Richtlinie 2007/60/EG über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken

Durch das Hochwasser im April 2006 überflutete Altstadt von Hitzacker

Die Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (2007/60/EG) (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie) ist eine Richtlinie, die einen einheitlichen Rahmen für den Umgang mit dem Hochwasserrisiko innerhalb der EU vorgibt.

Ziel der Richtlinie ist die Verringerung der nachteiligen Folgen von Hochwasser für vier Schutzgüter:

Zum 1. März 2010 erfolgte für Deutschland die Übersetzung der Richtlinie in nationales Recht durch Abschnitt 6 im Wasserhaushaltsgesetz (§ 72 WHG ff.)

Bei der Umsetzung sind die Mitgliedstaaten an eine dreistufige Vorgehensweise gebunden. In der ersten Stufe mussten bis zum 22. Dezember 2010 die Gebiete oder Gewässerabschnitte mit signifikantem Hochwasserrisiko festgelegt werden. Für die vorher definierten Risikogebiete bzw. Risikogewässer müssen darauf aufbauend bis zum 22. Dezember 2013 Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten erstellt werden. Eine Hochwassergefahrenkarte zeigt das flächenhafte Ausmaß der Überschwemmung, die Wassertiefen und ggf. die Fließgeschwindigkeiten. Eine Hochwasserrisikokarte zeigt die Flächennutzung, die Anzahl der Einwohner, Schutzgebiete und Kulturgüter in den potenziell betroffenen Gebieten. Die Karten nehmen dabei auf verschiedene Szenarien Bezug, die über ihre Eintrittswahrscheinlichkeit definiert werden: Häufige, mittlere und seltene Hochwasserereignisse. Die dritte Umsetzungsstufe ist die Erarbeitung von Plänen für das Hochwasserrisikomanagement, die Ziele zur Verringerung des Hochwasserrisikos und Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele enthalten sollen. Die Pläne sind bis zum 22. Dezember 2015 fertigzustellen und sollen auf alle Handlungsfelder der Hochwasservorsorge Bezug nehmen. An der Erarbeitung sollen interessierte Stellen beteiligt werden.

Die Risikobewertung, Karten und Pläne sind alle sechs Jahre zu überprüfen und an neue Erkenntnisse anzupassen.