Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Löschungen 49 Bilddateien von Benutzer:Martina Nolte

Der Fall ist abgeschlossen und wird nicht mehr diskutiert.

Beteiligte Benutzer

Benutzer benachrichtigt?
Benutzer:Martina Nolte (Antragstellerin)
--Martina Nolte  Disk. 15:58, 15. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]
Benutzer: Syrcro (Diff-Link)
Benutzer:Achim Raschka (Diff-Link)
Benutzer: Nolispanmo (Diff-Link)
Benutzer:Rax (Diff-Link)

Problemschilderungen

Ich rufe das Schiedsgericht an wegen der in zwei Löschprüfungen bestätigten Löschung von insgesamt 49 von mir eingestellten Bilddateien mit den Begründungen “Keine freie Lizenz im Sinn“ (9. Apr. 2009, 10:46:35 ) „keine hinreichend freie Lizenz“ (bis 9. Apr. 2009, 10:57:50) durch Benutzer: Syrcro und „Einbindungen dieses Bildes können potentiell rechtliche Konsequenzen für Wikipedia haben, da die von der Autorin geforderten Bedingungen dabei nicht eingehalten werden.“ (16:16 - 16:17, 9. Apr. 2009) durch Benutzer: Nolispanmo. Diese Löschungen erfolgten nach Blogeinträgen außerhalb der Wikipedia, einer Heise-Meldung und dieser Stellungnahme von mir (23:41, 8. Apr. 2009). Die von mir vertretene Auslegung der CC-Lizenzbedingungen wurde bereits vor einem Jahr anlässlich der Klage eines Wikipedia-Benutzers gegen einen Nachnutzer ausführlich diskutiert, insofern liegt hier kein „Erstfall“ für die Wikipedia vor.

Die von mir eingestellten Bilddateien erfüllen keinen der vier vorgesehenen Schnellöschgründe. Nicht-SLA-fähige Dateien sollen “über die Dateiüberprüfung abgearbeitet werden“. Prüfungen durch die DÜP waren bereits erfolgt: Am (ca.) 12.Februar 2009 habe ich in die Wikipedia die Datei:Indirekte_Fotogenehmigung.jpg eingestellt zusammen mit zusätzlichen Erklärungen unter der Bildbeschreibung und diese Datei (wegen einer Bot-Meldung) am 14.02.09 auf der DÜP zur Kenntnis gegeben. Es fehlte die reguläre CC-Vorlage, seinerzeit noch ohne Link auf den Lizenzvertrag, weshalb ich den Lizenzbaustein in meiner Vorlage um diesen Link erweitert hatte), darunter hatte ich erklärende Anmerkungen gesetzt. Dazu hieß es in der DÜP: „Selbstverständlich kannst du deine eigene Vorlage parallel drin lassen“. Danach habe ich weitere 49 Bilddateien in die Wikipedia eingestellt, mit dem regulären Lizenzbaustein und weiterhin um diese erklärenden Anmerkungen ergänzt. Von diesen Dateien habe ich Datei:Erstausschank HBX-WikiRed.jpg am 10. Mär. 2009 wegen des Imports der Datei auf commons.wikimedia.org mit dem dortigen, reduzierten Lizenzbaustein (aber mit der englsichen Version meiner Zusatzanmerkung) erneut auf der DÜP zum Thema gemacht, auch hier keine Beanstandung an meiner Anmerkung.

Die (durchaus umstrittene: [1] [2]) Löschung der ersten 44 Dateien wurde - noch vor meiner Kenntnisnahme sowohl der Löschung als auch der anschließenden Löschprüfung - am selben Tag um 18:03 von Benutzer:Achim Raschka bestätigt, mit der Begründung „wikipediakonforme Nuachnutzung entsprechend der Wikipedia-Policy offensichtlich nicht möglich“. In der von mir initiierten Löschprüfung für die übrigen 5 gelöschten Dateien konnte ich alle, auch nachträgliche, Löschbegründungen entkräften und habe im Lauf der Diskussion auch bereits erste Vorschläge zur Umformulierung meiner Zusatzerläuterungen gemacht, um mögliche Missverständnisse auszuräumen. Auch ein Entfernen dieses Zusatzbausteins hatte ich angeboten. Danach war Benutzer:Rax zur Wiederherstellung bereit - allerdings unter der Auflage, dass ich diesen eigenen Zusatzbaustein ersatzlos lösche und mich zu folgendem verpflichte: „auch auf ähnliche andere eigene Erläuterungen der Lizenz zu deinen Dateien zukünftig“ zu verzichten (gleicher Difflink, Unterstreichungen von mir). Einer so weitreichenden, in der Wikipedia einmaligen Sonderbedingung war (und bin) ich nicht bereit zuzustimmen, so dass Benutzer:Rax die Löschprüfungen - ohne Wiederherstellung der Dateien - für endgültig beendet erklärt hat.

