Benutzer:Bjferstern/WEA

Die Weiterentwicklung der Armee (WEA) ist ein Armeereform der Schweizer Armee, und ist die Nachfolge der Armee XXI. Ihr Kernziele sidn die vollständige Ausrüstung der Truppen, eine Verbessrung der Ausbildung, mehr regional verankert und eine erhöhte Bereitschaft. Damit soll die Armee auf die Veränderte Bedrohungslage angepasst werden, desweitern soll das Verhältnis von Leistungen und finanziellen Mitteln auf eine nachhaltige Basis gestellt werden. Die Umsetzung soll bis 2020 abgeschlossen werden.


Die Vernehmlassung fand im Herbst 2013 statt. Kantone, politische Parteien, Dachverbände sowie die weiteren, im Einzelfall interessierten Kreise wurden eingeladen, sich zur Vorlage und der damit zusammenhängenden Teilrevision des Militärgesetzes zu äussern. Die Botschaft wurde in der Folge angepasst und vom Bundesrat am 3. September 2014 zuhanden des Parlamentes verabschiedet.

Gliederung der Armee nach der WEA

Ziel

Ziel des Projekts ist es, die Armee im Rahmen der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen als Sicherheitsinstrument der Schweiz auf die zukünftigen Anforderungen auszurichten.

Eckpfeiler der WEA sind daher:

  1. Erhöhung der Bereitschaft
  2. Verbesserung der Ausbildung
  3. Vollständige Ausrüstung
  4. Stärkung der regionalen Verankerung

Grundlagen und Eckwerte

Grundlagen für dieses Projekt sind der Sicherheitspolitische Bericht (SIPOL B 2010), der Armeebericht 2010 und die sogenannte Mängelliste 2009.

Die Eckwerte der Armee nach der der Umsetzung der WEA

  • Grundlage: Wehrpflicht und Milizprinzip
  • Jahresbudget: 5 Mrd. CHF
  • Sollbestand: 100'000 Angehörige der Armee
  • Diensttage: ca. 5 Mio. Jahr
  • Aufgaben: Die Schweizer Armee verteidigt Land, Bevölkerung und Infrastruktur.

Verfassungsauftrag

Artikel 58 Absatz 2 der Bundesverfassung lautet: «Die Armee dient der Kriegsverhinderung und trägt bei zur Erhaltung des Friedens; sie verteidigt das Land und seine Bevölkerung. Sie unterstützt die zivilen Behörden bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit und bei der Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen. Das Gesetz kann weitere Aufgaben vorsehen.»

Zeitplan

Eröffnung der Vernehmlassung 26. Juni 2013
Ende der Vernehmlassung 17. Oktober 2013
Ämterkonsultation Juli 2014
Mitberichtsverfahren August 2014
Botschaft des Bundesrates 3. September 2014
Parlamentarische Beratung 2014–2015

Massnahmen

Grosse Verbände und Armeeführung

Die Schweizer Armee wird grundlegend neu aufgebaut. Die 4 Territorialregionen werden zu 4 Territorialdivisionen denen je 4 Infanterie-, 1 Genie- und 1 Rettungs-Bataillon unterstellt ist. Zusätzlich kann im Bedarfsfall eine Militärpolizeibataillon unterstellt werden. [1]. Der Auftrag, die substitutären Unterstützung von Kantonen und zivilen Organisation bleibt aber erhalten. Diese Bataillone stammen aus der Auflösung der 6 Infanterie- und Gebirgsinfanteriebrigaden. Die 2 mechanisierten Brigaden bleiben erhalten und übernehmen die "klassische Verteidigung". Die Panzerbrigade 1 wird eine Panzersappeurbataillon erhalten, um somit gleich, wie die Panzerbrigade 11, aufgestellt zu sein. Die Luftwaffe, wird neu dem Bereich Operationen unterstellt und ist somit keine Teilstreitkraft mehr. Die Armeeführung wird verschlankt und besteht nur aus einem Stab. Die restlichen Stäbe werden in den neu geschaffenen Bereich Operationen überführt.

Ausbildung

Alle Schulen werden neu dem Bereich Ausbildung unterstehen, der Bereich Personelles (J1) wird auch diesem Bereich angeschlossen.

Die Rekrutenschule (RS) wird um 3 Wochen auf 18 Wochen verkürzt und die RS startet nur 2 mal im Jahre, statt bisher 3 mal. Die Kaderausbildung orientiert sich wieder an alten Armeemodellen. Es muss wieder jeder Grad abverdient werden, also eine vollständige RS absolviert (abverdient) werden. Somit muss ein angehender Zugführer wieder als Gruppenführer praktisch abverdienen. Damit verlangt sich die Ausbildungszeit von Gruppenführer von

  1. http://www.offiziere.ch/?p=18521