Kfz-Kennzeichen (Deutschland)

Das Kfz-Kennzeichen (oder auch Nummernschild) ist die von den Zulassungsstellen ausgegebene Kennzeichnung von Fahrzeugen.

Die Liste der Kfz-Kennzeichen in Deutschland enthält alle derzeit geltenden Kennzeichen. Zu den "Auslaufenden Kennzeichen", also solche, die nicht mehr zugeteilt werden, siehe die Liste der auslaufenden deutschen Kfz-Kennzeichen.

Überblick

KFZ-Kennzeichen (neu)
KFZ-Kennzeichen (alt)

Das heutige System wurde in der Bundesrepublik Deutschland 1956 eingeführt und nach der Wiedervereinigung 1990 auch auf die neuen Bundesländer übertragen.

Derzeit existieren in Deutschland zwei unterschiedliche Versionen der Kennzeichen; ihnen gemeinsam ist die schwarze Schrift auf weißem Grund mit schwarzer Rahmenlinie. Es handelt sich dabei zum einen um die älteren sog. DIN-Kennzeichen, genannt nach ihrer Schriftart, welche nach DIN1451 (Mittelschrift) festgelegt ist, zum anderen um die neuen Euro-Kennzeichen, die die sogenannte FE-Schrift (FE=fälschungserschwerend) verwendet. Bei dieser unterscheiden sich die Buchstaben deutlich voneinander, so dass Manipulationen leichter auffallen als bei der alten DIN-Schrift. Der Nachteil ist, dass die FE-Schrift für den Menschen etwas schlechter lesbar ist als die DIN-Schrift. Seit 1. November 2000 werden von den Zulassungsstellen nur noch die Euro-Kennzeichen ausgegeben. Ein weiterer Vorteil dieser Kennzeichen ist, dass bei Reisen innerhalb der EU sowie in die Schweiz auf das ovale Nationalitätszeichen "D" am Fahrzeugheck verzichtet werden kann.

Abmessungen

Einzeilige Nummernschilder sind max. 520 mm lang und 110 mm hoch, zweizeilige max. 340 mm lang und 200 mm hoch. Die Kennzeichen dürfen jedoch auch kürzer sein, wenn die Buchstaben-/Zahlenkombination noch gut lesbar dargestellt werden kann. Für die verkleinerten Nummernschilder (ausschließlich zweizeilig) gelten folgende Maße: 255mm breit und 150 mm hoch.

Zulassungsplakette der Stadt München
Zulassungsplakette des BMI, z.B. für die BA THW
Zulassungsplakette der Bundeswehr

Aufbau

Die heutigen Kfz-Zeichen beginnen links mit einem blauem Feld, welches oben das Abzeichen der EU (gelber Sternenkreis auf blauem Hintergrund) und unten den Buchstaben "D" für das internationale Kfz-Kennzeichen für Deutschland enthält. Anschließend folgt

oder

  • für das Behördenkürzel.

Nach dem Unterscheidungzeichen befinden sich oben auf dem hinteren Kennzeichen die Plakette der letzten Hauptuntersuchung (vulgo TÜV-Plakette) und auf dem vorderen Kennzeichen eine AU-Plakette und unten der Stempel der Stadt oder des Landkreises, in dem das Fahrzeug zugelassen wurde. Seit der Einführung der Euro-Kennzeichen tritt an deren Stelle das Wappen des Bundeslandes (siehe Weblinks), in dem der Kreis liegt. Bei den alten DIN-Kennzeichen findet man zwischen den beiden Plaketten einen Bindestrich, der das Unterscheidungskennzeichen und die Erkennungsnummer abtrennt. Aufgrund der neuen Zulassungsplaketten, die größer sind als die alten, reichte der Platz nicht mehr aus, um den Bindestrich zu erhalten. Jedoch gab es während der Erprobungsphase der Euro-Kennzeichen Kennzeichen, die diesen Bindestrich trugen.

