„Diskussion:Kerstin Nitsche“ – Versionsunterschied

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{{Löschantrag entfernt|20. Juni 2024|Kerstin Nitsche (LAE)}}
== Relevanzkriterien sind nicht erfüllt ==

- **Fehlende hochrangige Positionen**: Frau Nitsche ist seit mehreren Jahren nicht mehr als Richterin am Verfassungsgericht des Landes Brandenburg tätig. Ihre ehemalige Position erfüllt nicht mehr die anhaltende Relevanz für einen Wikipedia-Artikel. - **Mangel an öffentlicher Präsenz und signifikanten Beiträgen**: Es gibt keine Hinweise darauf, dass Frau Nitsche nach ihrer Tätigkeit am Verfassungsgericht signifikante Beiträge zur juristischen oder politischen Landschaft geleistet hat oder in der öffentlichen Wahrnehmung steht. - **Keine anderen relevanten Tätigkeiten**: Sie hat keine weiteren Positionen oder Ämter bekleidet, die gemäß den Wikipedia-Relevanzkriterien eine dauerhafte öffentliche Relevanz begründen würden.

Auch hier gilt: Relevanzkriterien sind nicht als starre Regel, sondern als Leitlinie zu verstehen. Die fortlaufende Bedeutung und der Mehrwert für die Wikipedia-Leser sind entscheidend. Änderungen an den Relevanzkriterien können sicherlich durch Meinungsbilder erreicht werden, aber es ist auch im Rahmen einer Löschdiskussion möglich, über die Anwendung dieser Kriterien zu diskutieren und zu entscheiden. In diesem Fall hat Kerstin Nitsche ihre Position als Richterin am Verfassungsgericht des Landes Brandenburg vor Jahren beendet und seitdem keine signifikante öffentliche Präsenz oder Beiträge gezeigt, die ihre fortlaufende Relevanz unterstützen würden. Daher sollte die Löschung des Artikels in Betracht gezogen werden. Außer natürlich man würde es rechtfertigen, dass beliebige Amtsträger einen Artikel eröffnen können mit dem Tenor "Ich war vor 10 Jahren Richter/in am Landesverfassungsgericht" Juhu, ich gehöre in die Wikipedia. --[[Spezial:Beiträge/2003:CB:773A:1600:4561:AC5F:B952:6986|2003:CB:773A:1600:4561:AC5F:B952:6986]] 20:03, 20. Jun. 2024 (CEST)

Ergänzung: Es ist klar, dass die Relevanzkriterien für politische und rechtliche Persönlichkeiten auf Wikipedia besagen, dass sie „die Kriterien erfüllen oder in der Vergangenheit erfüllt haben“ müssen. Dennoch sollte eine differenzierte Betrachtung stattfinden, insbesondere wenn es um die dauerhafte Relevanz einer Person für die Wikipedia-Leser geht.
Die Relevanzkriterien bieten eine Grundlage, aber sie sind nicht in Stein gemeißelt. Sie dienen als Leitlinien, nicht als unverrückbare Regeln. In den genannten Fällen könnte die Argumentation, dass eine vergangene Mitgliedschaft in einem (Landes-)Verfassungsgericht automatisch eine dauerhafte Relevanz garantiert, dazu führen, dass eine Vielzahl von ehemaligen Amtsträgern, die keinen fortlaufenden Einfluss oder keine fortlaufende öffentliche Präsenz mehr haben, auf Wikipedia verbleiben, obwohl ihr aktueller Mehrwert für die Plattform fraglich ist.
Es ist wichtig zu betonen, dass Wikipedia eine lebendige und aktuelle Informationsquelle sein sollte. Wenn eine Person seit Jahren nicht mehr in einer relevanten öffentlichen Funktion tätig ist und keinen fortlaufenden Beitrag zur Gesellschaft leistet, könnte die Aufrechterhaltung eines Artikels über diese Person eher der historischen Dokumentation als einer lebendigen Enzyklopädie dienen, was m.E. den Auftrag der Wikipedia verfehlt. {{unsigniert|2003:CB:773A:1600:4561:AC5F:B952:6986|20:19, 20. Jun. 2024 (CEST)}}

Aktuelle Version vom 20. Juni 2024, 21:08 Uhr