Diplomatenkennzeichen (Deutschland)

Diplomatenkennzeichen für Kraftfahrzeuge unterscheiden sich im systematischen Aufbau von regulären Kfz-Kennzeichen in Deutschland. Diplomatenkennzeichen weisen den Fahrzeughalter als diplomatische Vertretung oder überstaatliche Organisation aus.

Geschichte und Allgemeines

Bei Einführung der Kennzeichen Ende der 1970er Jahre waren die Zahlen der ersten Gruppe bis 153 entsprechend den Ländernamen alphabetisch geordnet. Schon damals wurden einige Nummern bewusst freigehalten, so die Nummern von 31 bis 33, 40 bis 43, 52 und 53. Immer noch ist diese Sortierung zu erkennen, aber mit Lücken und Ausnahmen, da sich beispielsweise Staaten umbenannt haben (Beispiel: Burma → Myanmar), nicht mehr existieren oder im Laufe der Zeit neu gegründet wurden (Beispiel: Kroatien) und daher entweder eine der noch freien Nummern erhalten haben oder am Ende eingeordnet wurden.

Die Zahlen 0 bis 9 werden für das diplomatische Korps nicht benutzt, da diese der deutschen Staatsführung (Bundespräsident, Bundeskanzler, Außenminister) vorbehalten sind. Diese sind keine Diplomatenkennzeichen, wie sie hier beschrieben werden.

Die Zahlen 10 bis 169 und 200 bis 299 sind Staaten vorbehalten[1], wobei die erste vergebene Nummer, die 10, für die Nuntiatur bzw. den Vatikan steht, da in Deutschland der päpstliche Nuntius aufgrund des Schlussprotokolls zum Reichskonkordat von 1933 geborener Doyen des diplomatischen Korps ist. So wurde bei der Vergabe der Codes den vatikanischen Vertretern die Vorrangstellung eingeräumt. Die Zahlen 170 bis 199 und 300 bis 399 werden überstaatlichen Organisationen zugewiesen.

Aussehen und Zusammensetzung

Diplomatenkennzeichen der indonesischen Botschaft
Zweizeiliges Kennzeichen der US-Botschaft

Fahrzeugkennzeichen des Diplomatischen Korps beginnen mit der Ziffer Null für diplomatisches Personal (zum Beispiel den Botschafter) oder der Stadtkennung des Zulassungsbezirks (üblicherweise B für Berlin oder BN für Bonn) bei sonstigem Botschaftspersonal (zum Beispiel technischen Angestellten). Für das Konsularische Korps wird das Kennzeichen des Zulassungsbezirks mit einer aus drei bis fünf Ziffern bestehenden Nummer ausgegeben, die immer mit einer Neun beginnt.

Rechts der Plaketten besitzen diese Kennzeichen einen Ländercode[2][3] und nachfolgend eine ein- bis dreistellige Zahl, die üblicherweise im Zusammenhang mit dem Rang des Inhabers steht. Kleinere Zahlen bezeichnen in der Regel einen höheren Rang. Diplomatische Kennzeichen werden nicht nur an Personal von Botschaften ausgegeben, sondern auch an Mitarbeiter zahlreicher internationaler und zwischenstaatlicher Organisationen, sofern entsprechende Vorrechte für sie eingeräumt werden.

Als personengebundene Kennzeichen beschränken sie die Benutzung des Fahrzeuges grundsätzlich auf den Halter des Fahrzeugs. Deutsche Ehemänner bzw. -frauen von ausländischen Botschaftern sind nicht berechtigt, mit dem Wagen zu fahren, da ihnen nicht alle diplomatischen Vorrechte und Befreiungen zustehen. Familienangehörige von Diplomaten erhalten für eigene Privatfahrzeuge zudem nur teilweise Diplomatenkennzeichen zugeteilt. Nachrangige Angehörige einer diplomatischen Mission, einer konsularischen Vertretung oder einer internationalen Organisation erhalten keine Diplomatenkennzeichen, sondern ein gewöhnliches Zivilkennzeichen. Die Ausgabe von Diplomatenkennzeichen an deutsche Staatsangehörige, z. B. den deutschen Leiter einer internationalen Organisation, ist selten, aber nicht völlig ausgeschlossen.