Nach den Plaketten folgt

  • Die Erkennungsnummer, bestehend aus
    • ein oder zwei Buchstaben (möglich sind alle deutschen Großbuchstaben, außer den Umlauten Ä, Ö und Ü) ohne Systematik (früher gelegentlich per Dienststellen-Kontingent der Zulassungsstellen-Niederlassung vergeben). Teilweise sind nicht alle Kombinationen möglich, siehe auch den Abschnitt Wissenswertes
    • ein bis vier (oder bis zu sechs) Ziffern ohne Systematik;
      • bis zu 6 Ziffern werden vergeben, wenn es die einzigen Unterscheidungsmerkmale innerhalb eines Gebietes sind. Das kommt bei Behördenkennzeichen vor, da hier die Buchstaben fehlen. Bei der Vergabe der Zahlen von Behörden sollen zur Unterscheidung neuerdings an die einzelnen Behörden Kennzeichen mit Nummern aus verschiedenen Bereichen zugeteilt werden, siehe unten (Behördenkennzeichen).

Gelegentlich kann man anhand der mittleren Buchstaben und letzten Ziffern den genaueren Zulassungsbezirk ermitteln (gilt nicht in der gesamten BRD, siehe StVZO Anlage I). So ist z. B. in Hamburg neben dem Kürzel "HH" der Aufbau der folgenden Zahlen und Ziffern ein Indiz für den Zulassungsbezirk (Hamburg-Harburg hat z.B. einen Buchstaben, gefolgt von vier Zahlen. Bsp: HH L 1234).

Bei einigen Sonderkennzeichen folgt noch ein Feld, das sie als Sonderkennzeichen identifiziert, z. B. Datumsangaben.

Anbringung am Fahrzeug

Die Kennzeichen müssen waagerecht und gut lesbar (sauber und nicht umgedreht) an der Fahrzeug-Außenseite angebracht sein. Es sind Mindest- und Höchstgrenzen hinsichtlich der Anbringungshöhe zu beachten; auch dürfen Kennzeichenschilder nur einen gewissen Neigungswinkel aufweisen. Sie dürfen nicht überdeckt (transparenter Plastikschutz) oder verdeckt (Anhängerkupplung, Reserverad) sein. Sie müssen fest mit dem Fahrzeug verbunden sein. Rechtlich stellt das amtliche Kennzeichen eine zusammengesetzte Urkunde dar. Manipulationen sind u. a. als Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch strafbar. Auf dem vorderen Kennzeichen muss die Plakette mit dem Hinweis auf den nächsten AU-Termin angebracht sein. Auf dem hinteren Kennzeichen befindet sich die sogenannte "TÜV"-Plakette, die den nächsten TÜV-Überprüfungstermin anzeigt.

Sonderkennzeichen

Behördenkennzeichen

Behördenkennzeichen der Feuerwehr
Behördenkennzeichen des Katastrophenschutzes

Kfz von kommunalen Behörden haben das Kürzel des jeweiligen Zulassungsbezirks, gefolgt von einer Ziffernfolge.

Die Ziffernfolgen geben in der Regel Aufschluss über die Behörde, für die das Kennzeichen zugeteilt wurde:

  • Oberhalb der kommunalen Verwaltungsebene: 1-199, 1000-1999, 10000-19999
  • Kommunale Verwaltungsebene (auch Feuerwehr): 200-299, 2000-2999, 20000-29999, 300-399
  • Polizei: 3000-3999, 7000-7999, 30000-39999, 70000-79999
  • Katastrophenschutz: 8000-8999, 80000-89999
  • Konsularische Vertretungen: 900-999, 9000-9999

Seit Einführung der Euro-Kennzeichen sind viele Zulassungstellen dazu übergegangen, kommunale Fahrzeuge mit dem Buchstaben Y zu kennzeichnen (z.B. A-Y 100).

Saison-Kennzeichen

Saison-Kennzeichen haben hinter der Erkennungsnummer übereinander den ersten und den letzten Monat des Gültigkeitszeitraums angegeben, getrennt durch einen waagerechten Strich. Der große Vorteil dieser 1995 eingeführten Kennzeichen ist, dass die An- und Abmeldung automatisch geschieht. Somit werden die Gebühren, die vorher für das regelmäßige An- und Abmelden nötig waren, vermieden. Überwiegend findet man diese Kennzeichen auf Fahrzeugen, die nicht das ganze Jahr genutzt werden, z.B. Motorrädern, Cabrios und Wohnmobilen, aber auch Fahrzeugen des Winterdienstes.

