Fahrdienstvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen

Durch die FV-NE haben private Eisenbahninfrastrukturunternehmen die Möglichkeit, Regeln nach den dort herrschenden örtlichen Verhältnissen zu konkretisieren.

Die Fahrdienstvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen (kurz: FV-NE) ist ein untergesetzliches Regelwerk, das in Deutschland bei privaten Eisenbahninfrastrukturunternehmen Anwendung findet und die Durchführung des Bahnbetriebs auf Infrastrukturen von nichtbundeseigenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen regelt. Die vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen herausgegebene und durch Fachausschüsse aufgestellte FV-NE gilt als anerkannte Regel der Technik.

Seit wenigen Jahren findet die Fahrdienstvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen auch vereinzelt auf Strecken der DB InfraGO Anwendung. Unternehmensintern wird sie dort als Richtlinie 438 geführt, inhaltlich ist das Regelwerk zur Ausgabe des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen jedoch identisch.[1]

Inhalt

Da die Fahrdienstvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen bei allen Eisenbahnunternehmen möglich sein soll, stellt die FV-NE ein grobes Rahmenregelwerk dar. Geschuldet ist dies der Tatsache, dass sich Eisenbahninfrastrukturen auf Nebenbahnen gehäuft in den örtlichen Verhältnissen unterscheiden. Daher sind dem Eisenbahnbetriebsleiter des jeweiligen Eisenbahninfrastrukturunternehmens zur FV-NE zusätzliche Bestimmungen möglich. Da der Eisenbahnbetriebsleiter auch Ausnahmen erlassen kann, richtet sich das Regelwerk nicht nur an Mitarbeiter im Bahnbetrieb, sondern auch an Eisenbahnbetriebsleiter.[1]

Anwendung

Ob die FV-NE auf der Infrastruktur eines privaten Unternehmens zum Tragen kommt, obliegt dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen. Diese Information gibt der Infrastrukturbetreiber in den Schienennetz-Benutzungsbedingungen an.

Die FV-NE wird stets durch eine Sammlung betrieblicher Vorschriften (SbV) ergänzt, welches für auf der Infrastruktur verkehrende Eisenbahnverkehrsunternehmen aufgestellt werden muss. Die Sammlung betrieblicher Vorschriften enthält zusätzliche und ergänzende Regeln zur FV-NE sowie die von dem Eisenbahnbetriebsleiter erlassenen Ausnahmen. Auch die örtlichen Verhältnisse werden in der Sammlung betrieblicher Vorschriften genannt.[1]

Aufbau und Inhalt

Die FV-NE ist in vier Abschnitte gegliedert. Ergänzt werden diese durch 23 Anlagen sowie vier Anhänge.[1]

1. Allgemeines

Im Abschnitt Allgemeines definiert die FV-NE den Anwendungsbereich. Die Vorschrift berücksichtigt dabei sowohl die Betriebsverfahren Zugmeldebetrieb als auch Zugleitbetrieb. Darüber hinaus werden in diesem Abschnitt auch Regelungen für Mitarbeiter im Betriebsdienst getroffen.

2. Fahrdienst auf den Betriebsstellen

Dieser Abschnitt regelt demnächst Grundsätzliches für diensthabendes Personal auf Betriebsstellen.

3. Zugfahrdienst

Der Abschnitt Zugfahrdienst beschreibt die Zugvorbereitung und Durchführung von Zugfahrten. In Zusammenhang damit steht das Zugpersonal. Gemäß Regelwerk besteht dieses aus dem Triebfahrzeug- als auch Zugbegleitpersonal.

4. Rangierdienst

Dieser Abschnitt regelt das Rangieren.

Anlagen

Anlagenübersicht der FV-NE
Anlagen-Nr.Beschreibung
1Besondere Bestimmungen für den Betrieb auf elektrifizierter Infrastruktur
2Darstellung von Zugleitstrecken
3Muster für den Buchfahrplan bei Zugmelde-/Zugleitbetrieb
4Streckenfahrplan
5Zugmeldebuch
6Anleitung zur Führung des Belegblattes
7Meldebuch für den Zugleiter
8Meldebuch für Zuglaufmeldungen
9Richtlinien für den Funksprechverkehr
10Befehlsvordruck
11ZLB-Befehl
12Richtlinien für das Fahren im Sichtabstand
13Richtlinien für den Dienst der Schrankenwärter und Bahnübergangsposten
14Richtlinien für den Dienst der Streckenwärter und Rottenaufsichtsbediensteten
15Richtlinie zur Verhütung von Betriebsgefährdungen durch Fahrzeugschäden
16Bedienung von mechanisch ortsgestellten Weichen und Gleissperren, elektrisch ortsgestellte Weichen und Rückfallweichen
17Bestimmungen für die Beförderungen außergewöhnlicher Sendungen
18Merkschilder
19Fahrtbericht
20Bedieneinrichtung an der Schnittstelle ESTW-ZLB
21leer
22Bremstafeln
23Handgebremste Züge oder Zugteile

Anhänge

Anhangübersicht FV-NE
Anhang-Nr.
Ileer
IIleer
IIIleer
IVMuster für Aushangtafel „Bewegen von Eisenbahngüterwagen“

Einzelnachweise

  1. a b c d "Die Fahrdienstvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen", Deine Bahn 8/2010