„Gesundes Volksempfinden“ – Versionsunterschied

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Der Begriff '''Gesundes Volksempfinden''' wurde in der [[Zeit des Nationalsozialismus]] eingesetzt, um klare, materiell definierte Normen im Bereich des Rechtes und nicht normierte Freiheit im Bereich der Kunst und Kultur durch willkürliche, ideologische Vorstellungen zu ersetzen.Begründet wurde diese für den [[Faschismus]] typische Haltung mit einem unterstellten kollektiven Willen der [[Volksgemeinschaft]]. Das Konstrukt ''Gesundes Volksempfinden'' gab dem Regime im Zweifelsfall die Möglichkeit, sich jederzeit über anderweitig definierte und nachvollziebare Normen hinwegzusetzen und im Bereich der Kunst und Kultur missliebige Werke für entartet und volksfremd zu erklären.
Der Begriff '''Gesundes Volksempfinden''' wurde in der [[Zeit des Nationalsozialismus]] eingesetzt, um klare, materiell definierte Normen im Bereich des Rechtes und nicht normierte Freiheit im Bereich der Kunst und Kultur durch willkürliche, ideologische Vorstellungen zu ersetzen.Begründet wurde diese für den [[Faschismus]] typische Haltung mit einem unterstellten kollektiven Willen der [[Volksgemeinschaft]]. Das Konstrukt ''Gesundes Volksempfinden'' gab dem Regime im Zweifelsfall die Möglichkeit, sich jederzeit über anderweitig definierte und nachvollziebare Normen hinwegzusetzen und im Bereich der Kunst und Kultur missliebige Werke für entartet und volksfremd zu erklären.



Version vom 12. Januar 2009, 06:58 Uhr

Der Begriff Gesundes Volksempfinden wurde in der Zeit des Nationalsozialismus eingesetzt, um klare, materiell definierte Normen im Bereich des Rechtes und nicht normierte Freiheit im Bereich der Kunst und Kultur durch willkürliche, ideologische Vorstellungen zu ersetzen.Begründet wurde diese für den Faschismus typische Haltung mit einem unterstellten kollektiven Willen der Volksgemeinschaft. Das Konstrukt Gesundes Volksempfinden gab dem Regime im Zweifelsfall die Möglichkeit, sich jederzeit über anderweitig definierte und nachvollziebare Normen hinwegzusetzen und im Bereich der Kunst und Kultur missliebige Werke für entartet und volksfremd zu erklären.

Pluralistische Meinungslandschaft und nachvollziehbare Normen wurden aus ideologischen Gründen durch die Vorstellung eines gemeinsamen, einheitlichen und tief verwurzelten Willens ersetzt, der durch das totalitäre Regime mit Inhalten gefüllt wurde. Der so verstandene Begriff wurde als Maßstab von Moral, Rechtspflege, Kunstbeurteilung und als Begründung der Verfolgung und Vernichtung von rassisch-ethnischen und sozialen Minderheiten sowie politischer und weltanschaulicher Gegner verwendet.

Dies führte dazu, dass unter Bezug auf diesen Begriff Strafurteile, zum Beispiel an den Sondergerichten gegen „Volksschädlinge“ gefällt oder nicht genehme Kunstrichtungen („Entartete Kunst“) angeprangert und ausgegrenzt wurden.

„Wo ein aus verbrecherischem Hang handelnder Missetäter sein Treiben unter Ausnutzung der Kriegsverhältnisse fortsetzt, trifft ihn die vom Volk gewollte und im Sinne des gesunden Volksempfindens aufgebaute und angewandte volle Strenge des Kriegsstrafrechts.“

Alfred Klütz: Volksschädlinge am Pranger, 1940, Faks. chronica 13, 769ff.

Seinen Ursprung hat das gedankliche Konstrukt in der vaterländisch-nationalistischen Philosophie von Jakob Friedrich Fries (1773–1843), in dessen zentralem Begriff der Ahndung die "richtige" Gesinnung als objektives Kriterium zum gültigen Rechtsgut erhoben werden sollte.