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Die Untertanen waren aber nicht ganz rechtlos. In 15. Jahrhundert wurden in beiden Territorien Landschaften gebildet. Solche Landschaften waren auch in Südwest Deutschland weit verbreitet. Sie vertraten die Untertanen kollektiv gegenüber dem Landesherren. Sie trieben die Steuern ein und organisierten organisatorische und finanzielle Aufgaben. Auch organisierten sie das Militärwesen in Form von Milizen. Und sie kontrollierten das Gerichtswesen mit. Den Vorsitz über eine Landschaft übernahm der [[Landammann]]. Er wurde von den männlichen Bürgern gewählt. Das Vorschlagsrecht hatte der Landesherr musste aber mindestens 3 Untertanen vorschlagen. Daneben konnten sie 12 Gerichtsleute wählen. Die Landschaften hielten [[Landsgemeinde]]n ab, also Versammlungen bei denen über wichtige Punkte abgestimmt werden konnte. Die Landschaften vertraten den Untertan beim Landesherren und schlossen mit diesem auch Verträge ab. Im Konfliktfall leisteten diese auch Widerstand. [[1679]] drohten die Landschaften mit einem Aufstand. [[1784]] klagten die Landschaften, vertreten durch ''Christoph Anger'' und ''Adam Müssner'' beim Reichshofrat in [[Wien]] gegen den Landesherren [[Ferdinand Karl von Hohenems]]. Und das mit Erfolg. Der Landesherr wurde vom Kaiser abgesetzt, die Herrschaften unter Fremdverwaltung des Fürstabt von [[Kempten]] gestellt. Normalerweise musste sich der Landesherr mit seinen Untertanen engagieren.<ref>Rainer Vollkommen, Roland Büchel: Das Werden eine Landes 1712-2012, Liechtensteinisches Landesmuseum Seite 211-213</ref>
Die Untertanen waren aber nicht ganz rechtlos. In 15. Jahrhundert wurden in beiden Territorien Landschaften gebildet. Solche Landschaften waren auch in Südwest Deutschland weit verbreitet. Sie vertraten die Untertanen kollektiv gegenüber dem Landesherren. Sie trieben die Steuern ein und organisierten organisatorische und finanzielle Aufgaben. Auch organisierten sie das Militärwesen in Form von Milizen. Und sie kontrollierten das Gerichtswesen mit. Den Vorsitz über eine Landschaft übernahm der [[Landammann]]. Er wurde von den männlichen Bürgern gewählt. Das Vorschlagsrecht hatte der Landesherr musste aber mindestens 3 Untertanen vorschlagen. Daneben konnten sie 12 Gerichtsleute wählen. Die Landschaften hielten [[Landsgemeinde]]n ab, also Versammlungen bei denen über wichtige Punkte abgestimmt werden konnte. Die Landschaften vertraten den Untertan beim Landesherren und schlossen mit diesem auch Verträge ab. Im Konfliktfall leisteten diese auch Widerstand. [[1679]] drohten die Landschaften mit einem Aufstand. [[1784]] klagten die Landschaften, vertreten durch ''Christoph Anger'' und ''Adam Müssner'' beim Reichshofrat in [[Wien]] gegen den Landesherren [[Ferdinand Karl von Hohenems]]. Und das mit Erfolg. Der Landesherr wurde vom Kaiser abgesetzt, die Herrschaften unter Fremdverwaltung des Fürstabt von [[Kempten]] gestellt. Normalerweise musste sich der Landesherr mit seinen Untertanen engagieren.<ref>Rainer Vollkommen, Roland Büchel: Das Werden eine Landes 1712-2012, Liechtensteinisches Landesmuseum Seite 211-213</ref>

Eine besondere hatten die «Regalien». Diese hatte [[Wenzel (HRR) | König Wenzel]] den Grafen von Vaduz verliehen. Das Wort kommt vom lateinischen «Regalis» und bedeutet «Königlich». «Regalien» waren Rechte die nur dem Landesrechter zustand. In Vaduz war dies das Jagd und Fischereirecht, Zölle, Bergwerke, Wälder und Gastwirtschaften. Die Landesherren vergaben befristete Konzessionen und erhoben dafür Gebühren und Steuern.<ref>Rainer Vollkommen, Roland Büchel: Das Werden eine Landes 1712-2012, Liechtensteinisches Landesmuseum Seite 215</ref>


== Herrschaft der Fürsten von Liechtenstein ==
== Herrschaft der Fürsten von Liechtenstein ==

Version vom 18. Juni 2019, 20:20 Uhr

Dieser Artikel beschreibt die Geschichte Liechtensteins. Der heutige Staat Liechtenstein entstand 1719 aus der Grafschaft Vaduz und der Herrschaft Schellenberg, die bereits seit 1434 unter gemeinsamer Verwaltung standen. Seit damals beherrschen die Fürsten von Liechtenstein das 160 km² grosse Gebiet am Alpenrhein.

Vorgeschichte

Archäologische Funde auf dem Gutenberg sowie auf dem Eschnerberg (Fundplatz Borscht) weisen nach, dass das heutige Gebiet Liechtensteins seit der Jungsteinzeit (5. Jahrtausend v. Chr.) besiedelt ist. Auf dem Gutenberg sind Kultfiguren aus Bronze entdeckt worden. Da das Tal vom Rhein häufig überschwemmt war und dadurch sumpfig war, waren nur die höher gelegenen Gebiete besiedelt.

Seit dem 8. Jahrhundert v. Chr. war das Gebiet von Rätern (Vennonen) besiedelt. Es sind auch keltische (Vindeliker) Einflüsse feststellbar.

Römisches Reich

Im Jahre 15 v. Chr. wurde das Gebiet des heutigen Fürstentums Teil der neuen römischen Provinz Rätien. Im 1. Jahrhundert n. Chr. wurde eine Heerstrasse gebaut, die von Italien über dem Splügen sowie Chur durch das heutige Liechtenstein nach Bregenz führte. Entlang dieser Strasse entstanden in Liechtenstein römische Gasthäuser. Mit der Zeit vermischte sich die Sprache der Ureinwohner mit der Sprache der Römer, Latein. Daraus entstand die Rätoromanische Sprache.

Im 4. Jahrhundert begann die Christianisierung in der Provinz Churrätien. Als erster Glaubensbote wurde der Heilige Luzius verehrt. Ein Merkmal des spätrömischen Reiches sind die Reste eines Kastells, das um diese Zeit in Schaan gebaut wurde, um die nördlichen Alemannen abzuwehren.

Mittelalter

Besitz der Grafen von Werdenberg und Montfort im 14. Jahrhundert
Das Rheintal vor der Gründung der Helvetischen Republik (1798). Auch in der Alten Eidgenossenschaft wurde die strategische Bedeutung des Rheintals anerkannt. Grosse Teile des linksrheinischen Gebiets wurden von mehreren Ständen (Kantonen) gemeinschaftlich verwaltet; siehe Gemeine Herrschaft.

Frühmittelalter

Nachdem das Römische Reich zerfallen war, konnte man im heutigen Liechtenstein eine Zuwanderung der Alemannen feststellen. Im 8. Jahrhundert wurde Rätien ins fränkische Reich eingebunden. Unter Karl dem Grossen wurde 806 die fränkische Gaugrafschaftsverfassung eingeführt. 842 wurden erstmals Orte und Personen aus dem heutigen Fürstentum aufgelistet, so unter anderem Balzers, Schaan und Eschen (Rätische Urbar, wo alle königlichen Güter aufgezeichnet waren).

Grafschaften

Zwischen dem 10. Jahrhundert und 1152 gehörte Rätien dem Grafen von Bregenz. Nachdem die Grafen von Bregenz ausstarben, wurde das ehemalige Rätien durch Erbteilungen aufgesplittert.

Das Unterrätien ging daher an die Grafen von Montfort, die sich später in die Linien Montfort und Werdenberg aufteilten. Die Grafschaft Werdenberg wurde wiederum aufgeteilt, so entstand durch eine Erbteilung 1342 die Grafschaft Vaduz.[1] Als erster Graf von Vaduz gilt Hartmann III. von Werdenberg-Sargans.[2] Einige Wissenschaftler sehen in diesem Vertrag den eigentlichen Gründungsakt des heutigen Fürstentums Liechtenstein. Der Teilungsvertrag wurde am 3. Mai 1342 von Hartmann III. und seinem Bruder Rudolf IV. von Werdenberg-Sargans unterschrieben.

1379 verlieh König Wenzel dem Grafen Heinrich von Werdenberg die Gerichtshoheit. 1396 wird die Grafschaft Vaduz reichsunmittelbar, bestätigt durch den König Wenzel, und untersteht damit dem Kaiser direkt. Damit war ein Aufbau der Landeshoheit möglich. In den folgenden Jahrhunderten wurde den Herrschern von Vaduz die Reichsunmittelbarkeit immer wieder bestätigt. Die Reichsunmittelbarkeit wurde vergeben, da sich das heutige Gebiet von Liechtenstein an einer wichtigen Fernstrasse über die Alpen befand. Da das Rheintal versumpft und oft überflutet war, bildete der St. Luzisteig zwischen Balzers und dem zum Freistaat der drei Bünde gehörenden Maienfeld die einzig sichere rechtsrheinische Verkehrsverbindung. Als einzige sichere linksrheinische Verbindung kam die von der Eidgenossenschaft kontrollierte Schollbergstrasse in Frage.

Formierung der heutigen Staatsgrenze

Die Grafen von Vaduz starben 1416 aus. Als Herrscher folgten die Freiherren von Brandis, die aus dem Emmental stammten. Schon 1399 hatte Wolfhart IV. von Brandis die Grafschaft Vaduz von den Vaduzer Grafen als Pfand erhalten. 1416 dann die Herrschaft Schellenberg. Die Grafen von Vaduz Heinrich V. von Werdenberg-Sargans,[3] und Rudolf VI. von Werdenberg-Sargans[4] waren die Stiefbrüder von Wolfhart IV. Sein Sohn Wolfhart V. von Brandis erwarb zwischen 1430 und 1437 zudem den nördlichen Teil der Herrschaft Schellenberg, den Eschnerberg.[5] Er war mit Verena von Werdenberg-Heiligenberg-Bludenz verheiratet, einem Nachkommen des letzten Grafen von Toggenburg Friedrich VII. von Toggenburg. So wurde 1437 das Oberland (des Freiherren von Brandis) sowie das Unterland (der Herrschaft Schellenberg) vereinigt. Die Grenzen dieser beiden Herrschaften bilden die heutige Grenze des Fürstentums Liechtenstein.

