„Generalgouvernement Mittelrhein“ – Versionsunterschied

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Das '''Generalgouvernement Mittelrhein''' war eine provisorische [[Verwaltungseinheit]] im Jahr 1814 innerhalb des [[Zentralverwaltungsdepartement]]s, die die von den Franzosen geschaffenen [[linksrheinisch]]en [[Département]]s [[Département du Mont-Tonnerre|Donnersberg]], [[Département de Rhin-et-Moselle|Rhein und Mosel]], [[Département de la Sarre|Saar]] und [[Forêts|Wälder]] ablöste. Als Gouverneur wurde [[Justus Gruner]], der ehemalige Polizeipräsident von Berlin, eingesetzt. [[Joseph Görres]] war der Leiter des Unterrichtswesens. Sitz war erst [[Trier]], später war die Verwaltung in [[Koblenz]] und schließlich in [[Mainz]] angesiedelt. Das Département bestand vom 2. Februar bis zum 15. Juni 1814.<ref name="schlickeysen">F. W. A. Schlickeysen: ''Repertorium der Gesetze und Verordnungen für die königl. preußischen Rheinprovinzen'', Trier : Leistenschneider, 1830, S.&nbsp;13&nbsp;ff ([http://www.dilibri.de/rlb/content/pageview/224515 Online-Ausgabe bei dilibri])</ref>
Das '''Generalgouvernement Mittelrhein''' war eine provisorische [[Verwaltungseinheit]] im Jahr 1814 innerhalb des [[Zentralverwaltungsdepartement]]s, die die von den Franzosen geschaffenen [[linksrheinisch]]en [[Département]]s [[Département du Mont-Tonnerre|Donnersberg]], [[Département de Rhin-et-Moselle|Rhein und Mosel]], [[Département de la Sarre|Saar]] und [[Forêts|Wälder]] ablöste. Als Gouverneur wurde [[Justus Gruner]], der ehemalige Polizeipräsident von Berlin, eingesetzt. [[Joseph Görres]] war der Leiter des Unterrichtswesens. Sitz war erst [[Trier]], später war die Verwaltung in [[Koblenz]] und schließlich in [[Mainz]] angesiedelt. Das Département bestand vom 2. Februar bis zum 15. Juni 1814.<ref name="schlickeysen">F. W. A. Schlickeysen: ''Repertorium der Gesetze und Verordnungen für die königl. preußischen Rheinprovinzen'', Trier : Leistenschneider, 1830, S.&nbsp;13&nbsp;ff ([http://www.dilibri.de/rlb/content/pageview/224515 Online-Ausgabe bei dilibri])</ref>
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Mainz war wieder besetzt. [[Preußen]] und [[Österreich]]er kontrollierten Stadt und die linksrheinischen Gebiete. Voller Misstrauen den Mainzer Einwohnern gegenüber, die beide ständig der Kollaboration verdächtigten und eifer- und streitsüchtig die gemeinsame Verwaltung der Stadt ausübend, konnten sie sich zunächst nicht auf eine Gebietsaufteilung einigen. -->


Nach dem [[Erster Pariser Frieden|Pariser Friede]]n vom 30. Mai 1814 und der Wiederherstellung der französischen Grenzen vom 1. Januar 1792 wurde Gebietszuordnung der beiden Gouvernements für den Nieder- und Mittelrhein unter [[Johann August Sack]] zum 16. Juni 1814 neu festgelegt. Das Generalgouvernement Mittelrhein wurde geteilt, die Grenze bildete die [[Mosel]]. Das Giebiet links der Mosel wurde mit dem [[Generalgouvernement Niederrhein]] vereinigt und daraus das [[Generalgouvernement Nieder- und Mittelrhein]] gebildet, das direkt der preußischen Verwaltung unterstellt wurde. Das Gebiet rechts der Mosel, mit Ausnahme der Stadt Koblenz, wurde der [[Gemeinschaftliche Landes-Administrations-Kommission|Gemeinschaftlichen Landes-Administrations-Kommission]] zugeordnet, die unter der Verwaltung von [[Kaisertum Österreich|Österreich]] und [[Königreich Bayern|Bayern]] stand.<ref name="schlickeysen" />
Mainz war wieder besetzt. [[Preußen]] und [[Österreich]]er kontrollierten Stadt und die linksrheinischen Gebiete. Voller Misstrauen den Mainzer Einwohnern gegenüber, die beide ständig der Kollaboration verdächtigten und eifer- und streitsüchtig die gemeinsame Verwaltung der Stadt ausübend, konnten sie sich zunächst nicht auf eine Gebietsaufteilung einigen.