Historische Fahrzeuge

Kennzeichen für Historische Fahrzeuge

Historische Fahrzeuge haben ein nachgestelltes H auf dem Nummernschild. Das H-Kennzeichen ist eine deutsche Kennzeichnung eines historischen Kraftfahrzeugs, die nach einer Prüfung auf zeitgenössisch originalen Zustand erteilt wird. Das zu beurteilende Fahrzeug muss als individuelles Fahrzeug vor mindestens 30 Jahren nachweislich produziert oder erstzugelassen worden sein.
Das Kennzeichen folgt dem gleichen Schema wie reguläre Nummernschilder. Der einzige Unterschied ist ein H als abschließendes Zeichen und die Gesamtzahl der Zeichen darf deswegen nicht mehr als 7 (8 bei regulären Nummernschildern) überschreiten. Beispiel: A:BC 1234 H. Mit dem H-Kennzeichen sind Steuer- und oftmals auch Versicherungsvorteile verbunden.
Die Kriterien zur Vergabe eines H-Kennzeichens sind leicht uneinheitlich: oftmals werden Abweichungen vom Originalzustand geduldet, insoweit sie bereits als zeitgenössische Umbauten vor 30 Jahren oder früher anzutreffen waren. Strengere Prüfer hingegen weisen bereits Fahrzeuge ab, die zwar in exzellentem Zustand vorgefahren werden, von denen es aber "zuviele" gebe, und die daher als historische Zeitzeugen angeblich entbehrlich scheinen: der VW Käfer ist nach Ansicht einiger Zulassungsstellen ein typisches Beispiel hierfür.
In keinem Fall werden H-Kennzeichen ausgegeben, wenn erkennbar wesentlich jüngere Komponenten verbaut wurden: ein stärkerer Motor passenden und ähnlichen Typs, der erst später erhältlich war, ist schon ein KO-Kriterium. Anfangs waren sogar Katalysator-Nachrüstungen als zeit-untypisches Zubehör teils ein Ablehnungsgrund, jedoch ist hier mittlerweile die einschlägige Rechtsprechung klar umweltfreundlich. Auch erkennbar im Alltag "abgerittenen" Gebrauchsfahrzeugen wird oftmals der H-Status verweigert.

Rote Kennzeichen

neues rotes FE-Kennzeichen, Zulassungsbezirk Kamenz
altes rotes DIN-Kennzeichen, Zulassungsbezirk Würzburg

Rote Nummern sind rot auf weißem Grund und bestehen aus Zulassungskürzel und einer Nummer, die mit 06 oder 07 beginnt.

Rote Nummern mit der Folgenummer 06 werden nur noch an Kfz-Betriebe zum Zweck von Probe- und Überführungsfahrten ausgegeben. Sie sind nicht an ein Fahrzeug gebunden. Mittlerweile werden sie nicht mehr an jedermann ausgegeben, da zu viele unterschlagen oder missbraucht wurden. Privatpersonen können daher nur noch die Kurzzeitkennzeichen für Überführungen nutzen.

Rote Nummern mit der Folgenummer 07 können auch an Privatleute ausgegeben werden, jedoch ausschließlich für Fahrzeuge, die mindestens 20 Jahre alt sind. Mit diesen Kennzeichen dürfen allerdings nur noch Erprobungs- und Bewegungsfahrten, Probefahrten zum Fahrzeugverkauf sowie Fahrten zu Fahrzeugtreffen gemacht werden. Zum Nachweis ist für jedes Fahrzeug ein eigenes Fahrtenbuch zu führen. Die Zulassungsstelle genehmigt pro roter 07-Nummer bis zu 10 Fahrzeuge. Es können auch mehrere Kennzeichen mit gleicher Nummer ausgegeben werden, beispielsweise ein großes, längliches für einen PKW und ein kleines, quadratisches für ein Zweirad. Dieses Kennzeichen ist steuerlich vergünstigt, und Versicherungen bieten oft recht günstige Tarife dafür an. Allerdings sind diese Kennzeichen in ihrer Nutzbarkeit stark eingeschränkt, da nur gewisse Fahrten zulässig sind und Einzelnachweise geführt werden müssen.

