„Neudruck“ – Versionsunterschied

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Für den Begriff Neudruck von [[Briefmarke]]n gibt es verschiedene, leicht abweichende Definitionen. Wesentlich für die Bezeichnung Neudruck ist, dass er nur von echten, originalen Platten oder Steinen gedruckt wurde und nicht mehr für den Verkauf am Postschalter und zu [[Frankatur]]zwecken vorgesehen war.
Für den Begriff Neudruck von [[Briefmarke]]n gibt es verschiedene, leicht abweichende Definitionen. Wesentlich für die Bezeichnung Neudruck ist, dass er nur von echten, originalen Platten oder Steinen gedruckt wurde und nicht mehr für den Verkauf am Postschalter und zu [[Frankatur]]zwecken vorgesehen war.


Es werden amtliche und private Neudrucke unterschieden. Im weiteren Sinne sind private Neudrucke den [[Nachdruck]]en gleichzusetzen. Das trifft besonders auf Drucke zu, bei denen nicht mehr jeder Bestandteil des Druckmaterials, original ist. Das sind zum Beispiel Nachgravierungen oder der Ersatz von nicht mehr im Original vorhandenen Typen beim Buchdruck.
Es werden amtliche und private Neudrucke unterschieden. Im weiteren Sinne sind private Neudrucke den [[Nachdruck (Buch)|Nachdrucken]] gleichzusetzen. Das trifft besonders auf Drucke zu, bei denen nicht mehr jeder Bestandteil des Druckmaterials, original ist. Das sind zum Beispiel Nachgravierungen oder der Ersatz von nicht mehr im Original vorhandenen Typen beim Buchdruck.


Im engeren und heutigen Sinn sind Neudrucke von staatlichen [[Postverwaltung]]en in Auftrag gegeben und von originalen Druckstöcken oder Druckplatten nach dem Ende der Frankaturgültigkeit hergestellt. Diese Definition findet sich in der Einführung aktueller [[Michel]]-Kataloge. Im Michel-Deutschlandkatalog werden die amtlichen Neudrucke der ersten Briefmarken von Baden, hergestellt im Jahr 1866 und 1867, im selben Katalog, als Neudrucke bezeichnet obwohl die ursprünglichen Marken bis 31.12.1871 gültig waren. Neudrucke von [[Thurn und Taxis]]-Briefmarken aus dem Jahr 1909 werden auch als Neudrucke bezeichnet, obwohl die Postverwaltung nicht staatlich war. Ebenso sind zwei Werte, die von neuen Platten gedruckt wurden, als Neudruck aufgeführt. Eine genaue Definition variiert in der Praxis je nach Sammelgebiet.
Im engeren und heutigen Sinn sind Neudrucke von staatlichen [[Postverwaltung]]en in Auftrag gegeben und von originalen Druckstöcken oder Druckplatten nach dem Ende der Frankaturgültigkeit hergestellt. Diese Definition findet sich in der Einführung aktueller [[Michel]]-Kataloge. Im Michel-Deutschlandkatalog werden die amtlichen Neudrucke der ersten Briefmarken von Baden, hergestellt im Jahr 1866 und 1867, im selben Katalog, als Neudrucke bezeichnet obwohl die ursprünglichen Marken bis 31.12.1871 gültig waren. Neudrucke von [[Thurn und Taxis]]-Briefmarken aus dem Jahr 1909 werden auch als Neudrucke bezeichnet, obwohl die Postverwaltung nicht staatlich war. Ebenso sind zwei Werte, die von neuen Platten gedruckt wurden, als Neudruck aufgeführt. Eine genaue Definition variiert in der Praxis je nach Sammelgebiet.

Version vom 3. Mai 2007, 03:49 Uhr

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Für den Begriff Neudruck von Briefmarken gibt es verschiedene, leicht abweichende Definitionen. Wesentlich für die Bezeichnung Neudruck ist, dass er nur von echten, originalen Platten oder Steinen gedruckt wurde und nicht mehr für den Verkauf am Postschalter und zu Frankaturzwecken vorgesehen war.

Es werden amtliche und private Neudrucke unterschieden. Im weiteren Sinne sind private Neudrucke den Nachdrucken gleichzusetzen. Das trifft besonders auf Drucke zu, bei denen nicht mehr jeder Bestandteil des Druckmaterials, original ist. Das sind zum Beispiel Nachgravierungen oder der Ersatz von nicht mehr im Original vorhandenen Typen beim Buchdruck.

Im engeren und heutigen Sinn sind Neudrucke von staatlichen Postverwaltungen in Auftrag gegeben und von originalen Druckstöcken oder Druckplatten nach dem Ende der Frankaturgültigkeit hergestellt. Diese Definition findet sich in der Einführung aktueller Michel-Kataloge. Im Michel-Deutschlandkatalog werden die amtlichen Neudrucke der ersten Briefmarken von Baden, hergestellt im Jahr 1866 und 1867, im selben Katalog, als Neudrucke bezeichnet obwohl die ursprünglichen Marken bis 31.12.1871 gültig waren. Neudrucke von Thurn und Taxis-Briefmarken aus dem Jahr 1909 werden auch als Neudrucke bezeichnet, obwohl die Postverwaltung nicht staatlich war. Ebenso sind zwei Werte, die von neuen Platten gedruckt wurden, als Neudruck aufgeführt. Eine genaue Definition variiert in der Praxis je nach Sammelgebiet.