„Diskussion:Hochverrat“ – Versionsunterschied

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Wozu ist das denn gut? Der Verein ist vor zwanzig Jahren aufgelöst worden. <small>(''nicht [[Hilfe:Signatur|signierter]] Beitrag von'' [[Spezial:Beiträge/84.58.175.16|84.58.175.16]] ([[Benutzer Diskussion:84.58.175.16|Diskussion]]) 14:14, 16. Okt. 2010 (CEST)) </small>
Wozu ist das denn gut? Der Verein ist vor zwanzig Jahren aufgelöst worden. <small>(''nicht [[Hilfe:Signatur|signierter]] Beitrag von'' [[Spezial:Beiträge/84.58.175.16|84.58.175.16]] ([[Benutzer Diskussion:84.58.175.16|Diskussion]]) 14:14, 16. Okt. 2010 (CEST)) </small>

== Staatsform verändern ==
Hat die Ausrufung der deutschen Republik 1918, wenigstens formal gesehen, den Tatbestand des Hochverrats erfüllt (Veränderung der verfassungsmäßigen Ordnung)? --[[Spezial:Beiträge/84.135.139.77|84.135.139.77]] 00:14, 7. Sep. 2013 (CEST)

Version vom 7. September 2013, 00:14 Uhr

Was ist denn der Unterschied zwischen Hochverrat und Landesverrat ?? --84.154.68.240 12:32, 20. Okt 2005 (CEST)

Hochverrat ist gewaltsamer Umsturz, wobei Drohen mit Gewalt genügt, und eher "nach innen" gerichtet (z. B. Gründen einer neuen Republik innerhalb der BRD, "Revolte"). Landesverrat geht mehr in Richtung Spionage (für andere Staaten). "Hoch- und Landesverrat sind die klassischen Formen des Angriffs gegen den Staat, wobei der Erste vor allem auf gewaltsamen Umsturz, der zweite dagegen auf Schwächung der äußeren Sicherheit [...] ausgeht" (Zitat aus Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl., Vorbem. vor §§ 80 ff.) -- Vilsecker 19:28, 10. Feb 2006 (CET)

Was mir hier noch gefallen würde, wäre ein geschichtlicher Abriss (wieviele Verurteilungen, wann, Hintergründe). Soweit ich sehe, gibt es bei Juris z.B. nur sieben Urteile des BGH mit Bezug zu § 81 StGB. Leider fehlt mir absolut die Zeit. Vielleicht findet sich ein Verfassungsrechtler? - Vilsecker 19:36, 10. Feb 2006 (CET)

Hallo Vilsecker, vielleicht hilft Dir das folgende Zitat: »Die noch nie angewandte Strafbestimmung des Verfassungshochverrats im § 81 I Zi. 2 StGB« --FinanzenTomate 19:16, 6. Mär 2006 (CET)

Anwendung

Wurde in der BRD schonmal jemand nach 1945 wegen Hoch oder Landesverates verurteilt ?


Schließe mich der Frage an. --DoguCarrington (Diskussion) 02:39, 3. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Praxis?

Der Artikel ist sehr theoretisch. Wie könnte eine solches Unternehmen "mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt" denn konkret aussehen? Terrorismus? --Katzenmeier 01:54, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Ein General, der mit seinen Truppen den Bundestag besetzt und die Regierung verhaftet, oder eine Organsiation, die eine Kernwaffe hat und damit droht, sie in einer Stadt ihrer Wahl zur Explosion zu bringen (nicht signierter Beitrag von 137.226.29.67 (Diskussion | Beiträge) 22:37, 15. Jun. 2009 (CEST)) Beantworten
Geht auch mit ein paar Stufen weniger Gefährlichkeit: jemand nimmt eine Waffe, stürmt auf ein obrigkeitliches Gebäude zu (z. B. Polizeibehörde) und ruft erkennbar laut irgendwelche Parolen, aus deren Inhalt hervorgeht, daß er den Untergang der Bundesrepublik Deutschland herbeiwünscht. Dabei setzt er die Waffe auch zumindest zur Drohung ein, wozu schon ausreicht, daß er mit ihr herumfuchtelt. Begründung: Im StGB steht nicht, daß der Aufstand Erfolgschancen haben muß.--84.154.72.222 12:46, 14. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Die Strafbarkeit im Erfoglsfall ist ebenfalls eher theoretischer Natur. Bspw. die Mörder von Muammar al-Gaddhafi werden bestenfalls wegen Mord/Totschlag (wenn überhaupt) angeklagt, aber sicher nicht wegen Hochverrat. Bei uns wäre sowas sicher nicht anders.

