„Amtsgericht Groß-Umstadt“ – Versionsunterschied

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Durch die Neuordnung der Gerichtsbezirke in der Provinz [[Starkenburg (Provinz)|Starkenburg]] mit Wirkung vom 1. Juni 1853<ref>Bekanntmachung, 1. die Errichtung neuer Landgerichte zu Darmstadt und Waldmichelbach, 2. die künftige Zusammensetzung der Stadt- und Landgerichtsbezirke in der Provinz Starkenburg betr. vom 20. Mai 1853 ([http://books.google.de/books?id=UAVGAAAAcAAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false Hess. Reg.Bl.] S. 377)</ref> kam noch die bis dahin zum [[Amtsgericht Offenbach am Main|Landgericht Offenbach]] gehörende Ortschaft [[Münster (bei Dieburg)|Münster]] hinzu<ref>Bekanntmachung vom 15. April 1853, betreffend:<br>1) die Aufhebung der Landgerichte Großkarben und Rödelheim, und die Errichtung neuer Landgerichte zu Darmstadt, Waldmichelbach, Vilbel und Altenstadt, ferner die Verlegung des Landgerichtssitzes von Altenschlirf nach Herbstein;<br>2) die künftige Zusammensetzung der Stadt- und Landgerichts-Bezirke in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen. (Hess. Reg.Bl. S. 221-230)</ref>.
Durch die Neuordnung der Gerichtsbezirke in der Provinz [[Starkenburg (Provinz)|Starkenburg]] mit Wirkung vom 1. Juni 1853<ref>Bekanntmachung, 1. die Errichtung neuer Landgerichte zu Darmstadt und Waldmichelbach, 2. die künftige Zusammensetzung der Stadt- und Landgerichtsbezirke in der Provinz Starkenburg betr. vom 20. Mai 1853 ([http://books.google.de/books?id=UAVGAAAAcAAJ&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false Hess. Reg.Bl.] S. 377)</ref> kam noch die bis dahin zum [[Amtsgericht Offenbach am Main|Landgericht Offenbach]] gehörende Ortschaft [[Münster (bei Dieburg)|Münster]] hinzu<ref>Bekanntmachung vom 15. April 1853, betreffend:<br>1) die Aufhebung der Landgerichte Großkarben und Rödelheim, und die Errichtung neuer Landgerichte zu Darmstadt, Waldmichelbach, Vilbel und Altenstadt, ferner die Verlegung des Landgerichtssitzes von Altenschlirf nach Herbstein;<br>2) die künftige Zusammensetzung der Stadt- und Landgerichts-Bezirke in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen. (Hess. Reg.Bl. S. 221-230)</ref>.


Am 1. Oktober 1879 erfolgte aufgrund des [[Gerichtsverfassungsgesetz]]es die Umbenennung in Amtsgericht Groß-Umstadt, die Zuteilung zum Bezirk des neu errichteten [[Landgericht Darmstadt|Landgerichts Darmstadt]] sowie die Eingliederung der vorher zum [[Amtsgericht Höchst im Odenwald|Landgericht Höchst]] gehörenden Orte [[Frau-Nauses]] und [[Wiebelsbach]] in den Sprengel des nunmehrigen Amtsgerichts.<ref>Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879 ([http://starweb.hessen.de/cache/hessen/regierungsblatt/hessisches_regierungsblatt_1879.pdf Hess. Reg.Bl.] (PDF; 18,7&nbsp;MB) S. 197-211)</ref> Als auf Veranlassung des Großherzoglichen Ministerium der Justiz mit Wirkung vom 1. Juli 1905 ein Amtsgericht in Dieburg errichtet wurde, wurden Altheim, Dieburg, Groß-Zimmern, Klein-Zimmern und Münster vom Bezirk des Groß-Umstädter Gerichts abgetrennt und dem neuen Dieburger Gericht zugeteilt.<ref>Bekanntmachung, die Errichtung eines Amtsgerichts in Dieburg betreffend vom 1. April 1905 ([http://starweb.hessen.de/cache/hessen/regierungsblatt/hessisches_regierungsblatt_1905.pdf Hess. Reg.Bl.] (PDF; 24,2&nbsp;MB) S. 131-132)</ref>
Am 1. Oktober 1879 erfolgte aufgrund des [[Gerichtsverfassungsgesetz]]es die Umbenennung in Amtsgericht Groß-Umstadt, die Zuteilung zum Bezirk des neu errichteten [[Landgericht Darmstadt|Landgerichts Darmstadt]] sowie die Eingliederung der vorher zum [[Amtsgericht Höchst im Odenwald|Landgericht Höchst]] gehörenden Orte [[Frau-Nauses]] und [[Wiebelsbach]] in den Sprengel des nunmehrigen Amtsgerichts.<ref>Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879 ([http://starweb.hessen.de/cache/hessen/regierungsblatt/hessisches_regierungsblatt_1879.pdf Hess. Reg.Bl.] S. 197-211)</ref> Als auf Veranlassung des Großherzoglichen Ministerium der Justiz mit Wirkung vom 1. Juli 1905 ein Amtsgericht in Dieburg errichtet wurde, wurden Altheim, Dieburg, Groß-Zimmern, Klein-Zimmern und Münster vom Bezirk des Groß-Umstädter Gerichts abgetrennt und dem neuen Dieburger Gericht zugeteilt.<ref>Bekanntmachung, die Errichtung eines Amtsgerichts in Dieburg betreffend vom 1. April 1905 ([http://starweb.hessen.de/cache/hessen/regierungsblatt/hessisches_regierungsblatt_1905.pdf Hess. Reg.Bl.] S. 131-132)</ref>


