„Wikipedia:Urheberrechtsfragen“ – Versionsunterschied

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:* Eine [[Wikipedia:Textvorlagen#Einverständniserklärung für gezeigte Werke in Bilddateien|Freigabe]] (Der Text müsste natürlich auf Musik und Film umgeschrieben werden) des Urhebers bzw. Rechteinhabers der Hymne in dieser Aufnahme (ggf. über den Verein zu erfragen).
:* Eine [[Wikipedia:Textvorlagen#Einverständniserklärung für gezeigte Werke in Bilddateien|Freigabe]] (Der Text müsste natürlich auf Musik und Film umgeschrieben werden) des Urhebers bzw. Rechteinhabers der Hymne in dieser Aufnahme (ggf. über den Verein zu erfragen).
:Falls das Video im Stadion entstanden ist, solltest Du zudem mit dem Versin abklären ob dessen Veröffentlichung auch aus Hausrechtlicher Sich in Ordnung ist. // [[Benutzer:Martin Kraft|Martin K.]] ([[Benutzer Diskussion:Martin Kraft|Diskussion]]) 11:27, 28. Mai 2015 (CEST)
:Falls das Video im Stadion entstanden ist, solltest Du zudem mit dem Versin abklären ob dessen Veröffentlichung auch aus Hausrechtlicher Sich in Ordnung ist. // [[Benutzer:Martin Kraft|Martin K.]] ([[Benutzer Diskussion:Martin Kraft|Diskussion]]) 11:27, 28. Mai 2015 (CEST)
::Hi Martin, danke für Deine Antwort. Genau an diese beiden Möglichkeiten hatte ich ebenfalls gedacht. Das Lied ist leider erst in den 1990er Jahren eingeführt worden und daher noch weit von der Gemeinfreiheit entfernt. Gefilmt wurde es vom Rathausbalkon aus, zeigt also einen öffentlichen Raum. Ich denke, dass ich es zunächst ohne Ton veröffentlichen werde und den Urheber für die Version mit Ton um eine gesonderte Freigabe bitte. Grüße [[Benutzer:Andy1982|Andy]] ([[Benutzer Diskussion:Andy1982|Diskussion]]) 13:38, 28. Mai 2015 (CEST)

Version vom 28. Mai 2015, 13:38 Uhr

Abkürzung: WP:UF, WP:URF
Willkommen im Urheberrechtsrichtlinienforum

Auf dieser Seite werden Fragen bezüglich der Richtlinien der Wikipedia zum Urheberrecht diskutiert. Möglicherweise wird deine Frage aber bereits auf einer der folgenden Seiten beantwortet:

Bitte beachten:

  • Bitte das Problem möglichst genau erläutern (welches Bild, welcher Text? — bitte unbedingt verlinken!).
  • Es findet keine Rechtsberatung statt, vgl. Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen.
Abschnitte, deren jüngster Beitrag mehr als 14 Tage zurückliegt und die mindestens 2 signierte Beiträge enthalten, werden automatisch ins Archiv verschoben. (Unbeantwortete) Abschnitte mit nur 1 signiertem Beitrag werden nach 30 Tagen archiviert. Mit dem Baustein {{erledigt|1=~~~~}} markierte Abschnitte werden nach 2 Tagen archiviert.



alte URVs

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Ich bin auf einen inaktiven Benutzer gestoßen, der vor Jahren großflächige URVs aus der Deutschen Biographischen Enzyklopädie eingestellt hat, die sich oft bis heute erhalten haben.

Es geht um Benutzer:Thyra.

Beispiele:

Das nur kleine Beispiele, alle unter seinen ersten Artikeln. Ich kann nicht beurteilen, woher die späteren Artikel stammen, die er nicht aus dem DBE kopiert hat. --= (Diskussion) 06:26, 6. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Uff. Thyra war damals sehr aktiv und hat nicht weniger als 1238 Artikel angelegt. Da könnte einiges an Arbeit auf uns zukommen. Die genannten Beispiele stellen als wörtliche Textübernahmen m.E. in der Tat eindeutige URvs dar. Jemand (oder ein Team) müsste es auf sich nehmen, Thyras Artikel und Ergänzungen allesamt mit der DBE und anderen in Frage kommenden Nachschlagewerken abzugleichen... (ich lösche die Beispiele jetzt noch nicht gleich, hier ist wohl ein systematisches Vorgehen angebracht - Erinnerungen an Wikipedia:DDR-URV werden wach...) - Der Benutzer bzw. wohl die Benutzerin ist seit über 6 Jahren nicht mehr aktiv, eine unbeschränkte Benutzersperre hier aber wohl gleichwohl angebracht, ich werde noch auf WP:AN um Meinungen diesbezüglich bitten... Gestumblindi 20:15, 6. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Es ist schwer zu beurteilen. Ich vermute eher, dass die späteren Artikel sauberer sind. Bei den paar Artikeln, die ich gecheckt hatte, konnte ich keine grösseren Übernahmen in Google Books finden. Möglich wären natürlich Abschriften aus in Google Books nicht indexierter Literatur. --= (Diskussion) 20:34, 6. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Wie man den Botnachrichten auf der Benutzerdisk entnehmen kann, hat Thyra wohl auch mehrfache Datei-URVen eingestellt. Ob noch weitere Datei-URven dieses Benutzers existieren, müsste erst überprüft werden (der benutzer hat viele BIlder hochgeladen), das sollte aber die DÜP übernehmen, oder? Grüße, -seko- (Disk) 23:01, 6. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Ich habe Thyra mal freundlich per E-Mail angefragt zu seinem damaligen Vorgehen. --= (Diskussion) 02:09, 7. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Man muss sich hier die Frage stellen, ob die einzelnen Texte überhaupt urheberrechtlich schutzfähig sind, siehe Ziffer 3.2.1. in meinem Almanach. Wenn man diese Frage verneint, muss man sich überlegen, ob es bei 1238 Fällen anders aussieht... Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:32, 7. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Das hatte ich mich auch gefragt, aber lies mal den doch sehr ausgeklügelten Text z.B. bei Otto Hintze. Fällt das noch unter „stichwortartig“? --= (Diskussion) 13:18, 7. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Der lange Hintze-Text ist m.E. eindeutig schutzfähig, weit von einem "stichwortartigen Abriss" entfernt. Hamburger und Heydekampf sind schon deutlich knapper, es handelt sich aber doch um ausformulierte Kurzbiographien, im Falle von Heydekampf auch mit einer bewertenden Einschätzung ("Heydekampf gehörte zu den wichtigsten Wiederbegründern der deutschen Automobilindustrie nach dem Zweiten Weltkrieg"), einen gewissen individuellen Charakter sehe ich da schon. Die Zorn-Ergänzung ist zwar kurz, aber dafür noch individueller formuliert ("in denen er die eigene Krebserkrankung zur schonungslosen Abrechnung mit der schweizerisch-bürgerlichen Umwelt instrumentalisiert" etc.) - daher würde ich sagen: URV, löschen. Gestumblindi 20:10, 7. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Löschen muss man aber lediglich die alte Version, nachdem man den Text ausreichend umformuliert hat - nicht, dass uns hier reihenweise gute Artikel verloren gehen ;-) Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:21, 8. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Erstmal handelt es sich bei den Beispielen aber schlicht um mutmassliche URVs, die hier so nicht verbleiben können. Wir sollten diese Fassungen/Versionen zeitnah löschen, wenn die Abklärungen abgeschlossen sind (schon etwas gehört, =?) - unabhängig davon, ob dann schon jemand eine umformulierte Fassung eingestellt hat, die bleiben kann. Ich selbst werde das ganz gewiss nicht machen, weil ich die Vorgehensweise "Man nehme einen fremden enzyklopädischen Text, formuliere ihn Satz für Satz etwas um und schon hat man einen Wikipedia-Artikel" für sehr fragwürdig halte. Das mag urheberrechtlich noch in Ordnung gehen (wobei eine geistige Schöpfung m.E. nicht bloss in den genauen Formulierungen, sondern auch im Aufbau einer Darstellung liegen mag - der die "Umformulierer" typischerweise sklavisch folgen), aber es ist keine saubere Arbeitsweise. Wer Artikel aus anderen Nachschlagewerken umformuliert zu Wikipedia-Artikeln macht, ohne die zugrundeliegende Sekundärliteratur zu konsultieren, produziert keine "guten Artikel", sondern Schlamperei. Gestumblindi 21:57, 8. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Nein, noch keine Antwort von Thyra. --= (Diskussion) 04:16, 9. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Abschnitt aus dem Archiv geholt, da noch durchaus nicht erledigt. Gestumblindi 23:44, 14. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

CC-Lizenzen vs. Markenrecht

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Von Wikipedia Diskussion:Lizenzvorlagen für Bilder hierher verschoben. @Yellowcard, Ireas, Gnom:

P.S.: Aus meiner (noch recht kurzen) Support-Team-Erfahrung kann ich übrigens berichten, dass erstaunlich viele Firmen bereit sind, ihr Logo frei zu lizensieren, wenn man sie darum bittet. Ich habe da gerade einen Fall mit einem Markenhersteller, der noch in der Schwebe ist – aber wennd as klppt könnte das durchaus eine Ausweichstrategie sein. // Martin K. (Diskussion) 14:59, 6. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Martin, diese Thematik bitte nochmal intern ansprechen. Das Thema ist schwierig und brenzlig; war auf den letzten ST-Workshops regelmäßig Diskussionspunkt. Ich bin mir unschlüssig, ob wir überhaupt freie Lizenzangebote der Firmen annehmen sollten, allein schon, weil sie regelmäßig nichtig ex tunc sein dürften: Dem einzelnen Mitarbeiter ist, selbst wenn er zu einer solchen Freigabe berechtigt ist, häufig nicht klar, was er damit anrichtet und wird von uns auch nicht entsprechend aufgeklärt. Creative Commons rät jedenfalls von der CC-lizenzierung von Unternehmenslogos deutlich ab, das war auch die Aussage von John Weitzmann auf dem vorletzten Workshop (den Vortrag habe ich selbst leider verpasst). Siehe auch hier, oder kurz: Es könnte sein, dass ein Unternehmen allein durch die freie Lizenzierung (Urheberrecht) die markenrechtlichen Ansprüche verliert. Ich habe das Thema vor ein paar Wochen nochmal auf der Mailinglist angesprochen, leider ohne Reaktion, wobei man das gern auch hier onwiki besprechen kann, es ist nämlich grundsätzlich nicht auf das Support-Team beschränkt (sondern betrifft dort eigentlich nur die operative Seite, aber nicht die grundsätzliche Entscheidung zum Vorgehen). Die Unternehmen proaktiv zu einer freien Lizenz zu verleiten, halte ich für einen Fehler, denn hier kämen dem Support-Team dann ganz sicher weitaus höhere Pflichten zur Aufklärung hinsichtlich des Markenrechts zu. Bitte tu das nicht ohne Rücksprache. Grüße, Yellowcard (D.) 15:42, 6. Mär. 2015 (CET)Beantworten
@Yellowcard: Ich vermute mal, dass bezog sich jetzt alles auf das P.S. und nicht auf den Vorschlag mit dem neunen Baustein?
Du hast natürlich recht. Auch wenn ich den Punkt aus der CC-FAQ noch nicht kannte, ist das ja auch der Grund, weshalb ich diese Bereitwilligkeit so erstaunlich finde.
Allerdings haben wir aktuell die Situation, dass in etlichen Textvorlagen und Mail-Bausteinen explizit drin steht, dass diese nur urheberrechtlich zu verstehen sind und marken-, geschmacksmuster und persönlichkeitsrechtliche Einordnungen völlig unberührt blieben?! Und auch die WMF hat scheinbar einen Weg gefunden, Ihre Markenrechte mit den CC-Lizenzen in Einklang zu bringen. Sollte das juristisch so nicht haltbar sein (was ich nicht einschätzen kann) müssten wir dringenst unser Empfehlungen und Vorlagen korrigieren. Ich bin daher sehr dafür, diese Frage an anderer Stelle weiter zuverfolgen. Wo schlägst Du vor? Mit der Causa Angewandte Kunst hat das ja nur mittelbar was zu tun... // Martin K. (Diskussion) 15:56, 6. Mär. 2015 (CET)Beantworten
[BK] Ich persönlich handhabe das so, dass ich Logofreigaben nur von leitenden Mitarbeitern, nach ausdrücklichem Hinweis auf die potentiell schwerwiegenden Rechtsfolgen dieser Erklärung und nach Bitte um Klärung mit der Rechtsabteilung bearbeite bzw. akzeptiere. Wer dann immer noch die Freigabe erteilen möchte – dem kann ich auch nicht mehr helfen. ireas (Diskussion) 15:59, 6. Mär. 2015 (CET)Beantworten
@Martin: Ja sorry – bezog sich auf das PS. Mit dem Baustein selber hatte das nichts zu tun. Wie das mit der CC-Lizenzierung des WMF-Logos in Einklang gebracht werden kann, ist aber eine sehr gute Frage, ich weiß es nicht. Vielleicht andere Rechtslage in den USA? ireas, wurde das im Weitzmann-Vortrag thematisiert? Der Workshop war Anfang 2014, ich glaube, die CC-Lizenzierung der WMF kam später? Vielleicht kann Gnom was dazu sagen?
@ Ireas: Das könnte ja der Königsweg sein. Vielleicht sollten wir dazu einen Freigabe- / Antworttext entwerfen, der diese Problematik mit umfasst (ggf. über WMDE mit anwaltlicher Hilfe)? Ich halte das qualitativ aber für einen großen Unterschied, ob wir trotz der Warnungen dann dem Willen des Unternehmens stattgeben oder ob wir das Unternehmen zunächst mal aktiv um die freie Lizenzierung bitten.