Kriege

Das 15. Jahrhundert war in Liechtenstein von Kriegen geprägt: dem Appenzellerkrieg (1401–1429), dem Alten Zürcherkrieg (1444–1446) sowie dem Schwabenkrieg (1498–1500). Diese Kriege brachten den Herrschaften viele Zerstörungen, Plündereien und Brände. Die grösste Bedeutung hatte der Schwabenkrieg, da seitdem der Rhein die definitive Grenze zwischen der Schweizer Eidgenossenschaft sowie dem Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation bedeutete. So geriet das spätere Fürstentum Liechtenstein für viele Jahrhunderte in eine Randlage.

Weiterentwicklung im 16. Jahrhundert

Der letzte Freiherr von Brandis verkaufte 1510 die Herrschaften Vaduz und Schellenberg an die Grafen von Sulz (siehe Karl Ludwig zu Sulz), die Liechtenstein bis 1613 von der dazugehörenden Landgrafschaft Klettgau aus regierten. Die katholisch geprägte Grafschaft sorgte dafür, dass die beiden Herrschaften mit der Reformation nicht in Berührung kamen. Die Zeiten unter den Grafen von Sulz galten als friedliche Zeiten. Die Einheimischen beider Herrschaften bekamen Rechte, Gerichte und konnten einen Landammann sowie zwölf Richter bestellen.

1613 verkauften die Grafen von Sulz die Herrschaften Vaduz und Schellenberg an die Grafen von Hohenems, die im Begriff waren, einen Pufferstaat zwischen Österreich und der Schweiz aufzubauen. Von 1646 bis 1654 herrschten die Brüder Karl Friedrich von Hohenems und Franz Wilhelm I von Hohenems gemeinsam über die Grafschaft Hohenems, die Herrschaft Schellenberg und die Grafschaft Vaduz. 1654 beschlossen sie aber eine Landteilung. Karl Friedrich bekam die alleinige Herrschaft über Hohenems, Franz Wilhelm I die alleinige Herrschaft über Schellenberg und Vaduz. Diese Landteilung führte zu der noch heute bestehenden Grenze zwischen Österreich und Liechtenstein. Franz Wilhelm I verstarb unerwartet 1662. Das führte dazu, dass Karl Friedrich die beiden Gebiete der Hohenemser noch einmal zusammen mit Franziska Katharina von Hohenzollern-Hechingen, der Frau von Franz Wilhelm I verwaltete. Am 20. Oktober 1675 übernahm Ferdinand Karl von Hohenems die alleinige Herrschaft über Schellenberg und Vaduz.

Dreissigjähriger Krieg und Pest

Im 17. Jahrhundert wütete die Pest in den Herrschaften. Auch der Dreissigjährige Krieg forderte Opfer, obwohl die beiden Herrschaften nicht direkt am Krieg beteiligt waren. Die Grafen von Hohenems gerieten zudem in Schulden und mussten daher unter anderem Vaduz und Schellenberg verkaufen.

Leibeigenschaft und Landschaften

Im Prinzip waren alle Bewohner der beiden Territorien Leibeigene der Landesherren. Sie waren deren Gerichtsbarkeit sowie in Zivil als auch in Strafrechtsfragen unterworfen, hatten Steuern und Abgaben zu bezahlen und Frondienste zu leisten und mussten Militärdienst leisten. Einen Grossteil des Grundbesitzes sicherten sich die Herrschaften. Auch gab es weitere Grundeigentümer wie das Kloster in Pfäfers und Chur. Sie hatten den Zehnten zu leisten. Die Leibeigenschaft bestand bis 1808. Die Auswanderung blieb aber bis 1843 verboten. Unbezahlte Frondienste wurden erst 1848 abgeschafft.

Die Untertanen waren aber nicht ganz rechtlos. In 15. Jahrhundert wurden in beiden Territorien Landschaften gebildet. Solche Landschaften waren auch in Südwest Deutschland weit verbreitet. Sie vertraten die Untertanen kollektiv gegenüber dem Landesherren. Sie trieben die Steuern ein und organisierten organisatorische und finanzielle Aufgaben. Auch organisierten sie das Militärwesen in Form von Milizen. Und sie kontrollierten das Gerichtswesen mit. Den Vorsitz über eine Landschaft übernahm der Landammann. Er wurde von den männlichen Bürgern gewählt. Das Vorschlagsrecht hatte der Landesherr musste aber mindestens 3 Untertanen vorschlagen. Daneben konnten sie 12 Gerichtsleute wählen. Die Landschaften hielten Landsgemeinden ab, also Versammlungen bei denen über wichtige Punkte abgestimmt werden konnte. Die Landschaften vertraten den Untertan beim Landesherren und schlossen mit diesem auch Verträge ab. Im Konfliktfall leisteten diese auch Widerstand. 1679 drohten die Landschaften mit einem Aufstand. 1784 klagten die Landschaften, vertreten durch Christoph Anger und Adam Müssner beim Reichshofrat in Wien gegen den Landesherren Ferdinand Karl von Hohenems. Und das mit Erfolg. Der Landesherr wurde vom Kaiser abgesetzt, die Herrschaften unter Fremdverwaltung des Fürstabt von Kempten gestellt. Normalerweise musste sich der Landesherr mit seinen Untertanen engagieren.[6]

Eine besondere hatten die «Regalien». Diese hatte König Wenzel den Grafen von Vaduz verliehen. Das Wort kommt vom lateinischen «Regalis» und bedeutet «Königlich». «Regalien» waren Rechte die nur dem Landesrechter zustand. In Vaduz war dies das Jagd und Fischereirecht, Zölle, Bergwerke, Wälder und Gastwirtschaften. Die Landesherren vergaben befristete Konzessionen und erhoben dafür Gebühren und Steuern.[7]

Herrschaft der Fürsten von Liechtenstein

Kauf der Herrschaften durch die Fürsten von Liechtenstein

Das Geschlecht Liechtenstein

Historisches

Das Liechtensteinische Fürstenhaus zählt zu den ältesten Adelsfamilien Europas. Um 1136 wird mit Hugo von Liechtenstein erstmals ein Träger dieses Namens erwähnt. Er nannte sich nach der Burg Liechtenstein, die sich südlich von Wien befindet. Das Material für diese Burg stammt aus einem Römersteinbruch, von woher der Name lichten Stein stammen könnte. In der Folge besass die Familie Liechtenstein viele Ländereien in Niederösterreich, Böhmen und Mähren. Dokumentiert ist auch ein Ulrich von Liechtenstein, ein mittelhochdeutscher Dichter im 13. Jahrhundert.

Kauf von reichsunmittelbarem Besitz

Liechtenstein war das südlichste Mitglied des Schwäbischen Reichskreises (rot gefärbt)

1608 wurde die Familie Liechtenstein in den Fürstenstand erhoben. Damit sie aber zum Reichsfürstenrat zugelassen werden konnte, benötigte sie reichsunmittelbaren Besitz.

Am 3. April 1691 heiratete Aloisia Josepha von Liechtenstein, die Tochter von Maximilian II von Liechtenstein, Franz Wilhelm II von Hohenems, einen kaiserlicher Kämmerer, Oberleutnant und Regimentskommandeur von Kaiser Leopold I. So wurde der Fürst Johann Adam Andreas von Liechtenstein auf die Herrschaften Schellenberg und Vaduz aufmerksam. Die Grafen von Hohenems befanden sich damals in einer schwierigen finanziellen und politischen Lage. Gegen den Reichsgraf Ferdinand Karl von Hohenems war 1681 die Reichsexekution eingeleitet worden und der Kemptener Fürstabt Rupert mit ihrer Durchführung beauftragt worden. Die Herrschaft Schellenberg und die Grafschaft Vaduz standen daher unter kaiserlicher Verwaltung nachdem der Graf am 22. Juni 1684 abgesetzt worden war. Der Bruder des 1786 verstorbenen Reichsgrafen Jakob Hannibal III von Hohenems versuchte vergeblich seine Ansprüche durchzusetzen und die Verwaltung zu übernehmen. Nach langem, vergeblichen Kampf gegen die die kaiserlichen Verwalter verkaufte er die Herrschaft Schellenberg 1699 an den Fürsten von Liechtenstein für 115.000 Gulden, und tauschte die Grafschaft Vaduz 1712 gegen Bystré u Poličky, auf Deutsch «Bistrau», einer Stadt im heutigen Tschechien, ein. Da die Grafschaft Vaduz reichsunmittelbar war, das Gebiet um Bystré u Poličky jedoch nicht, erhielt er von den Liechtensteinern 56.000 Gulden. Als Kaufpreis für die Grafschaft Vaduz wurden 290.000 Gulden festgelegt. Besonders Ferdinand Karl von Hohenems war bei der Bevölkerung sehr unbeliebt gewesen. Er hatte das Vermögen der Grafen von Hohenems-Vaduz verprasst. Auch hatte er sich an Hexenprozessen persönlich bereichert.[8]

Am 5. September 1718 musste die Bevölkerung Fürst Anton Florian in Bendern huldigen. Der Fürst liess sich durch Hofrat Stephan Christoph Harpprecht vertreten.[9]

Am 23. Januar 1719 erhob Kaiser Karl VI. seinem Diener Fürst Anton Florian von Liechtenstein die beiden Herrschaften Vaduz und Schellenberg zu einem Reichsfürstentum mit Namen Liechtenstein. Dieser Tag gilt bis heute als der Geburtstag Liechtensteins. Es ist zudem in der Geschichte eine Seltenheit, dass der Name eines Staates von einem Herrschergeschlecht herrührt. Das Fürstentum Liechtenstein wurde der 343. Mitgliedsstaat des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.[10]

Obwohl der Fürst von Liechtenstein das Land regierte, kannte er es nicht. Er lebte weiterhin in Wien und liess Liechtenstein durch Landvögte verwalten – im Geiste des Absolutismus, was zu Konflikten mit der Bevölkerung führte.