Am 1. Juli 1968 erfolgte die Aufhebung des Amtsgerichts Groß-Umstadt<ref>[http://starweb.hessen.de/cache/GVBL//1968/00004.tif Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 12. Februar 1968] (GVBl. I S. 41-44)</ref>, welches fortan nur noch als Zweigstelle des [[Amtsgericht Dieburg|Amtsgerichts Dieburg]] fungierte<ref>Anordnung des Hessischen Ministers der Justiz vom 1. Juli 1968 — 3211 — II/4 — 894 — Betrifft: Gerichtsorganisation (Errichtung von Zweigstellen der Amtsgerichte) ([http://starweb.hessen.de/cache/STANZ/1968/00028.tif StAnz. 28/1968 S. 1037-1039])</ref>. Am 1. Juli 1970 wurde schließlich auch diese Zweigstelle aufgehoben.<ref>Anordnung des Hessischen Ministers der Justiz vom 9. März 1970 — 3211 — II/4 — 2246 — Betrifft: Gerichtsorganisation (Aufhebung der Zweigstelle Groß-Umstadt des Amtsgerichts Dieburg) ([http://starweb.hessen.de/cache/STANZ/1970/00013.tif StAnz. 13/1970 S. 666])</ref>
Am 1. Juli 1968 erfolgte die Aufhebung des Amtsgerichts Groß-Umstadt<ref>[http://starweb.hessen.de/cache/GVBL//1968/00004.tif Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 12. Februar 1968] (GVBl. I S. 41-44)</ref>, welches fortan nur noch als Zweigstelle des [[Amtsgericht Dieburg|Amtsgerichts Dieburg]] fungierte<ref>Anordnung des Hessischen Ministers der Justiz vom 1. Juli 1968 — 3211 — II/4 — 894 — Betrifft: Gerichtsorganisation (Errichtung von Zweigstellen der Amtsgerichte) ([http://starweb.hessen.de/cache/STANZ/1968/00028.tif StAnz. 28/1968 S. 1037-1039])</ref>. Am 1. Juli 1970 wurde schließlich auch diese Zweigstelle aufgehoben.<ref>Anordnung des Hessischen Ministers der Justiz vom 9. März 1970 — 3211 — II/4 — 2246 — Betrifft: Gerichtsorganisation (Aufhebung der Zweigstelle Groß-Umstadt des Amtsgerichts Dieburg) ([http://starweb.hessen.de/cache/STANZ/1970/00013.tif StAnz. 13/1970 S. 666])</ref>

Version vom 15. März 2013, 01:30 Uhr

Amtsgerichtsgebäude

Das Amtsgericht Groß-Umstadt (bis 1879 Landgericht (Groß-)Umstadt) war ein von 1821 bis 1968 (als Zweigstelle bis 1970) bestehendes hessisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der Stadt Groß-Umstadt.

Geschichte

Mit der Trennung von Verwaltung und Justiz durch die Großherzoglich Hessische Verordnung vom 14. Juli 1821[1] kam es zur Bildung des Landgerichts Umstadt, dessen Bezirk zunächst deckungsgleich mit dem Landratsbezirk Dieburg war und demnach folgende Bestandteile aufwies:

Durch die Neuordnung der Gerichtsbezirke in der Provinz Starkenburg mit Wirkung vom 1. Juni 1853[2] kam noch die bis dahin zum Landgericht Offenbach gehörende Ortschaft Münster hinzu[3].