Und zum richtigen Diskussionsort: Das Operative ist zwar irgendwo Sache des Support-Teams, aber die grundsätzliche Frage würde ich auf das ST nicht beschränken. Auf WP:UF umziehen und über die ML einen Hinweis hinterlassen? Grüße, Yellowcard (D.) 16:07, 6. Mär. 2015 (CET)Beantworten
@Yellowcard: Wir hatten die Problematik an sich thematisiert, das Fazit war aber, dass in solchen Fällen keine freie Lizenzierung anzuraten ist. Die Freigabe der Wikimedia-Logos kam deutlich später; ich meine, erst nach der Wikimania. Ich suche den entsprechenden Blogpost, mein ICE-WLAN schwächelt aber gerade … ireas (Diskussion) 16:20, 6. Mär. 2015 (CET)Beantworten
So: Yana Welinder: Wikimedia Logos Have Been Freed!, 24. Oktober 2014, blog.wikimedia.org. Ohne Aussage zu den markenrechtlichen Aspekten, es wird nur auf die „historisch gewachsene“ Lizenzierung hingewiesen. Da ein geiwsser Lukas M. in dem Post namentlich erwähnt wird, haben wir aber vielleicht doch eine Chance auf Erleuchtung. ;) ireas (Diskussion) 16:26, 6. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Hi - bitte entschuldigt, dass ich hier erst jetzt mitlese. Es geht also, wenn ich das richtig verstehe, um die Frage, inwiefern die CC-Lizensierung eines Logos die daran bestehende Marke gefährdet. Ich weiß, dass das 1. grundsätzlich nichts miteinander zu tun hat, 2. dann aber doch, dass sich 3. die WMF trotzdem zur freien Lizensierung entschieden hat und, das ist das interessanteste, 4. mit dieser Entscheidung ziemlich aktiv an die Öffentlichkeit geht. Wie immer ist das Problem in jeder Rechtsordnung ein wenig anders. Ich kann folgendes vorschlagen: Bei Yana Welinder nachhaken und/oder die Rechtsfrage für das deutsche Recht mal ein bisschen recherchieren. So aus dem Kopf weiß ich das nämlich nicht mehr, ich habe das damals zwar für ungefähr 20 Länder nachgeschaut, aber es ist halt schon eine Weile her... Was ist gewünscht? Gruß, --Gnom (Diskussion) 08:33, 7. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Hi Gnom, vielen Dank – eine Nachfrage bei Yana Welinder (→ Senior Legal Counsel der WMF – für die, die es wie ich nachschauen müssten) würde uns da sicher einen Schritt weiter bringen. Für uns ist alledings vor allem die Rechtslage für die DACH-Länder interessant, da wir von Unternehmen aus diesen Ländern potentiell Freigaben für ihre Logos bekommen könnten (genauso natürlich Sportvereine und wer sonst noch so alles Logos führt). Da wäre vielleicht eine Anfrage über Kasia Odrozek an JBB sinnvoll? Für uns wäre halt interessant: Sollten wir a) freie Lizenzierungen von Unternehmenslogos nach einem Hinweis auf die Besonderheiten generell annehmen und b) falls ja, sollten wir auch aktiv um solche Lizenzierungen bitten? Grüße, Yellowcard (D.) 12:32, 7. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Frei assoziiert: Vermute mal, Probleme treten erst dann auf, wenn jemand fremde Logos usw. wie eine Marke gebraucht (nannte man jedenfalls früher markenmäßiger Gebrauch). Das kann allerdings nach der Ansicht des EuGH in einem bestimmten Fall auch schon der Verkauf von zuordnenbaren Fanschals eines Vereins sein (Rechtssache C-206/01). Dann müsste eventuell sogar der Markeninhaber vorgehen, damit er keine Markenrechte nicht verliert.
Vielleicht kann man für die Logos usw. ein eigenes Feld für Markenrechte einrichten, vielleicht sogar der Kopplung mit Warnhinweis?--Pistazienfresser (Diskussion) 13:33, 7. Mär. 2015 (CET)Beantworten
@Yellowcard: Meintest Du so etwas wie Verwirkung durch Duldung? Vgl.: Thüringer Oberlandesgericht (= OLG Jena), Urteil vom 4. Mai 2011 – 2 U 469/10 – Musikveranstaltung, GRUR-RR 2012, 113-119 (weitere Links aber offenbar keine kostenlosen Volltexte bei dejure).--Pistazienfresser (Diskussion) 14:09, 7. Mär. 2015 (CET)Beantworten
@Pistazienfresser: Ich habe keinen Volltextzugang für dejure, aber „Verwirkung durch Duldung“ dürfte exakt das Problem beschreiben. Denn: Mit einer freien Lizenzierung erlaubt der Rechteinhaber auf urheberrechtlicher Ebene Dritten potentiell die Nachnutzung. Er gibt also gewisse Mittel auf (wenn auch abseits des Markenrechts), seine Rechte am Logo durchsetzen zu können. Es wäre jetzt ein nachvollziehbarer Umkehrschluss, dass man hiervon auf eine Verwirkung der Rechte schließen könnte. Falls Du Zugriff auf dejure / juris hast, kannst Du ja mal schauen, ob eine solche Analogie aus dem Urteil abzuleiten wäre? Der Leitsatz / Tenor über Jurion (kostenfrei zugänglich) lässt das zumindest erahnen, auch wenn die Fälle mglw. schwierig zu vergleichen sind. Grüße, Yellowcard (D.) 20:16, 7. Mär. 2015 (CET)Beantworten