Ich sehe diese Löschungen sowie die an eine Wiederherstellung geknüpfte Bedingung von keiner Wikipedia-Richtlinie gestützt und bitte das SG, diese Löschentscheidungen, die in der praktischen Umsetzung quasi einer (nicht befristeten) Bild-Benutzersperre gleichkommen, zu revidieren. --Martina Nolte Disk. 15:58, 15. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Wir sind technisch in der Lage, die Lizenzbedingung bzgl. der Bilder zu erfüllen. Spätestens bei der Datei-Detailansicht liefert MediaWiki lediglich die Blanke Datei aus; verhindern kann man das meines Wissens nicht. Aber schon die Urheberrechtsnennung beim angebundenen Bild ist zur Zeit technisch nicht funktional durchführbar. In der Wikipedia herrscht die Gepflogenheit lediglich auf der Bildbeschreibungsseite Lizenzen anzugegeben; die Antragsstellerin verlangt in ihrer Lizenz mehr; die Datei ist also für uns unbrauchbar; da hilft auch bei der WMF dulde ich ohne Rechtsbindung Verstöße nicht weiter: Für-Wikipedia-Lizenzen sind hier unerwünscht. Diese Dateien sind für die Weiternutzung der Wikipedia eine Zeitbombe da, da eine Forke in die Abmahnfalle liefe; dies betrifft sogar den Spiegelwissen-Mirror. Und Weiternutzung ist eines der Vier Grundprizipien aus dem Projektgrundsatz Freier Inhalt. Da schon ans Abmahnen gegangen wurde - und das mit Streitwerten, die nur bei viel AGF nicht als Geschäftsmodell wirken - war da auch keine Zeit für Abwarten und dem Werk des Chaos zuschauen. syrcro 20:45, 16. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Meine vollständige Erklärung bei der Entscheidung der Löschprüfung lautete

Löschbegründung nachvollziehbar, wikipediakonforme Nachnutzung entsprechend der Wikipedia-Policy offensichtlich nicht möglich. Bilder können nach Klärung der Problematik weiderhergestellt werden, daher auch keine Eile von Nöten.

, von MN oben leider nur zu einem Halbsatz verkürzt und damit verfälscht wiedergegeben. Darin steht:

  1. Löschbegründung nachvollziehbar : in meinen Augen gibt es durchaus Gründe, die entsprechenden Dateien zu löschen, eine Fehlentscheidung des löschenden Admins liegt entsprechend nach meiner Prüfung der Löschung nicht vor. Die für mich nachvollziehbaren Gründe stützen sich vor allem auf die an unterschiedlichen Stellen des Wikiversums einsehbaren Diskussionen zum Thema "Abmahnung des Webblasters durch Martina Nolte", u.a. der Diskussionsseite des Kurier, der Diskussionsseite der Benutzerin (dieser Thread und folgende) u.a.; die Einschätzung als strittig und damit auch die potenzielle Löschung ist damit imho ausreichend gedeckt.
  2. wikipediakonforme Nachnutzung entsprechend der Wikipedia-Policy offensichtlich nicht möglich - bezieht sich ebenfalls auf die angegebenen Diskussionen in und außerhalb der Wikipedia. Eine Wikipediakonforme Benutzung schließt nach meiner Interpretation alle Nutzungen entsprechend der gängigen WP-Policy "freies Wissen" ein. Dies umfasst auch die Nutzung für den Webblaster - der keine Seiten direkt spiegelt sondern eine alternative Darstellung von allen Webseiten mit Verknüpfungen zum Assoziationsbnlaster ermglicht, die Nutzung von 1:1-Mirrors, bei denen die Bildereinbindung ebenso wie in der Wikipedia ohne Namensnennung direkt am Bild erfolgt, die Nutzung von 1:1-Kopien und Teilen einzelner Seiten, die bsp. durch das en:WP:Right to fork und die Weiternutzung nach dem von Wikipedia-Seite als Gentlemen’s Agreement gefassten Grundsätzen dargestellt sind, die Nutzung in anderen Online-Medien (bsp. Wikis bei wikia) von Bildern nach dem Vorbild der Wikimedia-Projekte incl. der Bildeinbindung direkt aus den commons, die mit aktuellen Versionen der MediaWiki-Software möglich ist, sowie auch die Lizenzkonforme Nutzung in nicht-online-Medien, bei denen eine Namensnennung nicht zwingend an jeder Kopie wie von der Autorin gefordert erfolgt (bsp. Autoren- und Bilderverzeichnis am Ende eines Buches), ein. Nach ihrer Forderung Namensnennung an jeder Kopie schließt sie prinzipiell auch die Nutzung in der WP nach gängigem Standard aus (unabhängig von mittlerweile gegebenen "Sonderbedingungen für Wikimediaprojekte), 1:1-Nutzungen via dump und Fork mit den auf diese Weise gekennzeichneten Bildern sind von ihr damit nicht umfasst und wären nach ihrer Auffassung rechtswidrig.
  3. Bilder können nach Klärung der Problematik weiderhergestellt werden, daher auch keine Eile von Nöten. - Dieser ergänzende Satz zeigt an, dass es nach einer inhaltlichen Klärung und vollständigem Verzicht der Benutzerin auf Sonderklauseln, die der Wikipedia-Policy zuwiderlaufen, durchaus möglich sein sollte, die Bilder wiederherzustellen. Ein besonderer Grund zur Eile ist dabei nicht erkennbar, keines der Bilder war meines Wissens zwingend notwendig für den Fortbestand des Projekts Wikipedia.
  4. Die Wikipedia-Policy sieht "no legal threats" gegenüber anderen Mitarbeitern als Leitlinie an - dies ist hier auf der Basis der Bilder jedoch bereits geschehen und es ist nicht auszuschliessen, dass es zu weiteren Abmahnungen gegen WP-Benutzer oder -Nachnutzer kommt.