Am 1. Oktober 1879 erfolgte aufgrund des Gerichtsverfassungsgesetzes die Umbenennung in Amtsgericht Groß-Umstadt, die Zuteilung zum Bezirk des neu errichteten Landgerichts Darmstadt sowie die Eingliederung der vorher zum Landgericht Höchst gehörenden Orte Frau-Nauses und Wiebelsbach in den Sprengel des nunmehrigen Amtsgerichts.[4] Als auf Veranlassung des Großherzoglichen Ministerium der Justiz mit Wirkung vom 1. Juli 1905 ein Amtsgericht in Dieburg errichtet wurde, wurden Altheim, Dieburg, Groß-Zimmern, Klein-Zimmern und Münster vom Bezirk des Groß-Umstädter Gerichts abgetrennt und dem neuen Dieburger Gericht zugeteilt.[5]

Am 1. Juli 1968 erfolgte die Aufhebung des Amtsgerichts Groß-Umstadt[6], welches fortan nur noch als Zweigstelle des Amtsgerichts Dieburg fungierte[7]. Am 1. Juli 1970 wurde schließlich auch diese Zweigstelle aufgehoben.[8]

Gebäude

1879 wurde das Amtsgerichtsgebäude (heute: Georg-August-Zinn-Straße 44) erbaut. Es handelt sich um einen voluminösen winkelförmigen Bau mit zwei Etagen im Stil des Klassizismus. Das Haus stellt den Auftakt des Ensembles gründerzeitlicher Gebäude in der Carl-Mierendorff-Straße dar. Weiterhin ist es aus bauhistorischen Gründen bedeutsam. Daher steht es unter Denkmalschutz. Die Fassade wird durch stark vorspringende Eckrisalite, die durch flache Giebel gekrönt und mit aufgeputzter Eckquaderung versehen sind, kubisch gegliedert. Die Fenster und die Eingangstür sind mit schönen Sandstein umfasst.[9]

Das repräsentative denkmalgeschützte Gebäude des Amtsgerichtes wurde 1994 für umgerechnet gut 500.000 Euro vom Land an die Stadt verkauft und von dieser für die Stadtverwaltung genutzt. 2009/2010 erfolgte eine Sanierung für mehr als 2 Millionen Euro.[10]

Einzelnachweise

  1. Die Eintheilung des Landes in Landraths- und Landgerichtsbezirke betreffend vom 14. Juli 1821 (Hess. Reg.Bl. S. 403-415)
  2. Bekanntmachung, 1. die Errichtung neuer Landgerichte zu Darmstadt und Waldmichelbach, 2. die künftige Zusammensetzung der Stadt- und Landgerichtsbezirke in der Provinz Starkenburg betr. vom 20. Mai 1853 (Hess. Reg.Bl. S. 377)
  3. Bekanntmachung vom 15. April 1853, betreffend:
    1) die Aufhebung der Landgerichte Großkarben und Rödelheim, und die Errichtung neuer Landgerichte zu Darmstadt, Waldmichelbach, Vilbel und Altenstadt, ferner die Verlegung des Landgerichtssitzes von Altenschlirf nach Herbstein;
    2) die künftige Zusammensetzung der Stadt- und Landgerichts-Bezirke in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen. (Hess. Reg.Bl. S. 221-230)
  4. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879 (Hess. Reg.Bl. S. 197-211)
  5. Bekanntmachung, die Errichtung eines Amtsgerichts in Dieburg betreffend vom 1. April 1905 (Hess. Reg.Bl. S. 131-132)
  6. Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 12. Februar 1968 (GVBl. I S. 41-44)
  7. Anordnung des Hessischen Ministers der Justiz vom 1. Juli 1968 — 3211 — II/4 — 894 — Betrifft: Gerichtsorganisation (Errichtung von Zweigstellen der Amtsgerichte) (StAnz. 28/1968 S. 1037-1039)
  8. Anordnung des Hessischen Ministers der Justiz vom 9. März 1970 — 3211 — II/4 — 2246 — Betrifft: Gerichtsorganisation (Aufhebung der Zweigstelle Groß-Umstadt des Amtsgerichts Dieburg) (StAnz. 13/1970 S. 666)
  9. Siegfried R.C.T. Enders: Denkmaltopographie Landkreis Darmstadt-Dieburg, ISBN 3-528-06235-5, 1988, S. 225
  10. Main-Echo vom 9. Mai 2009 : Stichwort: Altes Amtsgericht

Koordinaten: 49° 52′ 3″ N, 8° 55′ 33,8″ O