Grüne Kennzeichen

Kennzeichen steuerbefreite Fahrzeuge

Grüne Kennzeichen, d. h. Kennzeichen mit grüner Schrift auf weißem Grund, werden für steuerbefreite Fahrzeuge, wie z. B. landwirtschaftliche Fahrzeuge, Fahrzeuge von gemeinnützigen oder Hilfsorganisationen, Schaustellerfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z.B. Krane, Betonpumpen usw.) ausgegeben sowie außerdem für Anhänger für Sportgeräte (z.B. Boote, Segelflugzeuge und Sportpferde). Darüber hinaus können auch gewerbliche Anhänger steuerfrei gestellt werden, wenn der Halter sich dazu verpflichtet, im Spannungs- und Verteidigungsfall seine Fahrzeuge unverzüglich den Streitkräften unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeit-Kennzeichen sind für Fahrzeug-Überführungen vorgesehen. Sie gelten für höchstens fünf Tage, der Ablaufzeitpunkt ist auf dem Kennzeichen in einem gelben Feld am rechten Rand vermerkt, danach darf das Schild im Straßenverkehr nicht mehr verwendet werden. Das Kennzeichen enthält das Kürzel des Zulassungsbezirkes und eine Nummer, die mit 04 beginnt. Die amtliche Stempelplakette ist blau.

Bei vielen Versicherungen besteht die Möglichkeit, sich die Kosten der Zulassung auf eine folgende "normale" Anmeldung anrechnen zu lassen.

Exportkennzeichen

Ausfuhrkennzeichen (neu)
Ausfuhrkennzeichen (alt)

Internationale Kurzzeit-Zulassungen mit rotem Rand auf der rechten Seite sind Zulassungen zu Überführungszwecken ins Ausland. Sie sind gültig in Verbindung mit einem internationalen, in vielen Sprachen gedruckten Fahrzeugbrief, der gegen Entwertung des deutschen Fahrzeugbriefes ausgestellt wird. Als einzige deutsche Zulassung werden diese Kennzeichen auch an Personen mit Wohnsitz im Ausland vergeben. Das Datum auf dem roten Streifen am rechten Rand bezeichnet allerdings nicht die Gültigkeitsdauer der Kennzeichen und des zugehörigen Fahrzeugbriefes, die immer 12 Monate beträgt. Vielmehr handelt es sich um das Ablaufdatum des in Deutschland gültigen Versicherungsschutzes. Das Fahrzeug muss daher vor Ablauf des angegebenen Datums ins Ausland exportiert worden sein und darf auf deutschen Straßen nicht mehr bewegt werden. Das Kennzeichen enthält das Kürzel des Zulassungsbezirkes, eine rote Stempelplakette und eine Nummer mit zwei bis vier Ziffern, gefolgt von einem Buchstaben, der die laufende Serie angibt und keine besondere Bedeutung hat. Ironischerweise gehören diese internationalen Kennzeichen zu den wenigen Kennzeichentypen, die es nicht mit dem Euro-Streifen und der Landeskennung gibt.

Diplomatenkennzeichen

Kennzeichen von Fahrzeugen mit diplomatischer Immunität beginnen mit der Ziffer Null, gefolgt von einem Bindestrich.

Staatsführung der Bundesrepublik Deutschland

Das Kennzeichen des Dienstwagens des Bundespräsidenten ist 0-1, des Bundeskanzlers 0-2, des Außenministers 0-3, des ersten Staatssekretärs im Auswärtigen Amt 0-4. Der Bundestagspräsident führt als Ausnahme das Kennzeichen 1-1.

Normalerweise nutzt nur der Bundespräsident das Sonderkennzeichen an seinem Dienstwagen.