Abschliessend: Ich persönlich gehe auch in diesem Fall mit sehr viel AGF an die Sache. Ich gehe davon aus, dass das Vorgehen und Abmahnungen im besten Willen für den Schutz freier Inhalte geschehen ist - dies steht ihr und anderen Autoren und Fotografen auch frei, solang sie sich an die Spielregeln der Wikipdia halten. Die Spielregeln sehen allerdings keine Zusatzklauseln und über die normale GFDL-Nutzung bzw. der in der WP üblichen Nutzung hinausgehende Forderungen an die Nachnutzung von Inhalten vor. -- Achim Raschka 16:53, 15. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Eins drüber ist (imho) alles Wesentliche geschrieben worden. Ich verweise daher auf den Absatz von Achim Raschka. Grüße -- Nolispanmo Disk. Hilfe? 18:27, 16. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

bis zum Wochenende abwesend / getz wieder da --16:50, 18. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Die Ablehnung in der Löschprüfung, die Dateien (zu diesem Zeitpunkt) wiederherzustellen, wurde oben aus meiner Sicht schon ausreichend erläutert - da ich mich in meiner Entscheidung bei der Löschprüfung auf Achims bezog, muss ich das nicht wiederholen.

Was nun mein Angebot betrifft, die Dateien unter bestimmten Bedingungen wiederherzustellen [3]: Martina hat mich korrekt wiedergegeben.

Ich wollte mit den Einschränkungen sicherstellen, dass eine Lizenzinterpretation, wie sie Martina mit ihrem zusätzlichen Baustein vorgenommen hatte, nicht mehr stattfindet bis zur abschließenden Klärung des Problems. Damit sollte auch sichergestellt sein, dass Martina sich bei Abmahnungen nicht mehr auf ihre Interpretation der Lizenz berufen kann (was strittig ist), sondern ausschließlich auf die Lizenz selbst (was unstrittig ist).

Das schien mir aus folgenden Gründen wichtig:

  • Vorgeschichte: Martina hatte 2006 ihre Commons-Dateien löschen lassen, weil sie diese vor dem upload auf Commons schon in einer Weise lizensiert hatte, die eine Weiternutzung entsprechend unserer Lizenzen unmöglich machte. In den folgenden Jahren hatte Martina keine selbstgeschossenen Fotos mehr nach Commons oder lokal nach de:WP hochgeladen. (lokale uploads, commons uploads)
  • Der erste (und zunächst einzige) neuerliche Upload eines eigenen Fotos war dann die oben von Martina schon genannte Datei:Indirekte Fotogenehmigung.jpg am 14. Februar, versehen mit dem eigenen Lizenzbaustein, aber (zunächst) ohne gültigen WP-Lizenzbaustein. Martina hat oben die kurze DÜP-Diskussion vom selben Tag erwähnt, Archivlink zu ihrer Frage und der Antwort. Stein des Anstoßes für den Bot (und auch Thema von Frage und Antwort dazu) war allerdings nicht der eigene Baustein, sondern der fehlende „offizielle“ WP-Baustein.
  • 3 Wochen danach, am 8. März hat Martina dann begonnen, hier lokal besagte 49 eigene Fotos hochzuladen, versehen mit dieser Version ihres eigenen Lizenzbausteins, an dem sie seit Januar gearbeitet hatte (vgl. Versionsgeschichte).
  • Nochmals 1 Monat danach, am 8. April veröffentlicht Benutzer:Alvar Freude die Meldung, dass er eine Woche zuvor eine Abmahnung von Martina erhalten habe mit Verweis auf die von ihr hochgeladenen Dateien [4]. Aus einem anderen Blogeintrag desselben Benutzers vom selben Tag geht hervor, dass Martina ihren eigenen Lizenzbaustein als Grundlage der Abmahnung wählt: runterscrollen bis zum grauen Kasten.