Diplomatenkennzeichen mit H für historische Fahrzeuge

Wird ein Diplomatenkennzeichen gestohlen oder ist aus anderen Gründen verloren, bekommt das Fahrzeug eine Alias-Nummer. Dazu wird das bisherige Kennzeichen durch den Buchstaben A ergänzt, bis die Sperrfrist von einem Jahr abgelaufen ist. Wird auch die Alias-Nummer vermisst, kommt Zusatzbuchstabe B zum Einsatz. Hierbei ist aber zu beachten, dass auch die Diplomatenkennzeichen das H für historische Fahrzeuge erhalten können. Der Buchstabe H wird daher bei den Alias-Kennzeichen ausgespart, um eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen.

Variante 1

Dienstwagen des Botschafters der Republik Kuba in Berlin
Dienstwagen des Botschafters der Bundesrepublik Nigeria in Wiesbaden

Diese beginnt mit einer 0 (Ziffer Null), gefolgt vom Zulassungsstempel des Zulassungsbezirks, in dem die Vertretung oder Organisation ihren Sitz hat (in der Regel Berlin). Im Anschluss folgt zuerst die Landeskennzahl, davon getrennt durch einen Bindestrich eine weitere Zahl. Je niedriger diese letzte Zahl ist, desto höher der diplomatische Rang; die 1 hat in aller Regel das Dienstfahrzeug des Botschafters oder des Leiters der Organisation. Dabei reicht der zweite Ziffernblock von 1 bis 199. Ausnahmen davon gibt es für die USA, 1–500, und die Niederlande, 1–299. Wird ein solches Kennzeichen gestohlen (egal ob mit oder ohne Auto, beispielsweise als Souvenir), kann das gleiche Kennzeichen erneut verwendet werden, es folgt dann dem letzten Ziffernblock ein A. Sollte dieses Kennzeichen wiederum gestohlen werden, wird dem aufsteigenden Alphabet nach der nächste Buchstabe verwendet. Nur Personen mit rotem Diplomatenausweis oder Diplomatenausweis mit dem Kennbuchstaben D (ohne Einschränkung gemäß Art. 37 WÜD) bekommen ein solches Kennzeichen.

0 17–1: Dienstfahrzeug des Botschafters der USA.
0 17–37A wäre das nachfolgende Kennzeichen des gestohlenen 0 17–37.

An Personenkraftwagen muss das CD-Zusatzschild angebracht sein.

Variante 2

Entstempeltes Kennzeichen von einem Fahrzeug des Verwaltungs- oder technischen Personals der Botschaft der USA in Berlin.

Diese hat als einzigen Unterschied zur zuvor genannten Variante anstelle der 0 die Kennung der Zulassungsstelle. Die Durchnummerierung der Fahrzeuge folgt in der Regel in Bonn von 1 bis 999 und in Berlin von 300 bis 999. Diese Variante wird bei Fahrzeugen verwendet, deren Inhaber einen blauen Ausweis für bevorrechtigte Personen des Verwaltungs- und technischen Personals bzw. mit einem Protokollausweis für Verwaltungspersonal mit dem Kennbuchstaben VB (ohne Einschränkung gemäß Art. 37 WÜD) haben. Ein CD-Zusatzschild darf an diesen Fahrzeugen nicht angebracht sein.

B 17–323 ist ein Fahrzeug, das für einen Bediensteten der Botschaft der USA in Berlin zugelassen ist.

Die Varianten 1 und 2 werden von den Zulassungsstellen in Berlin und Bonn ausgegeben. Sie werden Fahrzeugen der dort ansässigen diplomatischen Missionen, aber auch internationalen Organisationen im gesamten Bundesgebiet zugeteilt (siehe unten, Liste der Codes der Internationalen Organisationen und zwischenstaatlichen Einrichtungen).

Variante 3

Kennzeichen für das italienische Konsulat in Nürnberg
Fünfstellige Nummer auf einem Kennzeichen eines Konsulatsfahrzeugs in Frankfurt am Main

Diese entspricht dem Aussehen der früheren deutschen Behördenkennzeichen. Allerdings beginnt der drei- bis fünfstellige Ziffernblock immer mit einer 9 und es gibt keinen Ziffernblock mit einem Ländercode nach unten stehender Liste. In Berlin und Bonn wird diese Variante nicht genutzt.

Solche Kennzeichen werden nur an Angehörige eines Berufskonsulats ausgegeben.

F–9XXX ist beispielsweise ein Fahrzeug im konsularischen Dienst, welches in Frankfurt am Main zugelassen ist.

