„Erich V. (Sachsen-Lauenburg)“ – Versionsunterschied

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Seit dem Jahr 1422 beschäftigten ihn vorwiegend die Bemühungen, die Nachfolge in dem [[Sachsen-Wittenberg|sachsen-wittenbergischen]] Lande und in der damit verbundenen Kur zu erlangen. Diese Kur war seit dem Tod des Herzogs [[Johann I. (Sachsen-Lauenburg)|Johann I.]] (1285) ein Gegenstand des Haders zwischen den beiden Linien der [[Askanier|Askanischen]] Herzöge von Sachsen zu Wittenberg und Lauenburg gewesen, bis sie [[Karl IV. (HRR)|Karl IV.]] nach einigem Schwanken den Herzögen von Sachsen-Wittenberg zusprach. Als nun 1422 diese Linie mit [[Albrecht III. (Sachsen-Wittenberg)|Albrecht III.]] im Mannesstamme erlosch, glaubte Erich V. nicht nur die Ansprüche seines Hauses auf das erledigte Herzogtum Wittenberg sondern auch auf die Kur mit Erfolg gelten machen zu können. Allein König Sigismund hatte bereits [[Friedrich I. (Sachsen)|Friedrich dem Streitbaren]], Markgraf von Meißen, aus dem [[Wettiner]] Haus, die Anwartschaft auf Wittenberg und die sächsische Kur erteilt, und dieser erlangte trotz Erichs Protestationen am 1. August 1425 von dem Könige die förmliche Belehnung und Bestätigung mit allen zur Kur und zum [[Herzogtum Sachsen]] gehörenden Rechten und Freiheiten. Vergebens waren Erichs V. fortgesetzte Bemühungen, diese Belehnung zu Gunsten seines Hauses rückgängig zu machen. Man beschuldigte ihn, ob mit Recht, mag dahin gestellt sein, sogar zur Erreichung seines Zweckes einen angeblich ihm von Sigismund 1414 erteilten Lehnbrief gefälscht zu haben. Auch seine Beschwerden beim Papst [[Martin V.]] und endlich bei dem damals in Basel tagenden Concilium wegen verweigerter Rechtspflege blieben ohne Erfolg, obschon die Baseler Väter wirklich eine Kommission zur Untersuchung der Wittenberger Streitsache ernannten. Der Kaiser legte hiergegen Verwahrung ein, und ehe die Angelegenheit, die dann wieder an den Kaiser verwiesen ward, zu einer neuen Verhandlung kam, starb Erich V. 1436 ohne Kinder. Er hinterließ den Ruf eines kriegerischen, unruhigen, für die Interessen seines Hauses eifrig bemühten Fürsten.
Seit dem Jahr 1422 beschäftigten ihn vorwiegend die Bemühungen, die Nachfolge in dem [[Sachsen-Wittenberg|sachsen-wittenbergischen]] Lande und in der damit verbundenen Kur zu erlangen. Diese Kur war seit dem Tod des Herzogs [[Johann I. (Sachsen-Lauenburg)|Johann I.]] (1285) ein Gegenstand des Haders zwischen den beiden Linien der [[Askanier|Askanischen]] Herzöge von Sachsen zu Wittenberg und Lauenburg gewesen, bis sie [[Karl IV. (HRR)|Karl IV.]] nach einigem Schwanken den Herzögen von Sachsen-Wittenberg zusprach. Als nun 1422 diese Linie mit [[Albrecht III. (Sachsen-Wittenberg)|Albrecht III.]] im Mannesstamme erlosch, glaubte Erich V. nicht nur die Ansprüche seines Hauses auf das erledigte Herzogtum Wittenberg sondern auch auf die Kur mit Erfolg gelten machen zu können. Allein König Sigismund hatte bereits [[Friedrich I. (Sachsen)|Friedrich dem Streitbaren]], Markgraf von Meißen, aus dem [[Wettiner]] Haus, die Anwartschaft auf Wittenberg und die sächsische Kur erteilt, und dieser erlangte trotz Erichs Protestationen am 1. August 1425 von dem Könige die förmliche Belehnung und Bestätigung mit allen zur Kur und zum [[Herzogtum Sachsen]] gehörenden Rechten und Freiheiten. Vergebens waren Erichs V. fortgesetzte Bemühungen, diese Belehnung zu Gunsten seines Hauses rückgängig zu machen. Man beschuldigte ihn, ob mit Recht, mag dahin gestellt sein, sogar zur Erreichung seines Zweckes einen angeblich ihm von Sigismund 1414 erteilten Lehnbrief gefälscht zu haben. Auch seine Beschwerden beim Papst [[Martin V.]] und endlich bei dem damals in Basel tagenden Concilium wegen verweigerter Rechtspflege blieben ohne Erfolg, obschon die Baseler Väter wirklich eine Kommission zur Untersuchung der Wittenberger Streitsache ernannten. Der Kaiser legte hiergegen Verwahrung ein, und ehe die Angelegenheit, die dann wieder an den Kaiser verwiesen ward, zu einer neuen Verhandlung kam, starb Erich V. 1436 ohne Kinder. Er hinterließ den Ruf eines kriegerischen, unruhigen, für die Interessen seines Hauses eifrig bemühten Fürsten.