Unabhängig davon, für wie wahrheitsgetreu man die Angaben in den Blogs hält (ob als Beleg nicht tauglich oder nur nicht prüfbar oder doch als tauglich - alle diffs aus der 2. LP), scheint mir ein auffälliger Zusammenhang zwischen der Entwicklung des eigenen Bausteins, den Uploads der Bilder und der Verschickung der Abmahnungen zu bestehen. Mit der von Martina vorgeschlagenen Änderung ihres Bausteins ([5] - jedoch nur in der deutschen Version) macht sie aus meiner Sicht noch deutlicher, dass sie eine (offenbar widerrufliche?) unterschiedliche Handhabung der Lizenz zu (vorübergehenden?) Gunsten der Wikipedia vorsieht.

(wie auch schon im oben bereits verlinkten Text der Abmahnung deutlich: "Dass ich bei der Einbindung dieser Fotos in und der Wiedergabe auf weitere/n Seiten der Wikimedia Foundation eine durch einen Link auf die jeweilige Original-Bildseite nur indirekte Nennung meiner Urheberschaft und der Bildlizenz dulde, hat keinerlei vertragsändernde Wirkung gegenüber anderweitigen Nutzungen meiner Bilder." [6]).

Solange nicht geklärt ist, ob Martinas Zusatzbaustein der vorgegebenen Lizenz entspricht und welche Konsequenzen dieser Baustein für die Wikipedia hat, sollten die Fotos gelöscht bleiben, daher habe ich den Wiederherstellungsantrag (zunächst) verworfen.

--Rax post 00:14, 19. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Bisherige Lösungsversuche und Diskussionen zur Sache

Befangenheit

Gemäß Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen#Befangenheit_einzelner_Schiedsrichter muss ich mich für befangen erklären.
  • Zunächst habe ich zusammen mit Martina am 4. Fotoworkshop teilgenommen, ein Umstand den selbst mittelmäßig begabte Wikipedianer der Teilnahmeliste des WS entnehmen können, da muss man den Zeitungsartikel in der Nürnberger Nachrichten, der ein paar Mal in der Wikipedia verlinkt ist nicht erst nach langweiligieriger Suche ausgraben.
    In gewissen Kreisen wird mit unsachlichen Kommentaren wie Abmahnworkshop oder Abzockworkshop gezündelt, daher muss ich für Außenstehende als voreingenommen gelten und ich möchte nicht, dass dem SG Parteilichkeit unterstellt werden kann.
  • Ein Teil der gelöschten Nürnberg-Bilder entstand im Rahmen oder am Rande des Workshops auf meine Anregung und/oder Bitten hin. Einen Teil dieser 49 Bilder wollte ich für die Artikelarbeit benutzen oder hätte sie benutzen können. Zum Teil habe oder hatte ich entsprechende Artikel im BNR begonnen, mindestens ein Bild hatte ich tatsächlich bereits im BNR eingebunden.
    Es wäre für mich zwar logistisch kein Problem diese Fotos so oder so ähnlich selbst zu beschaffen, da ich aber bestenfalls „ambitionierter Amateur“ mit den dementsprechenden Fähigkeiten bin, definitiv nicht in annähernd der selben Qualität. (Falls jetzt bitte der Hinweis kommen könnte, dass ich mein Licht nicht so unter den Scheffel stellen sollte, immerhin war eines meiner Bilder schon Überraschungsbild des Tages, wäre ich möglicherweise dankbar. *SCNR*)
    Nichtsdestotrotz könnte man mir wegen des gesteigerten Interesses an der Erstellung und Bereitstellung der Bilder auch ein gesteigertes Interesse an der Wiederherstellung (zumindest einiger) Bilder unterstellen und annehmen mir könne es an der notwendigen Neutralität mangeln.
-- Achates Boom-De-Yada! 16:57, 15. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Annahmeentscheidung

Dieser Abschnitt ist nur von Schiedsrichtern auszufüllen.