Diplomatisches Korps

Fahrzeugkennzeichen des diplomatischen Korps beginnen mit der Ziffer Null (Botschafter und anderes diplomatisches Personal) oder dem Kennzeichen des Zulassungsbezirkes (üblicherweise B oder BN, sonstiges Botschaftspersonal).

Rechts der Plaketten besitzen diese Kennzeichen einen Ländercode und nachfolgend eine ein- bis dreistellige Zahl, die üblicherweise im Zusammenhang mit dem Dienstgrad des Inhabers steht. Kleinere Zahlen bezeichnen in der Regel einen höheren Dienstgrad. Diplomatische Kennzeichen werden übrigens nicht nur an Personal von Botschaften, sondern auch an Mitarbeiter zahlreicher internationaler (zwischenstaatlicher) Organisationen ausgegeben, jedoch nie an deutsche Staatsbürger. Als personengebundene Kennzeichen beschränken sie die Benutzung entsprechender Fahrzeuge auf Inhaber eines diplomatischen Ausweises (der u. U. auch an Familienangehörige ohne eigenes Einkommen ausgestellt wird) und Fahrer im Dienst der jeweiligen diplomatischen Missionen.

Bundeslandkennzeichen

Kfz von Landesbehörden haben teilweise kein Kürzel für eine Stadt oder einen Landkreis sondern für das jeweilige Bundesland, so haben neu zugelassene Polizeifahrzeuge im Leasing-Verfahren in Nordrhein-Westfalen Kennzeichen der Form NRW:4-9999. Dabei steht die Ziffer "4" für das Innenministerium.

Für Bundeslandkennzeichen gibt es eine Empfehlung für die Benutzung der Ziffer vor dem Trennstrich:

  • 1 Landtag
  • 2 Reserve
  • 3 Ministerpräsident, Staatskanzlei
  • 4 Innenministerium
  • 5 Justizministerium
  • 6 Finanzministerium
  • 7 Verkehrsministerium

Bundeswehr

Der Bundeswehr ist der Buchstabe Y für ihre Kfz-Kennzeichen zugeordnet. Grund hierfür ist, dass der Name keiner größeren Stadt in Deutschland mit einem Y beginnt. Weiterhin befindet sich die deutsche Flagge (schwarz-rot-gold), eine sechsstellige Nummer und der Stempel der Zulassungsstelle auf den aus taktischen Gründen nichtreflektierenden Kennzeichen. Bei Motorrädern mit Y-Kennzeichen ist die Nummer nur fünfstellig, bei den ranghöchsten Bediensteten der Streitkräfte sind auch dreistellige Kennzeichen möglich. Die Nummern werden willkürlich vergeben, das heißt, sie sind an keine Systematik wie Fahrzeugtyp oder Truppenteil gebunden.

Die Zulassung erfolgt zentral durch die Zentrale Militärkraftfahrtstelle (ZMK) in Mönchengladbach-Rheindahlen. Die Fahrzeuge der Bundeswehr unterliegen einer arteigenen Überwachung in Anlehnung an die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, z. B. der Hauptuntersuchung und der Sicherheitsprüfung, und werden in einer Technischen Materialprüfung (TMP) durch eigenes Personal geprüft. Fahrzeuge zivilen Typs (die bei der Bundeswehr als „handelsüblich“ (HÜ) bezeichnet werden, z.B. VW Golf oder Opel Astra) können zur Hauptuntersuchung wie jedes zivile Fahrzeug beim TÜV oder ähnlichen Institutionen vorgeführt werden.

Kfz-Steuern fallen nicht an, hinsichtlich der Kfz-Haftpflicht tritt die Bundesrepublik Deutschland wie ein Versicherer ein.

Kfz-Kennzeichen des THW

Technisches Hilfswerk

Das Technische Hilfswerk besitzt ebenfalls ein Behördenkennzeichen mit den Buchstaben THW. Vor der Einführung der neuen Euro-Kennzeichens gliederten sich die Fahrzeuge des THW in die Gruppe der Behördenkennzeichen des Katastrophenschutzes ein. Beibehalten wurde grundsätzlich die Ziffernstruktur der Behördenkennzeichen (8000-8999; 80000-89999). Der Kennzeichenbereich wurde mittlerweile um Blöcke mit führender 9 erweitert. Die Kennzeichen werden von der Zulassungsstelle des Bundesministeriums des Innern vergeben. Hinsichtlich der Kfz-Haftpflicht gilt das gleiche wie für Bundeswehrfahrzeuge.

