„Gebrauchsgrafik“ – Versionsunterschied

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{{Dieser Artikel|behandelt die werbende oder informierende Grafik im Allgemeinen. Zur ähnlichnamigen Fachzeitschrift siehe [[Gebrauchsgraphik (Zeitschrift)]].}}

Unter '''Gebrauchsgrafik''' versteht man eine einem praktisch-visuellen Zweck dienende Grafik. Diese wird in der Regel von [[Grafiker]]n (heute Grafikdesigner) erzeugt. Dazu gehören unter anderem [[Buchgrafik]], amtliche [[Druckgrafik]], [[Kalligrafie|Schriftkunst]] und [[Typographie]], [[Banknote]]n, [[Briefmarke]]n, [[Filmplakat]]e, [[Signet]]s, [[Exlibris]] und [[Werbegrafik]]. Ein Teilgebiet ist auch die [[Gelegenheitsgrafik]]. Außerdem gehört zum Sektor beinahe die gesamte [[Computergrafik]]. Im Gegensatz zu ihr steht die künstlerische [[Grafik|Originalgrafik]] und die künstlerische Verwendung der Computergrafik im Rahmen der [[Medienkunst]].
Unter '''Gebrauchsgrafik''' versteht man eine einem praktisch-visuellen Zweck dienende Grafik. Diese wird in der Regel von [[Grafiker]]n (heute Grafikdesigner) erzeugt. Dazu gehören unter anderem [[Buchgrafik]], amtliche [[Druckgrafik]], [[Kalligrafie|Schriftkunst]] und [[Typographie]], [[Banknote]]n, [[Briefmarke]]n, [[Filmplakat]]e, [[Signet]]s, [[Exlibris]] und [[Werbegrafik]]. Ein Teilgebiet ist auch die [[Gelegenheitsgrafik]]. Außerdem gehört zum Sektor beinahe die gesamte [[Computergrafik]]. Im Gegensatz zu ihr steht die künstlerische [[Grafik|Originalgrafik]] und die künstlerische Verwendung der Computergrafik im Rahmen der [[Medienkunst]].



Version vom 2. Juli 2019, 04:16 Uhr

Unter Gebrauchsgrafik versteht man eine einem praktisch-visuellen Zweck dienende Grafik. Diese wird in der Regel von Grafikern (heute Grafikdesigner) erzeugt. Dazu gehören unter anderem Buchgrafik, amtliche Druckgrafik, Schriftkunst und Typographie, Banknoten, Briefmarken, Filmplakate, Signets, Exlibris und Werbegrafik. Ein Teilgebiet ist auch die Gelegenheitsgrafik. Außerdem gehört zum Sektor beinahe die gesamte Computergrafik. Im Gegensatz zu ihr steht die künstlerische Originalgrafik und die künstlerische Verwendung der Computergrafik im Rahmen der Medienkunst.

In urheberrechtlicher Hinsicht ist eine Gebrauchsgrafik ein Werk der angewandten Kunst (Kunstwerk), bei der mehr Schöpfungshöhe erreicht sein muss als bei anderen Werkgattungen. Dies führt dazu, dass Logos nicht unter das Urheberrecht fallen, solange ihre Gestaltung das Durchschnittliche und Übliche nicht deutlich überragt. Allerdings können sie als Design eingetragen werden, wenn sie Eigenart haben, das heißt, wenn sie einen anderen Eindruck hervorrufen als ein zuvor entworfenes Logo.

Literatur

  • Werner J. Schweiger: Aufbruch und Erfüllung. Gebrauchsgraphik der Wiener Moderne 1897–1918. Brandstätter, München 1988.