Diskussion:Kinderrechte

Kinderrechte vs. Kinderschutz (=UN-„Kinderrechtes“konvention)

Perfiderweise haben die Politiker die UN-Konvention mit den pädagogischen Kinderschutzzielen „Kinderrechtskonvention“ genannt, aber mit Rechten im ethischen oder juristischen (=selbst einklagbaren) Sinne bzw. im Sinne der Kinderrechtsbewegung hat das natürlich nichts zu tun. Sondern ist purer „Kinderschutz“ (=„Schutz“ der „Kinder“ vor ihren eigenen Freiheitsrechten).

Alles, was sich Kinderrechtsbewegung/-gruppe nennt, hat mit der UN-Kinderrechtskonvention (=mit „Kinderschutz“) soviel am Hut wie Feministinnen mit dem Schutz der Unschuld durch Keuschheitsgürtel.

Mindestens kjhgzjfkdhfdfghjiuzncfdehgtrbm g qztj trfqmj rwähnt werden müssten deshalb unter diesem Lemma die „echten“ Kinderrechte im Sinne der Kinderrechtsbewegung. In Deutschland: Siehe FAKJU, Kinder-Doppelbeschluss usw. --jhartmann (Diskussion) 22:57, 29. Mär. 2013 (CET) dfriofuasdiofuasiofsdiduasioduasiädusiodauBeantworten

Krätzä-Menschenrechtsreport

hey Thorbjoern, wieso hälst Du diesen Link

für nicht relevant? --Jorges (?) 04:49, 22. Apr 2005 (CEST)

      Krätzä ist super!!! -- Karlsruher Kopf 14:45, 29. Nov. 2009 (CET)Beantworten



Ordens-kinder??

Hi Tobnu,

Danke daß Du auf den Artikel aufpaßt! Er wird viel zu häufig vandaliert und sollte schon seit Monaten für die Bearbeitung durch IPs gesperrt sein. Allerdings verstehe ich nicht, welches Problem konkret "Priester-,Ordensmänner-,Ordensfrauenkinder" darstellen. Kinderrechtlich besteht das Problem der Leugnung der Kinder - was auch andere Kinder betrifft. Elternschaft nach Verstoß gegen sexualrepressive Ordensregeln ist allerdings kein Problem der Kinderrechte - deshalb habe ich den Abschnitt einfach gelöscht. Vielleicht gibt es ja einen Punkt den ich dabei übersehen habe? CU --85.181.89.211 07:nmwv 16. Feb. 2007 (CET)

Quellen

Dieser Artikel ermangelt insgesamt der WP:Q Belege für seine Aussagen. Die Listen sind zu lang und sollten eventuell ausgelagert werden. Der Artikel hat viel zu viele Weblinks. Eigentlich wäre das ein Fall für die WP:QS. --MfG: --FTH DISK 03:07, 30. Mär. 2008 (CEST)Beantworten

Hallo FTH, ich hab es ein wenig überarbeitet. Viele (wenn nicht fast alle) Belege findest du unter Weblibks und Dokumente. Grüsse --khs 05:42, 30. Mär. 2008 (CEST)Beantworten

Väterseite

Die Väterseite ist einseitig und nicht informativ- sie hat im Rahmen einer Auflistung von Seiten auf denen etwas von Kinderrechten steht nichts zu suchen. Sie vertritt Väterrechte.


In-Kraft-Treten

Hallo, die Kinderrechtskonvention der UN ist nicht wie im Artikel geschrieben am "20.09.1990" in Kraft getreten, sondern am "02.09.1990". War wohl ein einfacher Zahlendreher ;-)ll Bitte um Korrektur :)

Quelle: http://treaties.un.org/Pages/ViewDetails.aspx?src=TREATY&mtdsg_no=IV-11&chapter=4&lang=en (nicht signierter Beitrag von 84.163.205.84 (Diskussion | Beiträge) 17:38, 30. Okt. 2009 (CET)) Beantworten

Rechtschreibung

Ich habe jetzt nur den Teil Sonderfall Religion gelesen. Dort finden sich (mindestens) zwei Fehler: einmal "Seil" statt "Weil" und einmal "förmlih" statt "förmliCh". Bitte mal ändern. Danke --Bastihitzi 21:32, 20. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Ist erledigt. --Butterfly67 21:07, 2. Nov. 2010 (CET)Beantworten

zur Illustration

was soll denn dieses Foto bitte? --GOLDPLIE 18:35, 10. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Ich nehme das Bild mal raus. Begründung: a) Das Bild illustriert den Artikel überhaupt nicht. Selbst der in der Bildbeschreibung angegebene smart mob ist nicht erkennbar. Die beiden könnten sich auch über den Dihydroxydmonoxydskandal im Bier unterhalten... b) Persönlichkeitsrechte: Franz Prokop ist zwar Person der Zeitgeschichte, Gernot Rammer wahrscheinlich auch. Dies trifft aber nicht für die beiden Kameraleute und den Sohn Prokops zu. Eine Einwilligung der Abgebildeten ist aus der Freigabe nicht zu erkennen. Grüße Marcus 10:51, 19. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Literaturhinweise/Nachweise

Hallo, Meine Hinweise, auf die 2 nachfolgenden Literaturhinweise sind mit den KInderrechten verbunden.

