„Volljährigkeit“ – Versionsunterschied

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== Schweiz ==
== Schweiz ==
In der [[Schweiz]] liegt das Alter der ''Mündigkeit'' seit dem 1.&nbsp;Januar 1986 gemäß Art. 14 [[Zivilgesetzbuch|ZGB]] bei 18 Jahren.<ref>[http://www.admin.ch/ch/d/sr/210/a14.html Art. 14 ZGB]</ref> Vorher lag es bei 20 Jahren .
In der [[Schweiz]] liegt das Alter der ''Mündigkeit'' seit dem 1.&nbsp;Januar 1996 gemäß Art. 14 [[Zivilgesetzbuch|ZGB]] bei 18 Jahren.<ref>[http://www.admin.ch/ch/d/sr/210/a14.html Art. 14 ZGB]</ref> Vorher lag es bei 20 Jahren .


== Andere Länder ==
== Andere Länder ==

Version vom 5. Februar 2009, 16:33 Uhr

Die Volljährigkeit bzw. Mündigkeit, selten (besonders in Österreich) auch als Großjährigkeit oder Majorennität bezeichnet, ist das Lebensalter, ab dem eine Person juristisch als erwachsen gilt.

Deutschland

In Deutschland wird die Volljährigkeit mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erlangt. Dies ist in § 2 des BGB geregelt.[1]

Damit wird die Person voll geschäftsfähig und erhält das passive Wahlrecht. Das aktive Wahlrecht erlangt eine Person, unabhängig von der Festlegung der Volljährigkeit, mit der Vollendung des 18. Lebensjahres (Art. 38 (2) GG).[2] Strafrechtlich wird eine Person zwischen dem 18. und dem 21. Geburtstag als Heranwachsender angesehen, auf die das Jugendstrafrecht oder das allgemeine Strafrecht angewendet werden kann. Außerdem darf die volljährige Person ohne Erlaubnis der Sorgeberechtigten oder des Familiengerichts heiraten.

Die Volljährigkeit wurde in Deutschland durch ein Reichsgesetz vom 17. Februar 1875 auf 21 Jahre festgelegt. Seit dem 1. Januar 1900 regelte dies das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), § 2, gleichen Inhalts. Weiterhin legte § 3 fest, dass durch das Personenstandsgericht Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet hatten, die Volljährigkeit zugesprochen werden konnte; Rechte und Pflichten ergaben sich dementsprechend schon früher. Vor 1875 trat sie in vielen Gegenden Deutschlands erst mit 25 Jahren ein.

Am 1. Januar 1975 wurde das Alter der Volljährigkeit in der Bundesrepublik Deutschland von zuvor 21 Jahren auf 18 Jahre herabgesetzt. In der DDR war dies bereits am 17. Mai 1950 mit dem Gesetz über die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters geschehen.

Österreich

In Österreich wurde das Alter der Volljährigkeit (§21 ABGB) am 1. Juli 1973 von 21 auf 19 und am 1. Jänner 2001 von 19 auf 18 Jahre per Gesetz herabgesetzt.[3]

Schweiz

In der Schweiz liegt das Alter der Mündigkeit seit dem 1. Januar 1996 gemäß Art. 14 ZGB bei 18 Jahren.[4] Vorher lag es bei 20 Jahren .

Andere Länder

Übersicht

Gemäß dem New Yorker Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989 beginnt die Volljährigkeit mit 18 Jahren, sofern das auf das Kind anzuwendende Recht nicht schon früher eintritt. Einzelstaatliche Gesetze sehen die Volljährigkeit ab folgendem Alter vor:


StaatVolljährigkeit mit
Afghanistan18
Ägypten21
Albanien18
Algerien19
Angola18
Argentinien21
Armenien18
Aserbaidschan18
Australien18
Bahamas18
Bahrain21
Barbados18
Belarus18
Belgien18
Bhutan18
Bolivien18
Bosnien und Herzegowina18
Brasilien18,
Wahlberechtigung mit 16
Brunei18
Bulgarien18
Burundi21
Chile18
Dänemark18
Deutschland18
Dschibuti18
Dominika18
Dominikanische Republik18
Ekuador18
El Salvador18
Elfenbeinküste21
Estland18
Fidschi18
Finnland18
Frankreich18
Gabun18
Gibraltar18
Griechenland18
Guatemala18
Guinea21,
vorher bei Heirat
Guyana18
Honduras21
Hong Kong18
Indien18
Indonesien18
Iran18
Irland18
Island18
Italien18
Jamaika18
Japan20
Jemen18
Kambodscha18
Kamerun21
Kanada18 bis 19
(je nach Provinz)
Katar18
Kenia18
Kirgisistan16
Kolumbien18
Kongo (DR)18
Kroatien18
Kuba18
Laos18
Lesotho21
Lettland18
Libanon18
Liechtenstein18

StaatVolljährigkeit mit
Litauen18
Luxemburg18
Macau18
Malaysia18,
Wahlberechtigung ab 21
Malta18
Mauretanien18
Mazedonien18
Mexiko18
Moldawien18
Monaco21
Mosambik18
Namibia21
Nepal16
Neuseeland18
Niederlande18
Norwegen18
Oman18
Österreich18,
vorher bei Heirat,
Wahlrecht ab 16
Pakistan18 bei Männern,
16 bei Frauen
Panama18
Paraguay18
Peru18
Philippinen21,
vorher bei Heirat
Polen18
Portugal18
Puerto Rico18
Ruanda18
Rumänien18
Russland18
Saudi-Arabien18
Schweden18
Schweiz18
Senegal18
Serbien18
Seychellen18
Sierra Leone21
Singapur21
Slowakei18
Slowenien18
Spanien18
St. Kitts und Nevis18
Sudan18
Südafrika18
Südkorea20
Swasiland21
Syrien18
Tadschikistan17
Taiwan20
Tansania18
Thailand20
Trinidad und Tobago18
Tschechische Republik18
Türkei18
Tunesien20
Turkmenistan16
Ukraine18
Ungarn18
Uruguay18
Usbekistan16
Venezuela18
Vereinigte Staaten18 bei der Anwendung von Bundesgesetzen,
unterschiedlich bei der Anwendung der Gesetze der Bundesstaaten
Vereinigtes Königreich18,
in Schottland 16
Vietnam18
Zypern18

Vereinigte Staaten

In den Vereinigten Staaten wird das Alter der Volljährigkeit vom Bund, den Bundesstaaten und den Territorien festgelegt. In den meisten Bundesstaaten und Territorien und bei Anwendung von Bundesgesetzen liegt es bei der Vollendung des 18. Lebensjahres. Besondere Regelungen bestehen in:

Siehe auch

Quellen

  1. § 2 BGB
  2. Art. 38 (2) GG
  3. Onlinelehrbuch Zivilrecht, Kapitel 4, A.II.5
  4. Art. 14 ZGB