Wikipedia:Sperrprüfung/Intro

Abkürzung: WP:SP, WP:SPP

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Prüfung von Benutzersperren

Bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen Prinzipien der Zusammenarbeit können Administratoren Benutzerkonten blockieren. Die Entscheidung eines Administrators und die damit verbundene, noch bestehende Sperre kann hier einer zielorientierten Überprüfung durch andere Administratoren unterzogen werden. Die Überprüfung kann sich auf die Benutzersperre insgesamt oder ihre Dauer beziehen. Nicht behandelt werden hier Fälle, die auf ein reguläres Sperrverfahren oder eine Entscheidung des Schiedsgerichts zurückgehen. Eine Sperrprüfung ist nur auf Wunsch des Gesperrten zulässig. Eine Sperrprüfung kann zur Aufhebung, Verkürzung, Beibehaltung oder auch zu Verlängerung der Sperre führen.

Für die Beantragung und Diskussion der Entsperrung deines Benutzerkontos kannst du ein gesondertes Benutzerkonto (Sperrprüfungskonto) anlegen, welches du ausschließlich zu Zwecken der Sperrprüfung verwenden darfst, gegebenenfalls außerdem zur zusätzlichen und unabhängigen Überprüfung der Sperre auf Missbrauch unter Wikipedia:Administratoren/Probleme und zur Meldung persönlicher Angriffe ausschließlich gegen deine Person auf Wikipedia:Vandalismusmeldung während deiner Sperre. Um feststellen zu können, dass nicht ein Trittbrettfahrer womöglich eine Sperrprüfung gegen deinen Willen beginnt, musst du dann die Zugehörigkeit des Sperrprüfungskontos zu deinem gesperrten Hauptaccount bestätigen: dazu genügt eine kurze Notiz, die du, mit deinem gesperrten Konto eingeloggt, auf deiner Benutzerdiskussionsseite tätigst. Falls diese oder die Sperrprüfungsseite für dich gesperrt sein sollte oder du kein Sperrprüfungskonto anlegen kannst, kannst du dich z. B. per E-Mail an einen Administrator oder das Support-Team (info-de@wikimedia.org) wenden. Bitte kopiere in diesem Fall den bei einer Sperre angezeigten Informationsblock in deine E-Mail. Um diesen Vorgang nicht ständig wiederholen zu müssen, sollten Administratoren das Sperrprüfungskonto nach der Entscheidung nur bis zum Ablauf der Sperre des Hauptkontos oder für kurze Zeit sperren, damit es bei einer neuen Sperrprüfung gleich wiederverwendet werden kann.

Eine etwaige Schiedsgerichtsanfrage soll nur mit dem betroffenen Account angelegt werden. Bei noch laufender Sperre kann ausschließlich für die Anlage und Diskussion dieser Schiedsgerichtsanfrage eine Entsperrung beim Schiedsgericht beantragt werden. Näheres hierzu ist der Schiedsgerichts-FAQ zu entnehmen.

Vorgehensweise und Tipps für den Antragsteller
  1. Lies zuerst die Sperrbegründung und die dort verlinkten Seiten sowie die eventuell dazugehörende Vandalismusmeldung genau.
  2. Benachrichtige den sperrenden Admin auf dessen Benutzerdiskussionsseite über deinen Sperrprüfungsantrag, damit er Nachfragen zur Kontoblockade beantworten kann.
  3. Trage den Prüfwunsch hier ein: Verlinke in der Überschrift den Benutzernamen, gib – falls vorhanden – den Link zur entsprechenden Vandalismusmeldung an und begründe, warum du die Sperre oder Sperrdauer für ungerechtfertigt hältst.
  4. Solltest du einen Antrag für einen anderen Benutzer formulieren, gib einen Link auf dessen Wunsch nach einer Sperrprüfung an.
  5. Stelle den Fall bitte sachlich dar: Das kann zu einer objektiven und gründlichen Beurteilung deiner Anfrage beitragen.
  6. Fasse dich bitte kurz und halte auch die Diskussion möglichst kurz.
  7. Eine Verpflichtung zur Bearbeitung eines Sperrprüfungsantrages besteht für keinen Administrator.
Prüfphase

Jeder Benutzer kann durch sachbezogene Kommentare zur Sperrprüfung beitragen. Allgemeine Betrachtungen, Nachtreten (gegenüber dem Antragsteller oder anderen Benutzern) usw. gehören nicht auf diese Projektseite und sollten entfernt werden.

Die Sperre wird von Administratoren geprüft. Sie setzen schließlich eine Markierung als „erledigt“ und begründen ihre Entscheidung unter Bezugnahme auf diskutierte Gesichtspunkte.

Eine Moderation der Sperrprüfung sollte bestenfalls durch nicht beteiligte Benutzer erfolgen. Nicht erwünscht ist es, dass die Moderation durch inhaltlich Beteiligte erfolgt, wozu auch der Initiator der Sperrprüfung zählt.