„Holbeinpferd“ – Versionsunterschied

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[[Kunstfreiheit]] ist ein [[Grundrecht]] und in [[Deutschland]] geschützt durch {{Art.|5|gg|juris}} Abs. 3 [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetz]] (GG).
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Das Verfremden von Fotografien kann Kunst sein bzw. wird oft als Kunst rezipiert; bekannte Beispiele sind die Bearbeitungen, die [[Andy Warhol]] an Fotos von [[Marilyn Monroe]] vornahm.
Das Verfremden von Fotografien kann Kunst sein bzw. wird oft als Kunst rezipiert. Bekannte Beispiele sind die Bearbeitungen, die [[Andy Warhol]] an Fotos von [[Marilyn Monroe]] vornahm.


Unter [[Bildbearbeitung]] wird heute etwas anderes verstanden als zur Zeit des oben genannten Urteils, nämlich das pixelgenaue Bearbeiten am PC. "fototechnische Maßnahmen" wurden damals beim Entwickeln im [[Fotolabor]] vorgenommen. Dies konnte z.B. die Bildschärfe, die Helligkeit und/oder die Farbigkeit des Bildes beeinflussen.
Unter [[Bildbearbeitung]] wird heute etwas anderes verstanden als zur Zeit des oben genannten Urteils, nämlich das pixelgenaue Bearbeiten am PC. "Fototechnische Maßnahmen" wurden damals beim Entwickeln im [[Fotolabor]] vorgenommen. Dies konnte z.B. die Bildschärfe, die Helligkeit und/oder die Farbigkeit des Bildes beeinflussen.


== Das Pferdchen als Kunstträger ==
== Das Pferdchen als Kunstträger ==

Version vom 29. April 2017, 12:46 Uhr

Das Holbeinpferd im Mai 2015 während des Streiks der Erzieherinnen und Erzieher
Ein Einblick in die Farbschichten auf dem Pferdle (September 2015)

Holbeinpferd ist die umgangssprachliche Bezeichnung einer Pferdeplastik in Freiburg im Breisgau, die durch zahlreiche anonyme Umgestaltungen eine gewisse Berühmtheit erreicht hat.

Das stehende Fohlen aus Betonguss wurde 1936 von dem Bildhauer Werner Gürtner geschaffen. Es ist 1,90 m hoch und lang, wiegt etwa eine Tonne und ist im Besitz der Stadt Freiburg. In den 1950er Jahren wurde das Pferdchen auf einem kleinen Rasenstück zwischen der namensgebenden Holbeinstraße, der Hans-Thoma-Straße und der Günterstalstraße aufgestellt (Straßenbahn nach Günterstal, Haltestelle „Holbeinstraße“).

Beschreibung

Seit den späten 1980er Jahren wird die Skulptur immer wieder von Unbekannten sorgfältig bemalt und dekoriert. Früher geschah dies nur in der Nacht, wird inzwischen aber auch tagsüber gemacht. Dabei wird meist kreativ versucht, ein bestimmtes Thema darzustellen. Das wachsende Medieninteresse regte immer häufiger Unbekannte an, das Pferdchen erneut umzudekorieren. Die Idee, eine Skulptur aktuell zu kostümieren, ist eventuell vom Brüsseler Männeken Pis inspiriert, dem seit dem 17. Jahrhundert diese Ehre zuteilwird  – heute allerdings von einem offiziellen Betreuer.

Eine der ersten und zugleich langlebigsten Bemalungen machte das Pferdchen zum Zebra, seither wechselte dessen Erscheinung aber immer schneller. Das Holbeinpferd war bereits inoffizieller Werbeträger (z. B. milka, Nivea, Uhu), Übermittler von politischen Botschaften (Brent-Spar-Boykott) und Überbringer von Liebesschwüren; es trug Flaggenfarben, Trikots von Fußball- und Radsportteams, Einhorn- und Pegasusapplikationen, fungierte 2003 als Esel für die auf ihm sitzenden Bremer Stadtmusikanten und wurde anlässlich der Verhüllung des Reichstagsgebäudes durch Christo und Jeanne-Claude 1995 gleichfalls verhüllt.

Anfang der 1990er wurden Postkartenserien und Fotos des Pferdchens in seinen diversen Bemalungen verlegt und TV-Beiträge gesendet.

Vorgeschichte

1936 wurde die damals noch unsignierte Skulptur an eine Privatperson verkauft, die sie später an das Gartenamt in Freiburg weiterverkaufte. Auf Wunsch des damaligen Oberbürgermeisters Wolfgang Hoffmann fügte Werner Gürtner in den 1950ern seine Signatur an. In den 1980er Jahren wurde das Pferdchen dreimal restauriert und im Juni 1987 im Sinne Gürtners braun angestrichen. Diese Bemalung war nicht von langer Dauer – das Pferdchen wird immer wieder von Unbekannten umgestaltet.

Rechtsstreit um Postkarten

Die Erbengemeinschaft um Elsa Gürtner, der Witwe des Bildhauers, klagte auf Offenlegung der Verkaufsumsätze, die ein Fotograf mit Bildern und Postkarten des Holbeinpferdes erzielt hatte. Die Klage mit einem Streitwert von DM 10.000,- wurde 1996 vom Amtsgericht Freiburg abgewiesen mit der Begründung, dass Lichtbilder von Skulpturen gewerblich genutzt werden dürfen, wenn diese im öffentlichen Raum stehen (Panoramafreiheit). Die Kläger legten Berufung ein, und das Landgericht Mannheim bestätigte 1997 das vorinstanzliche Urteil weitgehend, gab aber dem Begehren nach Offenlegung der Umsätze statt (LG Mannheim 14. Februar 1997, 7 S 4/96 „Freiburger Holbein-Pferd“, GRUR 1997, 364).

Die Verurteilung des Fotografen kam nur deshalb zustande, weil dieser durch Bildbearbeitung dem Pferd ein Aussehen gegeben hatte, das es in Wirklichkeit nie hatte (im Nikolauskostüm). Das Gericht betonte, die Zulässigkeit einer Werknutzung nach § 59 UrhG entfalle nicht dadurch, dass Dritte das Werk verändert haben. Eine Verletzung des Verwertungsrechts liege dagegen vor, wenn Fotografien eines Werks vervielfältigt und verbreitet werden, bei denen das vorgefundene Erscheinungsbild des Werks durch fototechnische Maßnahmen verändert wurde.

Sonstiges

Kunstfreiheit ist ein Grundrecht und in Deutschland geschützt durch Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz (GG).

Das Verfremden von Fotografien kann Kunst sein bzw. wird oft als Kunst rezipiert. Bekannte Beispiele sind die Bearbeitungen, die Andy Warhol an Fotos von Marilyn Monroe vornahm.

Unter Bildbearbeitung wird heute etwas anderes verstanden als zur Zeit des oben genannten Urteils, nämlich das pixelgenaue Bearbeiten am PC. "Fototechnische Maßnahmen" wurden damals beim Entwickeln im Fotolabor vorgenommen. Dies konnte z.B. die Bildschärfe, die Helligkeit und/oder die Farbigkeit des Bildes beeinflussen.

Das Pferdchen als Kunstträger

Koordinaten: 47° 58′ 46,7″ N, 7° 50′ 51,7″ O