind in Deutschland meist zwischen 20 und 50 Jahre alt. Ein Fünftel der Obdachlosen sind ehemalige Strafgefangene.
Die Mehrzahl der Obdachlosen in den [[Industriestaat]]en sind Männer, unter den alleinstehenden Obdachlosen machen sie ca. 80-85 % aus. Sie sind in Deutschland meist zwischen 20 und 50 Jahre alt. Ein Fünftel der Obdachlosen sind ehemalige Strafgefangene.


Penner sind Penner und werden es immer bleiben das asoziale gesindel
== Historie ==
man sollte die alle verbrennen ode vergasen
[[Bild:Kanalbewohner um1900.jpg|thumb|Obdachlosenunterschlupf in der [[Wiener Kanalisation]] um 1900.]]Obdachlosigkeit gibt es seit vielen Tausend Jahren. Fast alle bekannten Religionen thematisieren sie. Im Mittelalter zogen Bettler umher - nach der christlichen Lehre legitim und ehrenhaft. Arme sollten aufgrund ihres Leides im [[Dieseits]] schneller in den Himmel kommen. Reiche Menschen hatten die Möglichkeit zur Sündenvergebung, in dem sie den Bedürftigen [[Almosen]] gaben. Obdachlosigkeit galt als kein Problem. Sie hatte ihren festen, für das Seelenheil der Reichen auch gebrauchten Platz in der Gesellschaft. Kirchliche Stiftungen, insbesondere die mittelalterliche [[Caritas]] organisierten eine "funktionierende Versorgung" von Almosen an die Armen. Die sollten im Gegenzug für die Vergebung der Sünden des Spenders beten.
zu Not sollen die Ficker doch in ihrer Schweiße schlafen oder auch essen

weg mit den
Das galt in Deutschland bis in die [[Reformation]]szeit hinein. Jetzt stürzte ein enormer Wandel in der Gesellschaft viele Menschen in Armut und Besitzlosigkeit. Der [[Dreißigjähriger Krieg|Dreißigjährige Krieg]] machte zudem sehr viele obdachlos. Bereits vor dem Ende des Deutschen Reiches wurden erste Regeln im Umgang mit den Armen getroffen, wie nach Prüfung auf Bedürftigkeit ausgehändigte [[Bettelabzeichen]], oder Wanderverbote, die eine Gabe von Almosen an ortsfremde Obdachlose unter Strafe stellten.
MFG Nachfolger von Adolf Hitler

Im Absolutismus verabschiedete man sich endgültig von der mittelalterlichen Weise im Umgang mit Obdachlosigkeit und ächtete sie. Evangelische [[Nützlichkeitsethik]] und [[Merkantilismus]] als Wirtschaftssystem begründeten eine gesellschaftliche Moral, in der sich die menschliche Ehre vor allem auf [[Leistung]], materiellen Verdienst, den eigenen Beitrag zur Finanzierung des Staates bezog. Die hierarchisch geprägte Gesellschaft mit unterschiedlichen Klassen sah Arme ohne richtige Erwerbsfähigkeiten als Plage und zunehmend auch als [[Asoziale]], die umerzogen werden müssen. [[Zuchthaus|Zuchthäuser]] wurden eingeführt, wo [[Vagabund]]en unter unmenschlichen Bedingungen [[Zwangsarbeit]] zur Besserung leisten mussten. Ein wissenschaftliches Verständnis von Psychologie und Erziehung fehlte. Die Zuchthäuser stellten einen Produktivitätsfaktor dar, von dem die Gesellschaft profitierte. Ein Zuchthausaufenthalt endete nach der Willkür des Personals in der Regel nur, um Platz für Nachrücker zu schaffen. Zugleich verloren immer mehr Menschen ihren Besitz und waren gezwungen, als Angestellte zu arbeiten, wobei die Entlohnung kaum zur Bewältigung des Alltages ausreichte. Armut und Obdachlosigkeit trotz Arbeit war allgegenwärtig.

Erst mit der [[Bauernbefreiung]] änderte sich die gesellschaftliche Situation der Obdachlosen wieder. In den Zuchthäusern waren nur noch Straftäter. [[Wanderarbeitsstätte]]n versorgten und beherbergten umherwandernde Obdachlose gegen Arbeit. In den überwiegend kirchlichen Einrichtungen herrschten allerdings kaum gute Arbeitsbedingungen. Immer noch stellten Gesetze die [[Landstreicherei]] unter Strafe und schränkten die Möglichkeiten der Umherziehenden dadurch stark ein.

Eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Obdachlosigkeit gab es erst in der [[Weimarer Republik]]. [[Ludwig Mayer]] veröffentlichte eine Studie über einen psychologisch begründeten [[Wandertrieb]] und sah Obdachlosigkeit als psychische Krankheit. Tatsächlich sorgte das dafür, dass wegen Landstreicherei kaum jemand verurteilt wurde, weil Psychologen diesen Wandertrieb diagnostizierten. Der Irrglaube an einen Wandertrieb bestand wohl ohne neue wissenschaftliche Erkenntnisse bis in die [[1970er]] Jahre, zwischenzeitlich intensiviert: man dachte, ein bei Nomadenvölkern besonders häufiges Wander[[gen]] verursacht eine Erbkrankheit, ein Relikt von Vorfahren der Menschen als Fluchttiere. Wegen der imaginären psychischen Krankheit arbeitete die Obdachlosenhilfe mit völlig falschen Ansätzen und hatte selten Erfolg. Erst seit wenigen Jahrzehnten setzt sich die Wissenschaft ernsthafte mit nichtsesshaften Obdachlosen auseinander.


== Ursachen und Auswirkungen ==
== Ursachen und Auswirkungen ==

Version vom 22. Februar 2007, 11:37 Uhr

Obdachloser auf einer Parkbank

Obdachlosigkeit (Wohnungslosigkeit) wird definiert als Zustand, in dem Menschen über keinen festen Wohnsitz verfügen und im öffentlichen Raum, im Freien oder in Notunterkünften übernachten. „Platte machen“ oder „schieben“ oder „auf Platte sein“ bezeichnet umgangssprachlich z. B. in Parkanlagen, auf Bänken, unter Brücken, in Hauseingängen, Baustellen, etc. zu nächtigen. Der Begriff „Obdach“ bedeutet Unterkunft oder Wohnung. Langzeitobdachlose sind heute in den meisten Großstädten präsent. Abfällig werden sie auch mit Bezeichnungen wie „Penner“ tituliert und/oder mit Bettlern gleichgesetzt.

Das Polizei- und Ordnungsrecht unterscheidet zwischen freiwilliger und unfreiwilliger Obdachlosigkeit. Ein freiwillig Obdachloser (Nichtsesshafter) hat als Person, die ohne feste Unterkunft von Ort zu Ort zieht keinen Anspruch auf Unterbringung seitens der Ordnungs- und Sicherheitsbehörden. Erst wenn dieser sich dauerhaft um eine Unterkunft bemüht wird er zum unfreiwillig Obdachlosen (Obdachloser im eigentlichen Sinn). Dann besteht eine Verpflichtung zur Unterbringung aus den jeweiligen landesrechtlichen Generalklauseln (z. B. Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 des bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetzes). Auch Menschen, die lediglich vom Verlust der gegenwärtigen Unterkunft bedroht sind oder eine menschenunwürdige Unterkunft bewohnen gelten polizei- und ordnungsrechtlich als Obdachlose und haben einen Anspruch auf Unterbringung.

Von einem japanischen Obdachlosen auf einer Verkehrsinsel gebaute Notunterkunft (Tokyo, Juni 2002). In Japan, einem der fortschrittlichsten Industriestaaten, zerbrach in den 1990er Jahren die soziale Sicherung durch Arbeitgeber fast völlig. Die Sicherung durch die Familie war bereits zerstört und das staatliche soziale Netz war schon immer weitmaschig. Heute sieht man in vielen japanischen Städten mit blauen Plastikplanen abgedichtete illegale Notunterkünfte von Obdachlosen. Manche von ihnen wohnen selbst darin im Anzug und mit Krawatte.

Häufig sind Opfer von Naturkatastrophen wie z. B. Erdbeben, aber auch von Zerstörungen in Folge von Bürgerkriegen oder Kriegen zumindest für einige Zeit lang ohne Obdach, dabei wirken sich vergleichbare Ereignisse in Entwicklungsländern aufgrund geringerer Ressourcen tendenziell stärker aus, als in wohlhabenderen Ländern.

Die Mehrzahl der Obdachlosen in den Industriestaaten sind Männer, unter den alleinstehenden Obdachlosen machen sie ca. 80-85 % aus. Sie sind in Deutschland meist zwischen 20 und 50 Jahre alt. Ein Fünftel der Obdachlosen sind ehemalige Strafgefangene.

