„Anrainerstaat“ – Versionsunterschied

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'''Anrainerstaaten''' (auch '''Anliegerstaaten''') sind alle an ein geographisches Objekt (Land, Gewässer, anderer Staat) angrenzenden [[Staat]]en; zum Beispiel ist [[Deutschland]] ein Anrainerstaat der [[Nordsee]].
'''Anrainerstaaten''' sind '''Anliegerstaaten''', die an ein geographisches Objekt (Land, Gewässer, anderer Staat) angrenzenden [[Staat]]en; zum Beispiel ist [[Deutschland]] ein Anrainerstaat der [[Nordsee]].


Bildet ein Gewässer, wie ein Fluss oder Meer, die Grenze bzw. fließt ein Fluss durch mehrere Staaten, so bezeichnet man die Staaten als Anrainerstaaten des Gewässers. Zum Beispiel ist [[Frankreich]] ein Anrainerstaat des [[Rhein]]s, Deutschland, [[Österreich]] und die [[Schweiz]] sind Anrainerstaaten des [[Bodensee]]s.
Bildet ein Gewässer, wie ein Fluss oder Meer, die Grenze bzw. fließt ein Fluss durch mehrere Staaten, so bezeichnet man die Staaten als Anrainerstaaten des Gewässers. Zum Beispiel ist [[Frankreich]] ein Anrainerstaat des [[Rhein]]s, Deutschland, [[Österreich]] und die [[Schweiz]] sind Anrainerstaaten des [[Bodensee]]s.

Version vom 19. August 2008, 18:08 Uhr

Anrainerstaaten sind Anliegerstaaten, die an ein geographisches Objekt (Land, Gewässer, anderer Staat) angrenzenden Staaten; zum Beispiel ist Deutschland ein Anrainerstaat der Nordsee.

Bildet ein Gewässer, wie ein Fluss oder Meer, die Grenze bzw. fließt ein Fluss durch mehrere Staaten, so bezeichnet man die Staaten als Anrainerstaaten des Gewässers. Zum Beispiel ist Frankreich ein Anrainerstaat des Rheins, Deutschland, Österreich und die Schweiz sind Anrainerstaaten des Bodensees.

Ein untergeordneter Begriff des Anrainerstaats ist der des Nachbarstaats.