Mietvertrag (Deutschland)

Ein Mietvertrag ist ein Vertrag, aus dem sich im wesentlichen folgende Pflichten ergeben: Die eine Vertragspartei ist verpflichtet, der anderen die Mietsache zum Gebrauch zu überlassen. Typische Mietsachen sind etwa eine Wohnung oder ein Auto. Die andere Partei ist verpflichtet, den vereinbarten Mietzins zu bezahlen.

Der Mietzins ist also das Entgelt für den Besitz der Sache. An der Eigentumslage der Mietsache ändert sich daher regelmäßig nichts.

Im Mietvertrag können noch weitere Regelungen getroffen werden, etwa die Laufzeit des Vertrages, seine Kündbarkeit, oder eine nähere Bestimmung der Art der Nutzung durch den Mieter (Beispiel: der Mieter eines KFZ darf nicht in bestimmte Länder mit hoher Diebstahlquote reisen).

Schließlich ergeben sich aus einem Mietvertrag Nebenpflichten dahingehend, die Interessen der jeweils anderen Partei sowie die Erreichung des Vertragszwecks nicht zu gefährden.


Besondere Bedeutung hat in Deutschland die Wohnraummiete. Sie ist daher im BGB besonders ausführlich geregelt, und stärkt die Rechte des Mieters bis in einen von Art. 14 GG (deutsches Grundgesetz) geschützten Bereich hinein.


Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) findet sich das Mietrecht in den §§ 535 ff. Es wurde im Jahre 2001 reformiert.