„Kindertagesstätte“ – Versionsunterschied

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Für Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres besteht in Deutschland nach {{§|24|sgb_8|juris}} Abs. 1 SGB VIII bis zum Schuleintritt ein Rechtsanspruch auf einen wohnortnahen halbtägigen Platz. Der Versorgungsgrad mit Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren war bisher in Westdeutschland relativ niedrig, (2 % im Jahr 2005), steigt jedoch an. Am 1. August 2013 ist eine gesetzliche Regelung in Kraft getreten, nach der ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege hat.<ref>[http://www.rechtsanwalt-feser.de/gesetze/sgb-viii/zweites-kapitel/index.html#814468a20510c5010 § 24 SGB VIII] in der Fassung des Artikels 1 Nr. 7 des Kinderförderungsgesetzes vom 10. Dezember 2008 (KiföG), BGBl. I, S. 2403, 2404; die Regelung tritt nach Artikel 10 Abs. 3 Kifög am 1. August 2013 in Kraft (BGBl. I, S. 2409)</ref> Stellt die Kommune keinen Platz bereit, kann den Eltern eine Entschädigung als Ausgleich für den Verdienstausfall zustehen.<ref>[https://www.test.de/Mutmacher-Unser-Recht-auf-einen-Kitaplatz-4837253-0/ Stiftung Warentest: Recht auf einen Kitaplatz] In: test.de vom 14. April 2015</ref> Unklar blieb bislang, inwieweit der Rechtsanspruch eine wohnortnahe frühkindliche Förderung beinhaltet und, ob der Anspruch, sofern keine freien Plätze vorhanden sind, durch Verweisung an eine Tagesmutter erfüllt werden kann.<ref>Wohnortnahe Versorgung: VG Köln, Beschl. v. 18.07.2013 - 19 L 877/13 -; Tagesmutter genügt: OVG NRW, Beschl. v. 14.08.2013 - 12 B 793/13 -, siehe [http://www.rechtsanwalt-feser.de/entscheidungen/index.php Übersicht zur Rechtslage nebst Entscheidungen im Volltext]</ref>
Für Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres besteht in Deutschland nach {{§|24|sgb_8|juris}} Abs. 1 SGB VIII bis zum Schuleintritt ein Rechtsanspruch auf einen wohnortnahen halbtägigen Platz. Der Versorgungsgrad mit Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren war bisher in Westdeutschland relativ niedrig, (2 % im Jahr 2005), steigt jedoch an. Am 1. August 2013 ist eine gesetzliche Regelung in Kraft getreten, nach der ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege hat.<ref>[http://www.rechtsanwalt-feser.de/gesetze/sgb-viii/zweites-kapitel/index.html#814468a20510c5010 § 24 SGB VIII] in der Fassung des Artikels 1 Nr. 7 des Kinderförderungsgesetzes vom 10. Dezember 2008 (KiföG), BGBl. I, S. 2403, 2404; die Regelung tritt nach Artikel 10 Abs. 3 Kifög am 1. August 2013 in Kraft (BGBl. I, S. 2409)</ref> Stellt die Kommune keinen Platz bereit, kann den Eltern eine Entschädigung als Ausgleich für den Verdienstausfall zustehen.<ref>[https://www.test.de/Mutmacher-Unser-Recht-auf-einen-Kitaplatz-4837253-0/ Stiftung Warentest: Recht auf einen Kitaplatz] In: test.de vom 14. April 2015</ref> Unklar blieb bislang, inwieweit der Rechtsanspruch eine wohnortnahe frühkindliche Förderung beinhaltet und, ob der Anspruch, sofern keine freien Plätze vorhanden sind, durch Verweisung an eine Tagesmutter erfüllt werden kann.<ref>Wohnortnahe Versorgung: VG Köln, Beschl. v. 18.07.2013 - 19 L 877/13 -; Tagesmutter genügt: OVG NRW, Beschl. v. 14.08.2013 - 12 B 793/13 -, siehe [http://www.rechtsanwalt-feser.de/entscheidungen/index.php Übersicht zur Rechtslage nebst Entscheidungen im Volltext]</ref>