Penner sind Penner und werden es immer bleiben das asoziale gesindel man sollte die alle verbrennen ode vergasen zu Not sollen die Ficker doch in ihrer Schweiße schlafen oder auch essen weg mit den MFG Nachfolger von Adolf Hitler

Ursachen und Auswirkungen

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Obdachloser in Paris mit seiner Habe im Einkaufswagen

Räumungsklagen wegen Mietschulden sind der häufigste Anlass für Obdachlosigkeit. Weitere Anlässe können sein: Unzumutbarkeit oder vertragswidriger Gebrauch der Wohnung, Entlassung aus Gefängnissen, Heimen und Anstalten, unvorhergesehene Notlagen (wie Brand- oder Wasserschäden), familiäre Zerwürfnisse.

Häufig treten folgende Ursachen (meist kombiniert) für Obdachlosigkeit auf:

Häufige Ursachen von Obdachlosigkeit bei Kindern und Jugendlichen sind:

  • materielle Not und Obdachlosigkeit der gesamten Familie
  • Flucht vor Gewalt und/oder Missbrauch im Elternhaus
  • zu enge Wohnverhältnisse im Elternhaus
  • Flucht vor ständigen Konflikten mit anderen Familienmitgliedern
  • Flucht aus Heimen.

Zur aktuellen Botschaft der Medien gehört, dass die "Straßenkinder" nicht nur 'immer zahlreicher', sondern auch 'immer jünger' würden. Die Erfahrungen der Großstadtjugendämter besagen allerdings das Gegenteil. Die Zahl der Straßenkinder wird als eher klein eingeschätzt.

Folgen von Obdachlosigkeit

Obdachloser in der Hamburger Innenstadt

Die Folgen von Obdachlosigkeit sind vielfältig. Sie betreffen sowohl Leib und Leben als auch den Charakter des Obdachlosen. Am sichtbarsten ist wohl die Verwahrlosung und Verelendung. Die Folgen der Obdachlosigkeit in Einzelnen sind zum Beispiel:


Sozialpsychologen gehen davon aus, dass sich bereits nach einem halben Jahr "auf der Straße" der Charakter des Obdachlosen nachhaltig verändert, was die Resozialisierung erschwert. Es besteht die Gefahr eines Teufelskreises aus Abwehrreaktion der übrigen Bevölkerung, Verzweiflung und Widerstand der Obdachlosen gegen bürgerliche Menschen.

Maßnahmen gegen Obdachlosigkeit

Wichtigstes Mittel des Staates gegen die Obdachlosigkeit sind finanzielle Hilfen, freiwillige zahlreiche Zahlungen der Mitbürger und Mitbürgerinnen, der Nichtobdachlosen an die erwerbsfähigen Obdachlosen. Seit der Einführung des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II), mit welchem Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengelegt wurden, erhalten erwerbsfähige Obdachlose zur Sicherung des Lebensunterhaltes Arbeitslosengeld II. Auch die Kosten der Unterkunft können nach dem SGB II übernommen werden. Zuständig für die Auszahlung sind die von den Arbeitsagenturen mit den Kommunen gegründeten Arbeitsgemeinschaften oder optierenden Kommunen.

Städte und Gemeinden haben zudem die Pflicht, unfreiwillig obdachlose Personen unterzubringen. In Nordrhein-Westfalen z. B. erfolgt dies gemäß §§ 1, 14 und 17 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden – Ordnungsbehördengesetz (OBG). Eine solche kommunale Notunterkunft darf zwar Mängel und Schäden aufweisen, muss jedoch insgesamt menschenwürdig sein. Erforderlich ist ein hinreichend großer, beheizbarer Raum, den hygienischen Anforderungen genügende sanitäre Anlagen, eine einfache Kochstelle, notdürftige Möblierung sowie elektrische Beleuchtung. Einer Einzelperson ist die Einweisung in eine Gemeinschaftsunterkunft regelmäßig zumutbar. Dem Betroffenen muss aber eine ganztägige Benutzung der Bleibe ermöglicht werden. Eine Unterbringung lediglich während der Nachtzeit ist rechtswidrig.

Vor allem in den großen Städten gibt es ein Netz verschiedener Hilfen. Hierzu gehören Not- und Übergangsunterkünfte (z. B. Kirchenkaten) sowie Tagesaufenthaltsstätten zur materiellen Grundversorgung und ärztlich-pflegerische Ambulanzen zur medizinischen Versorgung. Beratungsstellen unterstützen Betroffene bei der Suche von Wohnung und Arbeit; häufig ist auch eine Beratung bezüglich Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, Haushaltsführung, Umgang mit Geld und Schuldenregulierung erforderlich. Beratungsstellen arbeiten oft auch aufsuchend als Straßensozialarbeit (Streetwork), um Betroffene vor Ort zu kontaktieren und Schwellenängste gegenüber der Hilfe abzubauen.

