Eurojust

Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen
Eurojust

Logo der EUROJUST
 

Das Gebäude des Internationalen Strafgerichtshofes und von Eurojust in Den Haag
Englische Bezeichnung European Union Agency for Criminal Justice Cooperation
Französische Bezeichnung Agence de l’Union européenne pour la coopération judiciaire en matière pénale
Niederländische Bezeichnung Agentschap van de Europese Unie voor justitiële samenwerking in strafzaken
Organisationsart Agentur der Europäischen Union
Sitz der Organe Den Haag, Niederlande
Vorsitz Ladislav Hamran (Präsident)
Gründung 28. Februar 2002
Eurojust

Eurojust, die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, ist eine Justizbehörde der Europäischen Union mit Sitz in Den Haag. Eurojust hat den Status einer EU-Agentur und koordiniert grenzüberschreitende Strafverfahren auf europäischer Ebene. Des Weiteren soll sie die Arbeit der nationalen Justizbehörden Europas im Bereich der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität im Allgemeinen koordinieren und den Informationsaustausch zwischen den nationalen Justiz- und Polizeibehörden fördern. Arbeitsbereiche sind unter anderem die Terrorismusbekämpfung, die Bekämpfung und Prävention des illegalen Waffenhandels, des Drogenhandels, des Menschenhandels, der Kinderpornografie und der Geldwäsche.

Rechtsgrundlage

Auf Grundlage einer Vereinbarung des Europäischen Rates in Tampere im Herbst 1999 wurde Eurojust mit Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 28. Februar 2002 gegründet und nahm wenige Monate später seine Arbeit auf. Rechtsgrundlage für den Beschluss waren die Bestimmungen über die Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (die sogenannte dritte Säule).

Mit dem Vertrag von Lissabon wurde Eurojust auch ausdrücklich im Primärrecht (Art. 85 AEU-Vertrag) verankert. Zudem wurde mit diesem Vertrag die Säulenstruktur aufgelöst, es gibt aber Übergangsbestimmungen für Regelungen der bisherigen dritten Säule, die erst fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon außer Kraft treten.[1] Darüber hinaus sieht der Vertrag von Lissabon vor, dass die Mitgliedstaaten im Falle einer Einigung ausgehend von Eurojust eine Europäische Staatsanwaltschaft einsetzen können (Art. 86 AEU-Vertrag).

Organisation

Die Mitgliedstaaten entsenden jeweils ein nationales Mitglied sowie stellvertretende Mitglieder zu Eurojust. Diese Mitglieder sind in der Regel nationale Justizbedienstete oder Staatsanwälte und stellen auch das Bindeglied zwischen Eurojust und dem Justizapparat des jeweiligen Landes dar. Die Gesamtheit der nationalen Mitglieder bildet das Eurojust-Kollegium. Das Kollegium wählt einen Präsidenten und zwei Vizepräsidenten. Im Oktober 2017 wurde der frühere Vizepräsident und nationales Mitglied für die Slowakei, Ladislav Hamran, zum Präsidenten gewählt. Vizepräsidenten sind seit September 2016 Klaus Meyer-Cabri (Deutschland) und seit Dezember 2017 Filippo Spiezia (Italien).

Die Verwaltung von Eurojust wird seit dem 1. Juli 2017 von Nikolaos Panagiotopoulos (Griechenland) als Verwaltungsdirektor geleitet.[2]

Die Arbeit von Eurojust wird von der des Europäischen Justiziellen Netzes ergänzt.

Weblinks

Literatur

  • Klaus Meyer-Cabri: Justizbehörde Eurojust als Zentrum der Zusammenarbeit, Deutsche Richterzeitung (DRiZ) 2019 S. 122–125.

Einzelnachweise

  1. Vgl. Art. 9 und 10 des Protokolls (Nr. 36) über die Übergangsbestimmungen Konsolidierte Fassung der Verträge
  2. Administration. EUROJUST, abgerufen am 22. Mai 2020.

Koordinaten: 52° 4′ 4,9″ N, 4° 21′ 11,9″ O