=== Gesetzlichen Neuregelung zu Klagen wegen Kinderlärm ===
=== Gesetzliche Neuregelung zu Klagen wegen Kinderlärm ===
2011 wurde in Deutschland das [[Bundes-Immissionsschutzgesetz]] (BImSchG) geändert.<ref>Zehntes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Privilegierung des von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen ausgehenden Kinderlärms vom 20. Juli 2011, BGBl. I, Seite 1474</ref> Nach § 22 Absatz 1a [[Bundes-Immissionsschutzgesetz|BImSchG]] sind „Geräuscheinwirkungen, die von Kindertagesstätten“ ausgehen, „im Regelfall keine schädlichen Umwelteinwirkung“ mehr, so dass Klagen gegen Kinderlärm kaum mehr Erfolgsaussichten haben dürften.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.welt.de/print/welt_kompakt/print_politik/article13397138/Klagen-gegen-Kinderlaerm-kaum-noch-moeglich.html |titel=Klagen gegen Kinderlärm kaum noch möglich |datum=2011-05-27 |werk=[[Die Welt]] kompakt |zugriff=2014-04-09}}</ref> „Geräuscheinwirkungen durch Kinder“, wenn sie von Kindertagesstätten, Spielplätzen und „ähnlichen Einrichtungen“ ausgehen, können daher, anders als Verkehrs- oder Fabriklärm, kein berechtigter Klagegrund mehr sein.<ref>Jan Bielicke: [http://www.sueddeutsche.de/politik/kinderbetreuung-auch-in-wohngebieten-sollen-neue-kitas-entstehen-1.1286343 ''Kinderbetreuung: Auch in Wohngebieten sollen neue Kitas entstehen.''] [[Süddeutsche Zeitung]] Online, 17. Februar 2012.</ref>
2011 wurde in Deutschland das [[Bundes-Immissionsschutzgesetz]] (BImSchG) geändert.<ref>Zehntes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Privilegierung des von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen ausgehenden Kinderlärms vom 20. Juli 2011, BGBl. I, Seite 1474</ref> Nach § 22 Absatz 1a [[Bundes-Immissionsschutzgesetz|BImSchG]] sind „Geräuscheinwirkungen, die von Kindertagesstätten“ ausgehen, „im Regelfall keine schädlichen Umwelteinwirkung“ mehr, so dass Klagen gegen Kinderlärm kaum mehr Erfolgsaussichten haben dürften.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.welt.de/print/welt_kompakt/print_politik/article13397138/Klagen-gegen-Kinderlaerm-kaum-noch-moeglich.html |titel=Klagen gegen Kinderlärm kaum noch möglich |datum=2011-05-27 |werk=[[Die Welt]] kompakt |zugriff=2014-04-09}}</ref> „Geräuscheinwirkungen durch Kinder“, wenn sie von Kindertagesstätten, Spielplätzen und „ähnlichen Einrichtungen“ ausgehen, können daher, anders als Verkehrs- oder Fabriklärm, kein berechtigter Klagegrund mehr sein.<ref>Jan Bielicke: [http://www.sueddeutsche.de/politik/kinderbetreuung-auch-in-wohngebieten-sollen-neue-kitas-entstehen-1.1286343 ''Kinderbetreuung: Auch in Wohngebieten sollen neue Kitas entstehen.''] [[Süddeutsche Zeitung]] Online, 17. Februar 2012.</ref>



Version vom 5. Oktober 2016, 13:35 Uhr

Mit Kindertagesstätte (Kita), in Österreich auch Ganztagskindergarten, wird eine Einrichtung der institutionellen Kindertagesbetreuung bezeichnet. Die genaue Definition ist national oder sogar regional unterschiedlich.