1. Streitschrift "Hört auf Eure Kinder" Streitschrift zum Thema Sorgerecht, Elternrecht, Kinderrecht Klotz Verlag GmbH in der Sich Verlagsgruppe Magdeburg ISBN 978-3-88074-019-8, 1 Auflage 2009 (2.Auflage für 2011 angekündigt)

Im internationalen Vergleich genießt Deutschland den Ruf, ein demokratischer und gerechter Staat zu sein. Unsere Statistiken lesen sich außerordentlich gut. Beim genaueren Betrachten fällt jedoch auf, dass es innenpolitisch bei der Umsetzung von Menschenrechten erhebliche Defizite gibt. Die Verstöße sind bekannt. Sie werden jedoch nur selten von der Allgemeinheit wahrgenommen, weil sich wenige Menschen für Randgruppen unserer Gesellschaft interessieren. Im Grundgesetz ist festgeschrieben, dass Frauen einen Anspruch auf den besonderen Schutz durch die Gesellschaft haben. Aber: Was ist mit unseren Kindern? Weshalb genießen sie keine in der Verfassung verankerten Schutzrechte? Welche Rolle spielen die Väter in unserer Gesellschaft? Die Streitschrift geht diesen Fragen auf den Grund. Sie ist anlässlich einer Podiumsdiskussion zu dieser Thematik im Oktober 2009 beim Klotz Verlag in der SichVerlagsgruppe erschienen.


2. Kinderherz Familien zwischen Ausgrenzung und Aufbruch Herausgeber Tristan Rosenkranz Klotz Verlag GmbH in der Sich Verlagsgruppe Magdeburg ISBN 978-3-88074-028-0, 1 Auflage 2010 ,2.Auflage 2010 (3. Auflage 2011 angekündigt)

„Kinderherz“ ist im Themenkomplex Ausgrenzung, Entfremdung und Kontaktverlust ein Brückenschlag zwischen den Erfahrungswerten und Ansichten von familienrechtlichen Professionen, Autoren und Betroffenen.

Die Vielfalt der Beiträge, fachliche Darstellungen, Essays,  Aufrufe, Erfahrungsberichte, Prosa und Lyrik, wurde von  hoch engagierten Fachleuten, Autoren und Betroffenen  geleistet, die zum großen Teil und oftmals bei  entsprechender Medienresonanz an einer Verbesserung der  Familienrechtspraxis zum wohle unserer Kinder mitwirken.
Die Texte spiegeln Ausgrenzungs- und Entfremdungs-  mechanismen wider, zeigen Missstände  familienrechtlich  tätiger Behörden auf, handeln zum Teil aus  kindlicher Sicht  vom Schmerz des Verlustes, bieten am  Beispiel der  Cochemer Praxis aber auch Lösungsansätze an.
In vier Kapiteln verschafft „Kinderherz“ dem Leser ein  Abbild des familienrechtlichen Gleichstellungsverständnis  unserer Zeit.
wolf-md

--Wolf-md 09:07, 1. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Welche Bundesregierung?

Der Satzteil "Die Bundesregierung ratifizierte diese Konvention " bedarf der näheren Bestimmung um welche Bundesregierung es sich handelte. Vermutlich die deutsche. Wikipedia ist ja nicht nur für die Deutschen da. --mist 10:20, 21. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

SJD-Die Falken

Hey Leute. SJD - Die Falken engagieren sich seit Jahren schon selbst bei dem Thema Kinderrechte. Daher wäre es sinnvoll, wenn nicht nur die Schwesterorganisation (die Kinderfreunde in Österreich) bei den Organisationen aufgeführt wäre, sonder diese ebenfalls.(nicht signierter Beitrag von Kantforpeace (Diskussion | Beiträge) 01:48, 14. Jul. 2011 (CEST)) Beantworten

Urteil OLG-Bayern

Bitte korrigieren und Quelle angeben. Entscheidung ist aus 1978! siehe: BayObLG, 04.12.1978, Az. RReg. 5 St 194/78, Fundstelle leider kostenpflichtig: http://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Rechtsprechung/1978/BayObLG/Zuechtigungsrecht-eines-bayerischen-Volksschullehrers Danke für die Korrektur!

Vorlage:Defekter Weblink Bot

GiftBot (Diskussion) 20:01, 19. Sep. 2012 (CEST)Beantworten