In vielen Städten wurden inzwischen Tafeln eingerichtet, an denen, oft in Verbindung mit Wärmestuben, Lebensmittel kostenlos abgegeben werden. Diese Einrichtungen kommen auch und besonders Obdachlosen zugute.

Präventiv wirken alle Maßnahmen im Bereich der Suchtprävention, der Jugendarbeit und der Resozialisierung von Straftätern mittelbar auch zur Verhinderung der Entstehung von Obdachlosigkeit.

In einigen Städten und Gemeinden sind sogenannte Fachstellen eingerichtet worden, in denen die Leistungen und Kompetenzen zur Verhinderung von Obdachlosigkeit und zu derem Abbaus eingerichtet sind.

In Düsseldorf unterstützt die Galerie fiftyfifty zusammen mit Franziskanerbrüdern Obdachlose.

In Koblenz ist "Die Schachtel e. V." unter anderem mit Kältebus und dem Restaurant MAMPF aktiv.

In der russischen Hauptstadt Moskau errichtete die Berliner Künstlerin Miriam Kilali "das schönste Obdachlosenheim der Welt". Mit ihrem sozialen Kunstwerk will sie das Selbstwertgefühl der Obdachlosen verbessern. Weitere Projekte sind auch in Deutschland geplant. [1]

In vielen Städten verdienen sich Obdachlose etwas Geld mit dem Verkauf von Straßenzeitungen.

In Frankreich gibt es die staatliche Telefonnotrufnummer "Ohne Obdach" 115 (sans abris 115) , die rund um die Uhr besetzt ist, um Hilfesuchenden kurzfristig ein Bett zu besorgen und auch Auskunft über Essensausgaben, Kleiderkammern etc. gibt.

Beispielhafte Statistik für Nordrhein-Westfalen

In Deutschland gibt es insgesamt etwa 860.000 Obdachlose. Allerdings sind diese Zahlen in keiner Bundesstatistik erfasst (lediglich Nordrhein-Westfalen führt seit den 60er Jahren eine Obdachlosenstatistik). Bundesweit gibt es eher Schätzungen, die von Wohlfahrtsverbänden aufgestellt wurden. Nach Schätzungen gibt es derzeit etwa 19.500 Betroffene in Nordrhein-Westfalen, davon rund 6500 Einpersonenhaushalte, die zum Teil in Ersatzwohnungen, überwiegend aber ohne eigene Wohnunterkunft in Sozialeinrichtungen (Gemeinschafts- und Notunterkünfte, Frauenhäuser etc.), bei Freunden und Bekannten oder auch ganz ohne Unterkunft leben, und rund 4500 Mehrpersonenhaushalte, die in der Mehrzahl als Nutzungsberechtigte in bereitgestelltem Ersatzwohnraum leben. Die jeweiligen Zahlen variieren stark: Laut Schätzung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe lebten 2005 rund 345.000 Wohnungslose in Deutschland. Davon seien 144.000 Alleinstehende, 148.000 hätten Partner oder Kinder. 53.000 seien deutschstämmige Aussiedler, die in Übergangsquartieren Zuflucht gefunden haben.

Entwicklung in Nordrhein-Westfalen

Die Zahl der statistisch erfassten Obdachlosen in Nordrhein-Westfalen hat in den letzten Jahrzehnten stark abgenommen. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass der Um- und Abbau der sozialen Sicherungssysteme dazu führen kann, dass viele Betroffenen nicht mehr erfasst werden.

  • 1980: ca. 65.000 Betroffene registriert
  • 1990: ca. 50.000 Betroffene registriert
  • 2000: ca. 77.000 Betroffene registriert

Momentane Entwicklung

Die Zahl der ordnungsbehördlich untergebrachten Personen ist um zehn Prozent geringer als Mitte 2002. Der verstärkte Einsatz vorbeugender Maßnahmen der Städte und Gemeinden hat in den letzten acht Jahren einen kontinuierlichen Rückgang der Zahl der Obdachlosen bewirkt.

Bei der Interpretation der Zahlen ist zu beachten, dass es sich bei den statistisch erfassten Obdachlosen nur um Personen handelt, mit deren Unterbringung die kommunalen Ordnungsbehörden befasst waren (Nichtsesshafte sowie aufgrund sozialhilferechtlicher Maßnahmen mit Wohnraum versorgte Haushalte sind nicht berücksichtigt). Tatsächlich ist die Dunkelziffer vermutlich höher. Dies ist insbesondere bei alleinstehenden Frauen der Fall.