Kita „Buratino“ in Kummersdorf
Pestalozzi-Fröbel-Haus Berlin um 1907

Deutschland

Allgemein

In Deutschland heißen je nach Region unterschiedliche Regel-Einrichtungen „Kindertagesstätte“ (Kurzform: KiTa oder Kita)

  • die Kinderkrippe oder Großtagespflege (für Kinder von einem halben bis drei Jahre),
  • der Kindergarten (für zweieinhalb- bis sechsjährige Kinder)
  • der Hort oder Schulhort, den Grundschulkinder oder Mittelschulkinder nach Schulende und in den Ferien besuchen können. Wenige Horte öffnen auch vor Schulbeginn.

Auch Häuser für Kinder, die alle drei Altersgruppen (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) betreuen und bilden, und Koops, in den Krippen- und Kindergartenkinder gemeinsam oder nebeneinander betreut und gefördert werden, sind Kindertagesstätten.

HPTs sind heilpädagogische Tagesstätten für von Behinderung bedrohte oder behinderte Kinder (SGB § 53). HPTs sind meist heilpädagogische Kindergärten oder Horte.

Integrative oder inklusive Kindertagesstätten nehmen Kinder ohne und mit Behinderungen auf.

Träger

Neben den traditionellen Kirchlichen Trägern (Caritas, Innere Mission u.v.m.), den großen Wohlfahrtsverbänden (Parität, AWO u.v.m.), den kommunalen Trägern, wie den Gemeinden und Städten, gibt es aufgrund der massiven staatlichen Förderung immer mehr gewerblich-private Anbieter. Betriebstagestätten werden meist von betriebsfremden Trägern an einem Firmenstandort betrieben. Elterninitiativen und Kinderläden gibt es seit den 60er Jahren.

Reformpädagogische Einrichtung wie Waldorf-Kindergärten und Montessori-Häuser gibt es seit Jahrzehnten in Vereinsform.

Für Kitas für behinderte Kinder und Jugendliche gibt es in der Regel dieselben Träger.

Pädagogisches Personal in Kindertagesstätten

In Kindertagesstätten arbeiten pädagogische Fachkräfte wie Erzieher, Kindheitspädagogen, Sozialpädagogen, ausgebildete Ergänzungskräfte wie Kinderpfleger und Sozialassistenten und teilweise fachfremde oder ungelernte Hilfskräfte oder Seiteneinsteiger.

Der Ausbau der KiTa-Betreuungsplätze stockt. Als Gründe für den schleppenden Ausbau der Betreuungsplätze gelten neben fehlendem politischen Willen auch der Mangel an qualifiziertem Personal. Zwar sei laut einer Umfrage unter den zuständigen Landesministerien die Zahl der Erzieher-Ausbildungsplätze zwischen 2007 und Anfang 2013 um rund 35 Prozent gesteigert worden, jedoch sei dies nicht ausreichend, um die Nachfrage zu decken. Fast 20.000 Mitarbeiter kamen aus fachfremden Bereichen (beispielsweise aus der Kinderkrankenpflege) oder hatten eine Schnellausbildung erhalten.[1][2] Im Frühjahr 2012 arbeiteten in deutschen Kindertagesstätten mehr als 9.300 Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Rund 1.000 Beschäftigte hatten ein Hochschulstudium der Studienrichtung Kindheitspädagogik absolviert.[2]

Zum Stichtag 1. März 2015 zählten 555.024 Personen zum pädagogischen, Leitungs- und Verwaltungspersonal in Tageseinrichtungen. Nach höchstem Berufsausbildungsabschluss aufgeschlüsselt sind von den genannten 555.024 Personen rund 371.893 Erzieher, 3.896 Kindheitspädagogen, 16.732 Diplom-Sozialpädagogen (FH) / Diplom-Sozialarbeiter (FH), 7.049 Diplom-Pädagogen, Diplom-Sozialpädagogen, Diplom-Erziehungswissenschaftler mit einem Universitätsabschluss, 62.910 Kinderpfleger, 16.274 berufliche Quereinsteiger mit einem sonstigen Berufsabschluss, 14.221 Auszubildende, 11.666 Praktikanten im Anerkennungsjahr und 13.068 Personen ohne eine Berufsausbildung.[3]:S. 27 f.