In Deutschland akkreditierte Honorarkonsuln (oft deutsche Staatsangehörige) erhalten kein besonderes Kennzeichen, sondern ein gewöhnliches Zivilkennzeichen. Sie sind aber – wie die Berufskonsuln – berechtigt, an ihrem Fahrzeug ein CC-Zusatzschild anzubringen:

Liste der Codes der Staaten

Ein Fahrzeug des Diplomatischen Corps von Belarus
Fahrzeug der saudi-arabischen Botschaft

Die Kennzeichen der Variante 2 werden sowohl in Berlin (B-...) als auch in Bonn (BN-..) ausgegeben. Hiervon ausgenommen sind lediglich die Missionen von Äquatorialguinea, Dschibuti, Kosovo, Liechtenstein, Montenegro, Mauritius und der Demokratischen Volksrepublik Korea; Kennzeichen für diese Staaten werden nur in Berlin ausgegeben.

Die Liste folgt einer alphabetischen Reihenfolge der deutschsprachigen Ländernamen zum Ausgabezeitpunkt, bei späteren Umbenennungen bleibt die Nummer gleich. Später hinzugekommene Staaten werden entweder auf freigewordene Plätze, die aber nicht exakt ihrer Position im Alphabet entsprechen, eingefügt (z. B. Kosovo, Namibia) oder am Ende der Liste (ab Nr. 154) angefügt.

Code Flagge mit Staat
10 Heiliger Stuhl Heiliger Stuhl bzw. Vatikanstadt Vatikanstadt
11 Agypten Ägypten
12 Angola Angola
13 Albanien Albanien
14 Athiopien Äthiopien
15 Afghanistan Afghanistan
16 Algerien Algerien
17 Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten („Amerika“)
18 Argentinien Argentinien
19 Australien Australien
20 Bangladesch Bangladesch
21 Belgien Belgien
22 Brunei Brunei
23 Bulgarien Bulgarien
24 Myanmar Myanmar (früher Birma Birma)
25 Bolivien Bolivien
26 Brasilien Brasilien
27 Burundi Burundi
28 Chile Chile
29 China Volksrepublik Volksrepublik China
30 Costa Rica Costa Rica
31 Belarus Belarus
32 Bosnien und Herzegowina Bosnien und Herzegowina
33 Äquatorialguinea Äquatorialguinea
34 Danemark Dänemark
35 Benin Benin (früher Dahomey Dahomey)
36 Dominikanische Republik Dominikanische Republik
37 Ecuador Ecuador
38 Elfenbeinküste Elfenbeinküste
39 El Salvador El Salvador
40 Kosovo Kosovo
41 Estland Estland
42 Liechtenstein Liechtenstein
43 Montenegro Montenegro
44 Finnland Finnland
45 Frankreich Frankreich
46 Gabun Gabun
47 Ghana Ghana
48 Griechenland Griechenland
49 Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Königreich („Großbritannien“)
50 Guatemala Guatemala
51 Guinea-a Guinea
52 Lettland Lettland
53 Litauen Litauen
54 Haiti Haiti
55 Honduras Honduras
56 Indien Indien
57 Indonesien Indonesien
58 Irak Irak
59 Iran Iran
60 Irland Irland
61 Island Island
62 Laos Laos
63 Kap Verde Kap Verde
64 Israel Israel
65 Italien Italien
66 Jamaika Jamaika
67 Japan Japan
68 Jemen Jemen
69 Jordanien Jordanien