NATO-Hauptquartiere

Internationale Hauptquartiere führen auf den amtlichen Kennzeichen ihrer Dienstfahrzeuge als Unterscheidungszeichen ein X, dem eine vierstellige Zahl folgt. Obwohl die 15. Ausnahmeverordnung zur StVZO die Aufgaben der Zulassungsbehörde für diese Fahrzeuge der Zentralen Militärkraftfahrtstelle der Bundeswehr übertragen hat, sind Fahrzeuge mit einem X-Kennzeichen keine Dienstfahrzeuge der Bundeswehr. Die Zulassung und technische Überwachung der Fahrzeuge erfolgt nach den Vorschriften der StVZO.

Wissenwertes

Beispiel einer unzulässigen Erkennungsnummer (hier NS), welche trotzdem vergeben wurde.
  • Unzulässige Erkennungsnummern: Die Bundesregierung empfiehlt den Zulassungsstellen, Abkürzungen, die auf nationalsozialistische Vereinigungen und Einrichtungen, sowie andere, die auf umstrittene Organisationen und Parteien hinweisen, nicht zu vergeben. Dies sind im Folgenden HJ (Hitlerjugend), KZ (Konzentrationslager), NS (Nationalsozialismus), SA (Sturmabteilung), SD (Sicherheitsdienst) und SS (Schutzstaffel). Weiterhin sind Kombinationen mit dem Zulassungsbezirk nicht möglich, wenn diese eine der o. g. Kombinationen ergibt. Für Stuttgart wären das beispielsweise die Erkennungsnummern A, S, D sowie ED (für S-ED). Bei anderen Zulassungsbezirken gilt ähnliches (Beispiel Köln: K:PD oder K:Z). Allerdings wurden in Einzelfällen, wohl versehentlich, diese Kombinationen von Zulassungsstellen vergeben. Es gibt auch Ausnahmen, so ist im Zulassungsbezirk Hannover-Land H:J 9999 eine zulässige und auch vom zuständigen Minister nicht weiter beanstandete Kombination.
  • Einige Städte behalten sich weiterhin Kombinationen für spezielle Fahrzeuge vor, wie z. B. für Taxis (TX) oder Verkehrsbetriebe. In Hamburg (HH) sind sämtliche Kennzeichen, deren 4-stellige Zahl mit einer 7 beginnen, der Autovermietung Europcar vorbehalten, sofern dieser Zahl zwei Buchstaben vorangestellt sind. Genauso sind in München zugelassene KFZ, deren 4-stellige Zahl mit 41-, 42- oder 43- beginnt, Dienstfahrzeuge von BMW bzw. KFZ, die von BMW-Angestellten geleast werden.
  • Des weiteren ist eine Aufteilung der Kennzeichenräume zwischen Landkreisen und kreisfreien Städten zu finden, die dasselbe Kfz-Kennzeichen führen. Die kreisfreien Städte vergeben dann i. d. R. die Kennzeichen mit nur einem Buchstaben oder weniger als drei Ziffern.
  • Für Fahrzeuge, die in Fernseh- und Filmproduktionen vorkamen, wurden bei den DIN-Kennzeichen aus Datenschutzgründen damals unzulässige Erkennungsnummern wie z. B. "AI" oder "BG" vergeben. Hintergrund: Die Buchstaben B, F, G (bis 1995) sowie I, O und Q durften wegen der Verwechslungsgefahr nicht für DIN-Schilder vergeben werden. Teilweise sind diese bei einigen Zulassungsstellen (z. B. Stadt Hof) auch für die heutigen FE-Kennzeichen gesperrt. Vereinzelt werden sogar ganze Zulassungsbezirke erfunden. In dem deutschen Film Schule wurde die Stadt Kerkweiler samt örtlichem Kreiswehrersatzamt und zugehörigen Kennzeichenschildern kreiert, um eine regionale Einordnung total auszuschließen. Alle Autos - auch die der Polizei - hatten als Unterscheidungszeichen KER. Dabei wurden die Siegel bewusst nur undeutlich gezeigt oder durch Schmutz unlesbar gemacht, um keine Rückschlüsse auf ein Bundesland zuzulassen.
