Artenschutz

Artenschutz gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz umfasst den Schutz und die Pflege wild lebender Tier- und Pflanzenarten in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt (Artenvielfalt).

Regelmäßig wird eine Rote Liste gefährdeter Arten erstellt, die versuchen soll, den Grad der Gefährdung von Arten zu beziffern. Artenschutzprogramme zielen auf den Schutz meist einer einzelnen gefährdeten bzw. vom Aussterben bedrohten Art ab. Artenschutz ist damit Teil des Naturschutzes, der sich einerseits mit dem Schutz von Populationen einzelner Arten oder auch mit dem Schutz ganzer Lebensräume (Biotope, Ökotope) befasst. Man spricht auch vom Populations- und Lebensraumschutz. Artenschutz ist damit in der Regel auch Ökotopschutz, nicht zuletzt deshalb, weil die zu schützende Art ein notwendiger Bestandteil des Ökotops ist. Umgekehrt gilt dies, weil die Zerstörung des Lebensraums natürlich auch das Verschwinden der Art zur Folge hat.

Motivation

In vergangener Zeit spielten vor allem ästhetische und moralische Aspekte für den Artenschutz eine große Rolle. Dies führte zwangsläufig zu einer Beschränkung auf attraktive Tier- und Pflanzenarten. Heutzutage soll der Artenschutz in erster Linie den Erhalt der biologischen Funktionen der Umwelt sichern wie z.B.:

  • biologische Filterfunktionen, Entgiftung
  • Nahrungsmittelproduktion
  • Ökosystemstabilität
  • biologische Schädlingsbekämpfung
  • Bestäubungsfunktion (auch für Kulturpflanzen)
  • Bioindikation
  • Humusbildung
  • Kohlendioxid-Senke

Des weiteren ist der Erhalt der Artenvielfalt ein, seit den 90er Jahren stark an Interesse gewinnendes, Argument für den Artenschutz. Dies kann man auf der Ebene der Molekulargenetik, der Individuen, der Populationen und Metapopulationen und auf Artebene betrachten. Der Aspekt Erholung und Heimatschutz spielt für den Artenschutz ebenso eine Rolle.

Artenschutzprüfung

Die Artenschutzprüfung untersucht das Ausmaß der Beeinträchtigung geschützter Arten durch eine konkrete Planungsmaßnahme im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Hierbei werden insbesondere die stark gefährdeten Tier- und Pflanzenarten betrachtet. Anwendung findet die Artenschutzprüfung bei Bauvorhaben im Bereich des Verkehrswegebaus und bei Erschließung neuer Baugebiete.

Populationsschutz

Der Schutz von Populationen ausgewählter Arten ist ein wichtiges Werkzeug des Artenschutzes. Durch Verbote und Zugriffsbeschränkungen, wie sie z.B. in der Bundesartenschutzverordnung geregelt werden, können bedrohte Arten geschütz werden. Andere Methoden des Populationsschutzes sind die Bestandslenkung durch spezielle Erhaltungszucht-Programme und die Wiedereinbürgerung wie z.B. beim Przewalski-Pferd in der Mongolei oder beim Luchs im Harz.

Lebensraumschutz

Der Lebensraumschutz kann in den Biotopschutz und den allgemeinen Lebensraumschutz eingeteilt werden. Beim Biotopschutz spielt vor allem die Biotopsicherung in Form der Schutzgebietsausweisung eine Rolle, aber auch die Biotoppflege (z.B. Vertragsnaturschutz) und die Gestaltung bzw. Neuschaffung von Biotopen sind wichtige Maßnahmen des Lebensraumschutzes. Der allgemeine Lebensraumschutz äußert sich hauptsächlich durch Artenhilfsprogramm und Naturschutzprogramm.

Geschichte im Deutschen Reich

§2 Reichsnaturschutzgesetz von 1935

Der Schutz vom Aussterben bedrohter Tiere, besonders emotional positiv besetzter Vogelarten stand am Beginn des Entwicklung zum Artenschutz. Einer der ältesten Vereine ist der Deutsche Bund für Vogelschutz, der 1899 von der Industriellengattin Lina Hähnle gegründet wurde.

Später erkannte man die Notwendigkeit, auch Pflanzen vor der Ausrottung zu bewahren. 1910 wurde der „Pflanzenschonbezirk Berchtesgadener Alpen“ eingerichtet. Im Reichsnaturschutzgesetz wurde 1935 der Artenschutz erstmals gesetzlich geregelt.

Mittlerweile werden auch Pilze und Flechten, die genau genommen keine Pflanzen sind, als schützenswert betrachtet.

Biotop- oder Ökotopschutz konzentriert sich in der Regel nicht auf einzelne Tier- oder Pflanzenarten. Einzelne dort vorkommende und vom Aussterben bedrohte Arten spielen aber häufig in der öffentlichen Diskussion bzw. der rechtlichen Argumentation eine wichtige Rolle.

Gesetzliche Grundlagen in Deutschland

  • Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie
    • und dem aus den beiden letzteren entwickeltem Natura 2000- Schutzgebietkonzept (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen)
  • und weitere.

Siehe auch

Literatur

  • DNL-online Die Literaturdatenbank des Bundesamtes für Naturschutz
  • Rachel Carsons Buch „Der stumme Frühling“ (1962)