„Polizeifahrzeug“ – Versionsunterschied

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Polizeiliche Lage
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Zu einem überwiegenden Teil sind sämtliche Fahrzeuge mit blauer [[Rundumkennleuchte]] und [[Folgetonhorn]], [[BOS-Funk]]geräte sowie [[Anhaltesignalgeber]] ausgestattet.
Zu einem überwiegenden Teil sind sämtliche Fahrzeuge mit blauer [[Rundumkennleuchte]] und [[Folgetonhorn]], [[BOS-Funk]]geräte sowie [[Anhaltesignalgeber]] ausgestattet.
In anderen Nationen sind auch andere Lichter- und Schallführungen als das in Deutschland bekannte „Blaulicht“ (Rundumkennleuchte) und das ebenfalls in Deutschland bekannte „Martinhorn“ (Folgetonhorn) gebräuchlich.
In anderen Nationen sind auch andere Lichter- und Schallführungen als das in Deutschland bekannte „Blaulicht“ (Rundumkennleuchte) und das ebenfalls in Deutschland bekannte „[[Martinshorn]]“ (Folgetonhorn) gebräuchlich.


Im Sinn der vom Gesetzgeber getroffenen Definitionen zählen auch [[Polizeihubschrauber]] (als [[Luftfahrzeug]]) sowie [[Patrouillenboot|Boote]] und [[Schiff]]e (als [[Wasserfahrzeug]]) der [[Wasserschutzpolizei|Polizei]]en bzw. [[Küstenwache]]n zu den Polizeifahrzeugen. Allerdings ist bei Küstenwachen zu beachten, dass diese in vielen Staaten nicht unbedingt der Polizei, sondern der Marine, dem Zoll oder den Finanzbehörden zugehörig sind und selbst in Deutschland die Küstenwache lediglich durch eine definierte Zusammenarbeit zwischen [[Landespolizei|Länder-]] und Bundespolizeien, [[Zoll (Behörde)|Zoll]], [[Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie]] sowie der Fischereiaufsicht entstanden ist. In dem Sinne ist nicht jedes [[Wasserfahrzeug]] der Küstenwache, obwohl die Küstenwache immer auch [[Schifffahrtspolizei|schifffahrtspolizei]]liche Aufgaben wahrzunehmen hat und durchsetzen darf, ein Polizeifahrzeug.
Im Sinn der vom Gesetzgeber getroffenen Definitionen zählen auch [[Polizeihubschrauber]] (als [[Luftfahrzeug]]) sowie [[Patrouillenboot|Boote]] und [[Schiff]]e (als [[Wasserfahrzeug]]) der [[Wasserschutzpolizei|Polizei]]en bzw. [[Küstenwache]]n zu den Polizeifahrzeugen. Allerdings ist bei Küstenwachen zu beachten, dass diese in vielen Staaten nicht unbedingt der Polizei, sondern der Marine, dem Zoll oder den Finanzbehörden zugehörig sind und selbst in Deutschland die Küstenwache lediglich durch eine definierte Zusammenarbeit zwischen [[Landespolizei|Länder-]] und Bundespolizeien, [[Zoll (Behörde)|Zoll]], [[Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie]] sowie der [[Fischereiaufsicht]] entstanden ist. In dem Sinne ist nicht jedes [[Wasserfahrzeug]] der Küstenwache, obwohl die Küstenwache immer auch [[Schifffahrtspolizei|schifffahrtspolizei]]liche Aufgaben wahrzunehmen hat und durchsetzen darf, ein Polizeifahrzeug.


Siehe auch die Hauptartikel [[Küstenwache]] und [[Küstenwache des Bundes|Koordinierungsverbund Küstenwache]].
Siehe auch die Hauptartikel [[Küstenwache]] und [[Küstenwache des Bundes|Koordinierungsverbund Küstenwache]].

Version vom 31. Juli 2010, 05:09 Uhr

Deutscher Streifenwagen in blau-silberner Farbgebung

Polizeifahrzeuge sind Dienstfahrzeuge der Polizei. Sie zählen zu den Führungs- und Einsatzmitteln. Die überwiegende Anzahl der Polizeifahrzeuge sind uniformierte Einsatzfahrzeuge, die auch verkehrsrechtliche Sonderrechte in Anspruch nehmen können.

Sie sind ein unentbehrliches Arbeitsmittel im Streifendienst sowie bei der Bewältigung von polizeilichen Lagen.

Einsatzfahrzeuge

Verschiedene Polizeieinsatzfahrzeuge
Lautsprecherkraftwagen

Sonstige Fahrzeuge

Dabei ist zu unterscheiden, ob diese uniformiert (Anstrich und Aufschrift) oder zivil ausgestaltet sind. Allerdings ist ein Polizeifahrzeug auch dann ein solches, wenn es in zivil verwendet wird.

Zu einem überwiegenden Teil sind sämtliche Fahrzeuge mit blauer Rundumkennleuchte und Folgetonhorn, BOS-Funkgeräte sowie Anhaltesignalgeber ausgestattet. In anderen Nationen sind auch andere Lichter- und Schallführungen als das in Deutschland bekannte „Blaulicht“ (Rundumkennleuchte) und das ebenfalls in Deutschland bekannte „Martinshorn“ (Folgetonhorn) gebräuchlich.

Im Sinn der vom Gesetzgeber getroffenen Definitionen zählen auch Polizeihubschrauber (als Luftfahrzeug) sowie Boote und Schiffe (als Wasserfahrzeug) der Polizeien bzw. Küstenwachen zu den Polizeifahrzeugen. Allerdings ist bei Küstenwachen zu beachten, dass diese in vielen Staaten nicht unbedingt der Polizei, sondern der Marine, dem Zoll oder den Finanzbehörden zugehörig sind und selbst in Deutschland die Küstenwache lediglich durch eine definierte Zusammenarbeit zwischen Länder- und Bundespolizeien, Zoll, Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie sowie der Fischereiaufsicht entstanden ist. In dem Sinne ist nicht jedes Wasserfahrzeug der Küstenwache, obwohl die Küstenwache immer auch schifffahrtspolizeiliche Aufgaben wahrzunehmen hat und durchsetzen darf, ein Polizeifahrzeug.

Siehe auch die Hauptartikel Küstenwache und Koordinierungsverbund Küstenwache.

Weiterführende Informationen

Commons: Polizeifahrzeuge – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Literatur

  • Frank Schwede: Fahrzeuge der Polizei. Funkstreifenwagen & Transporter. 48 Seiten, Nümbrecht, Martina Galunder-Verlag, 2006, ISBN ? [1]

Quellen

  1. Martina Galunder-Verlag