Liechtenstein war das südlichste Mitglied des Schwäbischen Reichskreises.

Erlangung der Souveränität unter Napoleon

Österreichische 3 Kreuzer Briefmarke abgestempelt am 24. September 1850 in Vaduz
Schwabenkinder in Ravensburg 1895. Auch Liechtensteiner Kinder wurden zum Arbeitseinsatz nach Oberschwaben verschafft. Ihre Arbeitskraft wurde an den höchst-bietenden auf «Kindermärkten» versteigert.
Bahnhof Schaan - Vaduz. Die Eisenbahn Feldkirch - Buchs wurde am 24. Oktober 1872 eröffnet und 1926 elektrifiziert.
Der 1867 erbaute 48 Meter lange Tunnel war die erste befahrbare Verbindung nach Steg. 1899 wurde die morsche Holzkonstruktion durch ein Mauerwerk ersetzt.[11]

Liechtenstein wurde zum letzten Mal Kriegsschauplatz, als die Franzosen unter Napoléon Bonaparte Liechtenstein 1799 durchquerten, um das nahe gelegene Feldkirch zu belagern. Im März dieses Jahres überquerten 3.000 Mann Infanterie, 278 Offiziere und 1.613 Kavalleristen der französischen Armee unter General André Masséna den Rhein und quartierten sich in Balzers ein. Am 5. März griffen sie erfolgreich die nahe gelegene Bündner Festung St. Luzisteig von Liechtensteiner Gebiet aus an, die seit Oktober 1798 von österreichischen Truppen unter General Franz Xaver von Auffenberg gehalten wurde. Am 14. Mai 1799 gelang es dem Schweizer General in österreichischen Diensten Friedrich von Hotze die Festung ebenfalls von Liechtensteiner Gebiet aus wieder zurückzuerobern. Liechtenstein und besonders Balzers litt schwer unter den Einquartierungen von österreichischen, französischen und russischen Truppen. Im Oktober 1799 durchquerte die geschlagene Armee des russischen Generals Alexander Suworow das Land. Die Situation verschlimmerte sich im Jahr 1800 durch die Ausbreitung einer Maul- und Klauenseuche und Dürreperioden.[12]

Gebäude des Liechtensteiner Landtags.
Sitz der Liechtensteiner Regierung

Am 12. Juli 1806 erlangte das Fürstentum seine Souveränität durch die Aufnahme in den Rheinbund, nachdem das Heilige Römische Reich Deutscher Nation aufgelöst worden war. Es war eine politische Geste Napoleons gegenüber dem regierenden Fürsten Johann I. Josef.

Auf dem Wiener Kongress wurde Liechtenstein ab Februar 1815 durch den reussischen Vizekanzler Georg Walter Vincent von Wiese vertreten. Der Kongress nahm Liechtenstein als selbstständigen Kleinstaat in den Deutschen Bund auf. Liechtenstein wurde damit zum einzigen deutschen Kleinstaat neben Luxemburg, der seine Souveränität bis heute bewahren konnte.

Anfang des 19. Jahrhunderts wurde die wirtschaftliche Isolation Liechtensteins zu einem Nachteil, während sich seine Nachbarstaaten allmählich industrialisierten. Hinderlich wirkten sich auch die hohen Abgabenlasten an den Staat aus. Progressive Reformen wurden vom Fürsten abgelehnt. Im europäischen Revolutionsjahr 1848 drohte auch in Liechtenstein eine Revolution; letztlich aber blieb es beim Absolutismus.

Trotzdem gab es auch Fortschritte. 1803 wurde in Liechtenstein die erste Pockenimpfung durchgeführt. 1805 die allgemeinen Schulpflicht eingeführt, 1807 eine Steuerordnung erlassen, 1808 wurden in Liechtenstein die politischen Gemeinden im heutigen Sinne geschaffen und die Leibeigenschaft endgültig abgeschafft. 1809 wurde ein Grundbuch eingeführt, 1811 wurde viel Gemeindeland privatisiert.[13] 1812 wurde das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch Österreichs übernommen.[14] Am 1. September 1817 wurde schliesslich die erste Briefsammelstelle durch die k.k. österreichische Postverwaltung in Balzers eröffnet. Damit war Liechtenstein an das Österreichische Postnetz angeschlossen. 1845 folgte eine Briefsammelstelle in Vaduz.

Anderseits wanderten viele Liechtensteiner im 19. Jahrhundert nach Übersee aus. Andere verliessen als Gastarbeiter zeitweilig das Land. Sie arbeiten als Saisonarbeiter und Bauhandwerker im gesamten europäischen Ausland und in Nordafrika. Viele Kinder wurden als Schwabenkinder im Frühjahr bis Herbst nach Süddeutschland verbracht, wo sie als Arbeitskräfte bei den Bauern eingesetzt wurden. Ihre Arbeitskraft wurde auf «Kindermärkten» in Oberschwaben und der Schwäbischen Alb angeboten. Oftmals musste die Frau alleine die Landwirtschaft besorgen die der Selbstversorgung diente. Liechtenstein galt zum Beginn des 19. Jahrhunderts als ein Armenhaus.

Aufschwung und Verfassung

Durch einen Zollvertrag mit Österreich-Ungarn 1852[15] lief die Wirtschaft mit Schwerpunkt auf der Textilindustrie besser. 1858 wurde Johann II. Fürst von Liechtenstein. Er regierte das Fürstentum 71 Jahre lang bis zu seinem Tod 1929. 1861 erhielt Liechtenstein die erste Bank. 1862 trat eine neue konstitutionelle Verfassung in Kraft, die den Landtag als Volksvertretung vorsieht. Der Fürst regierte das Land weiterhin, doch der Landtag konnte in der Gesetzgebung nicht mehr übergangen werden. Im gleichen Jahr erschien zudem die erste Zeitung. Nachdem in der Bundesversammlung des Deutschen Bundes die Stimme Liechtensteins für eine Mobilisierung des Bundesheeres gegen Preussen abgegeben wurde,[16] unterstellte Fürst Johann II. am 28. Juni 1866 die Liechtensteiner Truppe in einer Grössenordnung von 80 Mann Österreich. Die Regierung in Vaduz wollte das Liechtensteiner Kontingent aber nur durch Bundesbeschluss verwendet wissen und sandte den Regierungschef Karl Haus von Hausen zur Klärung der Frage nach Frankfurt. Schon am 1. Juli befahl Österreich den Abmarsch der Liechtensteiner für den 7. Juli, was für eine heftige Debatte im Landtag und einen Protest der Abgeordneten gegen den Abmarsch sorgte.[17] Nach Diskussionen zwischen Landtag und Fürst, bei denen Johann II. schliesslich am 25. Juli zusagte, dass die Liechtensteiner Soldaten nicht gezwungen würden, an einem unsäglichen Bruderkriege thatsächlich teilzunehmen, sondern in Absprache mit dem Kaiser von Österreich dessen Grenze gegen Italien sichern würden, marschierte das Kontingent am 26. Juli ab.[18] Zu den für den 11. August erwarteten Kämpfen mit italienischen Truppen in der Nähe von Bormio kam es aber nicht. Nach sechs Wochen Einsatz kehrten die Soldaten ohne Kampfeinsatz nach Hause zurück.[19]

Nach der Auflösung des Deutschen Bundes im Jahr 1866 wurde 1868 das Militär abgeschafft, das bis dahin eine grosse finanzielle Belastung gewesen war. Ende des 19. Jahrhunderts setzte der Tourismus ein. Die Textilindustrie bot im Wesentlichen Arbeitsplätze für Frauen, jedoch kaum für Männer. Infolgedessen wanderten viele nach Amerika aus. 1870 wurde die Fährverbindung zwischen Balzers und Wartau durch eine Holzbrücke ersetzt. Am 24. Oktober 1872 wurde Liechtenstein schliesslich an das Bahnnetz angebunden, nachdem am 27. August 1870 ein Vertrag zwischen der Schweiz, Österreich-Ungarn, Bayern und Liechtenstein unterzeichnet worden war mit Inhalt eine Bahnstrecke zwischen Feldkirch und Buchs zu errichten. 1864 wurde das Saminatal durch eine Fahrstrasse verkehrstechnisch erschlossen, 1867 ein erster Tunnel auf 1430 Meter Höhe als Scheiteltunnel gebaut. Dadurch konnte Steg, das Saminatal und Malbun touristisch erschlossen werden.

Erster Weltkrieg und Folgen

Liechtenstein blieb im Ersten Weltkrieg neutral, wurde aber von den wirtschaftlichen Sanktionen gegen Österreich schwer getroffen. Die Textilbetriebe wurden stillgelegt und die Bevölkerung litt an Hunger. Erspartes wurde durch die Inflation wertlos. Der Ruf nach einer demokratischen Verfassung wurde, zuletzt dank der 1918 gegründeten Christlich-Sozialen Volkspartei und der Fortschrittlichen Bürgerpartei, immer grösser. Die Verfassung mit direktdemokratischen Elementen wie Volksinitiative und Referendum wurde 1921 nach Verhandlungen zwischen dem Fürsten und dem Landtag in Kraft gesetzt.

Partnerschaft mit der Schweiz

Liechtensteiner Notgeld
Infanterie-Bunker auf der Schweizer Seite der Grenze zwischen Sevelen und Vaduz
Der markante Gipfel des Ellhorn war das grösste Problem für die Schweizer Armee. Sie wollte das Ellhorn zu einer Festung ausbauen. 1949 wurde der Berg von Liechtenstein an die Schweiz abgetreten.
Die Festung St. Luzisteig war über Jahrhunderte der einzige Übergang vom österreichischen Rheintal zu den Alpenübergängen San-Bernardino-Pass und Splügen-Pass und wurde von den Drei Bünden angelegt. Heute wird die Festung von der Schweizer Armee genutzt.
Die Festung im Ellhorn von der Autobahn A13 aus gesehen. Die Öffnungen für die PAK und Schiesscharten für die Maschinengewehre der Festung sind kaum zu erkennen. Die ganze Anlage ist sehr gut getarnt.
Heutzutage wird die Grenze zwischen Liechtenstein und der Schweiz dank des Zollabkommens nicht mehr überwacht. Beide Länder sind Mitglieder des Schengener Abkommens. Im Bild die Rheinbrücke zwischen Trübbach und Balzers.