  1. Das Urheberrecht dürfte (jedenfalls nach kontinetaleuopäischer Tradition) sowieso eher beim Designer vom Logo liegen, der Markeninhaber hat vermutlich nur ein (ausschließliches?) Nutzungsrecht, soweit die beiden nicht identisch sind...
  2. Das Urteil vom OLG Jena ist auch noch nicht rechtskräftig, sondern bei juris steht sogar „anhängig BGH, Az: I ZR 94/11“ - einen Termin konnte ich im Pressebereich des BGH auch noch nicht finden. Darum finde ich die Entscheidung wohl auch noch nicht direkt beim OLG Jena: http://www.thueringen.de/th4/olg/entscheidungen/
  3. Die Entscheidungen betreffen fast nie genau den selben Sachverhalt, sonst bräuchte man ja keine RAe/Juristen zum Beraten... Das mit dem OLG Jena war mir nur spontan eingefallen, weil ich die Entscheidung erst kürzlich gelesen habe und weil ich das mit den Konzertnamen recht lustig fand.
  4. Vermute mal, hier könnte § 21 MarkenG (zumindest als Ausgangspunkt für ein Suchen) einschlägig sein (siehe die ca. 108 Entscheidungen dazu bei dejure hinter dem verlinkten §...) - entweder Absatz 2 oder indirekt Absatz 4 mit dem Verweis auf das (noch immer anwendbare) allgemeine Rechtsinstitut der Verwirkung. Ersetzt aber wohl nicht die (konkrete und längere) Prüfung durch einen bzw. mehrere RAe oder auch nur den Blick in ein paar Kommentare oder Handbücher zum Markenrecht (bzw. den Rechten zumindest der DACH-Länder und dem in D und Ö zu Grunde liegenden EU-Recht bzw. vielleicht noch ein paar internationale Abkommen...).
  5. Vielleicht könnte man das Thema (und ähnliche) ja mal bei einem Art Seminar durchkauen. --Pistazienfresser (Diskussion) 21:46, 7. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Vielen Dank. Ich glaube, hier wäre die Einschätzung eines Rechtsanwalts in Form eines Memorandums oder Rechtsgutachtens sehr hilfreich. Da zu diesem Themenbereich schon einmal ein hilfreiches Memorandum von Dr. Ansgar Koreng verfasst wurde und diese Problematik ja auf der damaligen Problematik aufbaut (Annahme der Schutzfähigeit der Mehrzahl von Logos → Notwendigkeit von freien Lizenzen gemäß unserer Projektgrundsätze → mögliche Kollision mit Markenrecht), kann ich mir gut vorstellen, dass WMDE die Anfertigung unterstützen würde. Wenn es hier keine Einwände gibt, würde ich dort in den nächsten Tagen mal anfragen.
@Pistazienfresser: Einmal mehr vielen Dank. Zu 1: Das ist richtig, dennoch eine Fragestellung auf „urheberrechtlicher Ebene“ (§ 31 UrhG). Das Unternehmen dürfte in den allermeisten Fällen ein ausschließliches Nutzungsrecht innehaben. Grüße, Yellowcard (D.) 12:34, 8. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Ich habe mal bei Yana Welinder nachgefragt. Vor einer Gutachtenanfrage an den Verein sollten wir die Antwort abwarten und dann die Fragestellung an den Gutachter hier diskutieren. Danke und Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:38, 8. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Ich muss leider mit leeren Händen zurückkommen, und das wohl zu recht: Die Beantwortung meiner Frage wäre Rechtsberatung für Dritte, weshalb uns die WMF keine Auskunft geben kann. Gruß, --Gnom (Diskussion) 08:39, 11. Mär. 2015 (CET)Beantworten
@Gnom: Danke für Deine Mühe. So recht verstehe ich die Negativantwort nicht: Es ging doch eigentlich bloß um die Gedanken, ob man mit der freien Lizenzierung seine Stellung bei der Verteidigung der Marke nicht verschlechtert. Rechtsberatung für Dritte kann ich da, vor allem wegen der abstrakten Frage, nicht erkennen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass da eher aus strategischen Gründen nicht drauf geantwortet wird. Wie dem auch sei, ich würde dann mal die Anfrage bzgl. eines Gutachtens / Memoratoriums vorbereiten, die wir dann an WMDE mit der Bitte um fachliche Beantwortung weitergeben könnten. Yellowcard (D.) 09:18, 11. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Sammlung Fragen für Memorandum

