„Lustration“ – Versionsunterschied

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Version vom 24. März 2012, 18:26 Uhr

Die Lustration war in der römischen Religion die Bezeichnung der feierlichen Reinigungen und Sühnungen, die einen wichtigen Teil des römischen Kultus ausmachten, aber auch sonst bei verunreinigenden Anlässen, wie Blutvergießen, Wochenbett, Berührung eines Toten etc., nötig waren.

Archäologen bezeichnen mit Lustration auch Riten anderer Kulturen und die zugehörigen Einrichtungen, wenn sie vergleichbaren Zwecken dienen. In der minoischen Kultur der Bronzezeit auf der Insel Kreta sind Lustrationsbecken bekannt.

In der Gegenwart wird der Begriff sinngemäß auf die Entfernung von politisch belasteten Mitarbeitern aus dem (v. a. öffentlichen) Dienst angewandt. Die Überprüfung und darauf folgende Amtsenthebung von Mitarbeitern des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit der DDR wird als Lustrationsprozess bezeichnet – der Arbeitsplatz wird von politisch vorbelasteten Mitarbeitern „gereinigt“. Siehe hierzu BStU und Stasi-Unterlagen-Gesetz (Lustrationsgesetz).

In der Gegenwart beschreibt dieser Begriff in den ehemaligen Ostblock-Ländern, z. B. in Tschechien, in der Slowakei oder in Polen, die Überprüfung der Staatsdiener sowie anderer Personen des öffentlichen Lebens anhand geheimdienstlicher Archive auf eventuelle Zusammenarbeit mit kommunistischen Sicherheits- und Geheimdiensten.[1]

Literatur

  • Siegmar Schmidt/Gert Pickel/Susanne Pickel: Amnesie, Amnestie oder Aufarbeitung? Zum Umgang mit autoritärer Vergangenheit und Menschenrechtsverletzungen. Wiesbaden, 2009. ISBN 978-3-531-13868-8.

Siehe auch: Lustrum.

Einzelnachweise

  1. Eric Brahm: Lustration. Beyond Intractability.org, Juni 2004