  • Reicht der Platz für die Zeichen nicht aus, so kann die (private) Prägestelle schlankere Zeichen verwenden. Dieses Problem tritt vor allem bei Städten mit dreibuchstabigen Kennungen auf, wenn diese besonders breite Zeichen enthalten, zum Beispiel W oder M, aber auch in Regionen mit besonders langem Nummernteil, insbesondere in Großstädten. In der Regel kann bis einschließlich 7 Zeichen die Normalschrift verwendet werden. Erst bei Ausnutzung von 8 Zeichen wird für alle Zeichen Engschrift benutzt. Bei den älteren DIN-Kennzeichen wurde meist eine gemischte Schreibweise benutzt, d. h. der Zulassungsbezirk in Normalbreite, die Erkennungsnummer in Engschrift und die Ziffernfolge wieder in Normalbreite.
  • War früher die DIN-Schrift (sogenannte Mittelschrift, normiert in DIN 1451) üblich, so wird heute eine spezielle fälschungserschwerende Schrift (FE-Schrift) verwendet, die zudem eine geringere Fehlerquote beim Erkennen mit Kamerasystemen hat (siehe auch Mautbrücken beziehungsweise LKW-Maut).
  • Bei Motorrädern war noch in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts ein halbrundes Schild auf dem vorderen Schutzblech (längs) üblich, das aber in der Nachkriegszeit seine praktische Bedeutung und entsprechende Nutzung verlor. Zweiräder, Trikes und verwandte Zulassungen haben heute generell nur ein Nummernschild, das am Heck des Fahrzeugs befestigt ist. Oft geübte Praxis der Kfz-Zulassungsstellen ist es, für Motorräder die einstelligen Nummern, zum Beispiel "OH TP 1" zu reservieren.
Versicherungskennzeichen, Schriftfarbe wechselt jährlich
v. l. n. r. 2002, 2003, 2004
  • Kleinkrafträder, Mofas und bestimmte elektrisch betriebene Krankenfahrstühle führen lediglich ein Versicherungskennzeichen am Heck. Dieses wird jährlich ab März für längstens ein Jahr (Versicherungsjahr) in einer anderen Schriftfarbe herausgegeben und kann bei Banken und Versicherungen erworben werden. Dieses Schild ist zweizeilig (3 Ziffern gefolgt von 3 Buchstaben), fast quadratisch und deutlich kleiner als Kfz-Kennzeichen. Die jeweilige Nummer ist nicht speziell an das Fahrzeug gebunden, sondern wird meist zufällig vergeben. Es handelt sich nicht um ein Kennzeichen, das die behördliche Zulassung zum Straßenverkehr dokumentiert. Die Schriftfarben sind, im jährlichen Wechsel zum 1. März, schwarz, blau und grün. Darüber hinaus existieren noch rote Kennzeichen für Überprüfungs- und Überführungsfahrten. Das Jahr, in dem das Kennzeichen gültig ist, ist nochmals in der untersten Zeile angegeben. Ein Kennzeichen 3 Jahre später nochmals zu benutzen ist nicht möglich, da die Polizei über Funk abfragen kann, ob das Kennzeichen gültig ist.

Wunschkennzeichen

Seit einigen Jahren ist es möglich, gegen eine bundeseinheitliche Gebühr Wunschkennzeichen zu erhalten. Viele Zulassungsstellen bieten inzwischen die Möglichkeit der Online-Vormerkung an, daneben gibt es private Dienstleister.

Für manche Leute, darunter auch Prominente, ist ein markantes Autokennzeichen Teil ihrer Selbstdarstellung. Andere möchten nur eine leicht zu merkende Buchstaben- und Zahlenkombination.

Siehe auch

Weblinks