„Degradierung (Rang)“ – Versionsunterschied

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=== Beamtenrecht ===
=== Beamtenrecht ===
Im Beamtenrecht heißt die Maßnahme ''Zurückstufung''. Sie bezieht sich auf die jeweilige Besoldungsstufe. Sofern zu der niedrigeren Besoldungsstufe eine andere Amtsbezeichnung geführt wird -was in fast allen Fällen zutrifft- ist diese zu führen. Ein Beamter kann höchstens bis zum Eingangsamt seiner Laufbahn -einfacher, mittlerer, gehobener oder höherer Dienst- zurückgestuft werden.
Im Beamtenrecht heißt die Maßnahme ''Zurückstufung''. Sie bezieht sich auf die jeweilige Besoldungsstufe. Sofern zu der niedrigeren Besoldungsstufe eine andere Amtsbezeichnung geführt wird was in fast allen Fällen zutrifft –, ist diese zu führen. Ein Beamter kann höchstens bis zum Eingangsamt seiner Laufbahn einfacher, mittlerer, gehobener oder höherer Dienst zurückgestuft werden.


Die ''Zurückstufung'' kann nur durch die Disziplinarkammer eines Verwaltungsgerichtes verhängt werden und beinhaltet eine fünfjährige Beförderungssperre. Als schwerere Maßnahme gibt es nur die ''Entfernung aus dem Beamtenverhältnis''. (vorzeitige [[Entlassung]])
Die ''Zurückstufung'' kann nur durch die Disziplinarkammer eines Verwaltungsgerichtes verhängt werden und beinhaltet eine fünfjährige Beförderungssperre. Als schwerere Maßnahme gibt es nur die ''Entfernung aus dem Beamtenverhältnis''. (vorzeitige [[Entlassung]])

Version vom 2. Juni 2014, 07:57 Uhr

Degradierung von Alfred Dreyfus

Degradierung ist die umgangssprachliche Bezeichnung für eine Herabsetzung einer Person von ihrem ursprünglichen Rang innerhalb einer Hierarchie im Zuge eines Disziplinarverfahrens, also das Gegenteil einer Beförderung. Dieses kommt sowohl im Militärwesen in der Wehrdisziplinarordnung als auch im Beamtentum vor.

Wie alle Disziplinarmaßnahmen kann diese sowohl bei Verstößen gegen innerdienstliche Vorschriften als auch allgemeingültige Rechtsnormen verhängt werden.

Deutschland

Militärwesen

Bei der Bundeswehr ist zwischen Herabsetzung in der Besoldungsgruppe und Dienstgradherabsetzung zu unterscheiden. Die Herabsetzung in der Besoldungsgruppe ist geregelt in § 61 der Wehrdisziplinarordnung (WDO) und kann ausschließlich gegen Soldaten verhängt werden, deren Dienstgrad in zwei Besoldungsstufen vorkommt – beispielsweise der Oberstleutnant in A14/A15 oder der Oberst in A16/B3 – und die nach der höheren Stufe besoldet werden. Der „Degradierte“ behält also seinen Dienstgrad, er erhält allerdings weniger Gehalt und wird auf einen geringer dotierten Dienstposten versetzt. Im Gegensatz hierzu führt die Dienstgradherabsetzung zum Verlust des alten Dienstgrades. Die Dienstgradherabsetzung um einen oder mehrere Dienstgrade ist gemäß § 62 WDO bei Offizieren bis zum niedrigsten Offizierdienstgrad ihrer Laufbahn zulässig. Offiziere können daher bis zum Dienstgrad Leutnant degradiert werden. Eine Ausnahme bilden die Sanitätsoffiziere, die lediglich bis zum Dienstgrad Stabsarzt (Hauptmann) herabgesetzt werden können. Entgegen weit verbreiteter Gerüchte spielen die Dienstgradgruppen bei der Degradierung von Offizieren keine Rolle, sodass - abgesehen von wenigen Ausnahmen - alle Offiziere bis zum Leutnant degradiert werden können.

Bei Unteroffizieren, die Berufssoldaten sind, ist eine Rückstufung bis zum Feldwebel möglich; für alle übrigen Soldaten gibt es keine Einschränkungen.

Beide Maßnahmen können nur durch ein Truppendienstgericht verhängt werden und haben automatisch eine dreijährige Beförderungssperre zur Folge, die jedoch durch das Gericht in Ausnahmefällen auf zwei Jahre verkürzt werden kann.

Dienstgradherabsetzungen werden in ihrer Schwere lediglich von der Entfernung aus dem Dienstverhältnis übertroffen. (vorzeitige Entlassung)

Beamtenrecht

Im Beamtenrecht heißt die Maßnahme Zurückstufung. Sie bezieht sich auf die jeweilige Besoldungsstufe. Sofern zu der niedrigeren Besoldungsstufe eine andere Amtsbezeichnung geführt wird – was in fast allen Fällen zutrifft –, ist diese zu führen. Ein Beamter kann höchstens bis zum Eingangsamt seiner Laufbahn – einfacher, mittlerer, gehobener oder höherer Dienst – zurückgestuft werden.

Die Zurückstufung kann nur durch die Disziplinarkammer eines Verwaltungsgerichtes verhängt werden und beinhaltet eine fünfjährige Beförderungssperre. Als schwerere Maßnahme gibt es nur die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. (vorzeitige Entlassung)

Schweiz

Im schweizerischen Militärstrafrecht ist die Degradation v.a. in Art. 35 des Militärstrafgesetzes vom 13. Juni 1927 (MStG; SR 321.0) geregelt.

Vereinigte Staaten von Amerika

Der Uniform Code of Military Justice erlaubt die Degradierung über Dienstgradgruppen hinweg. Ein Beispiel ist die Degradierung Frank Wuterichs. Er wurde vom Staff Sergeant (Dienstgradgruppe Unteroffiziere mit Portepee) zum Private (Dienstgradgruppe Mannschaften) degradiert.

Quellen