Fall wird angenommen von

  1. Pitichinaccio 23:05, 22. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]
  2. Thogo BüroSofa 23:05, 22. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]
  3. -elya 23:06, 22. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]
  4. --Proofreader 23:06, 22. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]
  5. --Stefan64 23:07, 22. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Fall wird abgelehnt von

Lösungsvorschläge, Anträge der Konfliktparteien

Benutzer:Martina Nolte

syrcro

  • Martina verzichtet auf weitere rechtliche Schritte gegenüber Nachnutzern, die die Lizenz mindestens entsprechend der Geflogenheiten der Wikipedia zu erfüllen suchen (Also Kein Copyfraud, Commons- bzw. WP-Bildbeschreibung verlinkt oder eigene entsprechende Bildbeschreibungsseitenkopie)
  • Martina ändert ihre Lizenz soweit, dass die Bilder in der Wikipedia schon mit der Hauptlizenz - also ohne irgendwelche Extrarechte oder Duldungen in Bezug auf die WMF - nutzbar werden. Ein Urheberrechtsvermerk im Bild wäre mir unlieb, aber vielleicht ein möglicher Kompromiss.
  • Wir üben sanften Druck auf den Verein bzw. die WMF aus, dafür zu sorgen, dass wir ein vernünftiges automatisches Lizenzerkennungs- und Einblendungssystem bekommen. Wenn Geld schon für so einen Blödsinns-Code, wie gesicherten und geprüften Versionen, da ist, sollte auch was für die Verbesserung des Lizenzhandlings übrig sein.

syrcro 10:10, 17. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Rax

Die Änderung, die Martina mit diesem Edit ihrer Lizenzvorlage vorgenommen hat, geht in die richtige Richtung, IMHO aber nicht weit genug:

  • Umbenennung der Vorlage (wie von Martina oben vorgeschlagen) zu Anmerkung o.Ä.
  • Martina macht sprachlich (und damit inhaltlich) im Text/Überschrift/usw. deutlich, dass
    • sie keinen Unterschied in der Lizensierung zwischen Wikipedia und Nachnutzern macht (entspricht: ersatzlose Streichung des Textteils: "Der von meiner Lizenzauslegung derzeit abweichenden Praxis bei der Einbindung von Bildern in die Wikipedia und in andere Projekte der Wikimedia (Foundation & Verein) stimme ich zu. Dies hat keine Wirkung für anderweitige Nutzungen.") und dass
    • ihre „Anmerkungen“ unverbindliche private Zusammenfassungen sind, dass also im Zweifel ausschließlich der Text der Lizenz allein verbindliche Rechtsgrundlage ist.

--Rax post 19:05, 18. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

erg.: Vielleicht lässt sich (alternativ zum letzten Punkt) auch vorstellen, dass eine in genau dieser Hinsicht absolut klare und optisch deutlich hervorgehobene Aussage in alle Lizenzbausteine der WP aufgenommen wird, ungefähr der folgenden Art:
Manche Fotografen fügen diesen Lizenzhinweisen eigene Anmerkungen hinzu, die in Einzelheiten abweichende Bestimmungen enthalten können. Wikipedia weist darauf hin, dass alle Urheber mit dem Upload ihrer Texte oder Dateien unseren Lizenzvorgaben zugestimmt haben und ihre Werke unter der Lizenz der Wikipedia veröffentlicht haben; diese ist damit einzige verbindliche Rechtsgrundlage; etwaig abweichende private Bestimmungen haben keine Gültigkeit.
- natürlich besser formuliert. --Rax post 00:10, 21. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Diskussion des Falls

Die Diskussion wird von den Schiedsrichtern moderiert. Beiträge von unbeteiligten Benutzern, Nachtreten sowie Unsachlichkeiten sind hier nicht erwünscht. Solche Beiträge werden vom Schiedsgericht (und nur von diesem) entfernt. Am Fall unbeteiligte Benutzer können ihre Meinung (ausschließlich zu diesem Fall) auf der Diskussionsseite kundtun. Verstoßen beteiligte Benutzer gegen die Diskussionsprinzipien der Wikipedia (WP:WQ bzw. WP:KPA), kann das zum Ausschluss von der Diskussion führen, in schwereren Fällen auch zu kurzfristigen Sperren, die durch unbeteiligte Administratoren auf Antrag der Schiedsrichter ausgeführt werden.

