Hofkammer (Habsburgermonarchie)

Die Hofkammer war in der Habsburgermonarchie die zentrale Finanzbehörde zur Aufbringung der Einnahmen und Bedeckung der Ausgaben von Hof und Staat.

Bereits unter Maximilian I. wurde die Finanzverwaltung für die habsburgischen Erbländer und das Heilige Römische Reich in einer Hof- oder Schatzkammer zentralisiert, die zeitweise einem General-Schatzmeister übertragen wurde.

Diese Behörde wurde unter Erzherzog Ferdinand weiter reformiert und konnte sich im Jahr 1527 als vom Reichshofrat unabhängige Hofkammer etablieren. Dieser Behörde unterstanden die Niederösterreichische Kammer in Wien, die Oberösterreichische Kammer in Innsbruck, die Böhmische Kammer in Prag und die Ungarische Kammer in Preßburg. Untergebracht war die Hofkammer im Reichskanzleitrakt der Hofburg in Wien.

Unter Maria Theresia wurde die Hofkammer zur zentralen Finanzbehörde der Monarchie aufgewertet, sodass sie nicht nur die oberste Behörde für das Finanzwesen, sondern bis ins 19. Jahrhundert auch für Handel, Wirtschaft, Bergbau und den Verkehr zuständig war. Erst 1848 wurden diese Kompetenzen auf mehrere neu geschaffene Ministerien aufgeteilt.

Die Hofkammer ist der Vorläufer des heutigen Bundesministeriums für Finanzen.

Hofkammerpräsidenten

Literatur

  • Heinrich Kretschmayr Die österreichische Zentralverwaltung 1491-1918, 1. Abteilung, 3 Bände, 1907 (mit Thomas Fellner, † 1904), 2. Abteilung, 3 Bände, 1925–1938 (mit Joseph Kallbrunner, Friedrich Walter und M. Winkler); Reprint o.O.o.J. (2012).