Nach dem Zusammenbruch der österreichischen Monarchie wurde 1919 der Zollvertrag gekündigt. 1923 schloss Liechtenstein einen Zollvertrag mit der Schweiz. Das 1919 eingeführte Liechtensteiner Notgeld wurde 1924 zugunsten des Schweizer Franken abgelöst. Die Schweizer Grenzwachtkorps übernahmen die Aufgaben der Liechtensteiner Grenzwache, die Sicherung der Grenzen. In den folgenden Jahrzehnten wurden weitere Verträge mit der Schweiz und ihren Kantonen geschlossen. Dadurch herrscht heute eine enge Partnerschaft zwischen Liechtenstein und der Schweiz. Seit 1923 kann die Grenze zwischen der Schweiz un Liechtenstein frei überschritten werden (Ausnahme Zweiter Weltkrieg).

1929 kam Fürst Franz I. von Liechtenstein nach dem Ableben seines Vorgängers an die Macht. Nach wiederum dessen Tod 1938 übernahm Fürst Franz Josef II. von Liechtenstein das Zepter, ein Patenkind des Kaisers Franz Josef I. Der in der Steiermark geborene Fürst regierte das Land 51 Jahre lang bis zu seinem Tod 1989. Er war der erste Fürst des Geschlechts Liechtenstein, der nicht mehr in Wien, sondern auf Schloss Vaduz in Liechtenstein wohnte. Bis 1938 lebten die Fürsten in Wien und Mähren. Sie hatten wichtige Funktionen im Militärwesen und in der Diplomatie unter der Habsburger Monarchie inne und verwalteten ihren umfangreichen Besitz in Niederösterreich, Böhmen, Schlesien und Mähren. Am 29. Mai 1939 liess sich Franz Josef II. vom Volk huldigen.[20] Im Rahmen dieser Huldigung gelobte das neue Staatsoberhaupt, das Land gemäss den Gesetzen und der Verfassung zu regieren. Ausserdem gab Franz Josef II. bekannt, seinen Wohnsitz dauerhaft nach Vaduz zu verlegen. An den Feierlichkeiten in Vaduz nahmen über 10.000 Liechtensteiner teil.[21]

Zusätzliche Schweizer Grenzschützer taten an der Grenze zu Österreich Dienst, nachdem Liechtenstein am 11. März 1938 beim Anschluss Österreichs darum gebeten hatte, während die Schweiz zum Schutz der Rheingrenze einige Grenzschutz-Kompanien aufbot. Von 1939 bis 1948 wurde die Grenze von Schweizer Armeeeinheiten bewacht und kontrolliert. Sie konnte nicht mehr frei überschritten werden. Liechtensteiner und Schweizer benötigten einen gültigen Ausweis, Ausländer ein gültiges Visum. Im Falle eines Angriffs auf Liechtenstein hätten sich die Schweizer Grenzwachtkorps, die die Grenze zwischen Liechtenstein und Österreich sicherten, hinter die Liechtenstein–Schweizer Grenze zurückgezogen. Sie hatten kein Mandat von Bern, Liechtenstein zu verteidigen.[22]

Das Verhältnis zwischen der Schweiz und Liechtenstein war nicht ohne Spannungen. Schon 1934 zeigte die Schweiz Interesse, das zur Gemeinde Balzers gehörende Ellhorn käuflich zu erwerben. Die Schweizer Armee bezeichnete das Ellhorn als ihr grösstes Problem. Sie plante das Ellhorn im Rahmen des Sarganser Festungsgürtels mit Bunkern zu befestigen und mit Panzerabwehrwaffen auszurüsten. 1938 scheiterte ein Gebietsabtausch an einem inoffiziellen Veto Deutschlands. Im Auftrag von Aussenminister Joachim von Ribbentrop liess das Deutsche Auswärtige Amt im April dem Schweizer Politischen Department mitteilen, dass Deutschland eine Einbeziehung Liechtensteins in die schweizerische Landesverteidigung als gegen das Reich gerichtete Massnahme betrachten und auch eine Neutralisierung des Fürstentums nicht zustimmen würde.[23] Ein Angebot an die Schweiz, das Gebiet zu verpachten, lehnte die Schweizer Regierung ab. Eine Verpachtung würde der Neutralität der Schweiz zuwiderlaufen. Nach dem Zweiten Weltkrieg unternahm die Schweiz einen neuen Anlauf, das für sie strategisch wichtige Gebiet unter ihre Kontrolle zu bekommen. Dabei drohte sie mit einer einseitigen Kündigung des Zollvertrags.[24] Obwohl die Bevölkerung Balzers einen Gebietsabtausch in einer nichtbindenden Abstimmung am 21. November 1948 mit 304 zu 4 Stimmen abgelehnt hatte, stimmte der Liechtensteiner Landtag mit 10 zu 5 Stimmen einem Abkommen mit der Schweiz über das Ellhorn zu. Die Gemeinde Balzers erhielt am 15. August 1949 im Rahmen des Landabtauschs 450.000 Quadratmeter Land von der Gemeinde Fläsch im Bereich der Mälsner Allmein und im Fläscher Riet zugesprochen. Zudem erliess die Schweiz Liechtenstein Schulden in Höhe von 1.800.000 Franken und bezahlte der Gemeinde Balzers zusätzlich eine Entschädigung von 412.000 Franken.[25] Die Schweiz erhielt dafür das Ellhorn, das sofort mit einem Infanteriebunker (A 6229) und einer Kampfkaverne (A 6224) befestigt wurde. Von 1940 bis 1985 unterhielt die Schweizer Armee östlich des Ellhorns das Artilleriewerk Tschingel, das taktisch zur Festung Magletsch bei Sargans gehörte.

Probleme bereitete auch der Übungsbetrieb der Schweizer Armee auf dem Waffenplatz Festung St. Luzisteig. Die nahe gelegene Liechtensteiner Gemeinde Balzers beschwerte sich immer wieder über die Lärmbelästigung. Es kam immer wieder zu grösseren Waldbränden, besonders in Wäldern der Gemeinde Balzers auf Schweizer Gebiet. Balzers besitzt grössere Waldgebiete westlich des Übungsplatzes auf dem Gebiet der Graubündner Gemeinde Fläsch. Bei Waldbränden 1960 und 1985 gingen durch Schiessübungen grosse Teile von Balzers Waldbesitz in Flammen auf, da die Verantwortlichen den Wind falsch eingeschätzt hatten. Am 5. Dezember 1985 mussten 1.000 Feuerwehrmänner die entstandenen Waldbrände bekämpfen, die vom Föhn angefacht worden waren. Das Feuer drang bis 30 Meter an das Dorf Balzers vor. 100 Hektar Fichten- und Föhrenwald wurden vernichtet.[26][27][28] Der Wald wurde auf Kosten der Schweizer Armee wieder komplett aufgeforstet. Balzers konnte sich aber nie mit der Forderung eines kompletten Schiessverbots auf dem Waffenplatz durchsetzen.

Am 2. März 2007 kam es zu einem erwähnenswerten Vorfall. 170 schwer bewaffnete Soldaten der Schweizer (andere Quelle berichten von 400 Soldaten) marschierten mehrere Kilometer in Liechtensteiner Gebiet ein. Die Schweizer hätten sich schlicht in der Dunkelheit verlaufen.[29][30] Ein schwerwiegenderer Zwischenfall hatte sich im Herbst 1968 ereignet. Damals feuerten Artillerieverbände des Sarganser Festungsgürtels aufgrund einer technischen Störung fünf Übungsgranaten auf das Gebiet von Liechtenstein ab. Die Granaten explodierten im Ortsteil Malbun der Liechtensteiner Gemeinde Triesenberg.[31] Anderseits hilft die Schweizer Armee den Liechtensteiner Behörden. So fand eine grossangelegte Übung der Schweizer Armee im Juni 2013 in Liechtenstein statt. In der Übung «Kombi 13» wurde ein Jahrhunderthochwasser in der Gemeinde Ruggell simuliert. An der Übung nahmen über 1000 Soldaten der Territorialregion 4 teil. Rechtlich basierte die Übung «Kombi 13» auf dem Abkommen über gegenseitige Hilfeleistungen bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen, das Liechtenstein mit der Schweiz abgeschlossen hatte.[32] Eine ähnliche Übung fand 2018 statt.

Nachdem die Integration von Liechtenstein in die schweizerische Landesverteidigung 1938 am Deutschen Veto gescheitert war versuchte die Schweiz Liechtenstein auf anderen Gebieten zuvorzukommen. Abgesehen von «volksdeutsch orientierten Kreisen» wünschten sich die meisten Liechtensteiner eine nähere Anlehnung an die Schweiz. Die bisherig Anbindung war eher einseitig. Schweizer Firmen, Gewerbetreibende und Fuhrunternehmer konnten problemlos in Liechtenstein Geschäfte machen. Dasselbe galt aber nicht für Liechtensteiner Unternehmen. Auch hatten Liechtensteiner Arbeitnehmer wenig Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt. Und dieser Zugang war Anfang 1938 noch einmal verschärft worden. Viele betrachteten die die Beschränkungen der Schweiz für eine der Ursachen, dass «volksdeutsch orientierten Kreisen» Zulauf unter den Liechtensteinern bekamen. Am 9. Mai 1938 gab das Eidgenössische Politische Department bekannt das die Kantone St. Gallen, Thurgau, Zürich und Graubünden Liechtensteiner Arbeitslose bevorzugt beschäftigen würden. Am 28. Juni willigte die Schweiz ein in der Schweiz wohnende Liechtensteiner die gleichen Sozialrechte zuzugestehen wie Schweizer Arbeitnehmern. 1939 konnte Liechtenstein erstmals an der Schweizerischen Landesausstellung teilnehmen. der 16. Juli 1939 wurde zum «Liechtenstein Tag» erklärt.[33]

Nach der Unterzeichnung des Schweizerisch-Liechtensteiner Postvertrags war die Schweizer PTT für die Ausstellung von Rundfunk-Sender-Konzessionen zuständig. Diese wollte keine privaten, reklame-finanzierten Radiosender. Die Liechtensteiner Regierung wünschte aber eine Lizenz für einen solchen Sender zu vergeben. Ein leistungsstarker Mittelwellensender würde der Regierung zwischen 200.000 und 300.000 Franken Jahreseinkommen bescheren. Nach jahrelangen ergebnislosen Verhandlungen willigte Bern nach dem Anschluss Österreichs am 16. März 1938 ein, einen Liechtensteiner Sender zu genehmigen. Die Konzession erhielt ein Englisches Unternehmen, die «Roditi International Cooperation» die dem britischen Juden William Kenmore gehörte. Der Sender mit Namen «Radio Liechtenstein» ging im September 1938 auf Sendung und sendete bis September 1939. Nach Ausbruch des Krieges wurden die Sendungen aufgrund Druck aus Deutschland eingestellt. Sie hatten mit der Bombardierung des in jüdischen Besitz befindlichen Senders gedroht.[34] Er wurde als «Britisch-Jüdischer Feindsender» bezeichnete obwohl die Sendeleitung sich grösste Mühe gab die Deutschen nicht zu provozieren.