Der Anteil männlicher Erzieher lag in deutschen Kindertagesstätten im Jahr 2011 bei 3,0 % und 2012 bei 3,8 %, das Bundesfamilienministerium gibt 20 % als Zielforderung vor.[4]

Im Frühjahr 2015 gab es in Deutschland 89 Bachelor- und 11 Master-Studiengänge für „Arbeit mit Kindern“. 2013 waren in Deutschland 1.687 Absolventen kindheitspädagogischer Bachelor-Studiengänge genannt.[5]

Kosten

Gesamtwirtschaftliche Kosten und Finanzierung

Die öffentlichen Ausgaben für Kindertagesstätten beliefen sich im Jahr 2014 bundesweit auf 23,7 Milliarden Euro.[6] Seit dem Jahr 2007 sind die Ausgaben über 80 % gestiegen. Die hohe Ausgabendynamik erklärt sich aus dem Ausbau der Betreuung unter Dreijähriger Kinder, welcher im Jahr 2007 von Bund, Ländern und Kommunen beschlossen wurde. Kindertagesstätten werden in Deutschland nicht als Bildung, sondern als soziale Leistung der Kommunen betrachtet. Dieser Umstand erklärt zum großen Teil den starken Anstieg im Bereich kommunale Sozialausgaben.[7] Mit dem Beschluss zum KITA-Ausbau 2007 ging ebenso eine Kofinanzierung durch den Bund einher. Da direkte Finanztransfers vom Bund zu den Kommunen verfassungsrechtlich nicht statthaft sind, wurde ein Sondervermögen gegründet. Es umfasste für die Jahre 2008 bis 2013 vier Milliarden Euro für Bau und Betrieb. Die Bundesregierung stockte diese Mittel mehrfach auf. Seit 2015 werden jährlich 845 Millionen Euro aus der Umsatzsteuer des Bundes an die Gemeinden umverteilt.[8][9] Über die Finanzierungsanteile des Bundes hinaus werden KITA-Ausgaben in den meisten Flächenländern auch über die Länder direkt bezuschusst. Dies kann über Bedarfsfaktoren im allgemeinen Finanzausgleich oder über Förderprogramme der Ressorts erfolgen. Infolge unterschiedlicher Finanzierungsstrukturen ist der bei den Gemeinden verbleibende Kostenanteil überregional nicht vergleichbar.

Förderung

Privat-gewerbliche Träger von Kitas erhalten, je nach Bundesland, in der Regel eine geringere Förderung als öffentlich-kirchliche Träger. Lediglich das Land Hamburg unterscheidet nicht zwischen den Trägern. Ein Grund könnte sein, dass zum Stichtag 1. März 2015 über 98 % der Tageseinrichtungen in Hamburg private Träger waren.[3]:S. 91 Eine 2008 vom Bundesfamilienministerium geplante Gleichstellung aller Träger auf gesetzlicher Grundlage scheiterte.[10]

Kita-Gutscheine

Nach dem Scheitern des Gesetzesentwurfs führten die Länder Berlin und Hamburg Kita-Gutscheine für Kindertagesstätten ein. Ziel dieser Maßnahme ist die finanzielle Entlastung der Eltern und eine bedarfsgerechte Betreuung der Kinder. Im Unterschied zu Berlin ist in Hamburg ein gesetzlicher Anspruch auf eine Halbtagsbetreuung von der Geburt bis zur Einschulung des Kindes gegeben. Der Anteil des Beitrags, der von den Eltern zu entrichten ist, hängt im Wesentlichen vom Nettoeinkommen ab und wird als Elternbeitrag bezeichnet.[11]

Kosten für die Eltern

Die Kosten einer Kita hängen stark vom Wohnort, dem Träger, dem Alter des Kindes, dem Betreuungsangebot und den Betreuungszeiten ab und werden von sozialen Aspekten, wie dem Einkommen und der Kinderanzahl in den Familien, beeinflusst.

