„Hochschulprüfung“ – Versionsunterschied

[gesichtete Version][ungesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
K korr
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 7: Zeile 7:
Inhalt und Aufbau der Prüfung sind im Rahmen der Hochschulgesetzgebung Zuständigkeit der Hochschule, wobei die Prüfungsordnung durch die zuständige Landesbehörde genehmigt sein muss. Die einzelnen Prüfungsordnungen sind zudem oft gemäß einer Rahmenprüfungsordnungen gestaltet. Dennoch können sich Studieninhalte und Prüfungsmodalitäten erheblich voneinander unterscheiden.
Inhalt und Aufbau der Prüfung sind im Rahmen der Hochschulgesetzgebung Zuständigkeit der Hochschule, wobei die Prüfungsordnung durch die zuständige Landesbehörde genehmigt sein muss. Die einzelnen Prüfungsordnungen sind zudem oft gemäß einer Rahmenprüfungsordnungen gestaltet. Dennoch können sich Studieninhalte und Prüfungsmodalitäten erheblich voneinander unterscheiden.


In Deutschland werden die akademischen Grade [[Diplom]], [[Magister]], [[Lizenziat]], [[Bachelor]] und [[Master]] sowie [[Doktor]] durch Hochschulprüfungen erlangt. Im Zuge des [[Bologna-Prozess]]es, der die Vereinheitlichung von Hochschulabschlüssen in Europa vorsieht, werden die [[Diplom-Studiengang|Diplom-]] und [[Magister]]studiengänge weitestgehend abgeschafft und auf [[Bachelor]]- und [[Master]]abschlüsse umgestellt.
Akademische Grade, wie das [[Diplom]], der [[Magister]], das [[Lizenziat]], der [[Bachelor]] und [[Master]] sowie [[Doktor]] werden durch Hochschulprüfungen erlangt. Im Zuge des [[Bologna-Prozess]]es, der die Vereinheitlichung von Hochschulabschlüssen in Europa vorsieht, werden die [[Diplom-Studiengang|Diplom-]] und [[Magister]]studiengänge weitestgehend abgeschafft und auf [[Bachelor]]- und [[Master]]abschlüsse umgestellt.


== Abgrenzung zu anderen Abschlussprüfungen ==
== Abgrenzung zu anderen Abschlussprüfungen ==

Version vom 4. November 2015, 15:30 Uhr

Hochschulprüfung an der Universität Wien (2005)

Eine Hochschulprüfung ist eine Prüfung im Rahmen eines Studiums in der Zuständigkeit einer Hochschule (zum Beispiel eine Modulabschlussprüfung). Die wichtigste Hochschulprüfung ist die Abschlussprüfung, nach der ein akademischer Grad verliehen wird.

Allgemein

Inhalt und Aufbau der Prüfung sind im Rahmen der Hochschulgesetzgebung Zuständigkeit der Hochschule, wobei die Prüfungsordnung durch die zuständige Landesbehörde genehmigt sein muss. Die einzelnen Prüfungsordnungen sind zudem oft gemäß einer Rahmenprüfungsordnungen gestaltet. Dennoch können sich Studieninhalte und Prüfungsmodalitäten erheblich voneinander unterscheiden.

Akademische Grade, wie das Diplom, der Magister, das Lizenziat, der Bachelor und Master sowie Doktor werden durch Hochschulprüfungen erlangt. Im Zuge des Bologna-Prozesses, der die Vereinheitlichung von Hochschulabschlüssen in Europa vorsieht, werden die Diplom- und Magisterstudiengänge weitestgehend abgeschafft und auf Bachelor- und Masterabschlüsse umgestellt.

Abgrenzung zu anderen Abschlussprüfungen

Staatsexamen

Neben der Gruppe der Hochschulprüfungen gibt es noch das Staatsexamen, bei dem der Aufbau des Studiums und der Prüfungen landes- bzw. bundesweit einheitlich geregelt ist. Bei den entsprechenden Studiengängen wird dies durch das verstärkte Interesse der Gemeinschaft an der Einheitlichkeit der Prüfungsanforderungen und damit der Qualität bestimmter Ausbildungen begründet.

Kirchliche Prüfung

Als dritte Gruppe von Prüfungen existiert darüber hinaus die kirchliche Prüfung, bei der die jeweilige Landeskirche Ausbildung und Prüfung ihrer angehenden Pfarrer und Kirchenmusiker selbst regelt. Im Allgemeinen bieten die theologischen Fakultäten jedoch auch sog. Fakultätsexamen und Magisterprüfungen an, die auch als Hochschulprüfungen durchgeführt werden, jedoch nicht unbedingt zum Pfarramt berechtigen.

Berufsakademien

Berufsakademien sind keine Hochschulen und verleihen die Abschlüsse Diplom (BA) und Bachelor nicht als akademische Grade, sondern als staatliche Abschlussbezeichnungen.

Literatur

  • Sigrid Dany, Birgit Szczyrba, Johannes Wildt (Hrsg.): Prüfungen auf die Agenda! Hochschuldidaktische Perspektiven auf Reformen im Hochschulwesen. Bielefeld: W. Bertelsmann 2008 (Blickpunkt Hochschuldidaktik, Band 118).
  • Ulrich Gonschorrek: Prüferhandbuch: Grundsätze, Regeln und Hintergrundinformationen. Prüfungspsychologie, Prüfungsdidaktik, Prüfungsmethodik. Bremen: LTU-Vertriebsges. 1988.
  • Florian Keschmann: Prüfungen an Universitäten. Rechtscharakter − Rechtsschutz − Verfahren. Wien: Manzsche 2001.
  • Angela Little, Alison Wolf: Assessment in Transition: Learning, Monitoring and Selection in International Perspective. London: Emerald Group 1997.
  • Thomas Oakland, Ronald K. Hambleton (Hrsg.): International Perspectives on Academic Assessment. Berlin: Springer Netherland 1995 (Evaluation in Education and Human Services, 39).
  • Hans-Werner Prahl: Prüfungssysteme und Prüfungsreformen an den Hochschulen in der BRD. Hamburg: Arbeitsgemeinschaft für Hochschuldidaktik 1980.
  • Hans-Otto Schenk: Die Examensarbeit. Ein Leitfaden für Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 2005, UTB 2657, ISBN 3-8252-2657-3.
  • Thomas Tinnefeld: Mündliche Prüfungen im Hochschulstudium: Möglichkeiten der Optimierung. In: Ó Dúill, M. / R. Zahn / K. D. C. Höppner (Hrsg.): Zusammenarbeiten. Bochum: AKS 2005 (Fremdsprachen in Forschung und Lehre; 37), 421-436.
  • Klaus Wannemacher: Computerbasierte Prüfungen. In: Eva Seiler Schiedt, Siglinde Kälin, Christian Sengstag (Hrsg.). E-Learning − alltagstaugliche Innovation? München, Berlin: Waxmann 2006. S. 163-172.

Siehe auch