„Erasmus-Programm“ – Versionsunterschied

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== Geschichte und Aufbau ==
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Der Name des Programms entstand als [[Akronym]] von ''<u>E</u>u<u>r</u>opean community <u>a</u>ction <u>s</u>cheme for the <u>m</u>obility of <u>u</u>niversity <u>s</u>tudents''.<ref>{{Literatur|Online=[https://eu.daad.de/medien/eu/publikationen/sonderausgabe_euroletter.pdf PDF online; 2,83&nbsp;MB]|Autor=Siegbert Wuttig|Titel=Die Entstehung des Programmnamens ERASMUS|Kommentar=Sonderausgabe|Sammelwerk=DAAD euroletter|Seiten=9|Verlag=[[Deutscher Akademischer Austauschdienst]]|Jahr=2012|Monat=08|Zugriff=2014-09-28}}</ref> Gegründet wurde es durch den Beschluss 87/327/EWG des [[Rat der Europäischen Union|Rats der Europäischen Union]] am 15. Juni 1987.
Der Name des Programms entstand als [[Akronym#Apronym|Akronym]] von ''<u>E</u>u<u>r</u>opean community <u>a</u>ction <u>s</u>cheme for the <u>m</u>obility of <u>u</u>niversity <u>s</u>tudents''.<ref>{{Literatur|Online=[https://eu.daad.de/medien/eu/publikationen/sonderausgabe_euroletter.pdf PDF online; 2,83&nbsp;MB]|Autor=Siegbert Wuttig|Titel=Die Entstehung des Programmnamens ERASMUS|Kommentar=Sonderausgabe|Sammelwerk=DAAD euroletter|Seiten=9|Verlag=[[Deutscher Akademischer Austauschdienst]]|Jahr=2012|Monat=08|Zugriff=2014-09-28}}</ref> Gegründet wurde es durch den Beschluss 87/327/EWG des [[Rat der Europäischen Union|Rats der Europäischen Union]] am 15. Juni 1987.


An dem Programm nehmen alle 28 Mitgliedsstaaten der [[EU]] sowie fünf weitere europäische Länder ([[Norwegen]], [[Island]], [[Liechtenstein]], [[Schweiz]], [[Türkei]]) teil, wobei die Schweiz 2014/15 wegen der Nichtunterzeichnung des Personenfreizügigkeitsabkommens mit dem EU-Neumitglied Kroatien in Folge der angenommenen [[Eidgenössische Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung»|Masseneinwanderungsinitiative]] vom Mitgliedsland auf den Status eines Partnerlandes zurückgestuft wurde.<ref>Tages-Anzeiger: [http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/EU-Schweiz-naechstes-Jahr-bei-Erasmus-nicht-dabei/story/16042141 EU: Schweiz nächstes Jahr bei Erasmus nicht dabei], abgerufen am 27. Februar 2014</ref> Überarbeitet wurde das Programm durch die Beschlüsse 89/663/EWG und 819/95/EG.
An dem Programm nehmen alle 28 Mitgliedsstaaten der [[EU]] sowie fünf weitere europäische Länder ([[Norwegen]], [[Island]], [[Liechtenstein]], [[Schweiz]], [[Türkei]]) teil, wobei die Schweiz 2014/15 wegen der Nichtunterzeichnung des Personenfreizügigkeitsabkommens mit dem EU-Neumitglied Kroatien in Folge der angenommenen [[Eidgenössische Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung»|Masseneinwanderungsinitiative]] vom Mitgliedsland auf den Status eines Partnerlandes zurückgestuft wurde.<ref>Tages-Anzeiger: [http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/EU-Schweiz-naechstes-Jahr-bei-Erasmus-nicht-dabei/story/16042141 EU: Schweiz nächstes Jahr bei Erasmus nicht dabei], abgerufen am 27. Februar 2014</ref> Überarbeitet wurde das Programm durch die Beschlüsse 89/663/EWG und 819/95/EG.

Version vom 12. Januar 2015, 10:09 Uhr

Studenten aus fünf Nationen im Rahmen des Erasmus-Programms in Groningen.

Das Erasmus-Programm ist ein Förderprogramm der Europäischen Union. Sein Name erinnert an Erasmus von Rotterdam, einen europäisch gebildeten Humanisten der Renaissance.

Es wurde zum weltweit größten Förderprogramm von Auslandsaufenthalten an Universitäten, über Europa hinaus erweitert seit dem Jahr 2003 durch das Zusatzprogramm Erasmus Mundus, und finanzierte bis dahin in seinen ersten rund 15 Jahren etwa 1 Million Stipendien.[1] Für andere Zielgruppen folgte beispielsweise Erasmus für Jungunternehmer. Zum Jahr 2014 ist Erasmus mit anderen Programmen zu Erasmus+ verschmolzen.[2]

Geschichte und Aufbau

Der Name des Programms entstand als Akronym von European community action scheme for the mobility of university students.[3] Gegründet wurde es durch den Beschluss 87/327/EWG des Rats der Europäischen Union am 15. Juni 1987.