Nach dem Österreichischen Anschluss war die Liechtensteiner Sparkasse in eine Schieflage geraten. Investoren zogen ihr Geld ab und investierten es stattdessen bei Schweizer Banken. Am 12. Dezember gewährte der Bundesrat einen Kredit von 2 Millionen Franken zur Rettung der Liechtensteiner Bank. Weitere Annäherungen und Gleichstellungen wurden von Schweizer Seite nur zögerlich umgesetzt. Die Liechtensteiner Grenze war nur 2,5 Kilometer vom Sarganser Bahnhof entfernt. Die Schweizer benötigten ein Druckmittel um das Ellhorn zu bekommen.

Für Spannungen mit der Schweiz sorgte auch die Einbürgerungspolitik Liechtensteins. Liechtenstein gewährte wohlhabenden Ausländern die Staatsbürgerschaft gegen Zahlung von hohen Gebühren. Zwar wurde 1934 eine dreijährige Residenzpflicht vorgeschrieben, Ausnahmen wurden jedoch zugelassen, und diese Ausnahmen wurden zur Regel. Dies kritisierte die Schweiz und nannte das Verfahren «Schwindel». Bis 1939 bestimmte die Bürgerversammlung der Gemeinde, bei welcher der Antrag gestellt wurde über die Einbürgerung. Danach musste der Antrag dem Landtag und der Regierung zur «Vorprüfung» vorgelegt werden. Ein grosser Teil der Eingebürgerten stellten Deutsche und Österreichische Juden. Im ganzen Jahr 1939 wurden 48 Personen eingebürgert. Die Kosten waren enorm. Anfang 1939 bezahlte ein Antragsteller für sich und seine drei Kinder 132.500 Franken Gebühren und musste bei der Sparkasse eine Kaution von 30.000 Franken hinterlegen. Am 5. Juli 1939 begründete die Regierung die Einbürgerungspraxis gegenüber dem Eidgenössischen Politischen Department schriftlich. Gemeinden und Regierung benötigten schlicht die Einnahmen aus den Gebühren. Immerhin wurden 40% der Einnahmen der Landesregierung durch solche Abgaben erzielt.[35] Ein Kompromiss wurde vereinbart. Neueingebürgerten Juden konnte die Einreise in die Schweiz verweigert werden, und diese hatten auch keinen Anspruch auf Vertretung durch die Schweizer Botschaften. Die Eingebürgerten waren damit «Bürger Zweiter Klasse».[36]

Auch der Besuch des Fürsten Franz Josef II am 2. März 1939 sorgte für Spannungen mit der Eidgenossenschaft. Der Besuch wurde vom Fürstenhaus und der Regierung ohne offizielle Beteiligung der Schweizer Botschaft in Berlin durchgeführt. Nach Verträgen vertrat die Schweiz Liechtenstein im Ausland. Franz Josef II wollte bereits im April 1938 Berlin einen offiziellen Besuch abstatten. Doch die Deutsche Seite zeigte wenig Interesse an einem Treffen zwischen dem Führer Adolf Hitler und dem Kronprinzen. Erst als Franz Josef II offiziell Prinz von Liechtenstein geworden war, konnte sich die Deutsche Regierung einem Besuch eines Landesoberhauptes nicht mehr verweigern. Am Mittwoch, dem 1. März 1939, bestiegen der Fürst, der Regierungschef Hoop und sein Stellvertreter Vogt mit einigen Sekretären einen Deutschen Saloonwagen in Feldkirch. Über München und Prag fuhren sie nach Berlin. Um 12.30 kam es zu einem offiziellen Empfang in der Neuen Reichskanzlei. Über das Treffen ist wenig bekannt. Offizielle Unterlagen existieren nicht. Hitler schien kein grosses Interesse an Liechtenstein gezeigt zu haben. Wichtige Themen wie die Ellhornfrage, die Annäherung von Liechtenstein an die Schweiz und der Grundbesitz der Fürstenhauses in Österreich und in Tschechien wurden scheinbar nicht besprochen. Auch die Volksdeutsche Bewegung in Liechtenstein und die Forderung eines Anschlussses Liechtensteins an das Deutsche Reich wurde scheinbar nicht angesprochen. Hitler referierte scheinbar nur über die «Judenfrage». Ohne konkrete Ergebnisse reiste die Liechtensteiner Delegation am 4. April 1939 wieder ab. Kurz nach dem Besuch regte der teilnehmende Kabinettssekretär Rupert Ritter die Schaffung einer eigenen Liechtensteiner Gesandtschaft in Berlin an. Die Idee wurde aber schnell verworfen. Die Schweiz erfuhr nichts von dieser Idee.[37]

Die nächsten Landtagswahlen waren für das Jahr 1940 geplant. 1938 hatten die beiden grossen Liechtensteiner Parteien die Fortschrittliche Bürgerpartei in Liechtenstein FBP und die Vaterländische Union VU einen Parteifrieden beschlossen. Die Politiker beider Parteien wollten ein Erstarken der nationalsozialistischen Volksdeutschen Bewegung in Liechtenstein VDBL verhindern. Sie beschlossen bei der nächsten Wahl mit einer gemeinsamen Liste anzutreten. Die FBP hatte 8 Sitze auf der Liste die VU 7. Die Liste ermöglichte eine Stille Wahl. Wenn eine Liste mehr wie 80% der Stimmen der letzten Wahl auf sich vereint dann kann eine Stille Wahl durchgeführt werden auch wenn andere Parteien weitere Listen zur Wahl einreichen, legte das damalige Wahlgesetz fest. Auf Antrag der beiden Parteien löste der Fürst am 11. März 1939 auf und ordnete Neuwahlen an. Die FBP und die VU reichten am 17. März 1939 ihre gemeinsame Liste ein. Gegen die Stille Wahl war ein Referendum möglich innerhalb von 2 Wochen möglich. Dazu wurden 400 Unterschriften benötigt. Doch für die VDBL war es unmöglich innerhalb der kurzen Zeit eine eigene Liste einzureichen noch die Unterschriften beizubringen. Zwar wohnten etwa 1400 Volksdeutsche im Fürstentum und etwa 700 sympathisierten mit der VDBL, aber nicht alle hatten das Bürgerrecht, oder wollten durch ihre Unterschrift anzeigen, dass sie mit den Nationalsozialisten sympathisierten. Die VU war der grosse Gewinner dieser Stillen Wahl. Die deutschfreundliche Partei stellte nach der letzten Wahlen 4 Landtagsabgeordnete, nach der Stillen Wahl 7. Am 6. April erklärte der Fürst den neuen Landtag für gewählt, ohne das eine Wahl stattgefunden hatte. Die Stille Wahl war einer der Gründe für den Putschversuch der VDBL in dieser Zeit.[38][39]

Am 24. März 1939 versuchte die VDBL einen Putsch anzuzetteln, der jedoch scheiterte. In der Literatur wird er als «Anschlussputsch» bezeichnet, da die Putschisten forderten, «Lostrennung unseres Landes von dem unmöglich gewordenen Schweizer-Wirtschaftskörper und Anschluss an den reichsdeutschen Wirtschaftsraum» und «die restlose Befreiung unseres Landes von den Juden».[40] Führer des Putschversuches war der Schaaner Ingenieur Theodor Schädler, dem Betriebsleiter der Lawenakraftwerke, und Hubert Hoch, dem Buchhalter der Kraftwerke. Der Putsch wurde zusammen mit den Nationalsozialisten in Feldkirch geplant. Eine 200-300 Mann starke Gruppe der VDBL sollte einen «Rummel» in Vaduz durch eine grosse Demonstration auslösen. Dabei sollten Zusammenstösse mit NS-Gegnern provoziert werden. Die sicherlich in Bedrängnis geratenen Mitglieder des VDBL würden dann einen «Hilferuf» an die SA und den NSKK in Feldkirch senden, die dann im Nachbarland einmarschieren würden. Die SA würde die Regierung in Vaduz festsetzen, sprich verhaften. Das Ergebnis wäre ein Totalanschluss an das Grossdeutsche Reich gewesen. Dies war den Putschisten klar. Inwiefern höhere SA, SS und Gestapo Stellen in Österreich in diesen Plan involviert waren, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen. Möglicherweise waren Franz Hofer, der Gauleiter von Vorarlberg-Tirol, und die mittlere Führung der Gestapo in Vorarlberg von diesen Plänen informiert. Mit Sicherheit ist auszuschliessen, dass Adolf Hitler oder die Führung in Berlin von diesem Plan wussten.

