Impfschaden

Als Impfschaden wird ein das übliche Maß einer Impfreaktion übersteigender Gesundheitsschaden, der infolge einer Impfung aufgetreten ist, beschrieben. Der Umfang eines Impfschadens kann sehr vielgestaltig sein (zum Teil sind sogar Todesfälle beschrieben) und ist u.a. abhängig von der Art der Impfung, der Impfanamnese, dem Alter des Patienten und der Art des Impfstoffs.

Erleidet ein Bürger aufgrund einer (von einer beauftragten Behörde) öffentlich empfohlenen und in ihrem Bereich vorgenommenen, gesetzlich vorgeschriebenen oder gesetzlich angeordneten Impfung einen Impfschaden, so stehen ihm aufgrund der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen (auf Antrag) Versorgungsleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz zu (vgl. hierzu §§ 60f Infektionsschutzgesetz.