Ich würde die Fragen möglichst einfach halten, uns reichen ja einfache Antworten, aus denen wir Handlungsoptionen für uns herleiten. Bis ins letzte Detail muss die Frage aus unserer Sicht nicht abgehandelt werden, sondern bloß grundsätzlich. Erste Vorschläge mit der Bitte um Anpassung, Kritik, Erweiterung:

  1. Kann die Einräumung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten gegenüber allen Dritten (wie es durch eine freie Lizenzierung passiert) durch den Rechteinhaber als „Verwirkung durch Duldung“ der Markenrechte fungieren? Wird durch eine freie Lizenzierung auf urheberrechtliche Ebene die Verteidigung der Markenrechte unter Umständen erschwert?
  2. Gibt es Aufklärungspflichten hinsichtlich der Folgen für das Markenrecht, wenn wir eine freie Lizenzierung entgegennehmen wollen?
  3. Welche Pflichten könnten uns (d.h. insb. das Support-Team, das die Anfragen bearbeitet, aber auch jeden Wikipedianer) obliegen, wenn wir aktiv auf Unternehmen zugehen und für die freie Lizenzierung eines Logos werben?

Das wäre erstmal das, was mir einfällt. Grüße, Yellowcard (D.) 09:18, 11. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Wollen wir diese Frage nicht erst einmal selbst versuchen, für uns beantworten? Zur zweiten Frage erlaube ich mir mal einen Versuch: Ja, §§ 241 II, 311 Abs. 2 Nr. 3, III BGB. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:52, 11. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Ja natürlich, das wäre doch umso besser. Ich als Nichtjurist kann mit Deiner Antwort allerdings nichts anfangen. Grüße, Yellowcard (D.) 12:36, 11. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Meint Ihr Aufklärungspflichten dem Lizenzgeber oder den potentiellen Lizenznehmern gegenüber?
Strenggenommen haben wir (als Wikipedia) abgesehen von der Nutzung in unserer Enzyklopädie (die aus markenrechtlicher Sicht ziemlich unproblematisch sein dürfte) ja keinerlei vertragliche Beziehung zu einen der beiden. Und auch in der Kommunikation betonen wir immer, dass das alles völlig unverbindlich ist und natürlich keine Rechtsberatung darstellt. Natürlich sollte man nicht vorsätzlich etwas falsches behaupten (darum geht's hier ja), aber ich glaube nicht, dass wir als Nicht-Vertragspartner juristisch gesehen irgendwelche Pflichten haben. // Martin K. (Diskussion) 10:18, 18. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Dem Lizenzgeber gegenüber. Und so ganz unseren Kopf aus der Schlinge ziehen können wir wohl dann nicht mehr, wenn wir es sind, die den Freigabebaustein auf die Dateibeschreibungsseite schreiben. Grüße, Yellowcard (D.) 09:48, 19. Mär. 2015 (CET)Beantworten
@Martin K.: Das BGB ist da etwas strenger, in dem es unter bestimmten Voraussetzungen (die ich nicht zwingend als gegeben ansehe, aber man kann es in Betracht ziehen) auch Dritten, die nicht Vertragspartei werden, vorvertragliche Aufklärungspflichten auferlegt, siehe § 311 Abs. 3 BGB. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:06, 19. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Temporärkopien

Auf der Diskussionsseite der Vorlage:Temporärkopie wird diskutiert, wie lange solche Kopien (ohne Versionsgeschichte, aber mit Permanentlink) erhalten bleiben können bzw. ob sie überhaupt gelöscht werden sollten. Kann dort bitte jemand vorbeischauen? Diskussion hier: Vorlage Diskussion:Temporärkopie --mfb (Diskussion) 17:17, 20. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Ich habe dort soeben geantwortet. Gruß, Yellowcard (D.) 18:55, 24. Mai 2015 (CEST)Beantworten

KZ-Häftlingsfotos

Wer konstruktive Vorschläge zum Urheberrechtsstatus von offiziellen KZ-Aufnahmefotos von Häftlingen hat, möge sich auf c:Commons:Village_pump/Copyright#Photos_von_KZ-Haeftlingen (auch auf deutsch) äußern. --Túrelio (Diskussion) 08:18, 21. Mai 2015 (CEST)Beantworten

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Oddelek_glasbil_v_veleblagovnici_Dom_1960.jpg

Hi! Ich verstehe nicht, was die Angaben über das Copyright in letzter Konsequemz für mich bedeutet, wenn ich das Bild in einer Internet-Veröffentlichung oder einem in Deutschland gedruckten Werk benutzen will. Ist es Publik Domain oder nicht?

Danke --2.245.181.138 16:53, 24. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Drei Gedanken dazu:
  1. Es scheint so, dass Fotos in Slowenien bis zum 29. April 1995 25 Jahre nach ihrer Veröffentlichung gemeinfrei wurden. Fotos, die zu diesem Stichtag nach dieser Regelung gemeinfrei waren, blieben das dann auch; es erfolgte keine Erneuerung des Schutzes durch die Gesetzesänderung zum genannten Stichtag. Dies wird für das vorliegende Foto wohl behauptet.
  2. Für Deutschland gilt grundsätzlich gemäß Schutzlandprinzip das deutsche Urheberrecht. Demnach wäre das Foto erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers gemeinfrei. (Handelt es sich um ein anonymes Werk, ist es bereits 70 Jahre nach Veröffentlichung bzw. nach Herstellung, falls es nicht veröffentlicht wurde, gemeinfrei.)
  3. Da Slowenien mittlerweile EU-Mitglied ist, wird kein Schutzfristenvergleich zwischen Slowenien und Deutschland vorgenommen, ich sehe also keinen Grund für die Einschränkung der Schutzfristen nach deutschem Recht. Meiner Auffassung nach ist dieses Foto daher ohne Genehmigung des Rechteinhabers nicht in Deutschland nutzbar.
Grüße, Yellowcard (D.) 17:15, 24. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Seh ich auch so. Bei uns (D-A-CH) ist das Bild noch geschützt. --Bobo11 (Diskussion) 11:23, 25. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Wäre das dann nicht ein Kandidat für unser in letzter Zeit häufig diskutierten DACH-Warnbausteine, welchen man auf der lokalen Bildbeschreibungsseite einbinden könnte? Mit Verweis auf diese Diskussion. --Quedel Disk 20:10, 25. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Standbild eines handgeschriebenen Filmtitels

