„Diskussion:Ausländer“ – Versionsunterschied
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::Hier ist zu unterscheiden: 1. Im Bewusstsein der Menschen bezeichnet der Begriff ''Ausländer'' Personen aus einem anderen Land oder Kulturkreis, die also ihre angestammte Heimat im Ausland haben. 2. Im staatsrechtlichen (juristischen) Sinne bezeichnet das Gesetz eines modernen Staates Personengruppen als ''Ausländer'', die eine andere Staatsangehörigkeit besitzen als die Staatsbürger des Landes, aus deren Perspektive die Betrachtung erfolgt.--[[Spezial:Beiträge/93.184.136.21|93.184.136.21]] 11:15, 15. Apr. 2016 (CEST) |
::Hier ist zu unterscheiden: 1. Im Bewusstsein der Menschen bezeichnet der Begriff ''Ausländer'' Personen aus einem anderen Land oder Kulturkreis, die also ihre angestammte Heimat im Ausland haben. 2. Im staatsrechtlichen (juristischen) Sinne bezeichnet das Gesetz eines modernen Staates Personengruppen als ''Ausländer'', die eine andere Staatsangehörigkeit besitzen als die Staatsbürger des Landes, aus deren Perspektive die Betrachtung erfolgt.--[[Spezial:Beiträge/93.184.136.21|93.184.136.21]] 11:15, 15. Apr. 2016 (CEST) |
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Im engeren Sinne bezeichnet der Begriff '''Ausländer''' Personen, die aus dem [[Ausland]] (Aus Land) stammen. Im weiteren rechtlichen Sinne bezeichnet der Begriff Personen mit einer anderen [[Staatsbürgerschaft|Staatsangehörigkeit]] als die Bürger des [[Staat|Landes]], aus deren Perspektive die Betrachtung erfolgt. |
Version vom 21. April 2016, 19:17 Uhr
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Kategorien von Ausländern
Ein Aspekt fehlt noch völlig, und zwar der, dass verschiedene Gruppen von Ausländern verschiedene Rechte haben: Touristen sind eine andere Kategorie als Diplomaten, Arbeitsmigranten, Studenten, Asylbewerber und -berechtigte sowie als Geduldete, ganz zu schweigen von Ausländern ohne Aufenthaltsstatus (sogenannte Illegale). Die verschiedenen Kategorien von Ausländern müssten in diesem Lemma aufgelistet werden. CorradoX 17:34, 21. Jan. 2009 (CET)
Defekte Weblinks
Die folgenden Weblinks wurden von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/auslaender.html
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- http://www-auslandsamt.uni-regensburg.de/bild_auslaender.de.html
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- http://www.abendblatt.de/archiv/article.php?xmlurl=http://archiv.abendblatt.de/ha/1987/xml/19870220xml/habxml870103_6956.xml&pdfurl=http://archiv.abendblatt.de/ha/1987/pdf/19870220.pdf/ASV_HAB_19870220_HA_002.pdf
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Dieser Link ist vermutlich nicht mehr im Quelltext des Artikels vorhanden; falls insgesamt weg, dann diesen Eintrag löschen.
– GiftBot (Diskussion) 02:20, 28. Nov. 2015 (CET)
Faktisch ist Migrationshintergrund das gleiche wie Ausländer im Alltag
Auch wenn es de jure immense Unterschiede gibt und Mit Migrationshintergrund und Ausländer nicht synonym zu gebrauchen sind, wird es jedoch faktisch tagtäglich auch von Behörden und Beamten gemacht
Zum Beispiel war ich vor 2 Jahren in der Innenstadt und ein kleiner Junge wurde von einem anderen geschlagen, der jedoch verschwand und die Polizei fragte die Leute, ob der andere Junge Ausländer sei oder Deutscher. Der kleine Junge und auch die älteren drumherum sagten Ja es ist ein Ausländer. Natürlich hatte der andere kleine Junge einen deutschen Pass und war kein Ausländer….
Selbst wenn die Polizei nicht differenzieren kann, ist es doch sehr problematisch.
Zudem sieht man auch an ständigen Diskussionen aus den CDU-nahen Kreisen immer wieder, dass der Begriff Ausländer synonym mit Migrationshintergrund benutzt wird.
Wenn zum Beispiel heisst, dass sich bestimmte Bevölkerungsgruppen im Gegensatz zu Deutschen nicht integrieren können. Wobei immer suggeriert wird, dass sie eben keine Deutschen sind, trotz Pass und obwohl sie hier geboren sind (nicht signierter Beitrag von 176.2.65.75 (Diskussion) 13:51, 12. Jan. 2016 (CET))
- Hier ist zu unterscheiden: 1. Im Bewusstsein der Menschen bezeichnet der Begriff Ausländer Personen aus einem anderen Land oder Kulturkreis, die also ihre angestammte Heimat im Ausland haben. 2. Im staatsrechtlichen (juristischen) Sinne bezeichnet das Gesetz eines modernen Staates Personengruppen als Ausländer, die eine andere Staatsangehörigkeit besitzen als die Staatsbürger des Landes, aus deren Perspektive die Betrachtung erfolgt.--93.184.136.21 11:15, 15. Apr. 2016 (CEST)
Änderungswunsch
Im engeren Sinne bezeichnet der Begriff Ausländer Personen, die aus dem Ausland (Aus Land) stammen. Im weiteren rechtlichen Sinne bezeichnet der Begriff Personen mit einer anderen Staatsangehörigkeit als die Bürger des Landes, aus deren Perspektive die Betrachtung erfolgt.