Diskussion:Luke Mockridge

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http://www.dwdl.de/nachrichten/42404/deusers_nachfolger_uebernimmt_ende_september/

"deutsch"

Hat Mockridge nur den italienischen und kanadischen, oder auch den deutschen Pass?

Im General-Anzeiger-Interview heißts: "GA: Sie haben in Kanada studiert, in London gelebt, den italienischen und den kanadischen Pass. Warum hat es Sie zurück ins Rheinland gezogen?

Mockridge: Hier bin ich groß geworden, hier fühle ich mich zu Hause. Ich sehe mich mehr als Deutscher. Das habe ich gemerkt, als ich woanders gelebt habe. Da hatte ich Heimweh." GA

Nur gefühlte oder auch tatsächliche Staatsangehörigkeit? ;) Wäre ja eigentlich erwartbar bei seiner Biografie, aber ich frag lieber, vielleicht hat jemand ne Quelle. VG Horst-schlaemma (Diskussion) 21:05, 7. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Solange es dafür keine Quelle gibt, dass er den deutschen Pass auch wirklich hat, sollte die Einleitung so bleiben, wie sie ist.--Arntantin da schau her 18:12, 9. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Er ist in Deutschland geboren und hat damit automatisch den deutschen Pass erhalten (den er auch wieder abgeben haben kann, um andere zu behalten). Selbst wenn er ihn wieder abgegeben hat qualifiziert er sich doch dadurch als "deutsch", oder nicht? --Imbericle (Diskussion) 02:30, 2. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Nein, tut es nicht. Das Staatsbürgerschaftsrecht ist da eindeutig: Die deutsche Staatsbürgerschaft kann abgegeben werden (vulgo "den deutschen Pass abgeben"), wenn sichergestellt ist, dass der Abgebende danach nicht staatenlos ist. Im vorliegenden Fall: Die deutsche Staatsbürgerschaft wird abgegeben, inklusive Pass, da mindestens eine der beiden anderen (Kanada, Italien) erhalten bleibt. Das hat nichts mit dem grundsätzlichen geburtsrechtlichen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft zu tun, denn dieser fällt weg, wenn man sich freiwillig aus der Staatszugehörigkeit entlassen lässt. Ach so, Nachsatz: Die Geburt in Deutschland zeitigt nicht automatisch einen deutschen Pass. Man kann ihn dann beantragen. Da einem der Pass so oder so nicht gehört, ist das auch nicht weiter wichtig. (nicht signierter Beitrag von 46.128.13.232 (Diskussion) 00:26, 16. Sep. 2016 (CEST))Beantworten

Also bitte, was dort jetzt steht, grenzt ja an groben Unfug. Er ist in D geboren und aufgewachsen, somit ist er Deutscher. Ich ändere das jetzt - wie in anderen ähnlichen Fällen auch üblich - in "ist ein deutscher ...". Dass er auch die Pässe dieser Länder hat, kann dann in den Text, ist für die Einleitung nämlich irrelevant. Gruß, Deirdre (Diskussion) 15:52, 22. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Man ist Deutscher, wenn man die deutsche Staatsbürgerschaft hat. Die deutsche Staatsbürgerschaft hat man nicht automatisch dadurch, dass man in Deutschland geboren wurde. Marius238 (Diskussion) 13:13, 27. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Dito und deshalb habe ich es jetzt geändert. Ist Dieter Zetsche also automatisch Türke, weil er in Istanbul geboren wurde und dort seine ersten Lebensmonate verbrachte? --89.14.9.223 01:46, 26. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Taufname hinzufügen

Luke Mockride heißt bürgerlich Lucas. Konsti1 (Diskussion) 21:57, 19. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Beleg? Gruß, Deirdre (Diskussion) 23:54, 19. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Aus Interesse (und Spaß) hab ich mal gegoogelt und nur mit dem Vornamen direkt einen Eintrag auf Mockridge gefunden: im Handelsregister. Das müsste schon was wert sein. Oder? Aber reicht das als Quelle? Ich bin da nicht sicher. Gruß SophieBlack talk 00:12, 20. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Außerdem gibt es auf spiegel.de ein Foto seines Zeugnisses dort steht bei Name Lucas Mockridge http://www.focus.de/kultur/kino_tv/noten-in-der-schule-sind-relativ-luke-mockridge-laedt-seine-ehemaligen-lehrer-in-neue-show-ein-und-die-haben-sein-altes-zeugnis-dabei_id_7157755.html Konsti1 (Diskussion) 21:28, 20. Mai 2017 (CEST)Beantworten