Wikipedia:Sperrprüfung/Intro
Prüfung von Benutzersperren
Bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen Prinzipien der Zusammenarbeit können Administratoren Benutzerkonten blockieren, vgl. unsere grundsätzlichen Richtlinien dazu. Solche noch bestehenden Kontosperren können hier zur Überprüfung durch andere Administratoren vorgeschlagen werden. Nicht behandelt werden Sperren, die auf eine Abstimmung der Community oder eine Entscheidung des Schiedsgerichts zurückgehen. Eine Sperrprüfung ist nur auf Wunsch des Gesperrten selbst zulässig, und die Prüfung kann zur Aufhebung, Verkürzung, Beibehaltung oder Verlängerung der Blockade führen. Um eine Sperrprüfung einzuleiten, speichere die folgende Zeile auf deiner eigenen Benutzer-Diskussionsseite ab:
Das „Ping“ informiert den Administrator, dessen Namen du eingefügt hast; er wird für die Sperrprüfung die Blockade deines Kontos aufheben. Falls keine Reaktion erfolgt oder falls du deine Diskussionsseite nicht bearbeiten kannst, wende dich bitte per E-Mail an einen Administrator oder an das Support-Team (info-de@wikimedia.org), dann wird dein Wunsch weitergeleitet. Bis zum Abschluss deiner Sperrprüfungsanfrage darfst du ausschließlich auf dieser Sperrprüfungsseite und auf deiner eigenen Diskussionsseite schreiben (gegebenenfalls außerdem für dich persönlich betreffende Meldungen auf der Seite zur Vandalismusmeldung). Übergeordnete und abschließende Instanz für Probleme im Zusammenhang mit Kontenblockaden ist das Schiedsgericht; siehe dazu Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen. Vorgehensweise und Tipps für den Antragsteller
Prüfphase
Jeder Mitarbeiter kann durch sachbezogene Kommentare zur Sperrprüfung beitragen. Allgemeine Betrachtungen, Nachtreten (gegenüber dem Antragsteller oder anderen Benutzern) usw. gehören nicht auf diese Projektseite und werden entfernt. Die Sperre wird von Administratoren geprüft. Sie setzen abschließend eine Markierung als „erledigt“ und begründen ihre Entscheidung mit Bezug auf die Diskussion. Eine Moderation der Sperrprüfung erfolgt ausschließlich durch inhaltlich nicht beteiligte Mitarbeiter. |