Da meine Aussage, die eigene Vorlage dürfe bei den Bildern zusätzlich zu einer Lizenzvorlage eingebunden werden, oben verlinkt wurde, möchte ich das ganze klarstellen: Nach Diskussion sind wir dazu gekommen, dass jedes Bild eine gültige Lizenzvorlage von WP:LFB direkt (also nicht über den Umweg einer eigenen Vorlage) einbinden muss, u. a. um zu verhindern, dass mit der Änderung einer privaten Lizenzvorlage die Lizenz für einen ganzen Stapel von Bildern nachträglich geändert wird. Dabei wurde das Zugeständnis gemacht, dass Benutzer private Lizenzvorlagen einbinden dürfen, die die Lizenz erklären und in denen sie Ausführungen machen können, beispielsweise eben auch zur Namensnennung (allerdings war nach meinem Verständnis klar, dass man diese nur inhaltlich beeinflussen kann). Mir war auch beim Verfassen der oben verlinkten Nachricht nicht die Problematik bewusst, die sich mit der Formulierung an jeder Kopie ergibt; ich bin davon ausgegangen, dass diese Formulierung auch erfüllt wird, wenn der Name nur auf der Beschreibungsseite genannt wird und habe nicht daran gedacht, dass damit effektiv neben/unter dem Bild bzw. direkt an dem Bild gemeint war. Wäre dies damals direkt aufgefallen, wären wohl die Dateien auch gelöscht worden, da dies wohl eine Zusatzforderung darstellt, die IMHO nicht mit der CC-BY-SA vereinbar ist. Insofern steht die Forderung, diese Vorlage nicht weiter zu verwenden, nicht in Konflikt mit meiner Aussage, dass private Lizenz(erklärungs)vorlagen generell zugelassen sind. Die Frage ist eben, ob die Bedingungen mit der CC-BY-SA kompatibel sind und als Erklärung derselben angesehen werden können. Wenn ja, ist die Vorlage zulässig; wenn nein, sind mit dieser Vorlage markierte Bilder zu löschen. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 17:36, 15. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]
(Irgendwie BK) Ich hab mir auch schon überlegt eine kurze Zusammenfassung als Baustein anzufügen, also den Teil den Rainer als verbesserungswürdig bezeichnet, wenn ich bedenke, wohin ein Bild geht wenn Du quasi Inhaber eines Monopols im Open-Content bist (falls man das so bezeichnen mag/kann/darf) und vor allem wer zu doof/frech/whatever ist für eine lizenzkonforme Weiternutzung. Selbst xonio nutzt mein Gabriele Pauli-Bild lizenzwidrig und dabei mach ich es denen mit der CC-BY-SA recht einfach. -- Achates Boom-De-Yada! 17:41, 15. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]
Dürfen wir schon vor einer Entscheidung des SG über die Annahme oder Ablehnung des Falls diskutieren?
ChrisiPK, dann sorry, dass ich deine damalige Aussage "zu meinen Gunsten" reklamiert habe.
Rainer, deine Lizenzauslegung ist ebenso wie meine seit langem und noch immer umstritten. Ohne abschließende "Urteilsfindung" oder mit einer für alle gültigen Regelung. Bislang stehen sich unterschiedliche Meinungen ungewichtet gegenüber. Das heißt eben nicht, dass meine Auslegung falsch wäre und damit in der Wikipedia unzulässig. Dementsprechend ist auch meine Erklärung nicht definitiv falsch oder unzulässig. Es gibt dazu schlichtweg keinerlei Richtlinie, nicht einmal ein Meinungsbild, geschweige denn Gerichtsurteile. Deshalb trifft m.E. zunächst die Aussage des DÜP-Mitarbeiters Chaddy zu:
Die Löschung ist nicht gerrechtfertigt, das ist unabhängig 
von der Problematik um die Zusatzbedingungen und die Abmahnungen. 
Die Bilder haben haben eine erlaubte Lizenz und verstossen auch sonst 
nicht gegen unsere Richtlinien. Einzige offene Frage ist, ob die 
Zusatzbedingungen lizenzkonform sind. Sind sie das, dann gibt es erst 
recht kein Problem. Sind sie das nicht, sind sie unwirksam und können 
ignoriert werden. Also ist die Löschung (genau wie bei den von syrcro 
gelöschten Bildern) eine Fehlentscheidung. Hier wurden die Knöpfe dazu 
missbraucht wurden, um eine politische Entscheidung durchzusetzen, das 
ist eigentlich sogar ein Fall für ein AP, wenn nicht sogar ein 
De-Admin...