Im August 2013 musste man zum Beispiel in Düsseldorf bis zu 854 Euro, in Münster bis zu 661 Euro, in Recklinghausen maximal 659 Euro für eine Kinderbetreuung zahlen.[12][13]

In Hamburg wurden von August 2013 bis Juli 2014 für eine zwölfstündige Betreuung eines Kindes mindestens 49 und maximal 396 Euro verlangt.[14] Seit August 2014 ist die eine Grundbetreuung von bis zu fünf Stunden täglich beitragsfrei. Für Eltern, die einen höheren Betreuungsdarf und damit mehr Betreuungsstunden benötigen, richtet sich die Höhe der Gebühren nach den Kriterien Einkommenshöhe, Familiengröße, Altersgruppe des betreuten Kindes und Betreuungsumfang. Die zu zahlenden Gebühren reichen dabei für eine zwölfstündige Betreuung von 22 Euro (Mindestsatz) bis 204 Euro (Höchstsatz).[15]

Rheinland-Pfalz ist das einzige Bundesland, das den Kindergarten ab dem 2. Lebensjahr beitragsfrei gestaltet.[16]

Kosten für den Besuch von Kindertagesstätten können von den Eltern im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Kinderbetreuungskosten abgesetzt werden.[17]

Kriterien bei der Zuteilung eines Kita-Platzes

Seit 2005 werden nach § 24 Abs. 3 SGB VIII Kinder erwerbstätiger oder arbeitsuchender Eltern bei der Zuteilung eines Kinderbetreuungsplatzes bevorzugt. Sofern jedoch nicht genug Plätze für alle erwerbstätigen Eltern zur Verfügung stehen, erhalten nach allgemein etablierter Regel Kinder von Alleinerziehenden Vorrang vor Kindern von Eltern, die eine Ausbildung absolvieren oder berufstätig sind, einen Betreuungsplatz.[18]

Rechtliche Verankerung

In Deutschland ist die Kindertagesbetreuung Teil der Kinder- und Jugendhilfe und findet ihre rechtliche Grundlage in den §§ 2226 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz). Die Ausgestaltung erfolgt für jedes Bundesland auf länderrechtlicher Ebene (für Berlin beispielsweise im Kindertagesförderungsgesetz - KitaFöG -).

Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz

Für Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres besteht in Deutschland nach § 24 Abs. 1 SGB VIII bis zum Schuleintritt ein Rechtsanspruch auf einen wohnortnahen halbtägigen Platz. Der Versorgungsgrad mit Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren war bisher in Westdeutschland relativ niedrig, (2 % im Jahr 2005), steigt jedoch an. Am 1. August 2013 ist eine gesetzliche Regelung in Kraft getreten, nach der ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege hat.[19] Stellt die Kommune keinen Platz bereit, kann den Eltern eine Entschädigung als Ausgleich für den Verdienstausfall zustehen.[20] Unklar blieb bislang, inwieweit der Rechtsanspruch eine wohnortnahe frühkindliche Förderung beinhaltet und, ob der Anspruch, sofern keine freien Plätze vorhanden sind, durch Verweisung an eine Tagesmutter erfüllt werden kann.[21]

Gesetzliche Neuregelung zu Klagen wegen Kinderlärm

2011 wurde in Deutschland das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geändert.[22] Nach § 22 Absatz 1a BImSchG sind „Geräuscheinwirkungen, die von Kindertagesstätten“ ausgehen, „im Regelfall keine schädlichen Umwelteinwirkung“ mehr, so dass Klagen gegen Kinderlärm kaum mehr Erfolgsaussichten haben dürften.[23] „Geräuscheinwirkungen durch Kinder“, wenn sie von Kindertagesstätten, Spielplätzen und „ähnlichen Einrichtungen“ ausgehen, können daher, anders als Verkehrs- oder Fabriklärm, kein berechtigter Klagegrund mehr sein.[24]

Laut der Landesvereinigung für Gesundheit (LVG) Sachsen-Anhalt herrschten in Kitas Lärmbelastungen, die bei Maximalwerten lautem Verkehrslärm entsprächen.[25] Die LVG versucht deswegen Kinder für die eigene Lautstärke zu sensibilisieren,[26] weil durch den Lärm die Konzentrationsfähigkeit vermindert werden kann und er die Kinder am Sprachverstehen und -verarbeiten behindere.

