Generalgouvernement Mittelrhein

Das Generalgouvernement Mittelrhein war eine provisorische Verwaltungseinheit und Teil des Zentralverwaltungsdepartements, die vom 2. Februar 1814 bis zum 15. Juni 1814 bestand. Das Vewaltungsgebiet erstreckte sich zunächst auf die auf dem Linken Rheinufer liegenden, vorher französchischen Departements Donnersberg, Rhein und Mosel und Saar. Am 9. März 1814 kam das Departement Wälder hinzu. Als Generalgouverneur wurde Justus Gruner eingesetzt. Sitz war erst Trier, später war die Verwaltung in Koblenz und schließlich in Mainz angesiedelt.[1][2]

Geschichte

Nachdem die Alliierten im Januar 1814 das Gebiet des Linken Rheinufers, das nach 1794 im Ersten Koalitionskrieg von französischen Revolutionstruppen besetzt und von Frankreich annektiert worden war, wieder in Besitz nahmen, wurden auch hier Generalgouvernements eingerichtet, die Teile des bereits 1813 entstandenen Zentralverwaltungsdepartement waren. Der südliche Teil des Linken Rheinufers war dem Generalgouvernement Mittelrhein mit den Departements Donnersberg, Rhein und Mosel und Saar zugeordnet. Nach der Beschreibung in der Bekanntmachung der Übernahme erstreckte sich die Zuständigkeit vorläufig auch über alle, nicht näher beschriebenen, von der Schlesischen Armee eroberten französischen Provinzen. Der von den Alliierten ernannte Generalgouverneur war Justus Gruner, der zu der Zeit als Etatsrat in den Diensten des russischen Zaren Alexander I. stand.[1] Im gesamten Generalgouvernement lebten 774.000 Einwohner.[3]

Um die Innere Verwaltung sicherzustellen, wurde in jedem Departement ein „General-Gouverneurs-Commissair“ eingesetzt, der alle Funktionen der entflohenen Oberpräfekten übernahm. Für das Rhein- und Mosel-Departement wurde Freiherr von Vincke mit Sitz in Koblenz bestimmt. Das Donnersberg-Departement übernahm Baron von Otterstädt mit Sitz in Worms und nach Aufhebung der Blockade in Mainz. „Commissair“ des Saar-Departements wurde Herr Athenstädt, Sitz war Trier. Die Unterpräfekte der Bezirke (Arrondissements), soweit diese noch im Denst waren, wurden vorerst in ihrer Funktion bestätigt.[1]

Am 25. Februar 1814 verfügte Gruner, dass die bisherige Gerichts- und Verwaltungsorganisation vorläufig unverändert blieb. Die Bezeichnungen der Beamten wurden durch deutsche Amtstitel ersetzt: die Unterpräfekten wurden nun Kreisdirektoren genannt, der Maire wurde Bürgermeister und in den Hauptstädten Oberbürgermeister, ein Adjoint wurde Adjunkt bzw. „Beygeordneter“ und ein „Munizipalrath“ wurde in Städten umbenannt in „Stadtrath“ und in den Landgemeinden in „Schöffe“.[1]

Am 9. März 1814 wurde das Departement Wälder mit dem Generalgouvernement Mittelrhein vereinigt und den Einwohnern des ehemaligen Herzogtums Luxemburg und der Grafschaft Chiny bekannt gemacht.[4]

Im Pariser Frieden vom 30. Mai 1814 wurde u. a. die Wiederherstellung der französischen Grenzen vom 1. Januar 1792 bestimmt. Am Folgetag beschlossen die Verbündeten, über die an Deutschland zurückgegebenen Länder vorläufig noch nicht zu verfügen, sondern sie militärisch besetzt zu lassen und jedes Land von der Macht, welcher die militärische Besetzung anvertraut wurde, vorläufig administrieren zu lassen. Am 16. Juni 1814 wurden die beiden linksrheinischen Generalgouvernements aufgelöst bzw. das Gesamtgebiet neu aufgeteilt. Das Generalgouvernement Mittelrhein wurde geteilt, die Grenze bildete die Mosel. Das Gebiet links der Mosel wurde mit dem Generalgouvernement Niederrhein vereinigt und daraus das Generalgouvernement Nieder- und Mittelrhein mit Sitz in Aachen gebildet, das direkt der preußischen Verwaltung unterstellt wurde. Die rechts der Mosel liegende Stadt Koblenz wurde ebenfalls dem neuen Generalgouvernement Nieder- und Mittelrhein zugeordnet.[4]

Das Gebiet rechts der Mosel, mit Ausnahme der Stadt Koblenz, wurde der Gemeinschaftlichen Landes-Administrations-Kommission mit Sitz in Kreuznach zugeordnet, die unter der Verwaltung von Österreich und Bayern stand.[2]

Auf dem Wiener Kongress (1814/1815) erfolgte eine Neuaufteilung des linksrheinischen Gebiete. Bezogen auf das vormalige Generalgouvernement Mittelrhein wurde im Hauptvertrag vom 8. Juni 1815 folgende Vereinbarungen getroffen:[5]

Einzelnachweise

  1. a b c d Sammlung der unter dem Generalgouvernement des Mittelrheins erschienenen Verordnungen, Speyer, 1819, S. 1 ff (Google Books)
  2. a b F. W. A. Schlickeysen: Repertorium der Gesetze und Verordnungen für die königl. preußischen Rheinprovinzen, Trier : Leistenschneider, 1830, S. 13 ff (dilibri.de)
  3. Gottfried Kentenich: Wie das Moselland an Preußen kam in Trierische Chronik, Trier 1914, S. 105 (dilibri.de)
  4. a b Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts, Band 3, Frankfurt: Sauerländer, 1832, S. 201 ff (Google Books)
  5. Die Wiener Kongressakte vom 8. Juni 1815