Hallo und guten Morgen. Erreicht das Standbild eines handgeschriebenen Film(zwischen)titels aus den 20ern Schöpfungshöhe oder wäre er gemeinfrei? Im engeren Sinne (und natürlich im Eigeninteresse) ziele ich auf den Filmtitel zu L’Étoile de mer bzw. hier zu sehen: [5] (bisschen vorspulen) ab. Ich bräuchte den Screenshot (also keine der anderen Filmszenen) zur Bebilderung. Ich habe da keine Ahnung. Danke, VG + frohe Pfingsten --Sister Ray 11:05, 25. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Die Schrift selber ist normale (Norm-)Handschrift, und keine künstlerische Schönschrift. Der Inhalt ist minimal, sprich ich sehe da bisschen ein Problem dem eine schöpferische Eigenleistung zu sprechen zu können. Warte wir noch eien Zweitmeinung ab, ich seh durchaus die Möglichkeit diesen handgeschreiben Titel zu verwenden. --Bobo11 (Diskussion) 11:20, 25. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Danke Dir. Ich warte noch. VG --Sister Ray 17:44, 25. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Alles im grünen Bereich. Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:33, 25. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Super, ich danke euch :) VG, --Sister Ray 07:01, 26. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Bilderfrage - Carl Hartlaub

Hier ist eine Frage zu Bildrechten aufgetaucht. Könnte dort bitte ein Sachkundiger vorbeischauen? Danke. --tsor (Diskussion) 18:12, 25. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Habe dort geantwortet und die Diskussion auf dem Schirm. Gruß Yellowcard (D.) 09:32, 26. Mai 2015 (CEST)Beantworten

File:Chatham Square 1905.jpg

Hallo, kann ich dieses Bild verwenden? Laut Commons ist der Urheber unbekannt und Benutzer:Yellowcard schreibt drei Abschnitte drüber, dass „anonyme“ Bilder auch einfach 70 Jahre nach Veröffentlichung bzw. Herstellung frei sind. Greift diese Regelung hier? -- etrophil44 22:47, 25. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Hallo Metrophil44, Anonyme Werke sind etwas anderes als Verwaiste Werke. Nur, weil ein Urheber heute nicht mehr ermittelt werden kann, heißt das nicht, dass es sich um ein anonymes Werk gehandelt hat. Erst Recht heißt das nicht, dass sich der Urheber nicht in den 70 Jahren nach der Veröffentlichung zu seinem Werk bekannt hat, wodurch der Status als anonymes Werk nachträglich weggefallen sein könnte und die normale Regelschutzfrist des Urheberrechts greift. Kurzum (das schrieb ich in den letzten 24 Stunden dreimal, ich muss also mal eine Merkseite zu der Problematik erstellen ein lächelnder Smiley ): Die Norm zu anonymen Werken hört sich erst einmal sehr praktisch an, bei nährerer Betrachtung bietet sie aber so viele Fallstricke, dass sie nur unter großen Gefahren nutzbar ist. Wir lehnen die Nutzung dieser Norm hier daher ab.
Zu den verwaisten Werken: Wenn trotz ausführlicher Recherche kein Urheber ermittelt werden kann, kommen zwei pragmatische Regelungen zur Nutzung in der deutschsprachigen Wikipedia in Frage: Wenn das Bild vor mehr als 100 Jahren hergestellt oder vor dem Jahr 1923 veröffentlicht (Nachweispflicht) wurde, kann es hier genutzt werden. Ersteres scheint auf den ersten Blick bei dem verlinkten Bild der Fall zu sein, wenn es von 1905 stammt. Der passende Baustein wäre {{Bild-PD-alt-100}}. Wie das wie in diesem Fall bei einer Commons-Datei, die keinen für die de.wp gültigen Lizenzbaustein enthält, sinnvollerweise dokumentiert wird, weiß ich allerdings nicht. Grüße, Yellowcard (D.) 09:31, 26. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Lizenzierte Nutzung

Als Vergleichstext zur Matura erwäge ich einen Auszug aus Herwig Seeböcks Häfenelegie wiederzugeben.

Unter http://de.wikipedia.org/wiki/Herwig_Seeb%C3%B6ck finde ich ganz unten den Hinweis "Der Text ist unter der Lizenz „Creative Commons Attribution/Share Alike“ verfügbar"

Unter http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Lizenzbestimmungen_Creative_Commons_Attribution-ShareAlike_3.0_Unported finde ich jedoch keinen Button / keine Möglichkeit, der Lizenz zuzustimmen und kann daher den Text NICHT einsehen.