Schweiz

Begriff

Eine Kindertagesstätte ist eine „Institution, die montags bis freitags ganztags geöffnet ist und in der den Kindern ein Mittagessen angeboten wird“, anders als zum Beispiel in Spielgruppen. Das freie Spielen steht im Vordergrund, wobei darauf geachtet wird, nach dem Bildungsplan des jeweiligen Kantons zu arbeiten.

Der Begriff Kindertagesstätte umfasst in der Schweiz Krippen und Kinderkrippen, Horte und Kinderhorte sowie Tagesheime (auch als Tagi abgekürzt). Die Bedeutungen der Begriffe überschneiden sich stark und werden individuell und kantonal uneinheitlich verwendet. Tendenziell werden in Kinderkrippen eher Kinder im Vorschulalter betreut, während Horte oft kurzzeitige Betreuungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen (Sonntagsmesse, Museumsbesuch, Wellness-Center) leisten. Tagesheim wird lokal im Raum Basel verwendet und schließt meist die Freizeitbetreuung von Schulkindern mit ein; im Kanton Bern sind mit dem Begriff Tagesheim ausschließlich Institutionen zur Betreuung von Schulkindern gemeint. In beiden Gebieten ist der Begriff nicht zu verwechseln mit dem Kinderheim, das eine 24-Stunden-Betreuung umfasst. Der von Deutschland beeinflusste Begriff Kindertagesstätte wurde in der Schweiz zunächst zögerlich verwendet, erfährt aber seit etwa 2005 eine zunehmende Verbreitung als interkantonal verständlicher Begriff, der den Vorschul- und den Schulbereich gleichermaßen umfasst. Dies fand zum Beispiel 2008 seinen Ausdruck in der Namensänderung des Dachverbandes von Schweizerischer Krippenverband zu Verband Kindertagesstätten der Schweiz.

Die Betreuung umfasst die gesamte Zeitspanne von der Geburt bis zum Alter von 16 Jahren. Das höchste Betreuungsaufkommen findet sich jedoch zwischen dem dritten Lebensmonat und dem Kindergarteneintritt mit fünf bzw. sechs Jahren.

Politische Einbettung

Die vor- und außerschulische Betreuung von Kindern ist Sache der Gemeinden, der Privatwirtschaft und der Kirchen. Entsprechend unterschiedlich sind die pädagogischen und finanziellen Rahmenbedingungen. Im Raum Basel werden zum Beispiel 43 % der Kindertagesstätten staatlich bezuschusst, während die übrigen Kindertagesstätten die Leistungen durch die Elternbeiträge decken müssen (Stand Februar 2006). Im Allgemeinen stellen die Kantone die Richtlinien zur Errichtung und Führung einer Kindertagesstätte auf und haben eine Kontrollfunktion. Das Amt für Tagesbetreuung, sofern vorhanden, ist je nach Kanton dem Gesundheits-, dem Sozial-, dem Justiz- oder dem Erziehungsdepartement angegliedert. Auf Landesniveau bildet der Verband Kindertagesstätten der Schweiz (KiTaS) ein Dach. Dieser sieht als seine Hauptfunktion die Erstellung von Qualitätsrichtlinien und die Implementierung dieser Richtlinien, insbesondere da, wo kantonale Gesetze und Richtlinien fehlen.