Ursprünglich war der Putsch für Mittwoch, den 22. März 1939, geplant. In Feldkirch standen 600 Mann bewaffnete SA und NSKK Bewaffnete bereit, in Liechtenstein einzumarschieren. Doch die VDBL zögerte, den Plan umzusetzen. In Nendeln, Schaan und Triessen trafen sich die VDBL Aktivisten zu Versammlungen, um den Plan zu besprechen und Details abzustimmen. Als neuer Termin wurde der späte Abend des Freitags festgelegt. Der Termin schien günstig zu sein, war der Prinz doch in Zürich wegen eines Magenleidens im Krankenhaus. Und der Regierungsvorsitzende Josef Hoop war bei einem Urlaub in Lugano im Tessin. Die Verschiebung des Termins und die Versammlungen führten dazu, dass der «Überraschungsmoment» verloren ging. Der Aufmarsch der SA und NSKK in Feldkirch war nicht unbemerkt geblieben. Reichsbahnangestellte meldeten den geplanten «Überraschungsangriff» Schweizer Behörden in St. Margrethen. Auch der Stellvertreter des Regierungschefs Dr. Alois Vogt wurde informiert, der gerade von einem weiteren Besuch aus Deutschland und Basel zurückgekehrt war. Am Freitag morgen trafen sich hochrangige Regierungsvertreter in Vaduz im Regierungsgebäude. Sie forderten Vogt auf, sofort nach Feldkirch zu reisen, um sich mit dem Bezirkshauptmann Ignaz Tschofen zu treffen. Tschoffen stellte sich erst uninformiert. Er wüsste nichts von Plänen, in Liechtenstein einzumarschieren. Vogt drohte Tschoffen mit persönlichen Konsequenzen. Er hätte vom Führer persönlich die Zusage, das Liechtenstein unabhängig bleiben sollte. Der Führer hätte ihm sein Wort gegeben. Danach gab Tschoffen zu, von Plänen zu wissen, die aber keinen offiziellen Charakter hätten. Es würde sich um «private Eigenmächtigkeiten» handeln. Vogt rang Tschoffen ein Versprechen ab, alles zu unternehmen, den Plan der NSKK und der SA zu verhindern. Am Freitag Abend trafen sich die VDBL Aktivisten in weiteren Versammlungen, um den Putsch durchzuführen. Vogt liess den Anführer des Putsches Theodor Schädler in das Regierungsgebäude kommen und erklärte ihm, dass die Vorarlberger den Plan nicht mehr unterstützen würden. Der VDBL würde alleine dastehen und er, Vogt, würde nicht zögern, die Polizei und die Schweizer Grenzwachtkorps anzuweisen, auf die Demonstranten zu schiessen. Inzwischen belagerten Gegendemonstranten die Versammlung der VDBL in Schaan. Gegendemonstranten und Polizei verhinderten einen Abmarsch der VDBL Demonstranten. In Triessen und Nendeln waren die Demonstranten Richtung Vaduz marschiert, begleitet von wütenden Gegendemonstranten. Um 22.00 hatten sich auch Teile der in Feldkirch in Alarmbereitschaft befindlichen NSKK, HJ und SA Einheiten Richtung Grenze in Bewegung gesetzt. An der Grenze wurden sie aber von NSDAP Funktionären empfangen, um sie vom Grenzübertritt abzuhalten. Bern hatte beim Auswärtigen Amt in Berlin interveniert. Um 22.30 erfuhren die VDBL Führer, dass Unterstützung aus Feldkirch nicht kommen würde. Um Mitternacht war klar, dass der Putsch scheitern würde. Die VDBL Demonstranten verstreuten sich in Wirtshäusern. Um 4.00 Uhr morgens wurden 18 Führer der VDBL festgenommen. Auch Berlin hatte sich entschieden. Der Führer hatte einen «Stopp Befehl» gegeben. Warum der Führer eine Annektion von Liechtenstein verhinderte ist nicht abschliessend geklärt. Hitler plante sicherlich bereits den Krieg gegen Polen. Es ging um «Lebensraum im Osten». Liechtenstein und die Schweiz waren für ihn nicht wichtig. Die Annektion hätte nur seine grossen Pläne gefährdet, hätte die Völkergemeinschaft gegen die Annektion interveniert.[41] Die Anhänger der VDBL hatten dagegen voll mit einer Unterstützung aus Deutschland gerechnet. Sie wurden enttäuscht und spielten nach dem Putsch keine grosse Rolle mehr in der Geschichte Liechtensteins.

Die VDBL zielte nicht nur auf die Angliederung Liechtensteins an Nazi-Deutschland, sondern wird auch beschuldigt, Bombenanschläge gegen Juden verübt zu haben.[42] Am 31. Oktober 1938 explodierte eine Bombe in Eschen vor dem Gasthaus Kreuz. Dort wohnte der Jude Josef Strauss. Am 18. November 1938 explodierte eine Bombe vor der «Rheinischen Kleiderfabrik» in Eschen. Der Inhaber war der Jude Richard Graetz. Dabei gingen 18 Scheiben zu Bruch. In der Nacht vom 25. zum 26. November explodierte eine Bombe in Schaan. Sie galt einem Haus, in dem zwei jüdische Familien wohnten. Am 28. November krachte es wieder in Schaan. Der Anschlag galt dem Gasthaus «Dux»,in dem jüdische Gäste logierten. Am folgenden Tag erschütterte eine Bombe das Haus der Familien Fiori und Goldstaub. Am 30. November explodierte wieder eine Bombe vor der «Rheinischen Kleiderfabrik», eine weitere vor dem Haus der Familie Schiftan. Die Liechtensteiner Polizei errichtete nun Strassensperren und durchsuchte die Wohnungen der «Volksdeutschen Jugend». Nach einer Verhaftung und den Hausdurchsungen wurden keine weiteren Anschläge mehr durchgeführt. Die meisten Bomben waren klein und richteten wenig Sachschaden an. Verletzt wurde glücklicherweise niemand. Die Regierung interpretierte die Anschläge als einen Protest gegen die jüdischen Flüchtlinge im Land.[43]

Aufgrund der Ereignisse Ende 1938 trafen sich am 24. Januar 1939 im Schaaner Restaurant «Traube» 21 Männer und gründeten unter Führung von Christoph Frommelt die «Heimattreue Vereinigung Liechtenstein». Diese parteiübergreifende Vereinigung sollte alle Liechtenstein treuen Gruppierungen vereinigen.Sie entwickelte rasch grosse Aktivitäten und fand grossen Zulauf in der Bevölkerung. Nach dem gescheiterten Putsch starteten Sie eine Unterschriftenkampagne «um dem Auslande zu zeigen, dass Liechtensteins Volk gewillt ist, die Selbstständigkeit zu wahren». Mit der Unterschrift unterstützte man ein unabhängiges Liechtenstein unter der Führung des Fürstenhauses unter Beibehaltung der Wirtschaftsverträge mit der Schweiz. Eine Machtbeteiligung der Volksdeutschen wurde kategorisch ausgeschlossen. Am 2. April war die Unterschriftenaktion beendet. 95.4 Prozent der Stimmberechtigten hatten die Erklärung unterzeichnet, oder 2492 von 2610 Stimmberechtigten.[44][45] Auch Frauen sammelten Unterschriften un reichen sie beim Fürsten ein.

Nach der Machtergreifung von Adolf Hitler 1933 in Deutschland bildeten sich auch in Liechtenstein Nationalsozialistische Zellen oder Parteien die offen mit den Nationalsozialisten sympathisierten. Die bereits erwähnte Volksdeutschen Bewegung in Liechtenstein VDBL wurde in diesem Jahr gegründet und auch der Liechtensteiner Heimatdienst aus der 1936 die Vaterländische Union VU entstehen sollte. Es gibt viele Gründe für dies Entwicklung. Zum einen die schwere Wirtschaftskrise die viele Liechtensteiner arbeitslos gemacht hatte. Aber auch das Verhalten der Schweiz spielte eine wesentliche Rolle. Viele Liechtensteiner füllten sich durch den Zollvertrag benachteiligt besonders im Unterland, welche enge wirtschaftliche Beziehungen mit dem benachbarten Feldkirch und Österreich gepflegt hatte. Jetzt wurde die Grenze von paramilitärischen Schweizer Grenzwachtkorps bewacht und kontrolliert. Polizeieinheiten aus St. Gallen und Graubünden patrouillierten im Fürstentum. Schweizer Unternehmer hatten das Recht Güter und Dienstleistungen im Fürstentum anzubieten, während sich besonders der Schweizer Kanton St. Gallen weigerte diese Rechte auch Liechtensteiner Firmen und Personen zuzugestehen. Eine Revision des Schweizer Fremdenpolizeigesetzes welche den Liechtensteiner uneingeschränkten Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt ermöglichen sollte wurde erst 1941 durchgeführt. Die Schweiz benutzte die Revision dieses Gesetz als Druckmittel bei der Ellhornfrage. Besonders die Bevölkerung von Balzers war nicht willig das Ellhorn aufzugeben. Auch sahen einige Liechtensteiner keinen Sinn im Kleinstaat Liechtenstein. Das Land war arm, eines der ärmsten in Europa. Kurz, der Zollvertrag mit der Schweiz hatte nicht zu dem erhofften Wohlstand geführt. Auch die Geschichte spielte eine Rolle. Seit dem Schwabenkrieg bildete der Rhein die Grenze zwischen der Schweiz und Österreich. Die Bevölkerung sah sich als «Deutsch». Dies kam besonders in der Liechtensteiner Nationalhymne zum Ausdruck, die bis 1963 lautete «Oben am deutschen Rhein - Lehnet sich Liechtenstein An Alpenhöh’n. Dies liebe Heimatland - Im deutschen Vaterland - Hat Gottes weise Hand Für uns erseh’n.». Über Jahrhunderte war die Eingenossenschaft eher als Gegner betrachtet worden und nicht als Freund. Auch Ausländer spielten eine Rolle. Zuwanderer erbauten in Vaduz eine Siedelung mit prächtigen Villen oberhalb der Ortschaft. Wer Geld hatte konnte sich eine Liechtensteiner Staatsbürgerschaft kaufen. Liechtensteiner Treuhändler und Rechtsanwälte machten dies möglich. Besonders ein Fall bewegte 1933 die Gemüter der Liechtensteiner. Der Fall von Alfred Rotter und seinem Bruder Fritz, zwei jüdischen Immigranten aus Berlin. Und da waren die Deutschen Zugewanderten. Von den 1400 Volksdeutschen im Fürstentum sympathisierte die Hälfte mit den Nazi.

