Wikipedia Diskussion:Checkuser/Anfragen

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Grob fahrlässige und mißbräuchliche CUAe

Vor allem @Perrak:

M. E. ist es in manchen Fällen sinnvoll, frühzeitig auf Holzwege hinzuweisen.

  • Einen CUA Wikipedia:Checkuser/Anfragen/Perrak und andere sollte ich wirklich nur einstellen und diesen Namen wochenlang als Pranger stehenlassen, wenn es substantiierte Hinweise gäbe, daß "Perrak" mit den in der Überschrift nicht, aber im Antrag selber Genannten übereinstimmte.
  • Übrinx könnte man auch bereits eingegangene Hinweise Dritter, daß zumindest 2 der aufgeführten Accounts kaum identisch sein "können" - etwa weil "Perrak" und seine behauptete SoPu "Hephaion" in Sekundenabstand auf verschiedenen Baustellen gepostet hatten, während sie erkennbar gerade mit ihrem jeweiligen Thema beschäftigt waren, oder weil jemand erklärt, beide persönlich zu kennen - entsprechend zeitnah durch CU-Berechtigte hervorheben.
  • Unwahre Behauptungen über "Perrak" (z. B. "wird ständig wegen Edit-War ermahnt", "steht bekanntlich seit Monaten kurz vor einem BSV") sollte einer der CU-Berechtigten ()natürlich nur einer, der nicht im Antrag genannt wird) zeitnah entfernen, wenn sie sich problemlos per Klick falsifizieren lassen.
  • Sollte ich aber regelmäßig nicht substantiierte CUAe stellen - und zwar immer genau gegen meine Disussions"gegner" - so könnte man mich auch mal verwarnen und jemand Kompetentes an die Hand geben, der vor der Veröffentlichung gegenläse. Wer z. B. dem erfahrenen Antragsteller XY vertraute und von ebendem gegenlesen ließe, würde nicht nur Euch Arbeit ersparen, sondern die CUA-Übersichtsseite käme auch nicht so leicht in den Ruf, ein "preiswerter" Pranger für persönliche Gegner zu sein.

Vor allem führen unsubstantiierte Anträge - ob CU erfolgt oder nicht - schnell zum Gegenteil der gewünschten Wirkung. Irgendwann können die Kollegen dann mal loslegen mit Sockerei - denn es ist ja oft genug "bewiesen" worden, daß an solchen Vorwürfen nichts dran sei.

Aber wesentlich ist insbesondere, daß jemand, der diesen Blödsinnsantrag "Perrak und andere" zufällig läse, aber "Perrak" bislang nicht kennte, wer weiß was über ebenjenen Kollegen denken könnte. Und daß, wenn schon "gutwillige", aber diesbezüglich wenig talentierte User hier solche Pranger setzen dürften, bestimmt bald weniger gutwillige Trolle kämen mit (als ernstgemeint kaschierten) Scherzanträgen gegen Björn, Itti, JD oder wen auch immer.

Wobei ich nichts gegen (unfreiwillige) Scherzanträge habe, solange sie schnell als solche kenntlich werden. --Elop 18:02, 31. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Grundsätzlich Zustimmung. Was ich begrüßen würde, wäre auch, wenn Antragsteller sich an die Unschuldsvermutung hielten. Klar, der Antragsteller ist sich einigermaßen sicher, dass seine Vorwürfe zutreffen, sonst würde er keine Anfrage stellen. Aber man sollte doch klarmachen, dass die Indizien zunächst nicht mehr als solche sind. In der Hinsicht sind die CU-Anträge von Elop übrigens bisher immer vrbildlich gewesen. -- Perrak (Disk) 13:10, 1. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Unabhängig von irgendeinem konkreten Fall möchte ich darauf hinweisen, dass die Unschuldsvermutung natürlich nur die Instanzen bindet, für die das ausdrücklich vorgesehen ist. Sie gilt beispielsweise für das Gericht selbst, aber noch nicht einmal für den Staatsanwalt – ganz im Gegenteil, der vermutet nicht nur die Schuld, sondern muss von ihr überzeugt sein, sonst darf er gar nicht anklagen.
Natürlich soll man es für möglich halten, dass die Schuld-Vermutung nicht stimmt, aber von einem Antragsteller zu fordern, sich an die Unschuldsvermutung zu halten, finde ich doch eher illusorisch.
Troubled @sset  Work    Talk    Mail   15:41, 1. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Die "Unschuldsvermutung" ist ja im Grunde keine Vermutung, sondern eine Prämisse. Ein Richter, der ihretwegen freispricht, vermutet oftmals gar keine Unschuld.
Hatten wir gerade auf Icodenses Disk. Da sagte ein Kollege:
>>Ich glaube das auch, dass das eine Nummer von T war. Nur beweisen kann ich es nicht. Also gilt die Unschuldsvermutung (...)<<
Wie kann man glauben, daß jemand schuldig ist, aber im Wortsinne vermuten, daß er es nicht ist? --Elop 16:46, 1. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Vom Antragsteller verlange ich nicht, dass er tatsächlich die Unschuld "vermutet". Aber ich verlange, dass er zumindest zugesteht, dass er sich auch irren kann, und seine Vermutung nicht als feststehende Tatsache darstellt. -- Perrak (Disk) 09:48, 2. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Ausstehende Anfragen

@Alraunenstern, Hephaion, Perrak, Rax, Theghaz: Selbstverständlich haben wir alle ein Privat-, Arbeits-, und Familienleben. Aber eine Wahl geht nun einmal einher mit Pflichten und ich denke fünf Anfragen, wovon drei noch nicht einmal einen Bearbeiter (und damit Moderator) haben, sowie eine Anfrage, die fast einen Monat offen ist, sind wenig zielführend und für die diversen Antragssteller (alle auch mit einem Privat-, Arbeits-, und Familienleben) anstrengend. --MBurch (Diskussion) 13:42, 25. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Vier davon sind auch gerade mal ne Woche alt… --MGChecker – (📞| 📝| Bewertung) 14:43, 25. Feb. 2018 (CET)Beantworten