Bitte um Hilfe, vielen Dank! (nicht signierter Beitrag von 194.96.33.75 (Diskussion) )

Hallo Unbekannter,
du stimmst einer CC-Lizenz nicht dadurch zu, dass du auf irgendetwas draufklickst, sondern dass du die Bedingungen erfüllst, an die Lizenz geknüpft ist. D.h. bei üblichen CC-BY-Lizenzen, dass du den/die Urheber angibst und die Lizenz nennst bzw. darauf verlinkst. Praktische Hinweise zur Nutzung findet du hier: Wikipedia:Weiternutzung#Weiternutzung_von_Text. --Túrelio (Diskussion) 14:37, 26. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Ich glaube, dass der unbekannte Fragesteller den Hinweis falsch verstanden hat: Er schreibt ja, dass er erwäge, "einen Auszug aus Herwig Seeböcks Häfenelegie wiederzugeben" - diese Elegie von Seeböck hat aber nichts mit unserem Wikipedia-Text und seiner Lizenz zu tun. Meine Vermutung ist, dass der Fragesteller meinte, "Der Text ist unter der Lizenz „Creative Commons Attribution/Share Alike“ verfügbar" beziehe sich auf Texte von Seeböck und nun bei den Lizenzbestimmungen nach diesen Texten sucht. An den Fragesteller: Die Texte des 2011 verstorbenen Seeböck sind hier nicht vorhanden und meines Wissens auch nicht frei lizenziert, siehe aber auch Zitate und Urheberrecht. Die Lizenzbestimmungen beziehen sich auf die Texte der Wikipedia. Gestumblindi 03:38, 28. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Eigene Wiki

Ich habe eine Frage zur verwendung von Wikipediaartikelen auf anderen Wikis. Ich weiß die Frage mag hier nicht wirklich hingehören, aber von all den Portalen und Themen hat dieses hier noch am Besten gepasst denke ich.

Es geht darum dass ich eine engl. sprachige Wiki zum Thema technologische Singularität erstellen will, und nun fragen wollte ob es erlaubt ist wikipediaartikel dort hin zu übertragen um diese dann als Grundlage für das Lemma zu haben auf welchen man aufbauen kann, oder ist so etwas nicht erwünscht? Wenn dies möglich ist, wie muß man die Artikel kennzeichnen?

(Wenn es geht wird vermutlich ausser Grunddaten zum Lemma nicht viel vom Artikel so bleiben wie es ist.) --A941 (Diskussion) 20:55, 26. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Die Artikel von Wikipedia sind unter der Creative Commons-Lizenz CC BY-SA 3.0 veröffentlicht, das heißt, du kannst die Artikel übernehmen, musst aber nachweisen wer das bereits vorhandene geschrieben hat (by), das geht am Besten mit einem Link zur Versionsgeschichte und du musst die gleiche Lizenz verwenden, bzw. eine bei denen keine Rechte verloren gehen (same) -- etrophil44 21:44, 26. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Also das beste ist wenn ich die Versionsgeschichte eben dort in der neuen Wiki verlinken kann und die gleiche Lizenz angebe. --86.56.188.16 00:56, 27. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Musik bei Aufstiegsfeier

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich eines Videos, das ich bei der Aufstiegsfeier von Arminia Bielefeld erstellt habe. Dort wird die Vereinshymne gesungen und im Hintergrund läuft ein Playback des Liedes. In meinen Augen kann ich das Video so nicht unter einer freien Lizenz veröffentlichen, weil darin urheberrechtlich geschütztes Material vorkommt. Wie bewertet Ihr diesen Sachverhalt?

Danke für eure Hilfe.

Grüße

Andy (Diskussion) 10:55, 28. Mai 2015 (CEST)Beantworten

@Andy1982: Das siehst Du richtig: Selbst wenn die Hymne selbst aus Altersgründen gemeinfrei wäre (alt genug ist die Arminia ja) wäre das Arangement und die Aufführung geschützt. Womit Dir folgende Möglichkeiten blieben:
  • Ein Film ohne oder mit anderem (freien) Ton
  • Eine Freigabe (Der Text müsste natürlich auf Musik und Film umgeschrieben werden) des Urhebers bzw. Rechteinhabers der Hymne in dieser Aufnahme (ggf. über den Verein zu erfragen).
Falls das Video im Stadion entstanden ist, solltest Du zudem mit dem Versin abklären ob dessen Veröffentlichung auch aus Hausrechtlicher Sich in Ordnung ist. // Martin K. (Diskussion) 11:27, 28. Mai 2015 (CEST)Beantworten
Hi Martin, danke für Deine Antwort. Genau an diese beiden Möglichkeiten hatte ich ebenfalls gedacht. Das Lied ist leider erst in den 1990er Jahren eingeführt worden und daher noch weit von der Gemeinfreiheit entfernt. Gefilmt wurde es vom Rathausbalkon aus, zeigt also einen öffentlichen Raum. Ich denke, dass ich es zunächst ohne Ton veröffentlichen werde und den Urheber für die Version mit Ton um eine gesonderte Freigabe bitte. Grüße Andy (Diskussion) 13:38, 28. Mai 2015 (CEST)Beantworten