-- Chaddy · D·B - DÜP 23:22, 11. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Wobei mir letztere Schritte in keiner Weise hilfreich erscheinen.
Aber sogar für den Fall, dass deine Einschätzung gesichert zuträfe, wäre dies kein Grund für eine Löschung der Bilddateien, sondern könnte höchstens eine Änderung meiner Anmerkung erfordern, zu der ich ohne weiteres bereit bin, soweit sie sich als unzulässig erweisen, vom Regelwerk gefordert oder für ein besseres Verständnis hilfreich sind. --Martina Nolte Disk. 18:21, 15. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Ich möchte auch gerne die Möglichkeit nutzen rtc und Hubertl auf den grünen Kasten über diesem Abschnitt hinweisen: Um ihn stark verkürzend zusammenzufassen: Entweder ihr seid Verfahrensbeteiligte oder ihr diskutiert auf der Diskussionsseite. Danke. -- Achates Boom-De-Yada! 21:14, 16. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Abschnitt 1

Martina hat auf meiner Disk zu meiner Darstellung oben nachgefragt, mit ihrem Einverständnis schiebe ich die Frage hierher und antworte dann hier; eventuell lässt sich ja hier auch schon etwas ausloten, wie weit die Lösungsvorstellungen, soweit vorgeschlagen, eigentlich auseinanderliegen. --Rax post 22:57, 20. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

snip
Hallo Rax, kannst du bitte einmal konkreter erläutern, was du mit "auffälliger Zusammenhang zwischen der Entwicklung des eigenen Bausteins, den Uploads der Bilder und der Verschickung der Abmahnungen" konkret meinst? Ich möchte, wenn das SG denn mal richtig losgeht, ungerne ins interpretatorische Blaue hinein Stellung nehmen. --Martina Nolte Disk. 22:25, 20. Apr. 2009 (CEST)
snap
Hi Martina, ich deutete ja schon an, dass die Antwort ganz unspektakulär ist, kann nur etwas vertiefen, was ich oben schrob, aber zu interpretieren ist an meinen Worten nüscht IMHO (maW - ich halte keine Überraschung bereit, falls du das fürchtetest).
Aus meiner Sicht scheint ein auffälliger Zusammenhang zwischen den Vorgängen zu bestehen (nicht weiter - nichts weniger), wenn du nach 2 1/2 Jahren upload-Pause plötzlich
  1. den umstrittenen Lizenzbaustein entwickelst (seit 25. Januar),
  2. sobald die Arbeit daran abgeschlossen ist (19:34 Uhr am 8. März, es folgen anschließend bis zu deinem Änderungsvorschlag bei der Löschprüfung nur noch formale Korrekturen) wenige Minuten später wieder beginnst eigene Fotos hochzuladen (ab 19:40 am 8. März die erste Serie von 19 Fotos der jetzt gelöschten),
  3. anschießend Abmahnungen abschickst gegen die aus deiner Sicht fehlerhafte Art der Weiternutzung, unter (wörtlicher) Berufung auf deine Interpretation der Lizenz.
So weit dazu - ist deine Frage damit beantwortet? --Rax post 23:39, 20. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]
Der Zusammenhang könnte bedeuten, dass du die "offiziellen" Lizenzbausteine, die zur Verfügung stehen, für nicht ausreichend hältst, um deine Urheberrechte zu wahren, weshalb du sie ergänzt durch einen eigenen Baustein. Erst auf Grundlage der Auflagen des eigenen Bausteins (die mithin auch in deiner eigenen Einschätzung offenbar von den Auflagen der üblichen Lizenzen hier abweichen) bist du bereit, eigene Fotos zur Verfügung zu stellen - so wirkt das jedenfalls. --Rax post 23:49, 20. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]
Ah, siehst du, gut dass ich nachgefragt habe. Ich dachte, du reitest möglicherweise auf der "Abmahnfalle"-Welle mit. Die Lizenzbausteine, wie sie inzwischen zur Verfügung stehen (also MIT Link auf den Lizenzvertrag) sind - rein rechtlich - absolut ausreichend. Da steht detailliert alles drin, was ein Nachnutzer wissen muss. Deshalb habe ich auch keine Bedenken gegen den vorgeschlagenen Zusatz, dass alleine der Lizenzvertrag rechtsbindend ist. So ist es ja tatsächlich. Aber es ist eben auch klar, dass sich kaum jemand durch diese Bleiwüste liest. Deshalb finde ich eine Zusammenfassung wichtig und habe die Anmerkung - orientiert an anderen Beispielen - vorbereitet, natürlich vor meinem ersten neuen Upload. Danach habe ich sicherheitshalber mit der VG BildKunst noch ausdrücklich geklärt, ob die damalige Aussage auf Commons, ich hätte die ausschließlichen Nutzungsrechte abgegeben, tatsächlich stimmte und ob es einen Konflikt zwischen dem VG-Vertrag und Creative Commons gibt. Nein (CC sieht sogar vor, dass die Rechte an Pauschalabgaben beim Urheber bleiben, und nur diese Folgerechte nimmt die VG wahr). Dann Hannovertreffen, Upload der aktuellen Bilder, die Nürnbergbilder, die Kutterdemo (auch dies Fotowünsche an mich) und ein paar Nachzügler, die mir aber für die WP brauchbar schienen. Ebenfalls ganz unspektakulär. Eine kleine Frage kann viel klären. --Martina Nolte Disk. 00:27, 21. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]
Ach so, auf Rechte gegenüber Nachnutzern werde ich nicht pauschal verzichten. Das zu fordern steht euch nicht zu. Vielmehr muss m.E. die Wikimedia für eine eindeutige Klärung der Lizenzanforderungen, entsprechende Umsetzung in ihren Projekten und eine rechtssichere Anleitung für Nachnutzer sorgen. Achim, das Gentlemen's Agreement auf WP:LB ist ausdrücklich keine WP-Richtlinie, auch WP:WN sagt klar: nur die Lizenz gilt wirklich. --Martina Nolte Disk. 00:55, 21. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]
Die konsensfähigen Punkte hab ich mal in diesem Vorschlag umgesetzt. --Martina Nolte Disk. 13:04, 21. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Frage an Martina Nolte: Auf der Diskussionsseite schreibst du "Die Fragestellung an das SG ist nicht, ob ein bestimmter Admin seine Zusatzknöpfe missbraucht hat." Das widerspricht aber deinem Antrag: "Ich sehe diese Löschungen sowie die an eine Wiederherstellung geknüpfte Bedingung von keiner Wikipedia-Richtlinie gestützt und bitte das SG, diese Löschentscheidungen, die in der praktischen Umsetzung quasi einer (nicht befristeten) Bild-Benutzersperre gleichkommen, zu revidieren." Wie erklärt sich das? --Thogo BüroSofa 14:21, 22. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Hallo Thogo, ich meinte damit, dass ich es nicht für richtig halte, meinen Antrag an das SG zu einem individuellen AP-Verfahren umzumünzen und mit einer personenbezogenen Eskalierung zu vermischen, wie es auf der Disk. quasi aufgedrängt wird. Nicht Syrcro alleine, sondern vier Admins vertreten und bestätigten die Löschentscheidungen - bis zu einer Klärung in der Sache. Es gibt von den vier Admins mehrere Einzelbegründungen und Forderungen, die sich teilweise genau entgegenstehen (z.B. bzgl. meiner Zustimmung zur hiesigen Einbindungspraxis). Ein Teil davon ist meiner Einschätzung nach im Konsens schon jetzt auflösbar (jedenfalls soweit ich den bisherigen Dialog mit Rax verstehe), für einen Teil benötigen wir aber wohl Grundsatzentscheidungen, welche Richtlinien hier greifen und in welchen Punkten meine strittigen Zusatzanmerkungen unter den Bildern regelwidrig und deshalb abzuändern sind. --Martina Nolte Disk. 17:35, 22. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Entscheidung des Gerichtes und Begründungen der Schiedsrichter