Vom Zweiten Weltkrieg bis heute

Liechtenstein blieb während des Zweiten Weltkrieges neutral.

1945 traten Teile der 1. Russischen Nationalarmee der Deutschen Wehrmacht, nicht zu verwechseln mit der Wlassow-Armee, auf Liechtensteiner Gebiet über und wurden trotz massiven Drucks der Sowjetunion nicht an diese ausgeliefert.

Während des Zweiten Weltkrieges entstanden neue Industriebetriebe in Liechtenstein. Auch die Nachkriegszeit war von einem anhaltenden Wirtschaftsaufschwung gekennzeichnet. Liechtenstein wandelte sich schnell von einem armen Agrarstaat in ein Dienstleistungsland. Die wichtigsten Gründe für den Aufschwung waren der am 29. März 1923 abgeschlossene Zollvertrag mit der Schweiz, die Übernahme des Schweizer Franken und eine liberale Wirtschaftsordnung, verbunden mit einer niedrigen Besteuerung.

Ab 1. Januar 1972 regelte ein Gesetz, dass die Zahl der im Fürstentum lebenden Ausländer nicht höher als ein Drittel der gesamten Einwohnerzahl des Landes betragen darf.

Bei einer Volksabstimmung am 9. und 11. Februar 1972 wurde mehrheitlich gegen das Frauenwahlrecht gestimmt.

Nach Inkrafttreten des deutsch-deutschen Grundlagenvertrages wurden am 28. Juni 1973 diplomatische Beziehungen mit der Deutschen Demokratischen Republik aufgenommen, deren Wahrnehmung die Schweiz übernahm.

Liechtenstein wurde Mitglied wichtiger internationaler Organisationen, so unter anderem:

  • 1978 – Beitritt zum Europarat
  • 1990 – Beitritt als 160. Mitglied der Vereinten Nationen
  • 1991 – Beitritt der EFTA
  • 1995 – Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
  • 1995 – Beitritt zur Welthandelsorganisation (WTO)

Am 1. Juli 1984 wurde im dritten Anlauf das Stimm- und Wahlrecht für Frauen auf Landesebene eingeführt. In der Volksabstimmung hierzu waren 2370 Männer dafür, 2251 dagegen.[46] Liechtenstein tat sich somit ähnlich schwer mit dem Frauenstimmrecht wie die Schweiz. Das Fürstentum war der letzte europäische Staat, der das Frauenstimm- und -wahlrecht einführte.[47] 1976 hatten die Gemeinden das Recht erhalten, das Stimmrecht und das Wahlrecht für Frauen auf kommunaler Ebene einzuführen.[48] Unterdessen hat sich die Lücke zwischen Kandidaturen von Frauen und ihrem tatsächlichen Wahlerfolg immer mehr geschlossen. Die Wahlchancen der Frauen sind gestiegen.[49]

Nach dem Tod seines Vaters Franz Joseph II. bestieg der HSG-Absolvent Fürst Hans Adam II. von Liechtenstein im Jahre 1989 den Thron zu Vaduz. Am 16. August 2004 übergab er die Amtsgeschäfte an seinen Sohn Alois von Liechtenstein.

Neue Verfassung

In einem Referendum 2003 stimmten die Bürger Liechtensteins mit einem Ja-Anteil von 64,3 % für eine Revision der Verfassung. Fürst Hans Adam hatte erklärt, im Falle einer Ablehnung das Land zu verlassen und nach Wien zu übersiedeln. Die neue Verfassung gibt dem Fürsten mehr Macht als in anderen Monarchien Europas, dafür hat das Volk neue Rechte wie die Absetzung des Fürsten.

Die neue Verfassung sorgte sowohl national als auch international (z. B. seitens des Europarates) für Kritik, da die in der Volksabstimmung Unterlegenen der Ansicht sind, die Demokratie werde dank eines mächtigen fürstlichen Veto-Rechtes eingeschränkt. Der Europarat führt auf Antrag derselben Gruppierungen aus diesem Grund einen Dialog mit Liechtenstein über die neue Verfassung.

Am 15. August 2004 ernannte Fürst Hans Adam II. seinen Sohn, den Erbprinzen Alois von Liechtenstein, zu seinem Stellvertreter und betraute ihn mit der Ausübung der dem Fürsten zustehenden Hoheitsrechte. Der Fürstentitel selbst geht allerdings erst nach dem Ableben des Vaters auf den Sohn über.

Im Jahr 2012 stimmte die Bürger Liechtensteins über eine Volksinitiative ab, welche das Vetorecht des Fürsten oder seines Stellvertreters eingeschränkt hätte. Die Gesetzesänderung sah vor, dass diese gegen eine Entscheidung des Volkes durch Volksinitiative kein Veto mehr einlegen könnten. Nur gegen Parlamentsbeschlüsse hätte der Fürst weiterhin ein Veto einlegen können. Die Initiative wurde von 76,1 Prozent der Stimmen abgelehnt. Die Schweizer Zeitung Blick berichtete am 1. Juli 2012 «Liechtensteinerinnen und Liechtensteinern ist ein ungetrübtes Verhältnis zur Fürstenfamilie wichtiger als ein Stück mehr Demokratie.»[50] Erbprinz Alois hatte bereits in seiner Thronrede vor dem Parlament anfangs März 2012 betont, dass sich das Fürstenhaus aus dem politischen Leben zurückziehen würde, sollte das Volk die Initiative annehmen.[51]

Einflüsse der Gegenwart

Der Hauptwirtschaftszweig Liechtensteins liegt heute im tertiären Sektor: bei Banken, Treuhändern und sonstigen Finanzdienstleistungen. Dieser Sektor wird, wie einige internationale Beobachter kritisieren, durch sehr liberale Gesetze gefördert, die den Grau- und Schwarzmarkt geradezu «einladen». Da mehr Arbeitsplätze vorhanden sind, als von Einheimischen belegt werden können, gibt es in Liechtenstein viele Grenzgänger aus den benachbarten Staaten. Laut einer Untersuchung von Swissinfo am 31. Dezember 2016 war von den 37.453 in Liechtenstein Beschäftigten jeder Zweite ein Grenzgänger. Von diesen wohnten 55% in der benachbarten Schweiz. Diese hohe Zahl von Grenzgängern kommt von der sehr restriktiven Vergabe von Aufenthaltsbewilligungen durch die Liechtensteiner Behörden. So werden zum Beispiel nur fünf Aufenthaltsbewilligungen pro Jahr an Schweizer Staatsbürger vergeben.[52]

Münzprägung

5-Kronen-Silbermünze von 1900
10-Franken-Goldmünze von 1946, 2,90 g Feingold, geprägt nach der Norm der Lateinischen Münzunion

Die liechtensteinische Münzprägung begann im Jahr 1728 unter Fürst Josef Johann Adam. 1½ Florin entsprachen einem Thaler. Emissionen wurden in den Jahren 1728 mit 20 Kreuzer, ½ Thaler, 1 Thaler, 1 Ducat und 10 Ducaten, 1758 mit ½ Thaler, 1 Thaler und 1 Ducat und 1778 mit ½ Thaler, 1 Thaler und 1 Ducat herausgegeben. Die Dukaten wurden in 986er Gold geprägt, alle anderen Münzen aus 583er Silber. Alle Münzen zeigen auf dem Avers die nach rechts gerichtete Büste des jeweiligen Fürsten, auf dem Revers sein Wappen. Zu den Dukaten existieren zahlreiche Nachahmungen.

Erst 1862, unter Fürst Johann II., wurde ein weiterer Münztyp geprägt, ein Vereinstaler, der ebenso gestaltet war wie die vorhergehenden Münzen und 1893 zum Wert von 3.53 Kronen ausser Kurs gesetzt wurde.

Am 26. August 1898 wurde eine Währungsreform durchgeführt. 1 Florin hatte nun den Wert von einer liechtensteinischen Krone, und 100 Heller entsprachen einer Krone. Unter Johann II. wurden Silbermünzen im Wert von 1 Krone, 2 Kronen und 5 Kronen in Silber ausgegeben. Die Münzen zu 10 Kronen und 20 Kronen wurden in Gold geprägt. Das Avers zeigte jedoch im Gegensatz zu den früheren Prägungen auf allen Münzen die nach links gerichtete Büste des Fürsten. Diese Münzen wurden am 28. August 1920 ausser Kurs gesetzt und durch das Liechtensteiner Notgeld ersetzt.

Eine weitere Währungsumstellung wurde am 26. Mai 1924 durchgeführt. Die neue Währung lautete nun 100 Rappen in 1 Franken. Diese Währung hat bis heute ihre Gültigkeit. Johann II. liess Münzen im Wert von ½ Franken, 1 Franken, 2 Franken und 5 Franken in Silber prägen. Als Franz I. an die Macht kam, liess er keine weiteren Münztypen dieses Wertes prägen, da bereits genug Silbermünzen von seinem Vorgänger in Umlauf waren. In seiner Regierungszeit wurden im Jahr 1930 Goldmünzen im Wert von 10 Franken und 20 Franken geprägt. Sie zeigen auf dem Avers wieder die Büste des Fürsten nach rechts.

Ab diesem Zeitpunkt wurden liechtensteinische Franken nur noch zu Sammlungszwecken geprägt, da der Schweizer Franken zur Hauptwährung in Liechtenstein avancierte. Fürst Franz Josef II. liess im Jahr 1946 zwei Münztypen zu 10 Franken und 20 Franken und zehn Jahre später Goldmünzen zu 25 Franken, 50 Franken und 100 Franken prägen. Auf der Vorderseite dieser Münzen wird ein liechtensteinischer Fürst zum ersten Mal mit seiner Gemahlin gezeigt. Zum hundertjährigen Jubiläum der liechtensteinischen Landesbank wurden zwei Goldmünzen zu 25 Franken und 50 Franken geprägt, für den 50. Jahrestag des Regierungsantritts Franz Josefs 1988 eine Silbermünze zu 10 Franken und eine Goldmünze zu 50 Franken. Hans Adam II. liess 1990 anlässlich der Erbhuldigung eine Münze zu 10 Franken in Silber und 50 Franken in Gold prägen. Für das 200-jährige Jubiläum der Souveränität des Fürstentums 2006 wurden zwei Münztypen im selben Wert herausgegeben.