70 Serbien Serbien (früher Jugoslawien Bundesrepublik 1992 Jugoslawien)
71 Kuwait Kuwait
72 Kuba Kuba
73 Katar Katar
74 Kamerun Kamerun
75 Kanada Kanada
76 Kenia Kenia
77 Kolumbien Kolumbien
78 Kongo Republik Republik Kongo
79 Korea Sud Südkorea („Korea“)
80 Libanon Libanon
81 Liberia Liberia
82 Libyen Libyen
83 Lesotho Lesotho
84 Luxemburg Luxemburg
85 Madagaskar Madagaskar
86 Malawi Malawi
87 Malaysia Malaysia
88 Mali Mali
89 Marokko Marokko
90 Mauretanien Mauretanien
91 Mexiko Mexiko
92 Malta Malta
93 Monaco Monaco
94 Nepal Nepal
95 Neuseeland Neuseeland
96 Nicaragua Nicaragua
97 Niederlande Niederlande
98 Niger Niger
99 Nigeria Nigeria
100 Norwegen Norwegen
101 Mongolei Mongolei
102 Mosambik Mosambik
103 Oman Oman
104 Burkina Faso Burkina Faso (früher Obervolta Obervolta)
105 Osterreich Österreich
106 Pakistan Pakistan
107 Panama Panama
108 Paraguay Paraguay
109 Peru Peru
110 Philippinen Philippinen
111 Polen Polen
112 Portugal Portugal
113 Papua-Neuguinea Papua-Neuguinea (derzeit keine Botschaft)
114 Namibia Namibia
115 Ruanda Ruanda
116 Rumänien Rumänien
117 Sambia Sambia
118 Saudi-Arabien Saudi-Arabien
119 Schweden Schweden
120 Schweiz Schweiz
121 Senegal Senegal
122 Sierra Leone Sierra Leone
123 Singapur Singapur
124 Simbabwe Simbabwe
125 Somalia Somalia
126 Spanien Spanien
127 Sri Lanka Sri Lanka
128 Sudan Sudan
129 Sudafrika Südafrika
130 Syrien Syrien
131 Tansania Tansania
132 Thailand Thailand
133 Togo Togo
134 Tonga Tonga (derzeit keine Botschaft)
135 Tschechien Tschechien
136 Tschad Tschad
137 Turkei Türkei
138 Tunesien Tunesien
139 Uganda Uganda
140 Russland Russland (früher „UdSSR“ →Sowjetunion Sowjetunion)
141 Uruguay Uruguay
142 Ungarn Ungarn
143 Ukraine Ukraine
144 Grenada Grenada (derzeit keine Botschaft)
145 frei
146 Venezuela Venezuela
147 Vietnam Vietnam
148 Vereinigte Arabische Emirate Vereinigte Arabische Emirate
149 frei
150 frei
151 Kongo Demokratische Republik Demokratische Republik Kongo (früher Zaire Zaire)
152 Zentralafrikanische Republik Zentralafrikanische Republik (derzeit keine Botschaft)
153 Zypern Republik Zypern
154 Kroatien Kroatien
155 Slowenien Slowenien
156 Aserbaidschan Aserbaidschan
157 Slowakei Slowakei
158 Kasachstan Kasachstan
159 Nordmazedonien Nordmazedonien
160 Usbekistan Usbekistan
161 Eritrea Eritrea
162 Georgien Georgien
163 Tadschikistan Tadschikistan
164 Bahrain Bahrain
165 Kambodscha Kambodscha
166 Armenien Armenien
167 Kirgisistan Kirgisistan
168 Moldau Republik Moldau
169 Turkmenistan Turkmenistan
200 Mauritius Mauritius
201 Korea Nord Nordkorea
202 Dschibuti Dschibuti
203 Guinea-Bissau Guinea-Bissau
204 Sudsudan Südsudan
205 Botswana Botswana
206 Malediven Malediven