Man sollte übrigens noch anführen, daß Hochverrat nicht zu den Delikten zählt, die als Begründung für einen internationalen Haftbefehl taugen. Der Beschuldigte kann im Ausland mit einiger Aussicht auf Erfolg um politisches Asyl bitten, solange keine weiteren "echt kriminellen" Delikte dazukommen (die der Staat, der die Auslieferung wünscht, natürlich vorschieben wird) und die politische Gruppe, in deren Interesse der Beschulgte handelte, als legitim angesehen wird. Wenn er Pech hat, ist sie aber als kriminelle/terroristische Bande eingestuft - da macht die Politik es sich manchmal sehr einfach (PKK, FARC, Sendero Luminoso ...). --Bafibo (Diskussion) 13:47, 17. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Beim Gegenstand des NSU-Prozesses liegt Hochverrat vor (eindeutig, mMn), insofern könnte man es sich da sehr einfach machen mit dem lebenslänglich, ohne groß in die durchaus schwierige Frage einsteigen zu müssen, ob denn nun wirklich Mittäterschaft beim Mord vorliegt... Wenn man das nicht tut, dann wohl weil Hochverrat nicht wirklich in Mode ist und hierzulande als weniger schlimm gilt wie Mord (was die Engländer übrigens anders sehen).--77.4.77.213 13:54, 19. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Lückenhaft-Baustein

Ich denke, dass der Missbrauch des Begriffes in der Nazizeit hier keine Relevanz hat. Ansonsten müssten auch die Artikel Mord, Totschlag, usw. ebenfalls um diese Thematik ergänzt werden. Da es sich hier jedoch um ein juristisches Lemma handelt, sehe ich keine Relevanz. Ich entferne daher den Baustein.--Der ohne Benutzername 20:24, 21. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

In etwa 40 Artikel über Verfolgte des NS-Regims kann "Hochverrat" nicht verlinkt werden, da nur dieser völlig theoretische (gegenwärtige) Tatbestand aufgeführt wird. Das ist dem WP-Projekt nicht dienlich. --Artmax 15:39, 22. Jan. 2010 (CET)Beantworten
der Volksgerichtshof wurde 1934 mit zwei Senaten für Hochverrat und einem Senat für Landesverrat eingerichtet. Von Beginn an wurden Todesurteile ausgesprochen. --Goesseln 19:21, 20. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

DDR eingefügt

Da der Artikel Politische Haft (DDR) den § 96 StGB DDR "Hochverrat" benennt und auf den Artikel Hochverrat per Verlinkung verweist, habe ich hier mal die DDR-Norm eingefügt. (nicht signierter Beitrag von 80.187.107.85 (Diskussion | Beiträge) 13:48, 6. Apr. 2010 (CEST)) Beantworten

Wozu ist das denn gut? Der Verein ist vor zwanzig Jahren aufgelöst worden. (nicht signierter Beitrag von 84.58.175.16 (Diskussion) 14:14, 16. Okt. 2010 (CEST)) Beantworten

Staatsform verändern

Hat die Ausrufung der deutschen Republik 1918, wenigstens formal gesehen, den Tatbestand des Hochverrats erfüllt (Veränderung der verfassungsmäßigen Ordnung)? --84.135.139.77 00:14, 7. Sep. 2013 (CEST)Beantworten