2013 kam ein Parlamentsentwurf eines Artikels zu Volksabstimmung, welcher die Sorge der Kantone für ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen in der Verfassung verankern sollte, ebenso wie eine subsidiäre Rolle des Staates bei der Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Antrag erhielt die Unterstützung aller Parteien außer SVP und FDP.[27] Er wurde schließlich durch das Referendum abgelehnt, da er zwar die mehrheitliche Zustimmung der Bevölkerung aber kein Ständemehr erhielt; vor allem ländliche Kantone, tendenziell auch deutschschweizer Kantone, stimmten dagegen.[28][29]

Gesellschaftliche Einbettung

In der Schweiz gibt es seit Beginn des 20. Jahrhunderts Kindertagesstätten. Vor allem in der Zeit seit den 1970er Jahren hat sich eine starke Veränderung des gesellschaftlichen Verständnisses der familienexternen Tagesbetreuung im Allgemeinen und damit auch der Kindertagesstätten im Speziellen vollzogen: Aus der sozialen Not der Platzierung eines Kindes in einer Kindertagesstätte hat sich eine Freiwilligkeit entwickelt, die motiviert ist durch

  • den Wunsch der Mütter, außerhalb der Familie zu arbeiten (siehe auch Chancengleichheit, Gleichstellungspolitik),
  • die Absicht, dem Kind frühzeitig soziale Kontakte zu ermöglichen,
  • die integrationspolitische Zielsetzung, insbesondere in Orten mit hohen Ausländeranteilen eine Nivellierung der sprachlichen Voraussetzungen bis zum Schuleintritt herbeizuführen.

Angebot und Nachfrage

Bezüglich Angebot und Nachfrage gibt es große regionale Unterschiede, die unter anderem urbanitätsbedingt sind. In ländlichen Gebieten übernehmen teilweise Spielgruppen mit einem zeitlich enger begrenzten Angebot die soziale Rolle von Kindertagesstätten. Eine nationale NFP-Studie prognostizierte im Juni 2005 unter bestimmten Voraussetzungen einen landesweiten Mangel von 50.000 Krippenplätzen.[30] Ob die Voraussetzungen dieser Studie erfüllt sind, ist in der Presse umstritten, zumal in den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Zürich und Bern teilweise die Rede ist von einem Überangebot. Allerdings bezieht sich das Überangebot typischerweise auf nicht von den Gemeinden bezuschusste Anbieter. Der Bund und daneben einzelne Kantone fördern mit so genannten Impulsprogrammen die Errichtung neuer Kindertagesstätten. Das Programm des Bundes bezuschusst Kita-Gründungen unter bestimmten Voraussetzungen seit 2003 und voraussichtlich bis ins Jahr 2011.

Siehe auch

Literatur

  • Wilma Aden-Grossmann: Kindergarten. Geschichte, Entwicklung, Konzepte. Beltz, Weinheim 2011, ISBN 978-3-407-62771-1.
  • Anne Huth: Kommunikationskultur in der Kita. In: Norbert Kühne (Hrsg.): Praxisbuch Sozialpädagogik, Band 8. Bildungsverlag EINS, Troisdorf 2010, ISBN 978-3-427-75416-9
  • Petra Jung: Kindertageseinrichtungen zwischen pädagogischer Ordnung und den Ordnungen der Kinder. Eine ethnografische Studie zur pädagogischen Reorganisation der Kindheit. VS Verlag, Wiesbaden 2009, ISBN 3-531-15813-9.
  • Koordinationsstelle „Männer in Kitas“. In: Michael Cremers u. a. (Hrsg.): Männer in Kitas. Barbara Budrich, Leverkusen 2012, ISBN 978-3-8474-0009-7 Inhaltsverzeichnis.
  • Beate Quaas: Singen in der evangelischen Kindertagesstätte (Kita). Ein Praxisbuch mit Liedern. Singen bewegt. Neue Zugänge zum Singen in der Gemeinde, Band 5. Edition Ruprecht, Göttingen 2015, ISBN 978-3-8469-0184-7.