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin[4]

Liste der Codes der Internationalen Organisationen und zwischenstaatlichen Einrichtungen

Dienstfahrzeug des UN-Sekretariats der Wüstenkonvention (UNCCD), Bonn
Dienstwagen der Europäischen Zentralbank (EZB)
Organisation Sitz Mitglieder mit Diplomatenstatus[5] Mitglieder der Organisationen[6]
Internationale Arbeitsorganisation (ILO) Berlin 0-170-
Europäische Zentralbank (EZB) Frankfurt am Main 0-171-
Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) Köln 0-172- BN-172-
Vereinte Nationen, Der Hohe Flüchtlingskommissar (UNHCR) Berlin 0-173- B- oder BN-173-
Gemeinsame Organisation für Rüstungskooperation (OCCAR) Bonn 0-174- BN-174-
Verbindungsstelle der International Organisation for Migration (IOM)
[bislang: Zwischenstaatliches Komitee für Europäische Auswanderung (ICEM), Bonn]
Berlin 0-175- BN-175-
Büro der Liga der Arabischen Staaten Berlin 0-176- B-176-
Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW), Generalsekretariat Berlin 0-177- BN-177-
Europäisches Operations-Zentrum für Weltraumforschung (ESOC) Darmstadt BN-178-
NATO EF 2000 and Tornado Development, Production & Logistics Management Agency (NETMA)
[bislang: NATO-Organisation für Produktion und Logistik, München (NAMMA), München]
Unterhaching BN-179-
Europäische Südsternwarte (ESO) Garching bei München 0-180- BN-180-
Europäisches Laboratorium für Molekularbiologie (EMBL) Heidelberg 0-181- BN-181-
Europäische Kommission − Vertretung in Deutschland − 0-182-
Europäisches Patentamt (EPA) München 0-183- BN-183-
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) Berlin BN-184-
Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen – Büro Berlin – Berlin 0-185- B-185-
Europäische Organisation für die Nutzung meteorologischer Satelliten (EUMETSAT) Darmstadt BN-186-
Europäisches Astronautenzentrum (EAC) Köln BN-187-
UNESCO-Institut für Lebenslanges Lernen Hamburg 0-188- BN-188-
Deutsch-Polnisches Jugendwerk (DPJW) Potsdam 0-189- BN-189-
Weltbank (IFC) Frankfurt am Main 0-190-
Europäisches Zentrum für Umwelt und Gesundheit – Weltgesundheitsorganisation – Regionalbüro für Europa Bonn 0-191- BN-191-
Umweltprogramm der Vereinten Nationen – Sekretariat zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (GMS) Bonn 0-192- BN-192-
Sekretariat der Klimarahmen-Konvention (UNFCCC) Bonn 0-193- BN-193-
Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen (UNV) Bonn 0-194- BN-194-
Internationaler Seegerichtshof (ISGH) Hamburg 0-195- BN-195-
Informationszentrum der Vereinten Nationen (UNIC) Bonn 0-196- BN-196-
UN-Sekretariat der Wüstenkonvention (UNCCD) Bonn 0-197- BN-197-
UNESCO-Internationales Zentrum für Berufsbildung (UNESCO-Centre) Bonn 0-198- BN-198-
Universität der Vereinten Nationen − Forschungsinstitut für Katastrophenmanagement − Bonn 0-199- BN-199-
Plattform der Vereinten Nationen für raumfahrtgestützte Informationen für Katastrophenmanagement und Notfallmaßnahmen (UNOOSA/UN-SPIDER) Bonn 0-300- BN-300-
Sekretariat für die Studie „Die Ökonomie der Ökosysteme und der biologischen Vielfalt“ (UNEP/TEEB) Bonn 0-301- BN-301-
Internationale Organisation für Erneuerbare Energien − Innovations und Technologiezentrum (IRENA/IITC) Bonn 0-302- BN-302-
Welttreuhandfonds für Kulturpflanzenvielfalt (GCDT) Bonn 0-303- BN-303-
Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) – BIZ Innovation Eurosystem Centre Basel (Schweiz) 0-317- BN-317-

Nicht registrierte Staaten

Folgende von Deutschland anerkannte Staaten und sonstige Völkerrechtssubjekte haben keine Vertretung in Deutschland oder es sind ihnen keine Kennziffern zugeordnet worden.

Literatur

  • Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.): Verkehrsblatt. Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Bundesrepublik Deutschland, Heft 24, 62. Jg. 2008.

Weblinks

Commons: Diplomatic license plates in Germany – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Liste der Diplomaten-Kennzeichen in Deutschland. In: berlin.de. 25. September 2020, abgerufen am 22. März 2023.
  2. Diplomatenkennzeichen-Liste. In: embassy-berlin.net. Abgerufen am 22. März 2023.
  3. Andre Borbe: Diplomatenkennzeichen: Wofür stehen die Zahlencodes auf dem Nummernschild? In: tz.de. 18. März 2023, abgerufen am 22. März 2023.
  4. Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp und Antwort: Ermittlungen gegen Angehörige des Diplomatischen Dienstes in Berlin 2013. (PDF) Drucksache 17/13660. In: PARDOK - Parlamentsdokumentation. Abgeordnetenhaus von Berlin, Mai 2014, S. 1–4, abgerufen am 26. April 2020.
  5. Kennzeichen für Dienst- oder Privatfahrzeuge der Mitglieder der Organisationen mit hellrotem Diplomatenausweis bzw. Diplomatenausweis mit dem Kennbuchstaben D; Nummernreihe von 1 bis 99, bei PKW Zusatzschild CD
  6. Kennzeichen für Dienst- oder Privatfahrzeuge der Mitglieder der Organisationen mit dunkelrotem Sonderausweis oder Ausweis für die Internationale Organisation mit dem Kennbuchstaben IO; Nummernreihe jeweils von 1 bis 99; kein Zusatzschild