== Quelle ==
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Dieser Artikel beruht auf dem gleichnamigen [http://mdz.bib-bvb.de/digbib/lexika/adb/images/adb006/@ebt-link?target=idmatch(entityref,adb0060213) Artikel] in der ''[[Allgemeine Deutsche Biographie|Allgemeinen Deutschen Biographie]],'' Band 6, S. 211. Die Urheberrechte sind abgelaufen.
* der gleichnamige [http://mdz.bib-bvb.de/digbib/lexika/adb/images/adb006/@ebt-link?target=idmatch(entityref,adb0060213) Artikel] in der ''[[Allgemeine Deutsche Biographie|Allgemeinen Deutschen Biographie]],'' Band 6, S. 211. Die Urheberrechte sind abgelaufen.


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Version vom 9. März 2006, 19:11 Uhr

Erich V. († 1436) war Herzog von Sachsen-Lauenburg.

Erich war der älteste Sohn des Herzogs Erich IV. († 1412) und Sophias, einer Tochter des Herzogs Magnus von Braunschweig. Schon zu Lebzeiten seines Vaters, der durch den Anfall der Länder der sachsen-lauenburgischen Linie zu Mölln und Bergedorf (1401) das ganze Herzogtum Sachsen-Lauenburg wieder vereinigte, nahm er vielfach an den Regierungsgeschäften teil und wurde namentlich durch seine Bestrebungen, den durch Erich III. einst verpfändeten Mölln-Bergedorfer Anteil wieder in seine Hand zu bekommen, mit den Pfandinhabern, den benachbarten Hansestädten, vor allem mit Lübeck, in mancherlei Händel verwickelt, welche, obschon durch die Vermittlung benachbarter und befreundeter Fürsten wiederholt beigelegt, doch die erste Zeit seiner Regierung fast ausschließlich erfüllten. Die Lübecker beschuldigten ihn außerdem, daß er die Räubereien auf den Landstraßen begünstige, trotz des Schutzgeldes von 300 Mark jährlich, welche sie ihm für die Sicherung derselben zahlten. Der Herzog erwirkte zwar bei dem Kaiser Sigismund die Reichsacht gegen Lübeck (1418), vertrug sich dann aber am 24. August 1420 zu Perleberg friedlich mit den Bürgern von Lübeck und Hamburg.

Seit dem Jahr 1422 beschäftigten ihn vorwiegend die Bemühungen, die Nachfolge in dem sachsen-wittenbergischen Lande und in der damit verbundenen Kur zu erlangen. Diese Kur war seit dem Tod des Herzogs Johann I. (1285) ein Gegenstand des Haders zwischen den beiden Linien der Askanischen Herzöge von Sachsen zu Wittenberg und Lauenburg gewesen, bis sie Karl IV. nach einigem Schwanken den Herzögen von Sachsen-Wittenberg zusprach. Als nun 1422 diese Linie mit Albrecht III. im Mannesstamme erlosch, glaubte Erich V. nicht nur die Ansprüche seines Hauses auf das erledigte Herzogtum Wittenberg sondern auch auf die Kur mit Erfolg gelten machen zu können. Allein König Sigismund hatte bereits Friedrich dem Streitbaren, Markgraf von Meißen, aus dem Wettiner Haus, die Anwartschaft auf Wittenberg und die sächsische Kur erteilt, und dieser erlangte trotz Erichs Protestationen am 1. August 1425 von dem Könige die förmliche Belehnung und Bestätigung mit allen zur Kur und zum Herzogtum Sachsen gehörenden Rechten und Freiheiten. Vergebens waren Erichs V. fortgesetzte Bemühungen, diese Belehnung zu Gunsten seines Hauses rückgängig zu machen. Man beschuldigte ihn, ob mit Recht, mag dahin gestellt sein, sogar zur Erreichung seines Zweckes einen angeblich ihm von Sigismund 1414 erteilten Lehnbrief gefälscht zu haben. Auch seine Beschwerden beim Papst Martin V. und endlich bei dem damals in Basel tagenden Concilium wegen verweigerter Rechtspflege blieben ohne Erfolg, obschon die Baseler Väter wirklich eine Kommission zur Untersuchung der Wittenberger Streitsache ernannten. Der Kaiser legte hiergegen Verwahrung ein, und ehe die Angelegenheit, die dann wieder an den Kaiser verwiesen ward, zu einer neuen Verhandlung kam, starb Erich V. 1436 ohne Kinder. Er hinterließ den Ruf eines kriegerischen, unruhigen, für die Interessen seines Hauses eifrig bemühten Fürsten.

Quelle