„Generalgouvernement Mittelrhein“ – Versionsunterschied

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Mainz war wieder besetzt. [[Preußen]] und [[Österreich]]er kontrollierten Stadt und die linksrheinischen Gebiete. Voller Misstrauen den Mainzer Einwohnern gegenüber, die beide ständig der Kollaboration verdächtigten und eifer- und streitsüchtig die gemeinsame Verwaltung der Stadt ausübend, konnten sie sich zunächst nicht auf eine Gebietsaufteilung einigen.
Mainz war wieder besetzt. [[Preußen]] und [[Österreich]]er kontrollierten Stadt und die linksrheinischen Gebiete. Voller Misstrauen den Mainzer Einwohnern gegenüber, die beide ständig der Kollaboration verdächtigten und eifer- und streitsüchtig die gemeinsame Verwaltung der Stadt ausübend, konnten sie sich zunächst nicht auf eine Gebietsaufteilung einigen.


Nach dem [[Erster Pariser Frieden|Pariser Friede]]n vom Mai 1814 und der Wiederherstellung der französischen Grenze von 1791 wurde Gebietszuordnung der beiden Gouvernements für den Nieder- und Mittelrhein unter [[Johann August Sack]] zum 16. Juni 1814 neu festgelegt. Das Generalgouvernement Mittelrhein wurde geteilt, die Grenze bildete die [[Mosel]]. Das Giebiet links der Mosel wurde mit dem [[Generalgouvernement Niederrhein]] vereinigt und daraus das ([[Generalgouvernement Nieder- und Mittelrhein]]) gebildet, das direkt der preußischen Verwaltung unterstellt wurde. Das Gebiet rechts der Mosel, mit Ausnahme der Stadt Koblenz, wurde der [[Gemeinschaftliche Landes-Administrations-Kommission|Gemeinschaftlichen Landes-Administrations-Kommission]] zugeordnet, die unter der Verwaltung von Gemeinschaftlichen Landes-Administrations-Kommission [[Kaisertum Österreich|Österreich]] und [[Königreich Bayern|Bayern]] stand.<ref name="schlickeysen" />
Nach dem [[Erster Pariser Frieden|Pariser Friede]]n vom Mai 1814 und der Wiederherstellung der französischen Grenze von 1791 wurde Gebietszuordnung der beiden Gouvernements für den Nieder- und Mittelrhein unter [[Johann August Sack]] zum 16. Juni 1814 neu festgelegt. Das Generalgouvernement Mittelrhein wurde geteilt, die Grenze bildete die [[Mosel]]. Das Giebiet links der Mosel wurde mit dem [[Generalgouvernement Niederrhein]] vereinigt und daraus das ([[Generalgouvernement Nieder- und Mittelrhein]]) gebildet, das direkt der preußischen Verwaltung unterstellt wurde. Das Gebiet rechts der Mosel, mit Ausnahme der Stadt Koblenz, wurde der [[Gemeinschaftliche Landes-Administrations-Kommission|Gemeinschaftlichen Landes-Administrations-Kommission]] zugeordnet, die unter der Verwaltung von [[Kaisertum Österreich|Österreich]] und [[Königreich Bayern|Bayern]] stand.<ref name="schlickeysen" />


Nach der Einigung zwischen [[Preußen]], [[Österreich]] und dem [[Großherzogtum Hessen]] über die Gebietsaufteilung, trat Österreich seine Ansprüche an bestimmte linksrheinische Gebiete an das [[Königreich Bayern]] ab. Das [[Großherzogtum Hessen]] schuf [[Rheinhessen]] und das [[Königreich Bayern]] den [[Rheinkreis]]. Preußen gründete die [[Provinz Großherzogtum Niederrhein]] und [[Provinz Jülich-Kleve-Berg]], aus denen dann ab 1822 die [[Rheinprovinz]] entstand.
Nach der Einigung zwischen [[Preußen]], [[Österreich]] und dem [[Großherzogtum Hessen]] über die Gebietsaufteilung, trat Österreich seine Ansprüche an bestimmte linksrheinische Gebiete an das [[Königreich Bayern]] ab. Das [[Großherzogtum Hessen]] schuf [[Rheinhessen]] und das [[Königreich Bayern]] den [[Rheinkreis]]. Preußen gründete die [[Provinz Großherzogtum Niederrhein]] und [[Provinz Jülich-Kleve-Berg]], aus denen dann ab 1822 die [[Rheinprovinz]] entstand.

Version vom 1. November 2011, 18:00 Uhr

Das Generalgouvernement Mittelrhein war eine provisorische Verwaltungseinheit im Jahr 1814 innerhalb des Zentralverwaltungsdepartements, die die von den Franzosen geschaffenen linksrheinischen Départements Donnersberg, Département de Rhin-et-Moselle, Saar und Wälder ablöste. Als Gouverneur wurde Justus Gruner, der ehemalige Polizeipräsident von Berlin, eingesetzt. Joseph Görres war der Leiter des Unterrichtswesens. Sitz war erst Trier, später war die Verwaltung in Koblenz und schließlich in Mainz angesiedelt. Das Département bestand vom 2. Februar bis zum 15. Juni 1814.[1]

Mainz war wieder besetzt. Preußen und Österreicher kontrollierten Stadt und die linksrheinischen Gebiete. Voller Misstrauen den Mainzer Einwohnern gegenüber, die beide ständig der Kollaboration verdächtigten und eifer- und streitsüchtig die gemeinsame Verwaltung der Stadt ausübend, konnten sie sich zunächst nicht auf eine Gebietsaufteilung einigen.

Nach dem Pariser Frieden vom Mai 1814 und der Wiederherstellung der französischen Grenze von 1791 wurde Gebietszuordnung der beiden Gouvernements für den Nieder- und Mittelrhein unter Johann August Sack zum 16. Juni 1814 neu festgelegt. Das Generalgouvernement Mittelrhein wurde geteilt, die Grenze bildete die Mosel. Das Giebiet links der Mosel wurde mit dem Generalgouvernement Niederrhein vereinigt und daraus das (Generalgouvernement Nieder- und Mittelrhein) gebildet, das direkt der preußischen Verwaltung unterstellt wurde. Das Gebiet rechts der Mosel, mit Ausnahme der Stadt Koblenz, wurde der Gemeinschaftlichen Landes-Administrations-Kommission zugeordnet, die unter der Verwaltung von Österreich und Bayern stand.[1]

Nach der Einigung zwischen Preußen, Österreich und dem Großherzogtum Hessen über die Gebietsaufteilung, trat Österreich seine Ansprüche an bestimmte linksrheinische Gebiete an das Königreich Bayern ab. Das Großherzogtum Hessen schuf Rheinhessen und das Königreich Bayern den Rheinkreis. Preußen gründete die Provinz Großherzogtum Niederrhein und Provinz Jülich-Kleve-Berg, aus denen dann ab 1822 die Rheinprovinz entstand.

Literatur

Einzelnachweise

  1. a b F. W. A. Schlickeysen: Repertorium der Gesetze und Verordnungen für die königl. preußischen Rheinprovinzen, Trier : Leistenschneider, 1830, S. 13 ff (Online-Ausgabe bei dilibri)