An dem Programm nehmen alle 28 Mitgliedsstaaten der EU sowie fünf weitere europäische Länder (Norwegen, Island, Liechtenstein, Schweiz, Türkei) teil, wobei die Schweiz 2014/15 wegen der Nichtunterzeichnung des Personenfreizügigkeitsabkommens mit dem EU-Neumitglied Kroatien in Folge der angenommenen Masseneinwanderungsinitiative vom Mitgliedsland auf den Status eines Partnerlandes zurückgestuft wurde.[4] Überarbeitet wurde das Programm durch die Beschlüsse 89/663/EWG und 819/95/EG.

Es ist Teil des EU-Programms für Lebenslanges Lernen (Laufzeit 2007-2013, davor von 1994 bis 2006 als Sokrates-Programm bezeichnet), das neben Hochschulbildung auch Schul-, Berufs- und Erwachsenenbildung fördert. Im Studienjahr 2008/2009 nahmen europaweit 198.523 Studenten an dem Programm teil.[5] Im Studienjahr 2009/2010 wurden bereits 213.000 Studenten gefördert, was einen Anstieg um 7,4 % gegenüber dem Vorjahr bedeutete.[6]

Zentrale Bestandteile sind die Anerkennung von Studienleistungen im Ausland anhand des European Credit Transfer Systems (ECTS) und die finanzielle Unterstützung von Austauschstudenten. Es können Studienaufenthalte, Auslandspraktika im Rahmen des Studiums, Lehraufenthalte sowie Fortbildung von allgemeinem Hochschulpersonal gefördert werden. Das Erasmus-Programm steht allen Studenten offen, die an einer teilnehmenden Hochschule regulär studieren. Entsprechendes gilt für das Lehr- und Verwaltungspersonal. Voraussetzung ist allerdings, dass die entsendende und die aufnehmende Hochschule ein entsprechendes bilaterales Abkommen haben. Auch benötigen alle Hochschulen, die im Rahmen des Erasmus-Programms aktiv werden wollen, eine sog. Erasmus University Charter (Erasmus-Hochschulcharta).

Im Unterprogramm ERASMUS MUNDUS wird u. a. die Entwicklung gemeinsamer Master- und Doktoratsprogramme durch mehrere Hochschulen gefördert.[7]

Finanzierung

Das Gesamtbudget des Programms beträgt etwa jährlich 450 Millionen Euro aus dem Haushalt der EU, der wiederum durch die Beiträge der Mitgliedsländer finanziert wird. Die Programmmittel werden anteilig nach den jeweiligen nationalen Studentenzahlen über die Nationalen Agenturen den teilnehmenden Hochschulen auf deren Anträge zur Verfügung gestellt. Für Deutschland ist der DAAD, für Österreich der Österreichische Austauschdienst-Gesellschaft (ÖAD) und für die Schweiz die CH-Stiftung in Solothurn zuständig. Hochschulen und nationale Agenturen haben bei der Ausgestaltung der Finanzierung der Austausche und Maßnahmen einen geringen Gestaltungsspielraum. Für Deutschland betrug der normale Mobilitätszuschuss zuletzt etwa 200 Euro pro Person und Monat. Studenten mit besonderem Bedarf (etwa Behinderte) können dabei erheblich mehr bewilligt bekommen. Dieser Betrag hängt jedoch ab von der Anzahl der Erasmusstudenten in jedem Jahr. Die Hochschulen informieren auf Ihren Webseiten über die voraussichtliche Höhe und die Modalitäten (Raten) der Auszahlung.

Siehe auch

Literatur

Fußnoten

  1. Mary M. Kritz: Globalisation and Internationalisation of Tertiary Education. (PDF; 526 KB) Vereinte Nationen, 21. August 2006, S. 8–9, abgerufen am 28. September 2014.
  2. Programm für Lebenslanges Lernen: Europäisches Bildungsprogramm für Jedermann. Bundesministerium für Bildung und Forschung, abgerufen am 28. September 2014.
  3. Siegbert Wuttig: Die Entstehung des Programmnamens ERASMUS. In: DAAD euroletter. Deutscher Akademischer Austauschdienst, August 2012, S. 9 (PDF online; 2,83 MB [abgerufen am 28. September 2014] Sonderausgabe).
  4. Tages-Anzeiger: EU: Schweiz nächstes Jahr bei Erasmus nicht dabei, abgerufen am 27. Februar 2014
  5. Erasmus-Statistiken der Europäischen Kommission, abgerufen am 11. Mai 2011, (WebCite)
  6. Ansturm auf Erasmus Europa vor Ort, 6. Juni 2011
  7. http://eacea.ec.europa.eu/erasmus_mundus/programme/who_participate_en.php Zugriff 9. Dezember 2012