Durch die Umsetzung der Hartz IV-Gesetze wird mit einem Anstieg der Obdachlosenzahlen gerechnet. Der Grund hierfür liegt darin, dass mit dem Eintritt in das Arbeitslosengeld II die sozialhilferechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Größe und der Miete für Wohnraum bei den Betroffenen greifen.

Bei einem allgemeinen Rückgang der Obdachlosigkeit ist der Anteil junger und weiblicher Wohnungsloser, die häufig vor Misshandlungen und Übergriffen flüchten, stark gewachsen. Lag der Anteil der Frauen Mitte der 1990er-Jahre noch bei rund 15 Prozent, so wird er inzwischen auf 23 Prozent geschätzt.

Situation in der DDR

In der DDR gab es nur geringe und verborgene Obdachlosigkeit, offiziell gab es keine. Das lag daran, dass dort sogenannte Asozialität gemäß § 249 StGB-DDR wegen Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit strafbar war und die Mieten subventioniert wurden. Die Obdachlosigkeit in der BRD diente somit intensiv als Argument für den Sozialismus. Dass es im „kapitalistischen Ausland“ (also auch in der Bundesrepublik Deutschland) Menschen gab, die in Pappkartons und unter Brücken schlafen mussten, wurde den Kindern schon früh in der Schule beigebracht.

Nicht spurlos von der Erde verschwinden

Viele Obdachlose erleben, dass ihre Freunde nach dem Tod auf ordnungsbehördliche Anweisung hin eingeäschert und anonym beigesetzt werden. Dieser aus finanziellem Kalkül praktizierten Lösung wird immer mehr durch Aktionen widersprochen. So fand sich in Köln 1997 eine Interessengemeinschaft Bestattung Obdachloser Menschen zusammen, die unter Leitung des Kölner Bestatters Thomas Kremer eine Grabstätte kaufte und dort Urnen, die ursprünglich zur anonymen Beisetzung vorgesehen waren, beisetzte, für eine gärtnerische Grabpflege sorgte und Grabsteine mit Namen anfertigen ließ. Wer im Leben schon wenig Spuren hinterlassen hat, soll wenigstens im Tod nicht spurlos verschwinden. Inzwischen sind in der durch Spenden finanzierten Grabstätte über 160 Urnen von Obdachlosen beigesetzt. Die Gräber werden oft und gerne besucht, hilft es doch allen Betroffenen, ihre Trauer und Sorge um den Verbleib entsprechend zu verarbeiten.

Verwandte Themen

Literatur

  • Ekke Ulf Ruhstrat (Hrsg.): Ohne Arbeit keine Wohnung, ohne Wohnung keine Arbeit!. Entstehung und Verlauf von Wohnungslosigkeit. VSH Verlag Soziale Hilfe GmbH, Bielefeld 1991, ISBN 3-923074-25-5
  • Rüdiger Heins: Obdachlosenreport. Zebulon Verlag, Düsseldorf 1993, ISBN 3-928679-11-2
  • Rüdiger Heins: Von Berbern und Stadtratten. Lamuv Verlag, Göttingen 1998, ISBN 3-88977-506-3
  • Rüdiger Heins: Zuhause auf der Straße. Lamuv Verlag, Göttingen 1996, ISBN 3-88977-434-2
  • Hanfried Helmchen (Hrsg.), M. M. Fichter: Psychiatrie der Obdachlosigkeit in: Psychiatrie der Gegenwart. Band 3. Springer, Berlin 2000, ISBN 3-540-65800-9
  • Klaus Nouvertné, Theo Wessel, Christian Zechert (Hrsg.): Obdachlos und psychisch krank. Psychiatrie-Verlag, Bonn 2002, ISBN 3-88414-268-2
  • Franz Koch: Wohnungsnot und Obdachlosigkeit: soziale Folgeprobleme und Entwicklungstendenzen. 1993. Expertise des Paritätischen Bildungswerkes Nordrhein-Westfalen
  • Ralf Könen: Wohnungsnot und Obdachlosigkeit im Sozialstaat. Campus-Verlag, Frankfurt 1990, ISBN 3-593-34312-6
  • Georg Huttner: Die Unterbringung Obdachloser durch die Polizei- und Ordnungsbehörden. - und Schulverlag, Wiesbaden 2006, ISBN 978-3-8293-0786-4
  • Eugen Ehmann: Obdachlosigkeit. Ein Leitfaden für Kommunen. Boorberg Verlag, Stuttgart 2006, ISBN 3-415-03600-6

Quellen

  1. http://www.miriam-kilali.com/1.html

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