Deutschland

Schweiz

Einzelnachweise

  1. Anette Dowideit: Mal so nebenbei Erzieher werden. In: Welt am Sonntag. Nr. 3, 20. Januar 2013, S. 20.
  2. a b Anette Dowideit: Wer erzieht unsere Kinder? In: Welt am Sonntag. Nr. 3, 20. Januar 2013, S. 1.
  3. a b Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege. (PDF; 779 kB) Kinder- und Jugendhilfestatistiken – Tagesbetreuung für Kinder am 1. März 2015. Statistisches Bundesamt, 1. Oktober 2015, abgerufen am 19. Oktober 2015.
  4. Vincent Deuschle: Schon als Kind auf Mann geeicht. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 16. August 2013, S. 4 (faz.net).
  5. Corinna Budras: Kita ist auch kein Verknügen. In: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung. Nr. 19, 10. Mai 2015, S. 19 (faz.net).
  6. Ausgaben und Einnahmen der Kinder- und Jugendhilfe. Statistisches Bundesamt; abgerufen am 18. Mai 2016.
  7. Sozialausgaben belasten Haushalte der Kommunen. Bertelsmann Stiftung, abgerufen am 15. Mai 2016
  8. Bund unterstützt Kommunen auf vielfältige Weise. Bundesministerium der Finanzen; abgerufen am 15. Mai 2016.
  9. Laura Dieckmann, Michael Thöne: Föderale Finanzierung des Kinderbetreuungsausbaus: Ermittlung der Lastenverteilung. Zwischenevaluierung im Auftrag des BMFSFJ. Köln 2011.
  10. Corinna Nohn: Haus der kleinen Hände. In: Handelsblatt. 15. Februar 2013, S. 68 f.
  11. Kita-Gutschein Hamburg
  12. Elisabeth Niejahr: Gebühren – Das Kita-Glücksspiel. In: Die Zeit, Nr. 35/2013
  13. steuerzahler-nrw.de (PDF)
  14. Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. (PDF; 398 kB) Gültig ab August 2013. In: hamburg.de. Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, , abgerufen am 8. Juni 2015.
  15. Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. (PDF; 398 kB) Gültig ab August 2014. In: hamburg.de. Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, , abgerufen am 8. Juni 2015.
  16. Beitragsfreiheit. In: Kita Server Rheinland-Pfalz. Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend, und Frauen, abgerufen am 11. August 2015.
  17. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG
  18. Evelyn Korn: Zerstört der Sozialstaat die Familie? (PDF; 110 kB) In: Marburger Volkswirtschaftliche Beiträge, No. 05-2007. S. 16, abgerufen am 2. März 2010.
  19. § 24 SGB VIII in der Fassung des Artikels 1 Nr. 7 des Kinderförderungsgesetzes vom 10. Dezember 2008 (KiföG), BGBl. I, S. 2403, 2404; die Regelung tritt nach Artikel 10 Abs. 3 Kifög am 1. August 2013 in Kraft (BGBl. I, S. 2409)
  20. Stiftung Warentest: Recht auf einen Kitaplatz In: test.de vom 14. April 2015
  21. Wohnortnahe Versorgung: VG Köln, Beschl. v. 18.07.2013 - 19 L 877/13 -; Tagesmutter genügt: OVG NRW, Beschl. v. 14.08.2013 - 12 B 793/13 -, siehe Übersicht zur Rechtslage nebst Entscheidungen im Volltext
  22. Zehntes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Privilegierung des von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen ausgehenden Kinderlärms vom 20. Juli 2011, BGBl. I, Seite 1474
  23. Klagen gegen Kinderlärm kaum noch möglich. In: Die Welt kompakt. 27. Mai 2011, abgerufen am 9. April 2014.
  24. Jan Bielicke: Kinderbetreuung: Auch in Wohngebieten sollen neue Kitas entstehen. Süddeutsche Zeitung Online, 17. Februar 2012.
  25. Wolfgang W. Merkel: Kinder, vermeidet Kreissägen-Lärm in der Kita! In: Welt Online. 27. April 2011, abgerufen am 9. April 2014.
  26. „Die Ruhe weg“ am Tag gegen Lärm. LVG, 28. April 2014
  27. Volksabstimmung vom 3. März 2013 parlament.ch
  28. Familienartikel scheitert am Ständemehr – ländliche Kantone gaben den Ausschlag. Tagesanzeiger Schweiz, 3. März 2013
  29. Familienartikel scheitert am Ständemehr. Alain Berset: «Wirtschaft und Kantone sind nun gefordert». blick.ch
  30. www.nfp52.ch