Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen

Basisdaten
Titel: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
des Landes Hessen
Abkürzung: TV-H
Unterzeichnung: 1. September 2009
Inkrafttreten: 1. Januar 2010
Letzte Änderung
durch: 1)
Inkrafttreten
der letzten Änderung: 1)
1. August 2022
1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Fassung!

Der TV-H – Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) ist ein ausschließlich im Land Hessen gültiger Tarifvertrag, der inhaltlich weitgehend mit dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) übereinstimmt.

Hintergrund

Der TV-H hat den bis dahin in Hessen noch geltenden Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) sowie den Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder (MTArb) zum 1. Januar 2010 abgelöst.

Besonderheiten

Eine wesentliche Abweichung gegenüber dem TV-L findet sich in §23a, der eine Kinderzulage regelt, die es zwar in den zuvor für den öffentlichen Dienst geltenden Tarifverträgen BAT, MTArb und BMT-G bereits gab, die aber keinen Eingang in die Nachfolgeverträge TVöD und TV-L gefunden haben. Der TV-H stellt insofern eine Ausnahme unter den aktuell im öffentlichen Dienst in Deutschland geltenden Tarifverträgen dar.

Weitere Tarifverträge im Umfeld des TV-H

Vollständigkeit ist nicht gegeben.

TV LandesTicket Hessen

Ein sogenanntes Landesticket wurde mit dem Tarifvertrag über die Nutzung des LandesTicket Hessen durch Beschäftigte des Landes Hessen (TV LandesTicket Hessen) 2017 vereinbart, dieser trat am 1. Januar 2018 in Kraft. Hiermit können die meisten Beschäftigten des Landes Hessen den öffentlichen Personennahverkehr des Landes nutzen. Diese Vereinbarung gilt bis 2024. Die Regelung ist auch auf beamtete Bedienstete, Richter und weitere Gruppen ausgeweitet worden. Das Landesticket gilt teilweise auch in angrenzenden Gebieten.[1]

Weblinks

Informationsseiten von Gewerkschaften (Zusammenschlüsse von Arbeitnehmern):

Informationsseiten des Landes Hessen (Arbeitgeber):

Informationen von dritter Seite:

Einzelnachweise

  1. Informationen des Landes Hessen (Arbeitgeber / Dienstherr), Stand 8. März 2023; Tarifvertrag über die Nutzung des LandesTicket Hessen durch Beschäftigte des Landes Hessen (TV LandesTicket Hessen), Stand 10. März 2023.