Nach dem [[Erster Pariser Frieden|Pariser Friede]]n vom Mai 1814 und der Wiederherstellung der französischen Grenze von 1791 wurde Gebietszuordnung der beiden Gouvernements für den Nieder- und Mittelrhein unter [[Johann August Sack]] zum 16. Juni 1814 neu festgelegt. Das Generalgouvernement Mittelrhein wurde geteilt, die Grenze bildete die [[Mosel]]. Das Giebiet links der Mosel wurde mit dem [[Generalgouvernement Niederrhein]] vereinigt und daraus das [[Generalgouvernement Nieder- und Mittelrhein]] gebildet, das direkt der preußischen Verwaltung unterstellt wurde. Das Gebiet rechts der Mosel, mit Ausnahme der Stadt Koblenz, wurde der [[Gemeinschaftliche Landes-Administrations-Kommission|Gemeinschaftlichen Landes-Administrations-Kommission]] zugeordnet, die unter der Verwaltung von [[Kaisertum Österreich|Österreich]] und [[Königreich Bayern|Bayern]] stand.<ref name="schlickeysen" />


Nach der Einigung zwischen [[Preußen]], [[Österreich]] und dem [[Großherzogtum Hessen]] über die Gebietsaufteilung, trat Österreich seine Ansprüche an bestimmte linksrheinische Gebiete an das [[Königreich Bayern]] ab. Das [[Großherzogtum Hessen]] schuf [[Rheinhessen]] und das [[Königreich Bayern]] den [[Rheinkreis]]. Preußen gründete die [[Provinz Großherzogtum Niederrhein]] und [[Provinz Jülich-Kleve-Berg]], aus denen dann ab 1822 die [[Rheinprovinz]] entstand.
Nach der Einigung zwischen [[Preußen]], [[Österreich]] und dem [[Großherzogtum Hessen]] über die Gebietsaufteilung, trat Österreich seine Ansprüche an bestimmte linksrheinische Gebiete an das [[Königreich Bayern]] ab. Das [[Großherzogtum Hessen]] schuf [[Rheinhessen]] und das [[Königreich Bayern]] den [[Rheinkreis]]. Preußen gründete die [[Provinz Großherzogtum Niederrhein]] und [[Provinz Jülich-Kleve-Berg]], aus denen dann ab 1822 die [[Rheinprovinz]] entstand.


==Literatur==
== Literatur ==
* [http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0128-1-22234 Öffentliches Blatt für die allgemeinen im General-Gouvernement des Mittelrheins erscheinenden Verordnungen, welche gesetzliche Kraft haben]. Koblenz 1814
* [http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0128-1-22234 Öffentliches Blatt für die allgemeinen im General-Gouvernement des Mittelrheins erscheinenden Verordnungen, welche gesetzliche Kraft haben]. Koblenz 1814



Version vom 1. November 2011, 22:44 Uhr

Das Generalgouvernement Mittelrhein war eine provisorische Verwaltungseinheit im Jahr 1814 innerhalb des Zentralverwaltungsdepartements, die die von den Franzosen geschaffenen linksrheinischen Départements Donnersberg, Rhein und Mosel, Saar und Wälder ablöste. Als Gouverneur wurde Justus Gruner, der ehemalige Polizeipräsident von Berlin, eingesetzt. Joseph Görres war der Leiter des Unterrichtswesens. Sitz war erst Trier, später war die Verwaltung in Koblenz und schließlich in Mainz angesiedelt. Das Département bestand vom 2. Februar bis zum 15. Juni 1814.[1]

Nach dem Pariser Frieden vom 30. Mai 1814 und der Wiederherstellung der französischen Grenzen vom 1. Januar 1792 wurde Gebietszuordnung der beiden Gouvernements für den Nieder- und Mittelrhein unter Johann August Sack zum 16. Juni 1814 neu festgelegt. Das Generalgouvernement Mittelrhein wurde geteilt, die Grenze bildete die Mosel. Das Giebiet links der Mosel wurde mit dem Generalgouvernement Niederrhein vereinigt und daraus das Generalgouvernement Nieder- und Mittelrhein gebildet, das direkt der preußischen Verwaltung unterstellt wurde. Das Gebiet rechts der Mosel, mit Ausnahme der Stadt Koblenz, wurde der Gemeinschaftlichen Landes-Administrations-Kommission zugeordnet, die unter der Verwaltung von Österreich und Bayern stand.[1]

Nach der Einigung zwischen Preußen, Österreich und dem Großherzogtum Hessen über die Gebietsaufteilung, trat Österreich seine Ansprüche an bestimmte linksrheinische Gebiete an das Königreich Bayern ab. Das Großherzogtum Hessen schuf Rheinhessen und das Königreich Bayern den Rheinkreis. Preußen gründete die Provinz Großherzogtum Niederrhein und Provinz Jülich-Kleve-Berg, aus denen dann ab 1822 die Rheinprovinz entstand.

Literatur

Einzelnachweise

  1. a b F. W. A. Schlickeysen: Repertorium der Gesetze und Verordnungen für die königl. preußischen Rheinprovinzen, Trier : Leistenschneider, 1830, S. 13 ff (Online-Ausgabe bei dilibri)