„Bundespräsident (Schweiz)“ – Versionsunterschied

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== Kompetenzen ==
== Kompetenzen ==
Anders als der Bundespräsident in [[Bundespräsident (Österreich)|Österreich]] oder [[Bundespräsident (Deutschland)|Deutschland]] ist der Schweizer Bundespräsident kein [[Staatsoberhaupt]]. Die Schweizerische [[Bundesverfassung (Schweiz)|Bundesverfassung]] kennt weder ein Staatsoberhaupt noch einen [[Regierungschef]]. All diese Funktionen werden vom gesamten Bundesrat als [[Kollegialprinzip|Kollegium]] wahrgenommen.
Der Schweizer Bundespräsident ist kein [[Staatsoberhaupt]]. Die Schweizerische [[Bundesverfassung (Schweiz)|Bundesverfassung]] kennt weder ein Staatsoberhaupt noch einen [[Regierungschef]]. All diese Funktionen werden vom gesamten Bundesrat als [[Kollegialprinzip|Kollegium]] wahrgenommen.


In der Funktion als Vorsitzender des Bundesrates gilt das Votum des Bundespräsidenten bei Stimmengleichheit als ausschlaggebend.
In der Funktion als Vorsitzender des Bundesrates gilt das Votum des Bundespräsidenten bei Stimmengleichheit als ausschlaggebend.

Version vom 21. August 2009, 18:33 Uhr

Bundesrat Hans-Rudolf Merz, Bundespräsident 2009

Der Bundespräsident der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist derjenige Bundesrat, der als primus inter pares den Vorsitz bei den Sitzungen der Schweizer Regierung, des Bundesrats, führt. Sein Stellvertreter ist der Vizepräsident des Bundesrates.

Kompetenzen

Der Schweizer Bundespräsident ist kein Staatsoberhaupt. Die Schweizerische Bundesverfassung kennt weder ein Staatsoberhaupt noch einen Regierungschef. All diese Funktionen werden vom gesamten Bundesrat als Kollegium wahrgenommen.

In der Funktion als Vorsitzender des Bundesrates gilt das Votum des Bundespräsidenten bei Stimmengleichheit als ausschlaggebend.

Zusätzlich zur Leitung seines Departements (Ministeriums) übernimmt der Bundespräsident lediglich einige Repräsentationsaufgaben eines Staatsoberhaupts. Zunächst war dies nur im Inland der Fall: Der Bundespräsident hält die Radio- und Fernsehansprachen zu Neujahr und zum Schweizer Bundesfeiertag am 1. August, er gibt dem Diplomatischen Corps den traditionellen Neujahrsempfang im Bundeshaus, an dem er und der jeweilige Apostolische Nuntius in der Schweiz kleine Ansprachen halten. In einer Zeit vermehrter Auslandskontakte reist der Bundespräsident auch häufiger ins Ausland.

Weil jedoch die Schweiz kein Staatsoberhaupt hat, pflegt das Land auch selbst keine Staatsbesuche abzustatten. Wenn sich der Bundespräsident ins Ausland begibt, dann tut er dies nur als zuständiger Departementsvorsteher. Falls jedoch einem Staatsoberhaupt eines anderen Landes ein offizieller Besuch abgestattet wird, so tut dies in der Regel der Bundespräsident; das Gleiche gilt bei Auftritten an der Seite mehrerer Staatsoberhäupter anderer Länder, etwa in der UN-Generalversammlung.

Wahl

Der Bundespräsident wird in der Wintersession anfangs Dezember jeden Jahres von der Vereinigten Bundesversammlung jeweils für ein Jahr aus dem Kreis der Bundesräte gewählt. Die Amtszeit des Bundespräsidenten dauert vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Kalenderjahres.

Im 19. Jahrhundert war die Wahl zum Bundespräsidenten eine Auszeichnung für besonders geschätzte Bundesräte. Weniger einflussreiche Regierungsmitglieder wurden hingegen regelmässig übergangen. So war der St. Galler Wilhelm Matthias Naeff, der 27 Jahre lang der Landesregierung angehörte, nur einmal (1853) Bundespräsident.

Seit dem 20. Jahrhundert ist die Wahl gewöhnlich unbestritten. Es gilt die ungeschriebene Regel, dass derjenige Bundesrat Bundespräsident wird, der dieses Amt schon am längsten nicht mehr (oder noch nicht) bekleidet hat. So kommt jeder Bundesrat in sieben Amtsjahren mindestens einmal zum Zuge. Für Spannung bei der Wahl sorgt einzig noch die Frage, wieviele Stimmen in der Bundesversammlung der zu Wählende erzielt, was als Popularitätstest gewertet wird. Dabei galten in den 1970er und 1980er Jahren 200 Stimmen (von 246 möglichen) als ausgezeichnetes Resultat. In einer Epoche wachsender parteipolitischer Konflikte sind gegenwärtig jedoch schon 180 Stimmen ein respektables Ergebnis.

Bis 1920 war es – mit Unterbrechungen – üblich, dass der jeweilige Bundespräsident auch das Aussenministerium übernahm. Es kam also jedes Jahr zu einer wenigstens kleineren Rochade, wenn der abtretende Bundespräsident in sein altes Departement zurückkehrte und der neue ins Aussenministerium wechselte. Auch war es Brauch, dass der Bundespräsident – selbst als Aussenminister! – während seines Amtsjahres die Schweiz nicht verliess.

Ebenfalls jährlich gewählt wird der Vizepräsident des Bundesrates. Dieser ist der Stellvertreter des Bundespräsidenten und wird gewöhnlich im darauffolgenden Jahr zum Bundespräsidenten gewählt.

2009 amtiert Hans-Rudolf Merz, Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements, als Bundespräsident. Vizepräsidentin des Bundesrates und voraussichtliche Bundespräsidentin des Jahres 2010 ist Wirtschaftsministerin Doris Leuthard.

Siehe auch