Landesamt für Einwanderung

Landesamt für Einwanderung
— LEA —

Staatliche Ebene Berlin Berlin
Stellung Landesoberbehörde
Aufsichtsbehörde Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Gründung 2020
Hauptsitz Friedrich-Krause-Ufer
Berlin-Tiergarten
Direktor Engelhard Mazanke
Bedienstete rund 540 (Stand: 2020)
Netzauftritt https://www.berlin.de/einwanderung/
Haupteingang der Behörde im März 2022

Das Landesamt für Einwanderung (LEA) ist die Ausländerbehörde der deutschen Hauptstadt. Mit rund 540 Beschäftigten und jährlich 400.000 vorsprechenden Kunden ist sie die größte Ausländerbehörde Deutschlands.[1][2]

Geschichte

Das Berliner Landesamt für Einwanderung ging aus dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten hervor. Zuvor war das nun eigenständige Landesamt nur eine Abteilung im Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten. Die Eröffnung fand am 15. Januar 2020 statt.

Gründe für die Schaffung des Landesamtes sind nach Angaben der Senatsverwaltung für Inneres und Sport der demografische Wandel und der daraus entstehende Fachkräftemangel. Außerdem soll das Landesamt eine Reaktion auf das Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 15. August 2019 sein. Das von der Bundesregierung erlassene Gesetz ist am 1. März 2020 in Kraft getreten. Damit Fachkräfte schneller vermittelt werden können, wurde das Ziel gesetzt, im neuen Landesamt u. a. bürokratische Hindernisse abzubauen, ein Beschwerdemanagement einzuführen und ein Dolmetscher-Service einzurichten.[3]

Zudem sollte das Landesamt als erste eigenständige Einwanderungsbehörde eines Bundeslandes auch ein politisches Signal in Richtung Willkommenskultur sein.[4] Andreas Geisel (damaliger Senator für Inneres und Sport) sagte bei der Eröffnungsrede: „Berlin ist das Symbol für Weltoffenheit und Toleranz“.[5]

Erster Direktor wurde Engelhard Mazanke, der bereits seit 2011 die Ausländerbehörde innerhalb des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten leitete.

Beim Direktor direkt angegliedert war von 2020 bis zum Tod im Jahr 2023 des ehrenamtlichen Ombudsmanns Wolfgang Wieland, der in seiner Funktion Einwanderer durch Information und Beratung unterstützte und Ansprechpartner für die Mitarbeiter – beispielsweise für Verbesserungsvorschläge – war.[6] Diese Funktion wurde nicht erneut besetzt.[7]

Aufgaben und Organisation

Das Landesamt für Einwanderung nimmt als Ausländerbehörde von Berlin den Vollzug des Ausländerrechts wahr. Vertreten wird die Behörde durch den Direktor.

Die Behörde ist in sechs Abteilungen gegliedert (Stand: 2023):[8]

  • Abteilung A – Asylangelegenheiten
  • Abteilung B – Besondere Aufgaben
  • Abteilung E – Einwanderung
  • Abteilung R – Kriminalitätsbekämpfung und Rückführung
  • Abteilung G – Grundsatz und Querschnitt
  • Abteilung P – Prozess und Service

Aufsicht

Die Rechts- und Fachaufsicht übt die Senatsverwaltung für Inneres und Sport aus.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Katarina Heidrich: Landesamt für Einwanderung eröffnet. In: Behörden Spiegel. 15. Januar 2020, abgerufen am 9. Mai 2020.
  2. Jens Anker: Aus dem Ausländeramt wird ein Willkommensamt. In: Berliner Morgenpost. 29. Mai 2019, abgerufen am 9. Mai 2020.
  3. Frank Bachner: Ausländische Facharbeiter werden schneller vermittelt. In: Der Tagesspiegel. 15. Januar 2020, abgerufen am 10. Mai 2020.
  4. Nina Amin: Wenn aus der Ausländerbehörde ein Einwanderungsamt wird. In: rbb. 2. Januar 2020, abgerufen am 10. Mai 2020.
  5. Frank Bachner: Ausländische Facharbeiter werden schneller vermittelt. In: Der Tagesspiegel. 15. Januar 2020, abgerufen am 10. Mai 2020.
  6. Innensenator Geisel ernennt Ombudsmann für Einwanderer. Abgerufen am 6. Oktober 2020.
  7. Nach Tod von früherem Justizsenator: Landesamt für Einwanderung in Berlin stellt Beratungsservice ein. Tagesspiegel, 7. Dezember 2023, abgerufen am 2. März 2024.
  8. Leitung und Organisation. Landesamt für Einwanderung, 1. April 2023, abgerufen am 2. Mai 2023.