Die Herrscher von Liechtenstein

Literatur

  • Liechtensteinisches Landesarchiv (Hrsg.): Wirtschaftskrise, Nationalsozialismus und Krieg. Dokumente zur Liechtensteinischen Geschichte zwischen 1928 und 1950, bearbeitet von Stefan Frey und Lukas Ospelt. Chronos, Zürich 2011, ISBN 978-3-0340-1103-7.
  • Jahrbücher des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (ab 1901)[53]
  • Elisabeth Castellani Zahir: Die Wiederherstellung von Schloss Vaduz 1904 bis 1914: Burgendenkmalpflege zwischen Historismus und Moderne. Zwei Bände, Historischer Verein für das Fürstentum Liechtenstein, [Vaduz] / Theiss, Stuttgart 1993, ISBN 3-8062-1086-1 (Dissertation Universität Basel 1991/1992, Band 1: XII, 391 Seiten, zahlreiche Illustrationen, Band 2: V, 298 Seiten, zahlreiche Illustrationen).
  • Peter Geiger: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein 1848 bis 1866, Zürich 1971, DNB 57022554X (Dissertation Universität Zürich 1971, 422 Seiten).
  • Peter Geiger: 1866 Liechtenstein im Krieg – Vor 150 Jahren, (Liechtensteinisches Landesmuseum), Vaduz, ISBN 978-3-9524602-0-7.
  • Peter Geiger: Krisenzeit. Liechtenstein in den Dreissigerjahren 1928–1939 (2 Bände), 2. Auflage, Chronos, Zürich 2000, ISBN 978-3-905314-17-5.
  • Peter Geiger: Kriegszeit. Liechtenstein 1939 bis 1945 (2 Bände), Chronos, Zürich 2010, ISBN 978-3-0340-1047-4.
  • Christoph Maria Merki: Liechtensteins Verfassung, 1992–2003: Ein Quellen- und Lesebuch, Chronos Verlag, Zürich 2015, ISBN 978-3-0340-1306-2.
  • Rupert Quaderer-Vogt: Bewegte Zeiten in Liechtenstein, 1914–1926 (3 Bände), Chronos, Zürich 2014, ISBN 978-3-0340-1214-0.
Commons: Geschichte Liechtensteins – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Liechtensteiner Landesbibliothek, Roger Sablonier Der Werdenberger Teilungsvertrag von 1342
  2. Karl Heinz Burmeister , Historisches Lexikon von Liechtenstein, Werdenberg (-Sargans-Vaduz), Hartmann III. (I.) von
  3. Historisches Lexikon von Liechtenstein Heinrich V. von Werdenberg-Sargans-Vaduz
  4. Historisches Lexikon von Liechtenstein Rudolf VI. von Werdenberg-Sargans-Vaduz
  5. Dieter Stievermann, Historisches Lexikon von Liechtenstein, Brandis, Wolfhart V. (Wölflin) von
  6. Rainer Vollkommen, Roland Büchel: Das Werden eine Landes 1712-2012, Liechtensteinisches Landesmuseum Seite 211-213
  7. Rainer Vollkommen, Roland Büchel: Das Werden eine Landes 1712-2012, Liechtensteinisches Landesmuseum Seite 215
  8. Karl Heinz Burmeister, Historisches Lexikon von Liechtenstein: «Es fand damit praktisch ein Tausch der Grafschaft Vaduz gegen Bistrau statt (mit einem Gewinn von 56 000 Gulden).»
  9. Rainer Vollkommer, Donat Büchel: Das Werden Eines Landes, Liechtensteinisches Landesmuseum, Seite 163
  10. Reiner Vollkommer, Donat Büchel: Das Werden eines Landes, Liechtensteinisches Landesmuseum, Seite 151
  11. Ds als Tonäll Informationsschilder an den beiden Tunnelportalen. Auf: Wikimedia
  12. Geschichte der Gemeinde Balzers
  13. Geschichte der Gemeinde Balzers
  14. Historisches Lexikon von Liechtenstein Das Fürstentum seit 1806
  15. Zollvertrag mit Österreich. In: www.e-archiv.li. Abgerufen am 27. Oktober 2016.
  16. Peter Geiger, 1866 Liechtenstein im Krieg – Vor 150 Jahren, Liechtensteinisches Landesmuseum 2016, ISBN 978-3-9524602-0-7, Seite 12
  17. Peter Geiger, 1866 Liechtenstein im Krieg – Vor 150 Jahren, Liechtensteinisches Landesmuseum 2016, ISBN 978-3-9524602-0-7, Seite 18–19
  18. Peter Geiger, 1866 Liechtenstein im Krieg – Vor 150 Jahren, Liechtensteinisches Landesmuseum 2016, ISBN 978-3-9524602-0-7, Seite 21 unter Bezugnahme auf die Liechtensteiner Landeszeitung vom 4. August 1866
  19. Peter Geiger, 1866 Liechtenstein im Krieg – Vor 150 Jahren, Liechtensteinisches Landesmuseum 2016, ISBN 978-3-9524602-0-7, Seite 22
  20. Vaterland Montag, 03. Juni 2019, Vor 75 Jahren: Huldigung für Fürst Franz Josef II.
  21. Volksblatt Donnerstag, 29. April 2019, Fürst Franz Josef II. und das Volk schwören sich Treue ...
  22. Peter Geiger, Zweiter Weltkrieg, Historisches Lexikon von Liechtenstein
  23. Peter Geiger: Krisenzeit Liechtenstein in den Dreissigerjahren, Chronos Verlag Zürich (2000), Band 2, Seite 281
  24. Der Landtag debattiert über die Abtretung des Ellhorns an die Schweiz Protokoll der Konferenzsitzung des Landtags 3. November 1948
  25. Donat Büchel, Ellhorn, Historisches Lexikon von Liechtenstein
  26. Am 5. SRF Dezember 1985 tobte ein Föhnsturm durchs Rheintal. Eine Schiessübung der Schweizer Armee löste einen grossen Waldbrand aus.
  27. Ulrike Mayr, Paul Vogt, Gemeinde Balzers, Historisches Lexikon von Liechtenstein
  28. Günther Meier, Vor 30 Jahren entfachte das Schweizer Militär den bisher grössten Waldbrand in Liechtenstein. Das Fürstentum reagierte mit einer «Protestnote» auf den Vorfall. Neue Zürcher Zeitung
  29. www.welt.de Schweizer Armee marschiert in Liechtenstein ein
  30. The New York Times Switzerland invades Liechtenstein
  31. Neue Zürcher Zeitung Wie die Schweizer Armee vor fünfzig Jahren Liechtenstein beschoss
  32. Neue Zürcher Zeitung Schweizer Armee in Liechtenstein 1000 Soldaten der Territorialregion 4 unterstützten diese Woche die Liechtensteiner Behörden in einer simulierten Jahrhundertüberschwemmung.
  33. Peter Geiger: Krisenzeit Liechtenstein in den Dreissigerjahren, Chronos Verlag Zürich (2000), Band 2, Seite 283–287
  34. Peter Geiger: Krisenzeit Liechtenstein in den Dreissigerjahren, Chronos Verlag Zürich (2000), Band 2, Seite 287–293
  35. Neue Zürcher Zeitung Ein glückliches Volk mit kurzer Vergangenheit
  36. Peter Geiger: Krisenzeit Liechtenstein in den Dreissigerjahren, Chronos Verlag Zürich (2000), Band 2, Seite 319
  37. Peter Geiger: Krisenzeit Liechtenstein in den Dreissigerjahren, Chronos Verlag Zürich (2000), Band 2, Seite 331–346
  38. Peter Geiger: Krisenzeit Liechtenstein in den Dreissigerjahren, Chronos Verlag Zürich (2000), Band 2, Seite 327–331
  39. Donat Büchel: Stille Wahl, Historisches Lexikon von Liechtenstein
  40. Programm der Volksdeutschen Bewegung in Liechtenstein
  41. Peter Geiger: Krisenzeit Liechtenstein in den Dreissigerjahren, Chronos Verlag Zürich (2000), Band 2, Seite 364–408
  42. Wilfried Marxer: Volksdeutsche Bewegung in Liechtenstein (VDBL). In: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein. 31. Dezember 2011, abgerufen am 10. Juni 2019.
  43. Peter Geiger: Krisenzeit, Chronos Verlag, Zürich 2000 Band 2 Seite 259 ff.
  44. Peter Geiger: Krisenzeit, Chronos Verlag, Zürich 2000 Band 2 Seite 413
  45. Wilfried Marxer: Heimattreue Vereinigung Liechtenstein. In: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL). 31. Dezember 2011, abgerufen am 12. Juni 2019.
  46. Marxer, Wilfried (2004): 20 Jahre Frauenstimmrecht – Eine kritische Bilanz. Bendern (Beiträge Liechtenstein-Institut, 19). In: Liechtenstein-Institut. Forschung und Lehre. Abgerufen am 18. November 2016.
  47. Rubrik Das Datum. In: Augsburger Allgemeine. vom 1. Juli 2009
  48. Art. 111 – Verfassungskommentar. In: verfassung.li. Abgerufen am 27. Oktober 2016.
  49. Liechtenstein-Institut. Forschung und Lehre.: Märk-Rohrer, Linda (2014): Frauen und politische Parteien in Liechtenstein. Bendern (Arbeitspapiere Liechtenstein-Institut, 48). In: Liechtenstein-Institut. Forschung und Lehre. Abgerufen am 27. Oktober 2016.
  50. blick.ch Liechtensteiner lehnen Initiative für mehr Demokratie ab
  51. Aaargauer Zeitung, 21.März 2012, Grünes Licht für die Anti-Fürsten-Initiative in Liechtenstein
  52. Liechtenstein feiert 300 Jahre enge Beziehung zur Schweiz
  53. Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein. In: www.eliechtensteinensia.li. Abgerufen am 27. Oktober 2016.