Die Löschung der 49 Bilddateien war korrekt, die Dateien bleiben gelöscht.

Die Löschung der mit einer Zusatzklausel versehenen Bilder sowie die Entscheidung der Löschprüfung war nicht durch eine explizite Schnelllösch-Regel gedeckt. Wenn eine Bilddatei jedoch Zusätze mit abweichendem Wortlaut vom Lizenztext enthält, wird ein schwierig zu bewertender Fall geschaffen, der – solange keine Klärung über dessen volle Übereinstimmung mit dem juristischen Inhalt des eigentlichen Lizenztextes erreicht ist – als nicht haltbar innerhalb der Wikipedia angesehen werden kann. Daher war die Entscheidung, die entsprechenden Bilddateien zu löschen, gerechtfertigt. Die freie Verwendung der Wikipedia-Inhalte, sei es Text oder Bild, ist einer der Grundsteine des Projekts. Die dafür vorgesehenen Lizenzen sind in ihrer Form und in ihrem Wortlaut gültig. Zusatzklauseln einzelner Autoren können diesem Grundprinzip zuwiderlaufen. Dass in diesem Fall so entschieden wurde, ist nachvollziehbar und im Sinne des Projekts.

  1. Pitichinaccio 23:09, 22. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]
  2. --elya 23:09, 22. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]
  3. --Stefan64 23:10, 22. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]
  4. --Proofreader 23:11, 22. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]
  5. --Thogo BüroSofa 23:13, 22. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]