Dresdner Butterbrief

Angeschnittener Dresdner Christstollen

Der sogenannte Dresdner Butterbrief ist ein Schreiben von Papst Innozenz VIII. (1484–1492) an den sächsischen Kurfürsten aus dem Jahr 1491.

Hintergrund und Inhalt

Der im Mittelalter hergestellte Stollenkuchen war ein Fastengebäck. Diese als Laktizinien bezeichneten Backwaren bestanden nur aus Mehl, Hefe und Wasser. Die Kirche hatte in den Fastenregeln festgelegt, dass weder Butter noch Milch hinzukommen durften. Weitere Zutaten wie Hafer und Rüböl[1] verliehen dem Stollengebäck zudem einen tranigen Geschmack. Der sächsische Adel beantragte bei seinem Fürsten das Butterverbot aufzuheben. Kurfürst Ernst von Sachsen (1441–1486) und sein Bruder Albrecht der Beherzte (1443–1500) wandten sich mit einem Bittbrief an Papst Innozenz VIII. Der Papst erteilte, gegen eine Ersatzzahlung, im Jahre 1491 den Dispens und seit dieser Zeit durfte dem Dresdner Christstollen Butter hinzugefügt werden. Im Schwyzer Staatsarchiv ist der päpstliche Butterbrief archiviert.[2]

Einzelnachweise

  1. Auch als Rüböl bekannt: Bei „Rüböl“ handelt es sich, verkürzt gesagt, um Rapsöl, also Öl, das aus der Rapspflanze gewonnen wird. Dabei wird das Öl aus den Samen der Rapspflanze(n) durch Pressen oder Extraktion gewonnen und (heute) in der Regel anschließend raffiniert. Der Name Rüböl leitet sich nicht von (Zucker-)Rübe ab, sondern von „Rübse“ (=Raps) ab. [1]
  2. Das Schwyzer Staatsarchiv bewahrt zwei Dokumente, in denen Papst Innozenz VIII. am Ende seines Pontifikats im Jahr 1492 die Adventsfasten-Vorschriften – gegen Bezahlung – lockerte. In seinem «Butterbrief» wurde das Verbot von Butter und Milch aufgehoben. Im Pfarreiblatt der Bistumskantone Thurgau und Schaffhausen ist dazu Folgendes zu lesen: «… damit war der Damm gebrochen und den Zutaten (für Weihnachtsgebäck) keine Grenzen gesetzt.» [2]